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Schlagwortarchiv für: strafanzeige

Videovernehmung bei Vergewaltigung

Allgemein, Sexualdelikte

Die 18-Jährige hatte den 25-Jährigen wegen Vergewaltigung angezeigt. Sie habe ihn nachts an einer Bushaltestelle in München  kennengelernt und sei dann zu ihm nach Hause gegangen. Dort sei sie von ihm vergewaltigt worden, während sie auf seinem Bett gelegen sei. Er habe vorher durchaus schon immer wieder Annäherungsversuche bei ihr gemacht. Da sie aber Jungfrau sei habe sie diese nicht so recht einordnen können. Nach ihrer Anzeige und ihrer Aussage bei der Polizei ordnete der Staatsanwalt eine Videovernehmung bei Vergewaltigung an.

Der Staatsanwalt ordnet eine Videovernehmung bei Vergewaltigung an, um eine richterliche Vernehmung des Opfers zu erhalten.

Die Videovernehmung wird durch einen Ermittlungsrichter oder eine Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts durchgeführt. Der Beschuldigte ist ebenso anwesend wie sein Verteidiger und der Staatsanwalt. Allerdings sind Tatopfer und Tatverdächtiger räumlich getrennt voneinander in zwei verschiedenen Räumen des Gerichts. Durch die Videoübertragung sehen die anderen Verfahrensbeteiligten die Zeugin und hören sie auch. Vor allem aber können sie die Zeugin befragen. Die Zeugin begegnet aber dem Tatverdächtigen aber selbst nicht.

Die Videovernehmung wird aufgezeichnet und zu den Akten genommen.

Sie steht dann in einer eventuellen Hauptverhandlung zur Verfügung und kann dem Strafrichter sowie den anderen Verfahrensbeteiligten vorgeführt werden. Damit erübrigt sich der persönliche Auftritt der Zeugin in einer Hauptverhandlung. Allerdings besteht durchaus die Möglichkeit für den Verteidiger (Fachanwalt für Strafrecht RA Florian Schneider), die Zeugin nochmals und dieses Mal vor dem Strafrichter zu befragen, wenn sich neue Fragen auftun.

Ob es aber überhaupt soweit kommt und der Staatsanwalt überhaupt Anklage erhebt entscheidet sich oft erst nach einer Videovernehmung bei Vergewaltigung.

Regelmäßig kann sich der sachbearbeitende Staatsanwalt erst im Rahmen einer solchen Videovernehmung einen persönlichen Eindruck von der Anzeigeerstatterin machen. Bis dahin kennt er nur die polizeilichen Vernehmungen der Anzeigeerstatterin und eventueller weiterer Zeugen. Er kennt also nur die Ermittlungsakte. Die Videovernehmung hat also auch den Sinn, dem StA die Gelegenheit zu geben, sich die Frage zu stellen, ob er dem Opfer glaubt oder nicht. Er wird sich in diesem Zusammenhang fragen müssen, wie weit die Glaubhaftigkeit des Opfers für ihn reicht, nachdem die Zeugin selbst angegeben hat, nach der Vergewaltigung noch zweimal bei dem Beschuldigten die Nacht verbracht zu haben und weitere Mal von ihm vergewaltigt worden zu sein.

Glaubt der Staatsanwalt der Anzeigeerstatterin drohen dem Beschuldigten mehrere Jahre Freiheitsstrafe.

Dem Beschuldigten droht dann die Abschiebung in seine Heimat Afrika.

11. Februar 2026/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/favicon.png 100 100 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2026-02-11 13:09:272026-02-11 13:17:36Videovernehmung bei Vergewaltigung

Mobbing führt zu Unterlassungsansprüchen und Strafanzeige

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Was sich Täter anscheinend scheinend vorher nie überlegen. Mobbing führt zu Unterlassungsansprüchen und Strafanzeige. Mobbing besteht in der Regel aus Beleidigung, übler Nachrede, Stalking, Verleumdung und anderen Übeln mehr. Alles Straftaten. Sie werden auf entsprechenden Strafantrag der Opfer hin durch die Polizei verfolgt.

Opfer können also sowohl den Zivilrechtsweg vor den Landgerichten verfolgen als auch den Strafrechtsweg vor den Staatsanwaltschaften.

Im Rahmen von Unterlassungsklagen besteht die Möglichkeit, den Tätern die Wiederholung ihrer Verleumdungen gerichtlich per Endurteil untersagen zu lassen. Ein für Täter solcher Straftaten äußerst kostspieliger Weg. Sie müssen nämlich erhebliche Gerichtskosten tragen und zudem die Anwaltskosten für beide Seiten. Da ist ganz schnell ein ganzer Sommerurlaub weg.

Ein äußerst effektives Mittel ist auch ein zusätzlicher Antrag nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes mit dem Ziel eines Kontaktverbotes.

Sozusagen der dritte Weg. Mobbingopfer können sich der Hilfe des Familiengerichts bedienen und den Tätern im Wege einer einstweiligen Verfügung verbieten lassen, nochmals Kontakt mit ihnen aufzunehmen. Dieser dritte Pfeiler ist von besonderer Bedeutung für Stalkingopfer. Man muss sich also Mobbing nicht gefallen lassen.

Mobbing führt zu Unterlassungsansprüchen und Strafanzeigen aber vor allem mit dem Ziel, endlich einem Täter die Stirn zu bieten und der reinen Opferrolle zu entkommen.

Sich nicht aktiv dem Stalker zu stellen ermutigt nach aller Erfahrung Täter nur dazu, immer weiter zu machen und vor allem immer weiter zu gehen. Post von Anwalt, Polizei und Gericht stellen eine wirksame Bremse dar. Mobbingtäter und Stalker riskieren empfindliche Strafen. Vor allem gehen solche Straftaten an den Geldbeutel. Während Mobbingopfer z.B. durch ihre Rechtsschutzversicherung Hilfe bekommen kriegen Stalker keinerlei finanzielle Hilfe von irgend woher.

17. Januar 2026/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht3.png 304 449 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2026-01-17 15:21:202026-01-17 15:21:20Mobbing führt zu Unterlassungsansprüchen und Strafanzeige

Strafanzeige auch bei nur minimaler Menge an Kokain

Allgemein, Betäubungsmittelgesetz

Strafanzeige auch bei nur minimaler Menge an Kokain bedeutet zusätzlich Stress mit der Führerscheinstelle. Diese Erfahrung musste ein Münchner während des letzten Oktoberfestes machen. Ohne einen für ihn erkennbaren Grund war er während eines Besuches im Bierzelt von der Polizei kontrolliert worden. In seinen Hosentaschen fanden sich 0,22 Gramm Kokain. Das Gewicht von ein paar Briefmarken. Gleich nach der Einleitung des Strafverfahrens gab’s dann weitere Post.

Strafanzeige auch bei nur minimaler Menge an Kokain zwingt die Strafverfolger zu einer Meldung bei der Führerscheinstelle.

Die Führerscheinstelle kam sofort nach der Meldung auf den Mann zu und teilte ihm mit, sie habe Zweifel an seiner Eignung als Führerscheininhaber. Er müsse sich sofort einer medizinischen Untersuchung stellen und einem Drogenscreening. Weiter wurde ihm erklärt, wenn er dem nicht sofort zustimme, werde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Frist: Zwei Wochen.

Der Münchner hat sich mit der verschwindend geringen Menge an Kokain das größte finanzielle Abenteuer seines bisherigen Lebens zugelegt.

Nun rauschen die Rechnungen nur so rein. Denn nicht nur sein Anwalt kostet Geld. Die Drogenscreenings sind ein richtiges finanzielles Abenteuer. Jedes der mindestens drei Screenings kostet ein paar Hundert Euro. Unausweichlicherweise gibts am Ende aber oben drauf immer noch eine MPU.

Zuerst flatterte aber ein Strafbefehl des Amtsgerichts München herein wegen Besitzes von Kokain.

Der Strafbefehl enthält für den Ersttäter nur eine Geldstrafe. Glücklicherweise in einer Höhe, dass sich der Münchner als nicht vorbestraft bezeichnen kann. Damit ist aber nur die Eintragung ins reguläre Führungszeugnis gemeint. Das erweiterte Führungszeugnis enthält durchaus eine Eintragung. Und auch bei Reisen in die USA zum Beispiel kann es Probleme mit dem Visum geben.

Auf Wunsch des Münchners wurde form- und fristgerecht gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt.

Damit konnte der Verteidiger des Mannes (RA Florian Schneider) verhindern, dass der Strafbefehl rechtskräftig wird, bevor über das Verfahren ausreichend beraten werden konnte.

11. Januar 2026/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/strafrecht-polizeieinsatz.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2026-01-11 16:07:432026-01-11 16:07:43Strafanzeige auch bei nur minimaler Menge an Kokain

Unterlassungsklage wegen übler Nachrede

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Die junge Frau mußte sich nach einer Trennung von ihrem Lebensgefährten vor 3 Jahren an einen Anwalt wenden. Von ihren beiden Schwestern war ihr mitgeteilt worden, dass ihr Ex nicht nur gelästert hatte über sie. Ihr wurde berichtet, dass er über sie auch verleumderische Behauptungen verbreitete. Sie beauftragte ihren neuen Anwalt damit, gegen ihren Ex eine Unterlassungsklage wegen übler Nachrede zu fertigen.

Eine Unterlassungsklage wegen übler Nachrede dient dazu, die Verbreitung falscher und meist ehrverletzender Behauptungen über sich zu stoppen.

Der Ex war damals aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hatte dies der Frau nur kurz per SMS angekündigt. Dabei hatte er sich weder um den noch laufenden Mietvertrag gekümmert noch um die Frage, wie die Frau den gesamten Mietzins nun alleine tragen könnte. Auch um die Nebenpflichten des Vertrages wie Renovierung oder Ähnliches hatte er sich nicht gekümmert. Er war einfach verschwunden.

Der Exfreund ließ dafür lange nach seinem Auszug die Familie seiner früheren Freundin wissen, sie habe die gemeinsame Wohnung in einem Dreckszustand hinterlassen und habe außerdem Mietschulden.

Außerdem ließ er ihre Familie wissen, dass sie ihn sehr viel Geld gekostet habe. Das war für die auf ihre Reputation insbesondere ihrer Familie gegenüber sehr bedachte Frau zu viel. Kein Wort davon war schließlich wahr. Sie hatte während eineinhalb Jahren die gesamte und damit doppelte Miete alleine getragen, also auch seinen hälftigen Anteil. Auch die abschließende Renovierung hatte sie selbst übernommen, natürlich auch dies ohne seine Hilfe.

Die Unterlassungsklage wegen übler Nachrede wird nun nicht nur dazu führen, dass der Ex diese Behauptungen nicht mehr weiter aufrechterhalten darf.

Er wird vom Gericht auch dazu verdonnert werden, der Familie mitzuteilen, dass er diese Behauptungen fälschlicherweise erhoben hatte und dass er sie nun widerruft. Das bedeutet, dass die Frau bei Gericht nicht nur den Antrag auf Unterlassung der Verleumdungen beantragt hat. Sie hat ihren Anwalt (RA Florian Schneider) auch ausdrücklich damit beauftragt, von ihrem Ex zu verlangen, dass er gegenüber ihrer Familie seine Lügen richtig stellt.

Die Kosten dieser ganzen schäbigen Lügerei wird er am Ende alleine tragen müssen, also sowohl die Anwaltskosten beider Seiten als auch die Gerichtskosten.

Kein ganz billiges Vergnügen vor dem Landgericht. Die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten über Andere kann übrigens nicht nur mit Unterlassungsklagen verfolgt werden. Dies ist nur eine von zwei Möglichkeiten. Geschädigte können auch mit Strafanzeigen gegen Verleumdung und üble Nachrede vorgehen. Es handelt sich nämlich dabei um Straftaten, die von der Staatsanwaltschaft auf entsprechende Strafanträge hin strafrechtlich verfolgt werden können.

9. Januar 2026/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/beratung-anwalt.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2026-01-09 13:53:152026-01-11 15:18:41Unterlassungsklage wegen übler Nachrede

Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Der Ärger mit der Verwandtschaft ging schon länger. Die Frau aus Schwaben hatte sich vielerlei Anfeindungen durch ihre Verwandte ausgesetzt gesehen. Über Jahre hinweg. Der Geschädigten riß irgendwann der Geduldsfaden, als ihre Tochter nun plötzlich auch noch Beleidigungen auf ihrem Handy vorfand. Säuferin und ähnliches mußte die Tochter über ihre Mutter lesen. Sie suchte sich nun anwaltliche Hilfe (RA Florian Schneider). Als Maßnahmen kamen Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung in Betracht.

Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung sind die Mittel der Wahl, wenn Menschen im Umgang jedes Maß und jede Zurückhaltung verlieren.

Und sich immer mehr im Ton vergreifen. Das Gesetz sieht damit gleich zwei recht wirksame Maßnahmen vor. Der oder die Geschädigte kann sowohl Strafanzeige wegen Beleidigung, Verleumdung oder übler Nachrede erstatten als auch den Zivilrechtsweg beschreiten. Jeder sagt mal etwas, was er nicht so meint. Strafbar sind aber vor allem die konsequenten und nicht mehr enden wollenden Beleidigung und Verunglimpfungen.

Beides tut den Tätern weh, weil Beides sowohl zu hohen Kosten für Anwalt und Gericht als auch zu empfindlichen Geldstrafen führen kann.

Der erzieherische Effekt ist hoch. Der Täter oder die Täterin erhalten zunächst ein Anwaltsschreiben mit der Aufforderung, diese oder jene Beleidigung, Verleumdung, etc. zu unterlassen und zu widerrufen. Hierfür erhält er oder sie eine kurze Frist. Geht die Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht innerhalb der Frist ein wird Klage zum Amtsgericht oder Landgericht erhoben, je nach Zuständigkeit.

Gleichzeitig kann auch eine Strafanzeige erstattet werden, Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung sind also gleichzeitig möglich.

Ermittelt der Staatsanwalt kann die Folge ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe sein. Je nach Schwere und Anzahl der Verunglimpfungen womöglich ein teurer Spaß. Wer sich also sein Maul über Andere zerreißt sollte sich also dieses Risikos bewußt sein.

Am Ende trägt der Täter oder die Täterin die Kosten für den Anwalt des oder der Geschädigten, ebenso wie die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Diese Kosten kommen zur Geldstrafe hinzu.

Geschädigte können zunächst ihre Rechtsschutzversicherungen in Anspruch nehmen, die verpflichtet sind, Anwalts- und Gerichtskosten zu verauslagen, bis der Rechtsstreit gewonnen ist. Nicht von der Rechtsschutzversicherung zu erstatten sind die Anwaltskosten für die Erstattung einer Strafanzeige.

28. November 2024/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/stpo-btmg-strafverteidigung.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2024-11-28 15:05:512024-11-28 15:08:41Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung

Verteidigung bei Schwarzarbeitsanzeige

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Steht der Zoll vor der Türe mit einem Durchsuchungsbefehl und begehrt Einlass ist eine Verteidigung bei Schwarzarbeitsanzeige vonnöten. Denn Vergehen wegen Schwarzarbeit werden grundsätzlich vom Zoll ermittelt.

Eine sinnvolle Verteidigung bei Schwarzabeitsanzeige bedeutet für Beschuldigte immer, dass es besser ist für ihn, keine Angaben zu machen.

Denn Beschuldigte müssen grundsätzlich niemals, weder bei Durchsuchungen noch bei Festnahmen, eine Aussage machen. Dies ist ein verfassungsmäßiges Recht. Und von diesem Recht sollten Beschuldigte auch unbedingt Gebrauch machen! Gerade dann, wenn der Druck durch die Strafverfolger groß ist. Denn in diesen Situationen ist die Versuchung groß, etwas zu sagen, um sich Entlastung zu verschaffen.

Die Beweislast für das Vorliegen eines Straftatbestandes liegt immer bei den Strafverfolgern.

Das bedeutet, dass es die Justiz ist, die den Tatnachweis führen muss. Der Beschuldigte muss gar nix beweisen, schon gar nicht seine Unschuld! Ist die Beweislage dünn versuchen die Strafverfolger gerne, Beschuldigte zu Aussagen zu bewegen. Denn der beste Beweis gegen einen Beschuldigten ist seine eigene Aussage!

Die Verteidigung bei Schwarzarbeitsanzeige kann nur gut funktionieren, wenn der Tatverdächtige sich nicht vorher schon selbst überführt durch eigene unüberlegte Aussagen.

Wer die Nerven bewahren kann hält also bei Durchsuchungen und Festnahmen den Mund und kontaktiert zunächst mal einen Srafverteidiger. So kann im geschützten Raum und unter 4 Augen die Lage besprochen werden. Der Verteidiger ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Beschuldigte kann sich bei ihm die Last von der Seele reden.

Aussagen gegenüber Ermittlern können durchaus richtig sein, allerdings erst nach Rücksprache mit dem Anwalt.

Wir ein Strafverteidiger hinzugezogen ist er es, der den Strafverfolgern mitteilt, dass im Moment keine Aussage gemacht wird. Die Frage einer eventuellen Aussage wird also auf später verschoben. Der Verteidiger organisiert zunächst die Ermittlungsakte, um sich einen Überblick über die Beweislage zu verschaffen.

Die Verteidigung bei Schwarzarbeitsanzeige verschafft sich immer zuerst Kenntnis von der Strafakte.

Diese Akte bespricht der Anwalt mit dem Beschuldigten und klärt die Frage einer eventuellen Aussage. In der Regel übernimmt dann der Anwalt die Anfertigung der Aussage nach Durchführung der Besprechung.

18. Oktober 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht2.png 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-10-18 13:42:332023-10-18 13:55:18Verteidigung bei Schwarzarbeitsanzeige

Betrugsanzeige nur wegen Geldforderung

Vermögensdelikte

Die Baufirma hatte jede Menge Probleme. Die Bauaufträge wurden weniger, die Zahlungsmoral schlechter. Im Laufe dieses Jahres zeigte sich, dass es wohl nicht mehr lange weiter gehen würde. Als es noch Ärger gab mit einem Lkw-Verleihunternehmen kam auch noch eine Betrugsanzeige nur wegen Geldforderung daher.

Eine Betrugsanzeige nur wegen Geldforderung ist leider üblich geworden.

Als die Baufirma zur Erledigung eines Bauauftrages einen Lkw mit einem Kran zum Be- und Entladen des Lkw’s benötigte bekam sie einen, der allerdings defekt war. Wegen der Eiligkeit der Auftragserledigungne nahm sie den zwar an, weil ihr nix Anderes übrig blieb, forderte die Verleihfirma allerdings zur Reparatur auf, die die auch zusagte. Sämtliche Versuche der Verleihfirma, den Greifer zu reparieren, schlugen fehl. Die Baufirma mußte alle ihre Baustoffe selbst eigenhändig auf – und abladen.

Nur um den Inhaber der Baufirma unter Druck zu setzen erstatte die Verleihfirma Betrugsanzeige wegen Geldforderung.

Als der Lkw-Verleih ungeachtet der Beanstandungen den vollen Betrag in Rechnung stellte war es zum Streit gekommen. Die Baufirma hatte sich geweigert, den vollen Betrag zu bezahlen. Der Weg zur Polizei anstatt zum Mahngericht hatte sich angeboten, da für die Erstattung einer Strafanzeige keine Anwaltskosten anfallen.

Der Streit verlagerte sich damit auf das Strafgericht, obwohl rein zivilrechtlicher Natur.

Denn eine Straftat war nie passiert. Der Inhaber der Baufirma war durchaus weder zahlungsunwillig noch -fähig. Die Forderung der Verleihfirma und deren Geschäftsgebaren war einfach unverschämt. Ebenso unverschämt wie die Erstattung der Strafanzeige, die nichts Anderes als eine falsche Verdächtigung darstellt. Die Anzeige hat letztlich keinen anderen Zweck, als sich ein kosten- und zeitaufwändiges Zivilverfahren zu ersparen und den Schuldner unter Druck zu setzen.

Manche Geld-Gläubiger erstatten Betrugsanzeige nur wegen Geldforderung, um ihrer Forderung mehr Nachdruck zu verleihen.

Sie machen sich damit aber selbst strafbar wegen falscher Verdächtigung, denn sie wissen sehr wohl, dass kein Betrug vorliegt, sondern nur ein Streit ums Geld. Der Staatsanwalt muss trotzdem tätig werden und die Sache verfolgen. Wird das Strafverfahren bei der Polizei und Staatsanwaltschaft dann mit wenig Sorgfalt behandelt kommt am Ende ein Strafbefehl raus. Die Sache wird nun einfach weitergereicht an den Strafrichter. Der Inhaber der Baufirma brauchte nun einen Verteidiger (RA Florian Schneider). Der hat gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. In der Hauptverhandlung darüber vor dem Amtsgericht hieß es am Ende aber dann Einstellung des Verfahrens.

9. Oktober 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/strafvollzug-anwalt-muenchen-strafrecht.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-10-09 13:59:052023-10-09 14:01:14Betrugsanzeige nur wegen Geldforderung

Erfolgreiche Strafanzeige

Allgemein

Der Erfolg einer Strafanzeige bemißt sich nicht unbedingt immer daran, ob der Beschuldigte am Schluß auch wirklich eine Strafe bekommt. Eine erfolgreiche Strafanzeige ist auch dann gegeben, wenn der Blick des Staatsanwaltes sich dadurch etwas weitet, weil er infolge der Strafanzeige einen Sachverhalt anders sieht, den er gerade ermittelt.

Eine erfolgreiche Strafanzeige hat man auch dann erstattet, wenn man es schafft, aus dem bisherigen Beschuldigten ein Tatopfer zu machen.

Es ist nach aller Erfahrung oft nur eine Frage der Strategie. Nach landläufiger Auffassung bei der Justiz und Polizei wird oft dem geglaubt, der als Erster eine Anzeige erstattet hat. Das kann durchaus das echte Opfer sein, das so handelt. Das kann aber auch der sein, der schon viele Jahre mit der Strafjustiz eigene Erfahrungen gesammelt hat und sich auskennt.

Eine gute Verteidigungsstrategie für einen Beschuldigten kann es also erforderlich machen, gegen das vermeintliche Opfer ebenfalls Anzeige zu erstatten!

Als recht durchsichtige Flucht nach Vorne kommt man damit nicht durch. Hat man aber gute Argumente für ein solches Vorgehen wird diese Anzeige Anklang finden bei den Strafverfolgern. Die Herausforderung ist also, gute Recherche-Arbeit im Vorfeld der Anzeige zu leisten und dann gute Argumente zu liefern.

Die Strafverfolger sind an Recht und Gesetz gebunden und können eine Gegenanzeige nicht einfach als leicht zu durchschauendes Manöver abtun.

Oft genug gelingt es damit, einem Anzeigeerstatter den Wind aus den Segeln zu nehmen, wenn der Angezeigte den Spieß umdreht. Denn oft genug werden dann beide Anzeigen eingestellt. Wichtig ist immer, nicht zu lange zu warten. Sind inzwischen mehrere Monate ins Land gegangen leidet schon mal die Glaubwürdigkeit des Anzeigeerstatters.

Immer im Auge zu behalten ist für eine erfolgreiche Strafanzeige die Strafantragsfrist von 3 Monaten!

Viele Delikte werden nur auf Antrag hin verfolgt. Das bedeutet, dass die Strafverfolger auf die Strafanzeige alleine noch nicht reagieren. Der Anzeigeerstatter muss zusätzlich auch noch extra und ausdrücklich Strafantrag stellen. Und er muss dies innerhalb von 3 Monaten nach dem Bekanntwerden der Straftat tun. Sonst ist die Sache rum ums Eck!

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gibt’s hier nicht, auch keine Fristverlängerung!

Strafantragsfrist versaust heißt die Sache ist durch! Der Anzeigeerstatter guckt in die Röhre. Das Gesetz ist hier gnadenlos. Ist die Strafantragsfrist versaust gibts keine Strafverfolgung mehr. Die Sache wird eingestellt.  Nur in wenigen Fällen bejaht die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und ermittelt trotz fehlendem Strafantrag.

Strafantragsdelikte sind Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung, Sachbeschädigung und Anderes mehr.

Auch im Urheber-Strafrecht gibts da was. Es sind immer diejenigen Delikte, wo das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung nicht so groß ist wie bei den kapitalen Straftaten.

20. Januar 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafverteidigung-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-01-20 13:57:102021-01-20 14:57:12Erfolgreiche Strafanzeige

Security ohne Waffe

Waffengesetze

Ein Security ohne Waffe ist eigentlich kein Security. Im Sicherheitsdienst Beschäftigte benötigen regelmäßig eine Waffe. Anders läßt sich der Dienst nicht ausüben. Eine Anstellung bei einer Sicherheitsfirma gibt’s ohne nicht. Wer eine sog. Waffentrageerlaubnis nach § 28 WaffG nicht erwerben kann kann nicht arbeiten. Der Erwerb einer solchen Erlaubnis ist aber gar nicht so einfach.

Der Erwerb einer sog. Waffentrageerlaubnis ist abhängig von einer Zuverlässigkeitsprüfung.

Die Frage der Zuverlässigkeit ist hier manchmal das Problem. Denn hier spielt das Vorleben des Security eine entscheidende Rolle. Hat der Bewerber um eine Waffentrageerlaubnis Vorstrafen schaut’s schon mal schlecht aus. Die Frage der Zuverlässigkeit wird dann stets verneint.

Selbst Geldstrafen von nur 60 Tagessätzen können bereits zu Zweifeln an der Zuverlässigkeit führen.

So sagt es das Gesetz. Damit können bereits recht niedrige Geldstrafen die Erteilung einer solchen Erlaubnis verhindern. Auch Jugendstrafen können der Erteilung einer Waffentrageerlaubnis im Wege stehen.

Hat man sie endlich erhalten kann man sie auch schnell wieder verlieren.

Wie gewonnen so zerronnen. Die Erlaubnis kann auch nachträglich widerrufen werden. Denn die Sicherheitsbehörde erfährt sofort von neuen Strafverfahren. Gerade Straftaten mit Gewalttätigkeiten führen zum sofortigen Widerruf. Man sollte sich als Besitzer einer Waffentrageerlaubnis also nie zu sicher fühlen!

Ein Security ohne Waffe ist ein zahnloser Tiger.

Die Sicherheitsbehörden nehmen grundsätzlich keine Rücksicht auf ein Arbeitsverhältnis. Eine sog. Waffentrageerlaubnis erhält nur der, der bei einer Sicherheitsfirma arbeitet. Ist dieser Waffenschein weg gibt’s die Kündigung. Ähnlich wie beim Berufsfahrer, der seinen Führerschein verliert.

Ein Security ohne Waffe ist arbeitslos.

Dem Arbeitnehmer, der seine Waffentrageerlaubnis verliert, bleibt dann nur der Weg zum Gericht. Vor dem Verwaltungsgericht muss er um seine Waffentrageerlaubnis kämpfen. Aber auch hier gelten allerstrengste Massstäbe. Das Verwaltungsgericht setzt sich nicht so einfach über die Entscheidungen der Sicherheitsbehörden hinweg. Es prüft diese nur auf ihre Rechtmäßigkeit. Die Abwägung ist und bleibt Sache der Behörde. Massstab ist das Waffenrecht. Im Waffengesetz stehen die Kriterien.

Hat die Behörde ihre Abwägungen rechtlich korrekt vorgenommen kann auch das Gericht nicht helfen. Es bleibt beim Security ohne Waffe.

Die Zeiten werden für Besitzer von Waffenscheinen immer härter. Die öffentliche Meinung ist hier stets auf der Seite der strengen Gesetze. Auch die Sicherheitsfirmen selbst haben ein großes Interesse an einem guten Ruf. Ein Mitarbeiter mit einem Strafverfahren ist untragbar. Er wird zumindest in einen anderen Bereich der Firma versetzt.

Arbeitgeber reagieren in solchen Fällen sofort mit Verdachtskündigungen.

Die werden sofort ausgesprochen, sobald die Firma von einer Strafanzeige erfährt. Für die Verdachtskündigung spielt es keine Rolle, dass es bislang nur den Verdacht einer Straftat gibt. Der Arbeitnehmer ist aber nicht rechtlos.

Bei Verdachtskündigungen gilt es, sofort einen Anwalt aufzusuchen.

Vor allem gilt es, nichts zu unterschreiben! Hält der Arbeitnehmer eine Verdachtskündigung in Händen gibts nur den schnellstmöglichen Weg zum Anwalt. Nur der hat den nötigen Überblick. Die Fristen sind zudem kurz. Gerade einmal drei Wochen bleiben für eine Kündigungsschutzklage. Vor dem Arbeitsgericht kann er oft durchaus mit Erfolg gegen seine Verdachtskündigung klagen. Derartige Kündigungen halten einer näheren gerichtlichen Überprüfung oft nicht stand. Sein Anwalt sollte hier also auch Kenntnisse im Strafrecht haben.

1. Dezember 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/verkehrsdelikte.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-12-01 14:37:442020-12-03 14:26:36Security ohne Waffe

Bei Unfallflucht keine Aussage ohne Strafverteidiger

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt, Straßenverkehrsdelikte

Die Unfallflucht war schnell passiert. Nach einigen Gläsern zuviel beim Weggehen und einem Ausweichmanöver wegen Gegenverkehrs waren die Außenspiegel der am rechten Straßenrand geparkten Autos nur so weggeflogen. Angesichts der Preise für vollelektrische und vollautomatisierte Außenspiegel mehrere Tausend Euro Schadenssumme.

Nach kurzem Stopp und kurzem Nachdenken Gas gegeben

Der Beschuldigte war durch das laute Scheppern der Blech- und Glasteile schlagartig nüchtern geworden. Er hatte sofort realisiert, dass er an Ort und Stelle bleiben und die Polizei rufen müsste. Als ihm sein Alkoholpegel aber einfiel kam das für ihn nicht in Frage. 

Der Straftatbestand der Unfallflucht ist vollendet in dem Moment, wo man sich von der Unfallstelle wegbewegt.

Der Beschuldigte (Fachanwalt für Strafrecht Florian Schneider) redete sich in dem Moment ein, er könnte ja am nächsten Tag immer noch die Polizei verständigen. Und zwar dann, wenn er seinen Blutalkohol wieder los war. Das funktioniert aber nicht. Die vorabendliche Blutalkoholkonzentration kann noch viele Stunden später exakt festgestellt werden. 

Bei Unfallflucht gilt, keine Aussage ohne Strafverteidiger.

Die Sache brannte dem Beschuldigten natürlich den ganzen nächsten Tag auf den Nägeln. Es drängte ihn förmlich, sich bei der Polizei zu melden, um sein Gewissen zu erleichtern. Was ihn zusätzlich belastete war natürlich auch, dass die Polizei ihn schnell verdächtigte und ihn suchte. Er hatte deshalb sein Auto und sich selbst versteckt. 

Über die Notrufnummer ist ein Strafverteidiger auch abends und am Wochenende erreichbar.

Was sich ein Mensch in der Situation des Beschuldigten unbedingt ersparen sollte ist eine kopflose Aktion ohne anwaltliche Begleitung. Sicherlich erleichtert eine Selbstanzeige bei der Polizei schlagartig das Gewissen. Die Reue über diesen kopflosen Stunt folgt jedoch auf dem Fuße. Dann nämlich, wenn ein Strafbefehl mit einer dicken Geldstrafe und einem langem Führerscheinentzug im Briefkasten liegt. 

Das Gesetz verpflichtet den Beschuldigten bei Unfallflucht nicht dazu, sich selbst zu überführen.

Die Straftat ist ja eben genau in dem Moment vollendet, wo man abgehauen ist. Eine Verurteilung nebst Führerscheinentziehung erfolgt also trotz der Selbstanzeige. Sie würde nur dazu führen, dass der Beschuldigte etwas Rabatt bei der Geldstrafe erhalten würde. Nicht wirklich viel. Das Argument der Staatsanwaltschaft lautet dann ja stets, dass man den Beschuldigten sowieso gefunden hätte. 

15. August 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-08-15 12:46:012017-08-15 16:49:42Bei Unfallflucht keine Aussage ohne Strafverteidiger
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