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Schlagwortarchiv für: RA Florian Schneider

Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Der Ärger mit der Verwandtschaft ging schon länger. Die Frau aus Schwaben hatte sich vielerlei Anfeindungen durch ihre Verwandte ausgesetzt gesehen. Über Jahre hinweg. Der Geschädigten riß irgendwann der Geduldsfaden, als ihre Tochter nun plötzlich auch noch Beleidigungen auf ihrem Handy vorfand. Säuferin und ähnliches mußte die Tochter über ihre Mutter lesen. Sie suchte sich nun anwaltliche Hilfe (RA Florian Schneider). Als Maßnahmen kamen Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung in Betracht.

Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung sind die Mittel der Wahl, wenn Menschen im Umgang jedes Maß und jede Zurückhaltung verlieren.

Und sich immer mehr im Ton vergreifen. Das Gesetz sieht damit gleich zwei recht wirksame Maßnahmen vor. Der oder die Geschädigte kann sowohl Strafanzeige wegen Beleidigung, Verleumdung oder übler Nachrede erstatten als auch den Zivilrechtsweg beschreiten. Jeder sagt mal etwas, was er nicht so meint. Strafbar sind aber vor allem die konsequenten und nicht mehr enden wollenden Beleidigung und Verunglimpfungen.

Beides tut den Tätern weh, weil Beides sowohl zu hohen Kosten für Anwalt und Gericht als auch zu empfindlichen Geldstrafen führen kann.

Der erzieherische Effekt ist hoch. Der Täter oder die Täterin erhalten zunächst ein Anwaltsschreiben mit der Aufforderung, diese oder jene Beleidigung, Verleumdung, etc. zu unterlassen und zu widerrufen. Hierfür erhält er oder sie eine kurze Frist. Geht die Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht innerhalb der Frist ein wird Klage zum Amtsgericht oder Landgericht erhoben, je nach Zuständigkeit.

Gleichzeitig kann auch eine Strafanzeige erstattet werden, Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung sind also gleichzeitig möglich.

Ermittelt der Staatsanwalt kann die Folge ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe sein. Je nach Schwere und Anzahl der Verunglimpfungen womöglich ein teurer Spaß. Wer sich also sein Maul über Andere zerreißt sollte sich also dieses Risikos bewußt sein.

Am Ende trägt der Täter oder die Täterin die Kosten für den Anwalt des oder der Geschädigten, ebenso wie die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Diese Kosten kommen zur Geldstrafe hinzu.

Geschädigte können zunächst ihre Rechtsschutzversicherungen in Anspruch nehmen, die verpflichtet sind, Anwalts- und Gerichtskosten zu verauslagen, bis der Rechtsstreit gewonnen ist. Nicht von der Rechtsschutzversicherung zu erstatten sind die Anwaltskosten für die Erstattung einer Strafanzeige.

28. November 2024/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/stpo-btmg-strafverteidigung.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2024-11-28 15:05:512024-11-28 15:08:41Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung

Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt, Straßenverkehrsdelikte

Eine Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht ist durchaus erfolgversprechend. Entscheidend für Erfolg oder Misserfolg ist in der Regel, ob der Beschuldigte bzw. Tatverdächtige Angaben bei der Polizei gemacht hat oder nicht.

Denn gerade in einer solchen Causa ist es wieder äußerst wichtig, keine Angaben bei der Polizei zu machen.

Weil erfolgsentscheidend in der Strafsache. Der Beschuldigte hat das Recht zu schweigen gegenüber den Strafverfolgern. Und von diesem Recht sollte er unbedingt Gebrauch machen! Die entscheidenden Fehler im Strafverfahren macht deshalb oft der Beschuldigte selbst. Macht er in seiner Aufregung Angaben bei der Polizei ist sein Strafverfahren oft ganz früh schon verloren.

Eine erfolgreiche Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht steht und fällt damit, dass so bald als möglich ein Strafverteidiger eingeschaltet wird.

Gerade in den Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht steht und fällt der Erfolg der Polizei mit einer Aussage des Beschuldigten. Es wird also Druck ausgeübt auf den Tatverdächtigen. Übermannt den sein Rededrang und vor allem sein Bedürfnis, sich zu rechtfertigen, hat die Polizei gewonnen. Ihr reicht es oft schon aus, wenn der Beschuldigte ein paar unüberlegte Sätze von sich gibt. Am Ende wird alles notiert. Und später leider meist gegen den Beschuldigten verwendet.

Ein Verteidiger organisiert sich zuerst die Ermittlungsakte und wird dann nach Abschluss der Ermittlungen zusammen mit seinem Mandanten eine Verteidigungsschrift an die StA verfassen.

Hat es der Beschuldigte geschafft, dem Drängen der Polizei nicht nachzugeben und zuerst mal einen Verteidiger zu beauftragen, hat er die Chance, sich zusammen mit seinem Anwalt direkt gegenüber der Staatsanwaltschaft zu äußern. Und damit sich auch zunächst mal mit einem Anwalt zu beraten.

Die gemeinsame Lektüre der Ermittlungsakte kommt aber gerade bei einer Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht zuerst und bildet die Grundlage für die Verteidigungsschrift.

Es macht nämlich keinen Sinn, sich ohne genaue Kenntnis der Akte über eine Aussage zum Tatvorwurf und eine Stellungnahme zu den Ermittlungen zu unterhalten. Erst wenn Anwalt und Mandant die Beweislage genau kennen läßt sich eine gute Verteidigungslinie entwerfen. Und dann stellt sich auch der Erfolg ein.

Ein Handwerker hatte die Regel beherzigt, sich vor der Polizei ohne seinen Verteidiger (RA Florian Schneider) nicht zu äußern. Das Ergebnis war die Einstelllung des Strafverfahrens.

Der Handwerker war bei der Polizei hingehängt worden, auf einem Parkplatz ein neben ihm parkendes Auto beschädigt zu haben. Ein Augenzeuge hatte sich gemeldet. Wie sich später zeigte konnte der Verteidiger des Beschuldigten und späteren Angeklagten dem Staatsanwalt beweisen, dass der Augenzeuge sich in zentralen Punkten widersprach. Der Beschuldigte dagegen schwieg von Anfang an und ließ seinen Verteidiger machen. Das Amtsgericht, das den Strafbefehl gegen den Handwerker zunächst noch erlassen hatte, stellte in der Hauptverhandlung das Verfahren ein. Und zwar mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft.

 

22. Oktober 2024/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/recht-am-eigenen-bild-wirtschaftsstrafrecht.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2024-10-22 14:07:332024-10-27 15:48:13Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht

Rat vom Strafverteidiger

Allgemein, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Rat vom Strafverteidiger bekommt nur der, der sich den Rat holt. Und sich dafür an einen Strafverteidiger wendet. Dafür muss man aktiv den Kontakt zu einem Strafverteidiger suchen. Diese Sätze klingen banal, sind aber angesichts des Verhaltens vieler Beschuldigter dringend nötig.

Zu viele Beschuldigte scheinen dies nämlich wohl doch nicht zu wissen und setzen darauf, dass es die Polizei ist, die ihnen den richtigen Rat gibt.

Also genau die Beamten, die den Beschuldigten ans Messer liefern wollen. Ziemlich skurril und doch leider alltäglich. Das  Handy ist bei den meisten allgegenwärtig und immer sofort griffbereit. Es wäre ein Leichtes, einen Strafverteidiger zu googlen und  dann anzurufen. Statt dessen frägt der eine oder andere Beschuldigte die Polizeibeamten, ob es Sinn macht, eine Aussage zu machen. Die Antwort ist klar. Die Polizei will so schnell wie möglich eine Aussage. Am Besten ohne einen störenden Anwalt.

Besser also nicht die Strafverfolger fragen, sondern einen Verteidiger: Und zwar möglichst so rechtzeitig, dass der Rat vom Strafverteidiger im konkreten Fall auch noch eine Wirkung entfalten kann.

Und nicht nur noch bloße Besserwisserei im Nachhinein bedeutet. Und womöglich nur noch bestenfalls eine Info sein kann für ein nächstes Mal, sich dann anders zu verhalten.

Der richtige Zeitpunkt, sich Rat vom Strafverteidiger zu holen, ist also vor und nicht nach einem Gespräch mit der Polizei!

Der Münchner im mittleren Alter (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte sich wohl aus Kostengründen dazu entschlossen, die Sache alleine durchzuziehen. Er hatte ein Schreiben der Polizei im Briefkasten gefunden. Hierin war ihm mitgeteilt worden, dass gegen ihn wegen Körperverletzung ermittelt wird.  Er wehrte sich ohne Anwalt gegen die Tatvorwürfe mittels eines Briefes an die Polizei.

Was ihm als unerfahrenen Laien unklar war, dass er in diesem Schreiben letztlich alles zugab und damit dem Staatsanwalt die Handhabe gab für einen Strafbefehl.

Denn alles, was die Polizei aus seinem eigenen Verteidigungsschreiben heraus las, waren ein, zwei Zeilen Geständnis. Das reichte dann. Alles das, was er sonst zum Besten gegeben hatte in seinem Brief, war letztlich unter den Tisch gefallen.

Der Rat vom Strafverteidiger muss also unbedingt vor einer polizeilichen Vernehmung eingeholt werden.

Manchmal reicht ja schon eine Erstberatung. Die Kosten sind mit maximal € 200 für einen solchen Termin vom Gesetz gedeckelt. Durchaus kein finanzielles Abenteuer. Und gut investiert. Die Kosten für ein Strafverfahren, in dem alles schief gegangen ist, sind weitaus höher. In materieller wie immaterieller Hinsicht. Der Münchner hatte am Ende einen Strafbefehl über € 4.000 eingefahren. Zwanzig mal mehr als eine Erstberatung gekostet hätte. Am falschen Ende gespart!

21. Januar 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 208 411 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-01-21 16:23:532021-01-22 13:56:26Rat vom Strafverteidiger

Polizistenbeleidigung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Im Ärger wird schnell etwas gesagt, was man später bereut. So geht es einem jungen Erwachsenen aus dem Münchner Umland (Verteidiger RA Florian Schneider). Als die Polizei kurz nach Mitternacht wegen Ruhestörung an einem Skaterpark einschreitet eskaliert die Situation. Am Ende des Abends steht ein Strafverfahren wegen Polizistenbeleidigung.

Erhalten Polizeibeamte eine Anzeige wegen Ruhestörung müssen sie einschreiten.

Ein ganzer Haufen Jugendlicher hatte im Spätsommer am Skaterpark gefeiert. Die Anwohner fühlten sich gestört. Die Polizeiinspektion im Umland beauftragte zwei junge Beamte. Die schickte die Jugendlichen heim. Damit war nicht jeder der Betroffenen zufrieden. Es fielen unfreundliche Worte. Die junge Beamtin wurde als „Schlampe“ bezeichnet. Es fielen weitere Worte wie „Arschlöcher“ und „Hurensöhne“.

Polizistenbeleidigung ist ein sog. Antragsdelikt.

Das Gesetz sieht vor, dass die Polizei Beleidigungen nur auf Antrag des Verletzten hin verfolgen kann. Bei Beamten ist es die Aufsichtsbehörde, die den Strafantrag stellen muss. Die stellt aber grundsätzlich immer Strafantrag. Und deshalb wird Beamtenbeleidigung auch grundsätzlich immer verfolgt. Der Staatsanwalt ist an den Strafantrag gebunden.

Eine rechtzeitige und offenherzige Entschuldigung hilft bei der  Strafe.

Oft fallen die unfreundlichen Worte nicht nur im Ärger. Häufig ist auch jede Menge Alkohol im Spiel. Haben sich die Gemüter abgekühlt funktioniert auch wieder der Verstand. Dann merken die Beschuldigten, dass sie überreagiert haben. Klappt die Entschuldigung nicht unmittelbar nach dem Vorfall ist später noch Zeit. Auch nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann man sich noch entschuldigen.

Polizistenbeleidigung wird grundsätzlich nie eingestellt.

Der Schutz der Polizeibeamten ist der Grund dafür. Würden Beamte beliebig und straflos beleidigt werden können würde deren Autorität leiden. Deshalb kann auch eine Entschuldigung nicht zur Einstellung führen. Aber sie kann die Strafe mildern.

Geahndet werden derartige Ausfälligkeiten im Wege einer Geldstrafe.

Üblicherweise fallen in bayerischen Gefilden 40 oder 50 Tagessätze an. Jedenfalls beim ersten Mal. Die Post bringt dann den Strafbefehl nach Hause. Der Wiederholungstäter findet allerdings eine Anklage im Briefkasten vor. Dann muss er sich dem Strafrichter stellen. Gut möglich, dass beim zweiten Mal schon keine Geldstrafe mehr drin ist. Wer sich dann noch nicht entschuldigt hat kriegt seine erste Freiheitsstrafe ab, allerdings zur Bewährung.

2. Januar 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-01-02 11:55:502021-01-02 13:06:10Polizistenbeleidigung

Verteidiger für die MPU

Betäubungsmittelgesetz, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt, Straßenverkehrsdelikte

Dass er mal auch einen Verteidiger für die MPU brauchen würde, hatte er nicht gedacht. Der 16-Jährige hatte sich wie oft in diesem Alter keinen großen Kopf darum gemacht, als er angefangen hatte, zu kiffen. Es hatte jede Menge Probleme mit Schule und Freunden gegeben. Als er Ältere kennenlernte, die ihn zum Kiffen einluden, machte er gerne mit. Dazugehören war ja wichtig.

Schneller als gedacht war er beim Handeltreiben gelandet.

Die Kifferei kostet, und zwar gar nicht so wenig. So bot es sich an, gleich größere Mengen zu kaufen, da es Rabatt gab. Abnehmer in seiner Schule und seinem neuen Freundeskreis gab’s eh die Menge. Schnell war der 16-Jährige (Jugendverteidiger RA Florian Schneider) unter den Drogenhändlern gelandet.

Die Polizei hatte ihn schon länger beobachtet und erwischte ihn beim Verticken seines Vorrates an Marihuana an seine Kumpels.

Noch nicht ganz 17 geworden hatte er schon ein fettes Strafverfahren wegen Handeltreibens mit Btm in nicht geringer Menge Marihuana am Bein. Zuerst gab’s den Ärger nur mit dem Staatsanwalt und dem Jugendgericht. Da er das erste Mal vor Gericht stand und auch alles zugab fiel die jugendrechtliche Sanktion nicht ganz so schlimm aus.

Seinen Verteidiger für die MPU brauchte er aber ganz bald danach.

Denn die Justiz ist verpflichtet, Strafverfahren an die Führerscheinstelle zu melden. Die reagierte schnell. Als er mit 17 seinen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellte gab’s ein böses Erwachen. Die Führerscheinstelle nahm den Antrag zwar an, gab aber schnell zu verstehen, dass ohne Drogenscreening und ohne MPU nix weitergehen wird.

Die Kifferei hatte der Jugendliche immerhin schon vor dem Jugendrichter zugegeben, also machte ein Abstreiten jetzt bei der MPU wenig Sinn.

Da die Führerscheinstelle von der Justiz grundsätzlich Einblick in die Strafakte bekommt war es wenig sinnvoll, abzustreiten, dass er sowohl selbst gekifft als auch an andere verkauft hatte. Damit war der Jugendliche als Drogenkonsument abgestempelt. Eine Fahrerlaubnis gibt es unter solchen Umständen nur nach negativen Befunden im Drogenscreening und mit einer günstigen Zukunftsprognose durch eine MPU.

Nur ein Verteidiger für die MPU kann in solchen Fällen bei der Vorbereitung auf die MPU helfen, denn hier geht’s ans Eingemachte!

Das Schwierigste an der MPU ist nicht der medizinische Teil, sondern das psychologische Untersuchungsgespräch. Ein Diplom-Psychologe fühlt dem Probanden auf den Zahn. Er will alles wissen, nämlich wann und warum es los ging mit dem Kiffen und wie lange die Kifferei nun schon dauert. Am meisten interessiert ihn aber, ob man wirklich aufgehört hat oder im Untersuchungsgespräch nur schummelt.

Der Proband muss den Nachweis erbringen, dass er seit mindestens einem Jahr drogenfrei ist.

Sonst gibt’s keine positive Prognose bei der Beurteilung! Gerade über diesen Teil des Gespräches sollte man sich so einige Gedanken machen. Einfach nur zu behaupten, man habe aufgehört, reicht mit Sicherheit nicht! Der Psychologe oder die Psychologin riechen schnell den Braten! Die Durchfallquote bei der MPU ist groß, gerade an diesem Punkt.

27. Oktober 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 208 411 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-10-27 14:28:152020-10-29 12:48:26Verteidiger für die MPU
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