• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Gewaltschutzantrag gegen Schläger

Opfervertretung – Nebenklage
Wirtschaftsrecht Anwalt München

Der Gewaltschutzantrag gegen Schläger ist oft die schnellste Hilfe für Opfer von Tätlichkeiten. Hierfür ist ein Antrag beim Amtsgericht erforderlich. Da es sich um einstweiligen Rechtsschutz handelt reicht eine eidesstattliche Versicherung für die Glaubhaftmachung aus.

Mit einem Gewaltschutzantrag gegen Schläger wird es dem Täter verboten, sich dem Opfer anzunähern.

Eine Strafanzeige bei der Polizei alleine bewirkt dies noch nicht. Die Polizei kann lediglich ein vorläufiges Kontaktverbot sowie evtl. eine Rauswurf aus der gemeinsamen Wohnung für ein paar Tage verhängen. Ein Beschluss nach § 1 Gewaltschutzgesetz dagegen verbietet dem Täter gleich für ein halbes Jahr jegliche Annäherung an das Opfer. Und stellt die Annäherung auch gleich noch unter Strafe!

Sinn eines solchen Gewaltschutzantrages für Schläger ist vor allem, dass dem Täter eine Strafe droht, wenn er dagegen verstößt!

Hier wird also ein eigener neuer Straftatbestand für die Täter geschaffen, die es gar nicht einsehen wollen. Und plötzlich wieder vor der Wohnungstüre stehen. Ein Beschluss nach § 1 GewSchG alleine kann das natürlich nicht verhindern, allerdings steht eben nun die Strafandrohung dahinter. Und damit die Gefahr für den Täter, einen neuen Straftatbestand zu verwirklichen.

Das Amtsgericht informiert die Polizei darüber, dass es gegen den Beschuldigten einen Beschluss nach § 1 GewSchG gibt.

Die Polizei weiß also Bescheid. Steht der Schläger erneut vor der Türe ist sie schnell da. Ein Risiko für den Beschuldigten, gegen den ja sowieso schon ein Verfahren wegen KV läuft. Erhält der Staatsanwalt Kenntnis davon, dass ein Beschuldigter seinem Opfer nachstellt droht ganz schnell ein Haftbefehl zumindest wegen Verdunkelungsgefahr, evtl. auch wegen Wiederholungsgefahr. Das bedeutet dann Untersuchungshaft!

Ein Gewaltschutzantrag gegen Schläger kann nach einem halben Jahr erneuert werden.

Sollte weiterhin vom Täter Gefahr drohen wird einfach ein neuer Antrag beim Amtsgericht gestellt. Der reicht dann wieder ein halbes Jahr lang. Das bedeutet, dass der Beschuldigte sich auch nach einer eventuellen Freilassung aus der Untersuchungshaft an das Annäherungsverbot halten muss.

8. Februar 2022/von Florian Schneider
Schlagworte: Gewaltschutzantrag, opfer, Opferanwalt, Opfervertretung, Schläger, Täter
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/wirtschaftsstrafrecht-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-02-08 15:19:402022-02-08 15:19:40Gewaltschutzantrag gegen Schläger
Das könnte Dich auch interessieren
Strafverteidigung Anwalt München, Fachanwalt für StrafrechtSchmerzensgeld für Tatopfer
Wirtschaftsrecht Anwalt MünchenOpferberatung bei Raub
Beratung Anwalt, Fachanwalt für Strafrecht MünchenAnwalt für Opfervertretung
Waffengesetz, Raub, Mord, SchusswaffeJugendstrafe für schweren Raub
Straftaten des Strafrechts | GesetzbuchSofort zum Arzt!
Strafverteidigung Anwalt München, Fachanwalt für StrafrechtErfolgreiche Strafanzeige

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Strafverteidiger erreicht Einstellung 7. Dezember 2023
  • Steuerstrafverfahren endet mit Bewährung 28. Oktober 2023
  • Verteidigung bei Schwarzarbeitsanzeige 18. Oktober 2023
  • Betrugsanzeige nur wegen Geldforderung 9. Oktober 2023
  • Haftentlassung bei Vergewaltigung 7. Oktober 2023
  • Haftgrund Vergewaltigung 26. Juli 2023
  • Frei durch Haftprüfung 11. Mai 2023
  • Verbrechensverabredung 27. April 2023
  • Strafverteidiger hilft bei Haft 30. März 2023
  • Freispruch vom Betrug 12. März 2023

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung körperverletzung landgericht opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Jugendstrafe für MesserstechereiFestnahme, HandschellenStrafrechtsanwalt München Florian SchneiderUnterlassungsklage wg Beleidigung
Nach oben scrollen