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Schlagwortarchiv für: strafanzeige

Opfer einer Schlägerei wird zum Beschuldigten

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein Münchner Ingenieur von etwa Mitte Dreißig und sein Begleiter wollten eigentlich nur das Lokal wechseln auf ihrer Kneipentour in München am Dienstagabend. Die lustige Stimmung auf dem kurzen Fußweg zum krönenden Abschluß des Abends fand ein jähes Ende, als der Beschuldigte einem Lieferwagen einen Klapps auf die Scheibe versetzte, der so abgestellt war, dass er die Fußgänger behinderte. Der Fahrer stieg aus, ein zweiter Lieferwagen derselben Firma kam hinzu, der Chef des Lieferservice kam aus dem Laden und der Ingenieur (Verteidiger RA Florian Schneider) fand sich verletzt auf dem Boden wieder. Als alle Drei weiter drohend auf ihn zukamen konnte der Ingenieur nur noch zusehen, schnell auf die Füße zu kommen und dann Land zu gewinnen. Als er das Gefühl hatte, weit genug weg zu sein und alles letztlich doch einigermaßen überstanden zu haben, fand er sich erneut auf dem Boden wieder und die Polizei über ihm: die Drei vom Lieferservice hatten ihn nicht nur zusammengeschlagen, sondern gleich danach auch noch angezeigt und behauptet, er habe versucht, sie auszurauben. Neben seinen Prellungen, Schürfwunden und seinem blauen Auge hat er als Erinnerung an einen zunächst schönen Kneipenabend nun noch ein Strafverfahren. Glücklicherweise aber nur wegen gefährlicher Körperverletzung, denn selbst das Schläger-Trio vom Pizza-Lieferservice konnte seine Dichtung nicht so weit treiben, dass die Polizei an einen Raubüberfall glauben wollte. Nun muß er sich mit den Aussagen von gleich drei lügenden sogenannten Anzeigeerstattern befassen, deren Aussagen zweifelsohne gründlich abgestimmt sein dürften. Sein Glück im Unglück aber ist, dass er nicht alleine unterwegs war, denn immerhin steht sein Begleiter, – der an der Auseinandersetzung nicht im Geringsten beteiligt war, –  als unabhängiger Zeuge zur Verfügung.

5. Januar 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-01-05 23:01:352016-01-07 22:22:57Opfer einer Schlägerei wird zum Beschuldigten

Haftbefehl wegen 12 falscher Kreditkarten

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Es sollte eigentlich nur ein kurzer Overstop in München sein, den ein 37-Jähriger aus Malaysia am Dienstagabend im Münchner Flughafen absolvieren wollte, bevor es weiter gehen sollte nach Nizza. Nach einigen Besuchen in den feinsten Shops des Flughafens klickten die Handschellen und die Reise fand ein jähes Ende in der Flughafenpolizei. Die Beamten fanden bei dem Mann aus Asien gleich 12 falsche Kreditkarten von American Express und MasterCard, die auf alle möglichen Leute aus den Staaten ausgestellt schienen, tatsächlich aber komplett gefälscht waren. Gleich mehrere Geschäfte hatten die Polizei darüber informiert, dass der Beschuldigte Großeinkäufe über jeweils mehrere Tausend Euro versucht habe, die jedoch teilweise an den Kartengeräten gescheitert seien, weil einige der Karten nicht angenommen worden seien. Der Beschuldigte habe jedoch einfach nicht aufgeben wollen und habe immer wieder mit anderen Karten immer wieder neue Versuche gestartet, die immer wieder gescheitert seien, so die Angestellten von Nobelmarken wie Hermes, Louis Vuitton und anderen im Flughafen. Als der Beschuldigte unverdrossen immer weiter immer neue Kreditkarten zückte, die auf immer neue Namen lauteten, kam bei den Geschäftsbesitzern Skepsis auf und sie verständigten die Polizei. Am Mittwochmittag endete seine Reise dann endgültig vor der Ermittlungsrichterin in Erding und in der Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte angesichts der vielen versuchten  (und immerhin einiger erfolgreicher) Kreditkartenbetrügerein und des hohen Schadens-Potentials kein Einsehen mit dem an sich einsichtigen Beschuldigten (Verteidiger RA Florian Schneider), der keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, aber zuhause in Malaysia pflegebedürftige Eltern. In der bevorstehenden Haftprüfung in den nächsten zwei Wochen muß der Mann nun erneut sein Glück versuchen, andernfalls droht Haft zumindest bis zur Hauptverhandlung in zwei bis drei Monaten. Seitens der Staatsanwaltschaft wird die Sache dann wohl als gewerbsmäßiger Betrug zum Schöffengericht am Amtsgericht Erding angeklagt werden und der Mann muß zumindest mit einer Freiheitsstrafe zur Bewährung rechnen. 

30. Dezember 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-12-30 21:08:452016-01-07 22:27:11Haftbefehl wegen 12 falscher Kreditkarten

Vor dem Sex verschwiegene HIV-Infektion kann schwere Körperverletzung bedeuten

Sexualdelikte, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der Mann mittleren Alters muß einige schlaflose Nächte hinter sich haben, nachdem ihm sein Exfreund erklärt hatte, er werde ihn anzeigen wegen schwerer Körperverletzung, da er ihn angeblich angesteckt hatte beim Sex mit HIV. Die Beiden waren zwei Jahre lang ein Paar gewesen und hatten ungeschützt miteinander verkehrt. Nach Beginn der Beziehung hatte der Mann seinem Partner offenbart, dass er positiv sei. Auch nach diesem Outing hatte sein Partner keine Einwände gehabt gegen den ungeschützten Verkehr. Nach der Trennung jedoch, – die gegen seinen Willen erfolgt war und seinen Partner sehr entäuscht hatte, – hatte sich der Verlassene nicht nur mit der Drohung gerächt, er werde jetzt in der ganzen Stadt verbreiten, dass er positiv sei, sondern auch Strafanzeige erstatten. Unabhängig davon, ob er seine Drohung wahr macht oder nicht, ist mit Erstattung solch einer Anzeige noch lange nicht gesagt, dass der Angezeigte dann tatsächlich auch wegen Körperverletzung verurteilt wird, denn es ist gar nicht so leicht, trotz ungeschützten Verkehrs einen Anderen mit HIV zu infizieren: die Staatsanwaltschaft muß nämlich zum Einen den Nachweis führen, dass der Beschuldigte mit Viren über der Nachweisgrenze infiziert ist, – also andere Menschen überhaupt anzustecken imstande ist, – und zum Anderen, dass das Opfer denselben Virentypus in sich trägt wie der Beschuldigte. Letztlich entscheiden also Mediziner, ob ein Beschuldigter strafrechtlich verfolgt werden kann oder nicht. 

23. Dezember 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-12-23 17:45:562016-01-07 22:34:53Vor dem Sex verschwiegene HIV-Infektion kann schwere Körperverletzung bedeuten
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