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Schlagwortarchiv für: Sexualstraftat

Haftgrund Vergewaltigung

Sexualdelikte

Haftgrund Vergewaltigung, so lautet der Haftbefehl des Amtsgericht gegen einen Bürger aus Niederbayern. Seine Ehefrau hatte ihn angezeigt. Der Beschuldigte, ein Kosovo-Albaner, lebt schon lange in Deutschland. Seine Frau hatte er erst vor Kurzem im Kosovo geheiratet. Danach habe er sie nach Deutschland geholt. Kaum war sie bei ihm in seiner Wohnung in Niederbayern eingezogen gingen die Probleme los. Das Paar verstand sich wohl überhaupt nicht. Am Ende der Beziehung Mitte letzten Jahres stand ihre Anzeige wegen Vergewaltigung in der Ehe.

Haftgrund Vergewaltigung, hieß es daraufhin beim Haftrichter am Amtsgericht.

Der Ermittlungsrichter erließ also sofort einen Haftbefehl gegen den Ehemann. Der sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der dringende Tatverdacht ist Voraussetzung für jeden Haftbefehl. Er ergibt sich aus der Anzeige der Ehefrau. Die war soeben erneut ermittlungsrichterlich vernommen worden. Bei dieser Vernehmung hatte sie die Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihren Mann wiederholt und damit ihre vorangegangenen Aussagen bei der Polizei wiederholt.

Nach Angaben der Frau war sie seit ihrem Einzug in die Wohnung ihres Mannes unentwegt vergewaltigt worden.

Es handelt sich damit um eine Vielzahl von Einzeltaten, die dem Mann zur Last gelegt werden. Das Tatopfer gab an, von dem Mann in der Wohnung eingesperrt worden zu sein. Er habe ihr jeglichen Kontakt zu anderen Menschen verboten. Nach ihren Schilderungen hatte sie ein radikal-muslimisches Eheleben in Deutschland führen müssen ohne eigene Rechte. Sie habe nicht die Möglichkeit gehabt, sich an andere Frauen zu wenden, um Hilfe zu erhalten.

Der Beschuldigte bestreitet die Angaben der Frau.

Den Haftgrund Vergewaltigung kann er nicht akzeptieren. Er habe sie nicht vergewaltigt und im Übrigen sei sie jeden Tag arbeiten gegangen. Sie habe durchaus eigene Kontakte zu anderen Menschen gehabt. Auch außerhalb der Arbeit. Sie hätte jede Menge Möglichkeiten gehabt, sich an andere Menschen um Hilfe zu wenden. Gerade und auch an ihrer Arbeitsstelle. Sie belaste ihn nur deshalb, um ihn loszuwerden. Er sei nur das Mittel zum Zweck gewesen, um nach Deutschland ziehen zu können. Die Anzeige habe nur den Zweck, jetzt hier bleiben zu können, vor allem auch noch nach der Scheidung.

Bis zur Anklage bleibt es wohl beim Haftgrund Vergewaltigung und damit beim Haftbefehl.

Sollte die Staatsanwaltschaft Anklage erheben und sollte der Ehemann dann verurteilt werden droht dem Mann eine mehrjährige Haftstrafe. Jede einzelne Tat würde dann mit einer Einzelstrafe von 4 oder mehr Jahren betraft werden. Die dann hieraus zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe würde auf mehrere Jahre lauten. Die Verteidigung wird sich darauf konzentrieren, die Stimmigkeit der Aussagen der Frau genau zu überprüfen.

26. Juli 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafrecht-anwalt-muenchen.jpg 950 1800 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-07-26 10:45:222023-07-26 13:33:09Haftgrund Vergewaltigung

Nach Strafurteil Schadensersatz

Opfervertretung – Nebenklage, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Sexualdelikte, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Mit der Verurteilung durch den Strafrichter hat man noch lange nicht alles überstanden als Angeklagter.

Schadensersatz und Schmerzensgeldforderungen sind die logische Konsequenz aus einer Straftat

Diese Erfahrung müssen vor allem die machen, die sich zum Beispiel wegen Körperverletzungs- oder Sexualdelikten strafbar gemacht haben. Spätestens wenn das Strafverfahren überstanden ist (und nicht mit einem Freispruch geendet hat) melden sich die Tatopfer und machen ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend.

Opferschutzgesetze helfen Opfern schon vor dem Strafurteil

An dieser Reihenfolge haben auch die Opferschutzgesetze Ende des letzten Jahrhunderts, – also der 80er und 90er Jahre, – nix geändert: Sie haben es Tatopfern eigentlich möglich gemacht, sich nicht nur im Wege der Nebenklage einem Strafverfahren gegen einen Täter anzuschließen, sondern auch zivilrechtlichen Ansprüche gleich direkt im Rahmen des Strafverfahrens geltend zu machen. Dafür dient der Adhäsionsantrag, der beim Strafgericht einzureichen ist. 

Gerade bei Strafverfahren wegen Körperverletzung oder Sexualstraftaten wie Vergewaltigung oder secuellem Mißbrauch drohen nach dem Strafurteil deftige Schmerzensgeldforderungen der Tatopfer

Die Ansprüche der Tatopfer resultieren aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB. Sie geben einem Verletzten aus einer deliktischen Handlung weitgehende Rechte: sie können nämlich ihren Schaden geltend machen.  Darüber hinaus können sie aber auch ihren immateriellen Schaden in Form von Schmerzensgeld einzufordern. Viele Angeklagte machen daher große Augen, wenn sie meinen, mit dem Ende ihrer Hauptverhandlung alles überstanden zu haben.

Sinnvolle Strafverteidigung behält diesen Punkt schon im Ermittlungsverfahren im Auge

Sobald klar ist, dass es der Staatsanwaltschaft gelingen wird, den Tatnachweis zu führen, gilt: Es muß die Wiedergutmachung ins Auge gefaßt werden. Der Beschuldigte kann womöglich also schon im Strafverfahren punkten. Oft gelingt es nämlich, durch Wiedergutmachungsleistungen die Höhe der Strafe zu reduzieren:

Wer sich dazu bereit findet schlägt also 2 Fliegen mit 1 Klappe:

Denn der Beschuldigte, der sich schon sehr früh im Strafverfahren zu Schadensersatz und Schmerzensgeld bereit findet, spart sich nicht nur den Ärger später. Er hat sich gleichzeitig auch einiges an Strafe erspart.

10. September 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-09-10 19:59:572017-07-31 11:21:41Nach Strafurteil Schadensersatz
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Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

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