• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Schlagwortarchiv für: opfer

Schmerzensgeld für Tatopfer

Opfervertretung – Nebenklage

Ein fester Bestandteil des Strafprozesses ist das Schmerzensgeld für Tatopfer, das Angeklagte und Beschuldigte wegen ihrer Taten schulden. Die Ansprüche der Tatopfer sind in den Vorschriften des § 823 BGB festgelegt.

Der Anwalt des Geschädigten macht das Schmerzensgeld für Tatopfer gleich direkt im laufenden Strafprozess geltend.

Die Reform der Strafprozessordnung in den 90er machte die sowieso recht schwierige Situation für Geschädigte aus Straftaten etwas leichter. Tatopfer können seitdem ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gleich direkt im Strafprozesses gegen die Täter gerichtlich geltend machen.

Wer seinen Opferanwalt damit beauftragt, im Strafprozesses gegen den Täter einen Adhäsionsantrag zu stellen, spart sich den späteren Weg zum Zivilgericht.

Und damit weiteren Ärger und weitere Kosten! Eine echte Vereinfachung für Verletzte in Strafverfahren. Ein wichtiger Aspekt dieses sogenannten Adhäsionsverfahrens ist dabei, dass sich Tatopfer nicht nur als schnell abgehandelte Zeugen fühlen müssen, die das Gefühl nicht los werden, nichts als eine Bremse bei der möglichst schnellen Abwicklung des Strafprozesses zu sein.

Verletzte haben zahlreiche Rechte und Befugnisse, die allerdings nur die wenigsten Opfer kennen.

Tatopfer haben inzwischen einen ganzen Katalog an Rechten in dem Strafverfahren gegen den oder die Täter. Die Möglichkeit eines Adhäsionsantrages und damit einer Zivilklage im Strafprozess ist nur eine von vielen. Der Anschluß an die Anklage der Staatsanwaltschaft im Wege einer Nebenklage eine weitere wichtige Möglichkeit.

Wer sich der Hilfe eines kompetenten Opferanwaltes versichert kann damit auch als Nebenkläger am Strafprozess teilnehmen.

Damit bekommt ein Geschädigter aus einer Straftat auch eigene prozessuale Rechte in einer Hauptverhandlung gegen den oder die Täter. Denn Nebenkläger können selbst auch Fragen stellen an den Angeklagten oder an Tatzeugen. Sie können eigene Anträge stellen wie Beweisanträge. Damit können sie auch Einfluß auf den Ausgang des Strafverfahrens nehmen. Hat ein Richter also all zu wenig Lust darauf, sich mit der Strafsache zu beschäftigen und will deshalb nur ein möglichst schnelles Verfahren, egal mit welchem Ausgang, kann das Tatopfer auf Befangenheitsanträge stellen.

Voraussetzung ist allerdings eine anwaltliche Unterstützung im Strafverfahren, die nicht nur das Schmerzensgeld für Tatopfer umfaßt, sondern auch die ganze Vielfalt der Prozessrechte von Geschädigten.

Eine gute Kenntnis der StPO ist dabei natürlich hilfreich. Wer sich nie mit dem Thema Opfervertretung befaßt hat wird sich schwer tun mit einer effektiven Wahrnehmung von strafprozessualen Opferrechten. Hinzu kommt die Kenntnis der zivilrechtlichen Ansprüche von Geschädigten gegenüber Tätern gemäß dem bürgerlichen Gesetzbuch BGB. Ein Adhäsionsantrag ist nämlich letztlich nix Anderes als eine Zivilklage. Was für eine Klage vor dem Zivilgericht gilt gilt auch für einen Adhäsionsantrag. Hier müssen also die Ansprüche des Verletzten schlüssig-substantiiert dargelegt und unter Beweis gestellt werden.

 

13. Januar 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafverteidigung-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-01-13 16:42:402023-01-13 16:43:48Schmerzensgeld für Tatopfer

Anwalt für Opfervertretung

Opfervertretung – Nebenklage

Die Situation für die Geschädigten ist schwierig. Sie hatten als Familie Anzeige gegen den prügelnden Familienvater und Ehemann erstattet. Mutter und Töchter. Ab dem Zeitpunkt des Polizeieinsatzes in der Familienwohnung hatten sie dann aber nicht mehr viel gehört von dem Verfahren. Nachdem ihre Zeugenaussagen erledigt waren war monatelang Sendepause von Seiten der Strafverfolger. Die drei Geschädigten wußten buchstäblich nicht das Allergeringste über den Fortgang ihrer Strafanzeigen. Bis sie sich an einen Anwalt für Opfervertretung wandten.

Nur der Anwalt für Opfervertretung hat die Möglichkeit, sich auf Seiten der Geschädigten in ein Strafverfahren einzuschalten.

Legt der Anwalt für Opfervertretung eine Vollmacht des oder der Geschädigten bei der Justiz vor kann er Kontakt zu Polizei und Staatsanwalt aufnehmen. Zudem kann er Akteneinsicht beantragen. Nach Abschluss der Ermittlungen bekommt er Gelegenheit zu einer Stellungnahme zum Ermittlungsverfahren.

Als Opfervertreter hat der Anwalt Zugang zu allen Akten und Beweismitteln im Verfahren gegen den oder die Täter.

Damit kann sich der Opferanwalt auch Kenntnis verschaffen über die Aussagen des Beschuldigten bzw. Angeklagten und aller Zeugen sowie über eventuelle Gutachten. Diese Aktenkenntnis ermöglicht dem oder der Geschädigten die Geltendmachung der Opferschutzrechte.

Opfer von Straftaten können sich dem Strafverfahren im Rahmen einer sog. Nebenklage anschließen.

Die Strafprozessordnung listet eine ganz Reihe von Delikten auf, die zum Anschluß der Nebenklage berechtigen. Hierunter fallen Körperverletzung, Vergewaltigung, Raub, u.a. mehr. Wurde von dem Angeklagten eines (oder gar mehrere) dieser Delikte verwirklicht oder versucht klappt der Anschluß der Nebenklage.

Der Anwalt für Opfervertretung hat aber noch mehr zu bieten.

Geschädigte können nämlich im laufenden Strafverfahren ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen den Täter rechtshängig machen. Dies sehen die Vorschriften der Strafprozessordnung über das sog. Adhäsionsverfahren vor. Praktisch bedeutet das für Geschädigte, schon im Strafprozeß an Wiedergutmachung zu kommen, ohne einen weiteren Rechtsweg zu den Zivilgerichten beschreiten zu müssen.Auch hierüber berät der Anwalt für Opfervertretung.

29. September 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/beratung-anwalt.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-09-29 12:49:402022-09-29 12:49:40Anwalt für Opfervertretung

Gewaltschutzantrag gegen Schläger

Opfervertretung – Nebenklage

Der Gewaltschutzantrag gegen Schläger ist oft die schnellste Hilfe für Opfer von Tätlichkeiten. Hierfür ist ein Antrag beim Amtsgericht erforderlich. Da es sich um einstweiligen Rechtsschutz handelt reicht eine eidesstattliche Versicherung für die Glaubhaftmachung aus.

Mit einem Gewaltschutzantrag gegen Schläger wird es dem Täter verboten, sich dem Opfer anzunähern.

Eine Strafanzeige bei der Polizei alleine bewirkt dies noch nicht. Die Polizei kann lediglich ein vorläufiges Kontaktverbot sowie evtl. eine Rauswurf aus der gemeinsamen Wohnung für ein paar Tage verhängen. Ein Beschluss nach § 1 Gewaltschutzgesetz dagegen verbietet dem Täter gleich für ein halbes Jahr jegliche Annäherung an das Opfer. Und stellt die Annäherung auch gleich noch unter Strafe!

Sinn eines solchen Gewaltschutzantrages für Schläger ist vor allem, dass dem Täter eine Strafe droht, wenn er dagegen verstößt!

Hier wird also ein eigener neuer Straftatbestand für die Täter geschaffen, die es gar nicht einsehen wollen. Und plötzlich wieder vor der Wohnungstüre stehen. Ein Beschluss nach § 1 GewSchG alleine kann das natürlich nicht verhindern, allerdings steht eben nun die Strafandrohung dahinter. Und damit die Gefahr für den Täter, einen neuen Straftatbestand zu verwirklichen.

Das Amtsgericht informiert die Polizei darüber, dass es gegen den Beschuldigten einen Beschluss nach § 1 GewSchG gibt.

Die Polizei weiß also Bescheid. Steht der Schläger erneut vor der Türe ist sie schnell da. Ein Risiko für den Beschuldigten, gegen den ja sowieso schon ein Verfahren wegen KV läuft. Erhält der Staatsanwalt Kenntnis davon, dass ein Beschuldigter seinem Opfer nachstellt droht ganz schnell ein Haftbefehl zumindest wegen Verdunkelungsgefahr, evtl. auch wegen Wiederholungsgefahr. Das bedeutet dann Untersuchungshaft!

Ein Gewaltschutzantrag gegen Schläger kann nach einem halben Jahr erneuert werden.

Sollte weiterhin vom Täter Gefahr drohen wird einfach ein neuer Antrag beim Amtsgericht gestellt. Der reicht dann wieder ein halbes Jahr lang. Das bedeutet, dass der Beschuldigte sich auch nach einer eventuellen Freilassung aus der Untersuchungshaft an das Annäherungsverbot halten muss.

8. Februar 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/wirtschaftsstrafrecht-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-02-08 15:19:402022-02-08 15:19:40Gewaltschutzantrag gegen Schläger

Privatklage bei Einstellung

Opfervertretung – Nebenklage

Hat ein Tatopfer Anzeige erstattet und will der Staatsanwalt die Sache nicht weiterverfolgen gibt es im Gesetz eine alternative Möglichkeit. Manchmal hilft dann die Privatklage bei Einstellung des Verfahrens gegen den Täter weiter. Verschiedene Voraussetzung müssen jedoch erfüllt sein.

Eine der Voraussetzungen ist die fristgemäße Stellung eines Strafantrages.

Grundsätzlich ist die Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet, Straftaten zu verfolgen. Eine Ausnahme besteht jedoch bei den Straftaten, denen die Strafverfolger kein besonderes öffentliche Interesse beimessen. Klassische Beispiele hierfür sind natürlich die Beleidigung, aber auch die Verleumdung, der Diebstahl innerhalb der Familie, die Körperverletzung, etc. In der Regel sind also alle die Delikte davon betroffen, die als Antragsdelikte im Strafgesetzbuch gekennzeichnet sind. Oft ziehen sich die Strafverfolger aus diesen Bereichen zurück.

Weitere Voraussetzung ist die Verweisung auf den Privatklageweg durch die Staatsanwaltschaft.

Hat die Staatsanwaltschaft kein Interesse an der Strafverfolgung verweist sie den Anzeigeerstatter auf den Privatklageweg. Sie teilt dann erstens mit, dass sie selbst keine Anklage erheben will. Zweitens eröffnet sie mit diesem Schreiben dem Opfer die Möglichkeit, selbst Anklage zu erheben. Also eine Privatklage!

In diesem Falle hat also das Tatopfer die Möglichkeit zur Privatklage bei Einstellung!

Die Privatklage ist nichts Anderes als eine strafrechtliche Anklage zum Amtsgericht. Anstelle der Staatsanwaltschaft tritt aber eben der Privatkläger auf. Der Täter heißt nun Privatbeklagter. Das Amtsgericht verhandelt die Sache ganz regulär wie eine Strafsache. Gelangt das Gericht zur Überzeugung, dass sich der Privatbeklagte, – also der Täter, – strafbar gemacht hat verurteilt es ihn zu einer Geldstrafe.

Das Opfer stellt den Beschuldigten damit vor Gericht und beantragt eine strafrechtliche Verurteilung.

Die Sache hat den Haken, dass das Opfer einer Straftat sich in den meisten Fällen nicht auskennt mit derartigen Feinheiten der Strafprozessordnung und einen Anwalt braucht. Die Kosten hierfür werden nicht von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Bereits dieser Umstand sorgt dafür, dass Privatklagen nur äußerst selten vorkommen.

Wird der Privatbeklagte allerdings verurteilt muss er auch die Kosten des Privatklägers übernehmen!

Der Privatkläger kann sich damit seine Anwaltskosten notfalls per Gerichtsvollzieher vom Täter erstatten lassen. Schon dieser Umstand sorgt ebenso wie die drohende Verurteilung durch den Strafrichter für Kompromissbereitschaft auf Seiten der Beschuldigten. Um die Gerichte zu entlasten hat der Bundesgesetzgeber in die Vorschriften über die Privatklage den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt, Sühnestellen einzurichten. Der Freistaat Bayern hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. In Städten wie München sind deshalb per Verordnung oder Gesetz sogenannte Sühnestellen vorgeschrieben.

Erhebt das Opfer Privatklage bei Einstellung muss es zunächst versuchen, über eine sog. Sühnestelle bei der Stadt eine Einigung mit dem Täter zu erreichen.

Bei der Stadt München gibt’s hierzu eine eigene Sühnestelle, die Opfer und Täter vorlädt und eine Einigung zwischen Beiden versucht. Die Privatklage wird also in Bundesländern wie Bayern erst dann vom Amtsgericht angenommen, wenn eine Bestätigung der Sühnestelle vorliegt, dass ein Sühneversuch unternommen worden ist. Ist der Sühneversuch bei der Gemeinde gescheitert wird das Privatklageverfahren durchgeführt. Der Strafrichter lädt die Beteiligten und eventuelle Zeugen zu einem Hauptverhandlungstermin.

23. Juni 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/logo4.png 227 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-06-23 12:51:232021-06-26 09:37:05Privatklage bei Einstellung

Erfolgreiche Strafanzeige

Allgemein

Der Erfolg einer Strafanzeige bemißt sich nicht unbedingt immer daran, ob der Beschuldigte am Schluß auch wirklich eine Strafe bekommt. Eine erfolgreiche Strafanzeige ist auch dann gegeben, wenn der Blick des Staatsanwaltes sich dadurch etwas weitet, weil er infolge der Strafanzeige einen Sachverhalt anders sieht, den er gerade ermittelt.

Eine erfolgreiche Strafanzeige hat man auch dann erstattet, wenn man es schafft, aus dem bisherigen Beschuldigten ein Tatopfer zu machen.

Es ist nach aller Erfahrung oft nur eine Frage der Strategie. Nach landläufiger Auffassung bei der Justiz und Polizei wird oft dem geglaubt, der als Erster eine Anzeige erstattet hat. Das kann durchaus das echte Opfer sein, das so handelt. Das kann aber auch der sein, der schon viele Jahre mit der Strafjustiz eigene Erfahrungen gesammelt hat und sich auskennt.

Eine gute Verteidigungsstrategie für einen Beschuldigten kann es also erforderlich machen, gegen das vermeintliche Opfer ebenfalls Anzeige zu erstatten!

Als recht durchsichtige Flucht nach Vorne kommt man damit nicht durch. Hat man aber gute Argumente für ein solches Vorgehen wird diese Anzeige Anklang finden bei den Strafverfolgern. Die Herausforderung ist also, gute Recherche-Arbeit im Vorfeld der Anzeige zu leisten und dann gute Argumente zu liefern.

Die Strafverfolger sind an Recht und Gesetz gebunden und können eine Gegenanzeige nicht einfach als leicht zu durchschauendes Manöver abtun.

Oft genug gelingt es damit, einem Anzeigeerstatter den Wind aus den Segeln zu nehmen, wenn der Angezeigte den Spieß umdreht. Denn oft genug werden dann beide Anzeigen eingestellt. Wichtig ist immer, nicht zu lange zu warten. Sind inzwischen mehrere Monate ins Land gegangen leidet schon mal die Glaubwürdigkeit des Anzeigeerstatters.

Immer im Auge zu behalten ist für eine erfolgreiche Strafanzeige die Strafantragsfrist von 3 Monaten!

Viele Delikte werden nur auf Antrag hin verfolgt. Das bedeutet, dass die Strafverfolger auf die Strafanzeige alleine noch nicht reagieren. Der Anzeigeerstatter muss zusätzlich auch noch extra und ausdrücklich Strafantrag stellen. Und er muss dies innerhalb von 3 Monaten nach dem Bekanntwerden der Straftat tun. Sonst ist die Sache rum ums Eck!

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gibt’s hier nicht, auch keine Fristverlängerung!

Strafantragsfrist versaust heißt die Sache ist durch! Der Anzeigeerstatter guckt in die Röhre. Das Gesetz ist hier gnadenlos. Ist die Strafantragsfrist versaust gibts keine Strafverfolgung mehr. Die Sache wird eingestellt.  Nur in wenigen Fällen bejaht die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und ermittelt trotz fehlendem Strafantrag.

Strafantragsdelikte sind Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung, Sachbeschädigung und Anderes mehr.

Auch im Urheber-Strafrecht gibts da was. Es sind immer diejenigen Delikte, wo das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung nicht so groß ist wie bei den kapitalen Straftaten.

20. Januar 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafverteidigung-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-01-20 13:57:102021-01-20 14:57:12Erfolgreiche Strafanzeige

Rechtsschutz für Opfer

Allgemein, Opfervertretung – Nebenklage

Viele Geschädigte von Straftaten erwarten von einem Opferanwalt vor allem Eines. Er soll ihnen dabei behilflich sein, an Wiedergutmachung zu kommen. Dabei hilft den Opfern von Straftaten der Rechtsschutz für Opfer.

Rechtsschutz für Opfer gibt es aber nur dann, wenn die Geschädigten über eine entsprechende Rechtsschutzversicherung verfügen.

Opfer von Straftaten benötigen eine Privat-Rechtsschutzversicherung. Der wohl am Häufigsten verbreitete Verkehrs-Rechtsschutz hilft dabei natürlich nicht. Eine private Rechtsschutzversicherung hilft ihrem Versicherungsnehmer dabei, seine zivilrechtlichen Ansprüche gegen Straftäter geltend zu machen.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt allerdings grundsätzlich keine Anwaltskosten für die aktive Strafverfolgung.

Die aktive Wahrnehmung von Opferrechten im Rahmen eines Strafverfahrens ist nur auf eigene Kosten möglich. Wird der Opferanwalt also auch als Nebenklägervertreter im Strafprozess aktiv müssen Geschädigte dies selbst bezahlen. Aktivitäten in solchem Zusammenhang wie die Erstattung einer Strafanzeige, der Anschluß an das Strafverfahren als Nebenkläger, etc. müssen selbst bezahlt werden!

Für die aktive Strafverfolgung gibt es allerdings Hilfe vom Staat ihm Rahmen der Prozeßkostenhilfe, dem früheren sog. Armenrecht.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Antragsteller bzw. die Antragstellerin finanziell bedürftig ist. Nur dann gewährt der Staat Prozeßkostenhilfe. Ausnahmen gibts da aber auch: Wurde jemand Opfer einer schweren Gewalttat gibts die Prozeßkostenhilfe auch ohne Bedürftigkeitsprüfung! Die Voraussetzungen sind dieselben wie für zivilrechtliche Verfahren.

Ein Geschädigter könnte also neben dem Rechtsschutz für Opfer also zusätzlich auch die Unterstützung durch PKH beantragen, wenn er sich aktiv am Strafverfahren beteiligen will, aber für einen Anwalt kein Geld hat!

Der vertragliche Rechtsschutz für Opfer von Straftaten umfasst die Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Außergerichtlich und auch vor Gericht. Und falls nötig auch durch alle Instanzen hindurch.

Einen privaten Rechtsschutz sollte also wirklich jeder haben!

Die Kosten für einen solchen Vertrag sind in der Regel überschaubar. Oft kriegt man eine solche Versicherung schon für etwa € 100 pro Jahr. Eine gute Sache! Auch wenn man sie natürlich am Besten nie brauchen will.

12. Januar 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/favicon.png 100 100 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-01-12 21:24:452021-01-12 21:31:00Rechtsschutz für Opfer

Opferberatung bei Raub

Opfervertretung – Nebenklage
Ein aktueller Fall von Opferberatung bei Raub. Der Gastwirt hatte buchstäblich keine Chance. Letzten Dezember hatte es nachts bei ihm an der Wohnungstüre geläutet. Er war gerade aus seinem Restaurant unter seiner Wohnung nach oben gegangen. Er hatte die Türe einen Spalt weit geöffnet, da er im Türspion nichts gesehen hatte. Zwei maskierte Männer drückten die Türe auf und drangen in seine Wohnung ein.

Die Männer waren bestens informiert und kannten die Örtlichkeiten.

Sie wußten ganz genau, dass der Wirt gerade seine Bareinnahmen aus der Wirtschaft dabei hatte. Sie waren zudem bewaffnet. Einer hatte eine Machete, ein anderer eine Schußwaffe dabei. Sie forderten von ihm sein Bargeld. Dabei drohten sie ihm, ihn umzubringen, falls er nicht alles heraus rücke. Als er versuchte, sie abzuwehren, durchschnitten sie ihm mit der Machete die Sehnen seiner Finger.

Der Wirt ist auf lange Zeit gehandicapt, da er seine Hand nicht mehr verwenden kann.

Infolge der massiven Drohung und Gewalttätigkeit der Täter rückte der Mann sein gesamtes Bargeld heraus. Der Verlust von fast € 20.000 tut weh. Zum Ärger über das verlorene Geld kommt nun aber auch die Angst vor der Arbeitsunfähigkeit wegen der Hand.

Der Wirt hat nun Hilfe in Form von Opferberatung bei Raub gesucht.

Der Opferanwalt RA Florian Schneider vertritt ihn nun in seinen Bemühungen, Einblick in die Ermittlungen zu erhalten. Der Kontakt zur Polizei steht dabei im Vordergrund. Einblick in die Ermittlungsakte erhält nur ein Verteidiger. Der schwer geschädigte Gastwirt muss sich nun nicht nur als Opfer fühlen, er kann sich in die Ermittlungen über seinen Anwalt einschalten.

Den Tätern droht eine lange Freiheitsstrafe.

Im Falle einer Verurteilung müssen sie mit einer Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren rechnen. Sie fühlen sich im Hinblick auf ihre Maskierung derzeit wohl sicher. Die Polizei hat aber bereits Spuren.

Aus der Opferberatung bei Raub wird im Falle einer Hauptverhandlung dann eine Nebenklagevertretung.

Auch hier wird der Geschädigte sich dann dem Verfahren über seinen Anwalt anschließen können.

9. Februar 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/wirtschaftsstrafrecht-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-02-09 11:45:202020-09-17 14:00:12Opferberatung bei Raub

Sofort zum Arzt!

Opfervertretung – Nebenklage

Der prügelnde Münchner hat es sich so schön ausgerechnet. Seine junge asiatische Ehefrau würde sich schon nicht trauen, das Motto „Sofort zum Arzt!“ zu beherzigen. Als es an die Trennung ging war er handgreiflich geworden. Sie sollte gar nix kriegen, schon gar nicht das gemeinsame Kind. 

Für sie heißt es aber als Opfer von Gewalttaten „Sofort zum Arzt!“

Am Wichtigsten ist immer die Beweissicherung nach Tätlichkeiten. Verletzungen sollte man genau dokumentieren. Ohne ärztliche Bestätigungen stehen die Chancen für Opfer von Gewalt schlecht. Gerade Prellmarken sind ein guter Beweis für Tätlichkeiten. 

Ärztliche Atteste und Fotos bitte sofort erstellen.

Das Wichtigste ist, dass nicht lange zugewartet wird. Bei einem Termin beim Hausarzt können Verletzungen ganz frisch in Augenschein genommen werden. Und vor allem schriftlich bestätigt werden. Gleichzeitig müssen unverzüglich Fotos angefertigt werden. 

Das Motto lautet „Sofort zum Arzt!“ und auch „Sofort zur Polizei!“. 

Die Polizei nimmt nicht nur die Anzeige entgegen. Sie fertigt auch aussagekräftige Fotos an. Der schnelle Kontakt zu den Polizeibeamten ist ein wesentlicher Bestandteil der Glaubwürdigkeit von Opfern. Wer wochen- oder gar monatelang zuwartet macht sich unglaubwürdig. 

Die Sicherung von Beweisen ist letztlich Sache des Opfers.

Die Polizei kann dabei nur helfen. Alle weiteren Schritte wie eine ärztliche Behandlung ist Sache des Opfers. Beratung tut hier Not. Der Fachmann kennt sich aus mit allem Notwendigen. 

Eine baldige Kontaktaufnahme zum Anwalt ist daher ebenfalls ratsam. 

Ein Fachanwalt für Strafrecht kennt sich auch mit der Beratung von Opfern aus. Der Täter muss durch die Maßnahmen des Anwalts vom Gericht ein sofortiges Kontaktverbot erhalten. Der Anwalt wird also einen Antrag nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes stellen. Und der Täter muss dann vor allem dem Opfer fernbleiben. Und auch der gemeinsamen Wohnung.

Wer sich frühzeitig beraten läßt kann sich die Frustration einer Einstellung des Verfahrens oder eines Freispruches ersparen.

Und den Ärger, seine Anwaltskosten nun alle alleine zu tragen. Schläger schulden stets nicht nur Schadensersatz und Schmerzensgeld, sondern auch Ersatz der Anwaltskosten. Ein Opfer ist nach dem Gesetz umfassend so zu stellen, als wäre nix passiert. Dies schreibt das BGB so vor. 

 

18. November 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/straftaten-ibiza-video-strache.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-11-18 13:53:492019-11-18 13:56:47Sofort zum Arzt!

Adhäsion hilft Opfern

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Das Lamento ist weit verbreitet. Unser Strafrecht sei nur für die Bösen da. Es helfe nur den Tätern und stelle alleine die Angeklagten in den Mittelpunkt des Verfahrens. Die Opfer jedoch seien nur am Rande wichtig, so weit sie eine Rolle als Zeugen zu spielen hätten. Dabei hätten doch gerade die Geschädigten die Straftaten abbekommen! Die Regelungen des Gesetzgebers über die Adhäsion kennen anscheinend aber nicht viele. Fakt ist: Die Adhäsion hilft Opfern!

Dieses Lamento über die vermeintliche Rechtlosigkeit der Opfer hat seine Ursache in einer weit verbreiteten Unkenntnis über die vielen Rechte, die Opfer von Straftaten haben. Als Beispiel dient die Adhäsion, sie hilft Opfern von Straftaten.

Nicht nur Beschuldigte und Angeklagte haben nämlich das Recht, sich einen Anwalt zu nehmen. Auch Opfer von Straftaten können dies tun. Und sie sollten dies auch tun! Geschädigte haben manchmal sogar Anspruch darauf, Prozesskostenhilfe für den Wunschanwalt zu bekommen. Der Katalog von Möglichkeiten, sich am Verfahren gegen Straftäter zu beteiligen, ist aber noch viel reichhaltiger.

Ist ein Opferanwalt beauftragt kann er sich schon im Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft wenden und Einblick in die Ermittlungsakte nehmen.

Dieses Recht kann ihm nur in begründeten Ausnahmefällen verweigert werden. Damit erhalten Geschädigte nicht nur die Möglichkeit, sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen und einen eigenen Anwalt in die Hauptverhandlung zu schicken. 

Vor allem kann ein Opfer bei dem Gericht, das die Anklage gegen den Täter verhandelt, einen sog. Adhäsionsantrag stellen. 

Hierbei handelt es sich letztlich um nichts anderes als um eine Zivilklage vor dem Strafgericht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zum Beispiel. Ein Geschädigter erspart sich also den Weg zu einem zweiten Gericht. Es kann seine zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Täter schon in der strafrechtlichen Hauptverhandlung unterbringen. 

Die Adhäsion hilft also den Opfern von Straftaten sehr pragmatisch.

Im Gegensatz zu einer Zivilklage, die meist nach Abschluß des Strafverfahrens gegen den Täter vor einem eigenen Zivilgericht erhoben wird, müssen hier keine Gerichtskosten vorverauslagt werden. Und die Zeugen, die die Geschädigten für ihren Schadensersatzanspruch brauchen, werden vom Strafrichter sowieso vernommen. Auch hier wird Zeit und Geld gespart.

Und was das Wichtigste ist: In seiner Hauptverhandlung hat der Täter noch jede Motivation, sein freiwillig Opfer zu entschädigen, weil er sich damit einiges an Strafe erspart!

Das Strafgesetzbuch regelt dies im Rahmen seiner Bestimmungen über die Strafzumessung. Entschädigt der Täter das Opfer bedeutet dies einen sog. Täter-Opfer-Ausgleich. Das Gericht wird dies bei der Bemessung der Strafe berücksichtigen. Und die Geschädigten sind ohne lange Rechtsstreitigkeiten und ohne die Frustrationen über eine aussichtslose Zwangsvollstreckung nach dem Urteil zu ihrem Geld gekommen!

30. Juni 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/06/adhaesion-anwalt-rechtswanwalt-strafrechtskanzlei.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-06-30 16:31:252019-09-05 15:01:13Adhäsion hilft Opfern

Opfer einer Schlägerei wird zum Beschuldigten

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein Münchner Ingenieur von etwa Mitte Dreißig und sein Begleiter wollten eigentlich nur das Lokal wechseln auf ihrer Kneipentour in München am Dienstagabend. Die lustige Stimmung auf dem kurzen Fußweg zum krönenden Abschluß des Abends fand ein jähes Ende, als der Beschuldigte einem Lieferwagen einen Klapps auf die Scheibe versetzte, der so abgestellt war, dass er die Fußgänger behinderte. Der Fahrer stieg aus, ein zweiter Lieferwagen derselben Firma kam hinzu, der Chef des Lieferservice kam aus dem Laden und der Ingenieur (Verteidiger RA Florian Schneider) fand sich verletzt auf dem Boden wieder. Als alle Drei weiter drohend auf ihn zukamen konnte der Ingenieur nur noch zusehen, schnell auf die Füße zu kommen und dann Land zu gewinnen. Als er das Gefühl hatte, weit genug weg zu sein und alles letztlich doch einigermaßen überstanden zu haben, fand er sich erneut auf dem Boden wieder und die Polizei über ihm: die Drei vom Lieferservice hatten ihn nicht nur zusammengeschlagen, sondern gleich danach auch noch angezeigt und behauptet, er habe versucht, sie auszurauben. Neben seinen Prellungen, Schürfwunden und seinem blauen Auge hat er als Erinnerung an einen zunächst schönen Kneipenabend nun noch ein Strafverfahren. Glücklicherweise aber nur wegen gefährlicher Körperverletzung, denn selbst das Schläger-Trio vom Pizza-Lieferservice konnte seine Dichtung nicht so weit treiben, dass die Polizei an einen Raubüberfall glauben wollte. Nun muß er sich mit den Aussagen von gleich drei lügenden sogenannten Anzeigeerstattern befassen, deren Aussagen zweifelsohne gründlich abgestimmt sein dürften. Sein Glück im Unglück aber ist, dass er nicht alleine unterwegs war, denn immerhin steht sein Begleiter, – der an der Auseinandersetzung nicht im Geringsten beteiligt war, –  als unabhängiger Zeuge zur Verfügung.

5. Januar 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-01-05 23:01:352016-01-07 22:22:57Opfer einer Schlägerei wird zum Beschuldigten
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen