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Schlagwortarchiv für: Zivilklage

Ansprüche gegen Täter

Opfervertretung – Nebenklage, Schadensersatz und Schmerzensgeld

Opfer von Straftaten haben grundsätzlich jede Menge Ansprüche gegen Täter. Dies sieht das Bürgerliche Gesetzbuch BGB so vor. Zum Anspruch auf Schadensersatz kommt oft auch noch ein Anspruch auf Schmerzensgeld.

Der etwa Dreißigjährige aus München war in bester Feierlaune unterwegs zu einem Club, als der Täter zuschlug.

Bei der Frage an eine Gruppe Jugendlicher, wo man am Besten feiern gehen könne, traf den Mann eine Faust ins Gesicht. Als er zu Boden ging verlor er kurz das Bewusstsein. Am Boden trafen ihn weitere Faustschläge im Gesicht.

Wohl schon mit dem ersten Schlag brach der Unterkiefer.

Mit zumindest einem weiteren Schlag brach der Unterkiefer ein weiteres Mal. Glücklicherweise war der Mann nicht alleine unterwegs. Sein Begleiter hielt den Schläger fest. Als Zeuge ist der später auch eine wichtige Hilfe für das Opfer.

Die Ansprüche gegen Täter sollten frühzeitig angemeldet werden.

Schon im Strafverfahren können Opfer ihre Ansprüche gegen Täter geltend machen. Der richtige Weg ist oft der Adhäsionsantrag. Wie das Wort schon sagt hängt sich der oder die Geschädigte mit ihren Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen an die Anklage.

Die Ansprüche gegen Täter werden dann schon im Strafprozess mitverhandelt.

Das Tatopfer erspart sich eine separate Klage vor einem Zivilgericht. Dies erspart dem Opfer weitere Kosten. Gerade die Beweisaufnahme wird nur einmal durchgeführt. Die ist mit viel Zeit- und Kostenaufwand verbunden.

Mit dem Adhäsionsverfahren müssen Zeugen nur einmal gehört und Gutachten nur einmal erholt werden.

Entscheidend ist hier oft folgender Umstand. Das Tatopfer hat im Strafprozess noch die starke Stellung eines Zeugen. In einem späteren Zivilverfahren ist der oder die Geschädigte nur noch Partei! Dieser Punkt kann den entscheidenden Nachteil für das Opfer darstellen.

Denn fehlen einem Tatopfer Zeugen kann ein späterer Zivilprozess hierdurch verloren gehen.

Was oft auch übersehen wird: Das Ergebnis eines Strafprozesses ist für ein Zivilgericht nicht bindend! Der Zivilrichter entscheidet unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens. Das Strafurteil gegen den Täter kann dann nur Stimmung machen.

 

 

 

 

 

21. Februar 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht.jpg 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-02-21 12:02:382020-09-17 14:00:02Ansprüche gegen Täter

Strafverteidiger hilft auch bei Schmerzensgeldklage

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der Einsatz eines Strafverteidigers ist so schnell nicht beendet. Denn trotz der Einstellung des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten ist eine Klage auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz vor dem Zivilgericht noch möglich.

Obwohl das strafrechtliche Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt worden ist kann das Opfer den oder die Beschuldigte verklagen.

In einem Münchner Club war es zwischen Besuchern zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung darüber gekommen, wer sich wo neben der Tanzfläche hinstellen darf. Kurze Zeit später gab dann eine Rangelei. Als die Gruppe, die behauptete, sich auf einem reservierten Platz zu befinden, beleidigte und handgreiflich wurde und die spätere Beschuldigte am Arm packte, biss die Beschuldigte zu. Die Angreiferin erlitt einen großen blauen Fleck am Oberarm. 

Das strafrechtliche Verfahren wegen der Körperverletzung wurde eingestellt, da sich ein Tatnachweis nicht führen ließ.

Aufgrund sich widersprechender Angaben der Beteiligten konnte die Polizei nicht feststellen, was sich wirklich zugetragen hat. Andere Beweismittel wie etwa eine Videoaufzeichnung gab es nicht. Der Staatsanwalt stellte das das Verfahren gegen die beschuldigte Studentin (Strafverteidiger RA Florian Schneider) ein.

Das hinderte die Angreiferin nicht daran, die Studentin wegen des Bisses in ihren Oberarm auf Schmerzensgeld zu verklagen.

Für den Laien mag es widersinnig klingen. Obwohl das Strafverfahren eingestellt worden ist kann ein Anzeigeerstatter den Beschuldigten vor dem Zivilgericht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen. So ist unsere Rechtsordnung. Die strafrechtliche Verfahrenseinstellung hindert nicht daran, den Zivilrechtsweg zu beschreiten. Beide Verfahrensarten haben streng genommen nichts miteinander zu tun. 

Der Strafverteidiger hilft dann auch bei der Schmerzensgeldklage.

Die Rechtsschutzversicherung machts möglich. Mit völlig überzogenen Forderungen zieht die Anzeigeerstatterin gegen die Beschuldigte vor Gericht. Ihre Klage lautet gleich auf  6.000 Schmerzensgeld. Völlig überhöht, sagt das Gericht, – selbst wenn man der Anspruchstellerin dem Grunde nach recht geben würde.

Der Strafverteidiger ist aus der vorangegangenen Strafverteidigung in die Sache gut eingearbeitet und damit auch der richtige Ansprechpartner für die Abwehr der zivilrechtlichen Forderungen.

Damit kann der maßlosen Klage gerade in diesem fall mit dem entscheidenden Argument begegnet werden. Die Klägerin war diejenige, die die Auseinandersetzung damit begonnen hatte, dass sie die vorherige Beschuldigte und jetzige Beklagte am Arm gepackt hatte. Damit kann die Studentin für sich ein Notwehrrecht in Anspruch nehmen. Die Klage wird daher keine Chance haben.

 

28. Juli 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/gerichtsverfahren-verhandlung-.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-07-28 15:11:412020-01-28 11:53:03Strafverteidiger hilft auch bei Schmerzensgeldklage

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