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Schlagwortarchiv für: strafverteidiger

Strafverteidiger hilft bei Haft

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der  junge Beschuldigte hatte gerade die Grenze auf der Salzburger Autobahn nach Deutschland passiert, als er angehalten wurde. Die Polizei hielt ihn wegen seines silbernen Mercedes mit ausländischem Kennzeichen an. Der Verdacht: Das Auto ist gestohlen. Bei der Prüfung seiner Papiere stellte sich heraus, dass die Fahrgestellnummer nicht passte. Die Handschellen klickten. Nun war klar: Nur ein Strafverteidiger hilft bei Haft!

Geht ein Beschuldigter in den Knast lautet das Motto, nur ein Strafverteidiger hilft bei Haft!

Die Polizei führte den jungen Albaner sofort dem Haftrichter beim Amtsgericht Rosenheim vor. Der Vorwurf lautete, dass der junge Mann einen gestohlenen Mercedes versucht hatte, nach Deutschland einzuführen. Der Haftbefehl des Amtsgerichts lautet also auf Hehlerei. Der Beschuldigte ging sofort in Untersuchungshaft.

Bei der Prüfung der Fahrzeugdaten fand die Polizei heraus, dass der Wagen tatsächlich letztes Jahr gestohlen gemeldet worden war.

Die entscheidende Frage lautet nun, ob die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann den Vorsatz der Hehlerei nachweisen kann. Dafür wäre erforderlich, dass man dem Mann nachweisen kann, dass er wußte, dass der Mercedes gestohlen worden war. Tatsächlich ist bislang aber nur bekannt, dass er dafür bezahlt worden war, das Auto zu fahren. Erforderlich wäre aber zumindest der Nachweis des bedingten Vorsatzes im Hinblick auf den Tatbestand der Hehlerei.

Der Beschuldigte hat in Deutschland keinen Wohnsitz, deshalb bleibt es bei dem Haftbefehl und dem Motto, nur ein Strafverteidiger hilft bei Haft!

Der Kampf um eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls geht also weiter. Da ein fester Wohnsitz in Deutschland fehlt tut sich die Staatsanwaltschaft leicht bei ihrem Wunsch nach Aufrechterhaltung des Haftbefehls. Oft gibts eine Haftentlassung in solchen Fällen erst am Ende einer Hauptverhandlung, wenn der Amtsrichter ein Urteil auf Bewährung ausspricht. Da auch gebrauchte Pkw’s der Marke Mercedes einen relativ hohen Marktwert haben ist eine solche Strafe nicht leicht zu haben. Haftstrafen ohne Bewährung sind in solchen Fällen deutlich häufiger als Bewährungsstrafen!

 

30. März 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/07/beschwerde-haft-festnahme-widerstand.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-03-30 14:11:572023-04-04 14:14:15Strafverteidiger hilft bei Haft

Freispruch vom Betrug

Vermögensdelikte

Der sechzigjährige Angeklagte (Verteidiger RA Florian Schneider) aus dem europäischen Ausland arbeitet seit Langem in der Münchner Gastronomie als Aushilfskoch. Als sein Lokal wegen Corona im März 2020 schloß wurde er zunächst arbeitslos. Seine Meldung zur Arbeitslosigkeit mündete im Jahr 2022 in eine Anzeige des Zolls wegen Sozialbetrugs. Am Ende hieß es aber Freispruch vom Betrug!

Der Freispruch vom Betrug kam erst nach einem insgesamt 2 Jahre dauernden Strafverfahren zustande.

Die Sache war etwas kompliziert. Der Angeklagte war der deutschen Sprache nicht mächtig, er braucht sie auch nicht, da er sich nur mit seinen Landsleuten umgibt. Für seine Arbeit in der Küche reicht seine Heimatsprache schließlich völlig aus. Zudem kann er weder lesen noch schreiben. Seine behördlichen Dinge regeln seine Landsleute aus dem Lokal für ihn.

Der Zoll prüft derzeit sehr intensiv die Meldungen zur Arbeitslosigkeit während der coronabedingten Lokalschließungen.

Im Jahr 2021 war es aufgefallen, dass der Angeklagte sich erst im April 2020 arbeitslos gemeldet hatte, nachdem er bereits einen Monat lang arbeitslos gewesen war, als er also schon wieder begonnen hatte, zu arbeiten. Dies wurde als offensichtlicher Sozialbetrug gewertet.

Die vom Zoll verschickten Schreiben wegen Anhörung zum Tatvorwurf verstanden weder er noch seine Landsleute.

Und plötzlich lag der Strafbefehl mit einer hohen Geldstrafe in der Post. Hier reagierte der Angeklagte sofort und bat seine Landsleute um Hilfe. Die organisierten sofort einen Strafrechtsanwalt (RA Florian Schneider). Der legte zunächst Einspruch ein und organisierte sich die Strafakte. Bei der Prüfung des Akteninhalts lichtete sich das Dunkel allmählich.

Akte und Besprechungen mit dem Angeklagten und seinem Dolmetscher ergaben sehr schnell, dass es nur einen Freispruch vom Betrug geben konnte!

Es zeigte sich nämlich folgende Situation: Der Angeklagte selbst hatte zu keiner Zeit eine Meldung zur Arbeitslosigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit abgegeben. Dies hatten seine Landsleute für ihn getan. Leider mehr schlecht als recht. In dem Bemühen, ihm behilflich zu sein und ihm zu Arbeitslosengeld I für den einen Monat Arbeitslosigkeit zu verhelfen, hatte man ihn zwar angemeldet, aber vergessen, abzumelden. Da er noch nicht einmal seine eigenen Kontoauszüge lesen konnte war ihm nicht aufgefallen, dass er plötzlich mehr Geld als sonst zur Verfügung hatte.

Am Schluß hieß es Freispruch vom Betrug.

Der Richter sah sich in der Verhandlung den Angeklagten und seine Landsleute an. Schon aufgrund des persönlichen Eindrucks sah er keine andere Möglichkeit, als freizusprechen.

12. März 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/logo4.png 227 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-03-12 18:08:002023-03-16 13:14:13Freispruch vom Betrug

Haftstrafe für Internetbetrug

Internetstrafrecht

Die Staatsanwaltschaften in Deutschland hatten zunächst eine gar nicht so einfache Ermittlungsaufgabe zu lösen. Ein anfangs Unbekannter hatte rund zwei Jahre lang Strafanzeigen in der ganzen Republik wegen Internetbetrugs produziert. Am Ende verhängte das Landgericht München II eine erhebliche Haftstrafe für Internetbetrug.

Nach etwa zwei Jahren Ermittlungsarbeit umfaßte die Anklage dann deutlich über einhundert Einzeltaten.

Der Angeklagte hatte auf Suchanzeigen von Leuten aus der ganzen Republik bei Ebay-Kleinanzeigen reagiert. Er hatte Dinge angeboten, die nachgefragt waren, die er aber gar nicht hatte. Fußballfans zum Beispiel, die Karten für ein Fußballspiel gesucht hatten, oder Musikfans, die ein bestimmtes Konzert besuchen wollten, bekamen von ihm eine Mail mit einem Angebot. Die Leute vertrauten dem Angeklagten und überwiesen ihm den gewünschten Betrag im Voraus über PayPal-Friends.

Die bestellten Karten oder Tickets sah allerdings keiner der Käufer.

Das Geld war weg. Teilweise mehrere Hundert Euro. Die Interessenten für Dauer- oder Jahreskarten beim FC Bayern München oder dem BVB verloren sogar an die tausend Euro oder mehr. Die Überweisungen erfolgten immer über PayPal-Friends. Damit war für den Angeklagten gewährleistet, dass die geprellten Käufer ihr Geld nie zurück bekommen konnten. Alle verloren ihr Geld, der Gesamtschaden aus den vielen Einzelposten belief sich am Ende auf fast € 25.000.

Der Angeklagte finanzierte mit dem betrügerisch ergatterten Geld sein Leben.

Er war arbeitslos und lebte lange sogar auf der Straße. Für die Betrügereien benötigte er ja schließlich nur ein Handy mit einer Emailadresse. Ein Wohnsitz und eine echte eigene Wohnung waren hierfür nicht nötig. Wer den Angeklagten anzeigte und zu belangen versuchte landete im Nichts. Der Angeklagte war nie greifbar. Er verübte seine Betrügereien zudem überall in der Republik, lebte mal hier, mal da.

Die Staatsanwaltschaft München forderte am Schluß 5 Jahre und 3 Monate Haftstrafe für Internetbetrug in 111 Fällen.

Schon im Frühsommer hatte die Polizei den Angeklagten über sein Handy erwischt. Schon weil er keinen festen Wohnsitz hatte geriet er sofort in Untersuchungshaft. Als Anfang Februar die Hauptverhandlung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts München II begann war der Angeklagte fast ein Dreiviertel Jahr in Untersuchungshaft. Die Vielzahl der Taten ebenso wie die sehr geübte und strategische Vorgehensweise veranlaßten die StA dazu, die recht hohe Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten zu fordern, zumal der Tatbestand der gewerbsmäßigen Begehungsweise erfüllt war. Der Umstand, dass keines der Opfer entschädigt worden war, sondern wohl für immer auf dem Verlust sitzen bleiben wird, hatte den Strafantrag der Staatsanwaltschaft deutlich erhöht.

Die Verteidigung führte ins Feld, dass der Angeklagte sofort alles gestanden hatte und sich reuig gezeigt hatte.

Ein schnelles Geständnis zu Beginn der Verhandlung gilt als wichtiger Strafzumessungsgesichtspunkt. Der Angeklagte hatte es damit dem Gericht und vor allem mehr als hundert Opfern erspart, teilweise weite Anreisen auf sich nehmen und als Zeugen in München auszusagen zu müssen. Auch seine Entschuldigung bei einigen der Opfer, die trotzdem erscheinen mußten, wirkte sich strafmildernd aus. Der Antrag der Verteidigung  (Strafverteidiger RA Florian Schneider), nur 3 Jahre und 6 Monate zu verhängen, fand deshalb Gehör bei Gericht.

Daher hieß es am Ende 3 Jahre und 10 Monate Haftstrafe für Internetbetrug.

Für eine Bewährung hatte es natürlich nicht mehr gereicht, dafür war der Angeklagte zu einschlägig und zu erheblich vorbestraft mit mehreren früheren Betrügereien. Auch der Umstand, dass er buchstäblich alle Tatbeute bis auf den letzten Cent verbraucht und gar nix zurück gezahlt hatte spielte eine Rolle. Der Angeklagte hatte das Urteil am Ende sofort angenommen und war froh darüber, dass das Landgericht nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt war.

9. Februar 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-betrug-vermoegen-kredit.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-02-09 16:26:292023-02-15 16:57:02Haftstrafe für Internetbetrug

Gewahrsam nach BayPAG

Allgemein

Eine Besonderheit des Freistaates Bayern. Und zur Zeit in aller Munde. Der Gewahrsam nach BayPAG, dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz, ist infolge der Klebeaktionen der Klimaaktivisten plötzlich ins öffentliche Interesse gerückt. Jahrelang hatte diese Regelung des Artikels 17 BayPAG in der öffentlichen Wahrnehmung unverdientermaßen ein Schattendasein geführt.

Plötzlich wird der bayerischen Öffentlichkeit klar, dass es möglich ist, einen Menschen bis zu 3 Monate lang seiner Freiheit zu berauben. Ohne dass der eine Straftat begangen hat.

Die häufigste Anwendung dürfte die Ingwahrsamnahme von Menschen sein, die sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befinden. Zum Beispiel, weil sie stark unter Alkohol oder Drogen stehen. Oder weil sie schwer gefährdet sind, sich selbst oder Andere zu verletzen.

Die aktuell im öffentlichen Bewusstsein relevanteste Variante ist aber der sog. Unterbindungsgewahrsam, den ebenfalls nur ein Richter anordnen kann.

Hier können Menschen von der Polizei inhaftiert und nach Stadelheim gebracht werden, die noch gar nix angestellt haben. Gegen die also kein Richter einen Untersuchungshaftbefehl erlassen hat. Alleinige Begründung ist die, dass der oder die Betreffende befürchten läßt, eine Straftat zu begehen. Zum Beispiel aufgrund gewisser Umstände wie der Bereitstellung von Utensilien, die zur Begehung der Straftat benötigt werden. Oder wegen seiner Ankündigungen.

Gewahrsam nach BayPAG wird damit für manchen zur furchterregenden Waffe der Polizei.

Eine Haft in der Justizvollzugsanstalt ist eine ganz gravierende Maßnahme. Nur Hartgesottene lassen sich davon nicht abschrecken, sie genießen die öffentliche Aufmerksamkeit. Sie werden ihre Inhaftierung als Opfer darstellen, das sie für ihre Überzeugungen erbracht haben. Sie werden sich gegenüber ihren Unterstützern als besonders Mutige darstellen. Sie sind nach ihrer Überzeugung alleine wegen ihrer Klimaaktionen zu Häftlingen geworden. Sie sitzen ihre maximal 3 Monate in Stadelheim ab und setzen ihre Aktionen nach ihrer Freilassung einfach fort.

Gewahrsam nach BayPAG geht nur für maximal 6 Monate.

Dann muss der Richter den Klimaaktivisten frei lassen. Egal, ob der weitermachen will oder nicht. Eine lebenslange Ingewahrsamnahme ist nicht vorgesehen, so viel Rechtsstaat ist immerhin noch.

Der Gesetzgeber ist in diesem Punkte eigentlich inkonsequent.

Wer sich vorgenommen hat, hier nach seinen Überzeugungen für den Klimaschutz zu kämpfen, wird sich durch einen Unterbindungsgewahrsam davon nicht abhalten lassen. Denn der kann nur einmal verlängert werden. Um maximal weitere 3 Monate. Mehr geht nicht.

Der Rechtsstaat geht damit an seine äußersten Grenzen, nach Meinung vieler sogar darüber hinaus.

Denn die Inhaftierung von Klimaaktivisten auf der Basis des BayPAG führt de facto zu einer Beschränkung der Demonstrationsfreiheit. Wer befürchten muss, eingesperrt zu werden, klebt sich nicht mehr auf der Straße fest. Gut so, sagen die vielen Autofahrer, die im Stau standen. Rechtsstaat ade sagen die, die nicht mehr wissen, wie sie sonst die Öffentlichkeit aufrütteln sollen!

30. Dezember 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/07/beschwerde-haft-festnahme-widerstand.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-12-30 13:00:072022-12-30 13:43:09Gewahrsam nach BayPAG

Rat vom Verteidiger bei Btm

Betäubungsmittelgesetz

Der junge Angeklagte hatte sich an den regelmäßigen Konsum von Cannabis bereits gewöhnt. Er hatte von seiner Dealerin jederzeit das bekommen, was er gebraucht hatte. Als die Dealerin aufflog war auch der Angeklagte dran. Der Rat vom Verteidiger (RA Florian Schneider) bei Btm ist jetzt dringend.

Rat vom Verteidiger bei Btm ist oft eilig und sollte schnell eingeholt werden, bevor Beschuldigte in die Versuchung geraten, eine Aussage zu machen.

Wenn die Dealer auffliegen werden grundsätzlich sofort deren Handys ausgewertet. Das führt im Normalfall dazu, dass sämtliche Kontakte des Dealers oder der Dealerin bekannt werden. Hierunter sind naturgemäß meistens auch die Abnehmer bzw. Käufer. Die erhalten dann bald Besuch von der Polizei.

Auch lange zurückliegende Btm-Geschäfte können aufgrund von Handyauswertungen nachverfolgt und bestraft werden.

Handys werden von der Polizei oft akribisch ausgewertet. Auch gelöschte Kontakte und Mails können wieder hergestellt werden. Dies ist rein technisch gesehen kein Problem. Je größer die vermuteten Rauschgiftgeschäfte sind um so größer ist seitens der Strafverfolger der Eifer beim Auswerten und Wiederherstellen gelöschter Inhalte.

Rat vom Verteidiger bei Btm ist umso wertvoller, je früher er eingeholt wird.

Erfährt die Polizei über die Handyausertungen von Straftaten weiterer Tatverdächtiger muss sie diesen Hinweisen nachgehen. Das bedeutet, dass sie in der Regel beim Amtsgericht weitere Durchsuchungsbeschlüsse beantragen und dann auch durchsuchen wird. Spätestens dann erfahren die Abnehmer der Dealer, dass sie in den Focus der Polizei geraten sind.

Steht die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss und 5 Mann morgens um 6 vor der Wohnungstüre ist die Aufregung groß.

Beschuldigte neigen in solchen Situationen dazu, spontan Angaben zu machen, die sie später schwer bereuen. Gerade mit der Polizei Unerfahrene fangen an, sich regelrecht um Kopf und Kragen zu reden.  Dabei gilt auch in solchen Situationen das Recht eines jeden Beschuldigten, dass er gar nix sagen muss!

Und der eiserne Grundsatz ist für jeden Beschuldigten, dass er gerade in solchen Situationen ohne Verteidiger nichts sagen darf!

Hier loszuplappern ist völlig unüberlegt und ein großer Schaden für das weitere Strafverfahren! Die Reue folgt meist auf dem Fuß. Für derartige Situationen gibts Strafverteidiger. Wenigstens eine Erstberatung (Euro 200) sollte drin sein. Das wahrscheinlich bestangelegte Geld überhaupt!

22. Dezember 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/strafrecht-anwalt-rechtswanwalt-strafrechtskanzlei.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-12-22 16:15:422022-12-29 13:16:29Rat vom Verteidiger bei Btm

Weniger Strafe mit einem TOA

Allgemein, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Weniger Strafe mit einem TOA, also mit einem Täter-Opfer-Ausgleich, dies verspricht das deutsche Strafrecht. In seinen Vorschriften zur Strafzumessung eröffnet das Strafgesetzbuch den Gerichten die Möglichkeit, eine Strafe zu mildern, wenn der Angeklagte Wiedergutmachung leistet.

Weniger Strafe mit einem TOA bedeutet für Angeklagte, dass sie selbst Einfluß nehmen können auf die Strafe, die sie erwartet.

Rückgängig kann man Straftaten leider nicht machen. Die Reue folgt oft auf dem Fuße. Wie ihm Nachhinein mit den Fehlern umgehen, die man gemacht hat? Wenn das Strafverfahren eingeleitet worden ist bleibt nur noch eine Möglichkeit.

Wiedergutmachung ist dann das Gebot der Stunde.

Das deutsche Strafrecht sieht die Möglichkeit der späten Reue in seinen Vorschriften ebenso vor wie das Zivilrecht. Die Wiedergutmachung erfolgt nach dem Gesetz in Geld. Der Beschuldigte bzw. Angeklagte leistet dem bzw. den Geschädigten seiner Taten Wiedergutmachung in Geld.

Aber weniger Strafe mit einem TOA kann auch bedeuten, sich zu entschuldigen.

Gerade diese Entschuldigung ist ein wesentlicher Bestandteile eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Geld haben manche Täter ausreichend zur Verfügung. Etwas ganz Anderes ist so eine emotionale Angelegenheit wie eine Entschuldigung! Gerade diese kann schwerfallen. Und ist doch das Wichtigste am TOA!

Weniger Strafe mit einem TOA ist nur dann zu erreichen, wenn man hier von einem Verteidiger begleitet wird.

Letztlich kann nur ein anwaltlicher Vertreter die Bedeutung und den Umfang einer TOA-Vereinbarung übersehen. Ein solcher Vertrag stellt eine bedeutsame zivilrechtliche Vereinbarung dar, die Auswirkungen auf beide Seiten hat. Denn hier wird zumeist auch geregelt, welche Ansprüche ein Tatopfer künftig gegen einen Täter noch hat. Was passiert mit dem Schmerzensgeld, das der Geschädigte kriegen soll? Und was mit dem Schadensersatz, der ihm zusteht?

Auch der Beschuldigte bzw. Angeklagte muss sich Gedanken machen über die rechtlichen Folgen einer Tat.

Derartiges kann man in einem Vertrag regeln, der im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs abgeschlossen wird. Welche Zahlungsverpflichtungen kommen in der Zukunft noch auf ihn zu? Der Vorzug für beide Seiten ist, dass mit einem ordentlichen Vertrag alle Fragen, die mit der Straftat verbunden sind, für alle Zukunft geregelt werden können. Das ist ein Ansporn für alle, an einem solchen TOA mitzuwirken.

13. Mai 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafrecht-anwalt-muenchen.jpg 950 1800 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-05-13 13:15:532022-05-13 13:15:53Weniger Strafe mit einem TOA

Strafanzeige zurücknehmen?

Opfervertretung – Nebenklage

Kann man eine Strafanzeige zurücknehmen? Oder geht das doch nicht? So lauten oftmals Fragen von Mandanten in den Beratungsgesprächen. Diese Fragen werden in der Regel sowohl von Geschädigten als auch Beschuldigten gestellt.

Eine Strafanzeige ist nichts anderes als die Info an die Polizei, dass eine Straftat passiert ist.

Damit ist in der Regel die Antwort bereits gegeben. Wer Strafanzeige erstattet hat hat der Polizei eine Mitteilung gemacht. Eine Information kann man nicht zurück nehmen. Deshalb kann man Strafanzeigen nicht zurück nehmen.

Strafanzeige zurücknehmen? Geht nicht, wohl aber den Strafantrag.

Viele Delikte in unserem Strafgesetzbuch werden nur dann verfolgt, wenn das Tatopfer erklärt, Strafantrag stellen zu wollen. Der Strafantrag ist also Verfolgungsvoraussetzung. Das Tatopfer erklärt, es wünsche eine strafrechtliche Verfolgung des Täters. Ändert der oder die Geschädigte hierüber seine Meinung so kann der Strafantrag zurück genommen werden.

Damit teilt das Tatopfer mit, es wünsche nun keine Strafverfolgung des Täters mehr.

Das bedeutet, dass zwar der Strafverfolgungswille des Opfers nicht mehr vorhanden ist. Betrifft die Anzeige Delikte wie Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Körperverletzung, oder ähnliches fehlt es damit an einer Verfolgungsvoraussetzung.

Die Strafanzeige bleibt aber trotz Rücknahme des Strafantrages weiterhin bestehen.

Das führt zu dem oft unerwünschten Ergebnis, dass sich die Staatsanwaltschaft dazu entscheidet, die Sache weiter zu verfolgen. Die Staatsanwaltschaft ersetzt nun den fehlenden Strafantrag durch die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses. Das macht sie vor allem dann, wenn sie vermutet, dass das Tatopfer unter Druck gesetzt wurde bei der Rücknahme des Strafantrages.

Eine Strafanzeige zurücknehmen? Bringt also gar nix!

Besser als eine solche wirkungslose Rücknahme ist es, einen Anwalt einzuschalten und einen Täter-Opfer-Ausgleich in die Wege zu leiten. Einigen sich Beschuldigter und Opfer über eine Wiedergutmachung sieht das Gesetz eine Reduzierung der Strafe vor. Ein TOA kann auch zum Inhalt haben, dass der oder die Geschädigte ihren Strafantrag zurück nimmt. Dann haben die Strafverfolger auch nicht mehr viele Möglichkeiten, sich herb den fehlenden Strafverfolgungswillen des Opfers hinwegzusetzen. Und eine Bestrafung zu erzwingen trotz Einigung auf Entschuldigung und Wiedergutmachung.

7. April 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafverteidigung-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-04-07 14:13:472022-04-07 14:15:24Strafanzeige zurücknehmen?

Erstberatung durch Strafverteidiger

Allgemein

Die Polizei schickt einen Brief mit einer Einladung zu einer Beschuldigtenvernehmung. Die Polizei steht mit 10 Mann in der Wohnung und will alles durchsuchen oder einen Haftbefehl vollstrecken. Das Gericht schickt einen gelben Brief, der eine Anklage oder einen Strafbefehl enthält. Alles eine Menge Ärger. Keine Zeit für Entspannung. Anlass für eine Erstberatung durch einen Strafverteidiger.

Erstberatung durch einen Strafverteidiger bedeutet einen Rat auf die Schnelle.

Die Terminsvergabe für eine Erstberatung ist stets auch auf kurze Sicht möglich. Die Kosten sind gesetzlich geregelt durch das RVG und belaufen sich auf nicht mehr als € 190 plus Mehrwertsteuer. Dafür gibts schon mal einer erste Orientierung in der für die meisten sehr neuen Situation.

Wichtig: Vor dem Gespräch mit dem Verteidiger gibt’s keine Aussage bei der Polizei!

So lange sollte jeder sein Mitteilungsbedürfnis gegenüber den Strafverfolgern zügeln. Eine Aussage bei der Polizei muss warten, bis man sich als Beschuldigter mit einem Fachanwalt für Strafrecht beraten konnte. Das Problem ist nämlich, dass man eine Aussage nur zu früh, selten aber zu spät machen kann! Eine zu schnelle Aussage bereut man aber später oft sehr. Rückgängig läßt sie sich nur selten machen. Deshalb lieber zuerst zum Anwalt!

Eine Aussage bei der Polizei ist immer möglich, auch noch nach Monaten!

Der beste Zeitpunkt für eine Aussage ist stets dann, wenn man Gelegenheit hatte, durch seinen Verteidiger in die Ermittlungsakte zu gucken und die Akte mit seinem Anwalt zu besprechen. Manchmal sieht die Welt dann schon ganz anders aus. Und dann zeigt sich oft, dass es gut war, sich Zeit gelassen zu haben und keinen Schnellschuß gewagt zu haben!

Oft ist es besser, eine Aussage über seinen Verteidiger zu machen.

Kein Beschuldigter ist gezwungen dazu, sich selbst zu äußern gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Nach ausgiebiger vorheriger Besprechung ist es dann manchmal besser, wenn sich der Verteidiger äußert anstelle des Beschuldigten.

Viel Gesprächsbedarf also bei der Erstberatung durch einen Strafverteidiger!

All das ist Thema bei einer Erstberatung. Besser also, als schnell mal Aussage bei der Polizei gemacht und sich hinterher geärgert!

8. Januar 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/beratung-anwalt.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-01-08 13:29:292022-01-08 13:29:29Erstberatung durch Strafverteidiger

Begleitung durch Zeugenbeistand

Aussageverweigerungsrecht von Zeugen

Zeuge zu werden kann manchmal schwierig sein. Ein Strafverteidiger berät auch in solch einer Situation. Die Begleitung durch einen Zeugenbeistand kann manchmal durchaus Sinn machen. Ein Zeuge hat nach der Strafprozessordnung nämlich einen gesetzlichen Anspruch darauf, sich eines Zeugenbeistands zu versichern und einen Anwalt mitzunehmen zur Vernehmung.

Ein Strafverteidiger kennt die Rechte eines Zeugen besser als der Laie, der noch nie etwas mit einem Gericht zu tun hatte.

Für Menschen, die zum ersten Mal in ihrem Leben mit der Strafjustiz zu tun haben, ist die Sache doch etwas herausfordernd. Sie sind ja eigentlich nur Zeugen und haben nix zu befürchten. So könnte man denken.

Zeugen stehen aber stets mit einem Fuß in der eigenen Strafbarkeit.

Die Ansprüche an Zeugen sind durchaus hoch. Ein Zeuge darf nix verschweigen und er muss alles wahrheitsgemäß berichten. Er darf dabei nicht zu viel des Guten tun und Andere zu Unrecht belasten. Bereits hier gibt’s jede Menge Beratungsbedarf im Rahmen der Begleitung durch einen Zeugenbeistand!

Eine Lüge durch ein fahrlässiges oder absichtliches Verschweigen von Tatsachen kann schnell in eine uneidliche Falschaussage münden.

Es wird erwartet, dass sich der Zeuge wirklich anstrengt in seiner Erinnerung und sein Gedächtnis strapaziert. Denn die Nichterwähnung einer bedeutsamen Tatsache kann unabsehbare Folgen für den Verlauf der Verhandlung haben.

Die Folgen einer Falschaussage können schwerwiegend sein, denn Falschaussagen führen zu einem Fehlurteil.

Daher setzt es auch hohe Strafen fürs Lügen. Hat das Gericht den Eindruck, dass ein Zeugen lügt, kann es den Zeugen nach seiner Vernehmung vereidigen. Dann droht richtig Ungemach, denn ein Meineid wird wie ein Verbrechen bestraft.

Die Begleitung durch Zeugenbeistand heißt daher vor allem, zu erreichen, dass sich der Zeuge mit seiner Aussage nicht selbst strafbar macht.

Der Anwalt als Zeugenbeistand bremst den Zeugen, sobald der sich in einer Falschaussage verwickelt. Der Zeugenbeistand verhindert vor allem aber, dass sein Mandant Dinge berichtet, durch die er sich selbst belastet.

Begleitung durch Zeugenbeistand bedeutet daher auch eine gewisse Vorbereitung der Aussage vor der Vernehmung, um die Fallstricke zu vermeiden.

Die Kosten hierfür müssen selbst übernommen werden, da meine Kanzlei wegen der Geringfügigkeit der diesbezüglichen Pflichtverteidiger-Gebühren nur auf Wahlverteidigerbasis arbeitet.

1. November 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/vergewaltigung-zeuge-entfuehrung.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-11-01 15:21:152021-11-05 15:17:49Begleitung durch Zeugenbeistand

Jugendstrafe für schweren Raub

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Sogar eine Jugendstrafe für schweren Raub ist für potentielle Täter offenkundig nicht abschreckend genug. Jedenfalls dann, wenn genügend Drogen im Spiel sind. Die Tat geschah vorletztes Jahr im Dezember.

Die Einnahmen aus dem Vorweihnachtsgeschäft des Lokals waren für die drei Täter zu verlockend. Sie brauchten Geld für Drogen.

In der Nacht vom 1. Adventssonntag auf Montag vorletzte Adventszeit hatten sie zu dritt den Gastwirt eines Lokals aus dem Umland überfallen. Sie hatten ihn auf dem Heimweg vom Lokal in die Wohnung abgepaßt. Zwei der Drei hatten ihn in nach dem Öffnen der Wohnungstüre in seine Wohnung gedrängt und ihn zu Boden gebracht. Als er sich gewehrt hatte hatten sie ihn mit einer selbstgebauten Machete und einer täuschend echt aussehenden Spielzeugpistole bedroht.

Das Tatopfer händigte den Tätern fast € 20.000 aus den Einnahmen des 1. Vorweihnachtswochenendes 2019 in Bar aus.

Die brutale Vorgehensweise hatte ebenso überzeugend wie die offenkundige Enthemmung aufgrund des krassen Drogenkonsums der Räuber gewirkt. Beim Handgemenge erlitt der Gastwirt eine schwere Verletzung an seiner linken Hand, als die Sehnen seiner Finger infolge eines Abwehrgriffs in die Schneide der Machete durchtrennt wurden. Der Schock über die Verletzung hatte den Gastwirt letztlich dazu gebracht, seinen Widerstand aufzugeben. Hätte er sich weiter gewehrt wäre die Sache womöglich für ihn böse ausgegangen.

Vor der Jugendkammer des Landgerichts München gab’s dann im August für den Jüngsten aus dem Trio eine Jugendstrafe für schweren Raub  und einen Freispruch für den dritten Mann.

Die Verhandlung hatte im Juli mit Geständnissen von 2 der 3 Täter begonnen. Die Beiden räumten im Wesentlichen alles ein. Ihre Verteidiger hatten ihnen anscheinend dazu geraten, kein Risiko einzugehen. Sogar Entschuldigungen gegenüber dem Opfer wurden ausgesprochen. Allerdings blieb es bei dem hohen Schaden von fast € 20.000 und dem Verschwinden des Schmucks des Opfers. Weder wurde das geraubte Geld zurückgezahlt noch der Schmuck zurück gegeben.

Während für den Jüngsten das Urteil auf Jugendstrafe für schweren Raub lautete bekam der 2. Mann eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren.

Der zur Tatzeit erst 19-Jährige kam mit 4 Jahren davon. Sein Mittäter wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Nebenkläger (Opferanwalt RA Florian Schneider) Revision eingelegt haben. Die Staatsanwaltschaft wendet sich damit gegen die aus ihrer Sicht zu niedrigen Freiheitsstrafen und den Freispruch des dritten Mannes.

26. August 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/waffengesetz-raub-mord.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-08-26 13:38:532021-08-26 13:48:32Jugendstrafe für schweren Raub
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  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

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