• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Schmerzensgeld für Tatopfer

Opfervertretung – Nebenklage
Strafverteidigung Anwalt München, Fachanwalt für Strafrecht

Ein fester Bestandteil des Strafprozesses ist das Schmerzensgeld für Tatopfer, das Angeklagte und Beschuldigte wegen ihrer Taten schulden. Die Ansprüche der Tatopfer sind in den Vorschriften des § 823 BGB festgelegt.

Der Anwalt des Geschädigten macht das Schmerzensgeld für Tatopfer gleich direkt im laufenden Strafprozess geltend.

Die Reform der Strafprozessordnung in den 90er machte die sowieso recht schwierige Situation für Geschädigte aus Straftaten etwas leichter. Tatopfer können seitdem ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gleich direkt im Strafprozesses gegen die Täter gerichtlich geltend machen.

Wer seinen Opferanwalt damit beauftragt, im Strafprozesses gegen den Täter einen Adhäsionsantrag zu stellen, spart sich den späteren Weg zum Zivilgericht.

Und damit weiteren Ärger und weitere Kosten! Eine echte Vereinfachung für Verletzte in Strafverfahren. Ein wichtiger Aspekt dieses sogenannten Adhäsionsverfahrens ist dabei, dass sich Tatopfer nicht nur als schnell abgehandelte Zeugen fühlen müssen, die das Gefühl nicht los werden, nichts als eine Bremse bei der möglichst schnellen Abwicklung des Strafprozesses zu sein.

Verletzte haben zahlreiche Rechte und Befugnisse, die allerdings nur die wenigsten Opfer kennen.

Tatopfer haben inzwischen einen ganzen Katalog an Rechten in dem Strafverfahren gegen den oder die Täter. Die Möglichkeit eines Adhäsionsantrages und damit einer Zivilklage im Strafprozess ist nur eine von vielen. Der Anschluß an die Anklage der Staatsanwaltschaft im Wege einer Nebenklage eine weitere wichtige Möglichkeit.

Wer sich der Hilfe eines kompetenten Opferanwaltes versichert kann damit auch als Nebenkläger am Strafprozess teilnehmen.

Damit bekommt ein Geschädigter aus einer Straftat auch eigene prozessuale Rechte in einer Hauptverhandlung gegen den oder die Täter. Denn Nebenkläger können selbst auch Fragen stellen an den Angeklagten oder an Tatzeugen. Sie können eigene Anträge stellen wie Beweisanträge. Damit können sie auch Einfluß auf den Ausgang des Strafverfahrens nehmen. Hat ein Richter also all zu wenig Lust darauf, sich mit der Strafsache zu beschäftigen und will deshalb nur ein möglichst schnelles Verfahren, egal mit welchem Ausgang, kann das Tatopfer auf Befangenheitsanträge stellen.

Voraussetzung ist allerdings eine anwaltliche Unterstützung im Strafverfahren, die nicht nur das Schmerzensgeld für Tatopfer umfaßt, sondern auch die ganze Vielfalt der Prozessrechte von Geschädigten.

Eine gute Kenntnis der StPO ist dabei natürlich hilfreich. Wer sich nie mit dem Thema Opfervertretung befaßt hat wird sich schwer tun mit einer effektiven Wahrnehmung von strafprozessualen Opferrechten. Hinzu kommt die Kenntnis der zivilrechtlichen Ansprüche von Geschädigten gegenüber Tätern gemäß dem bürgerlichen Gesetzbuch BGB. Ein Adhäsionsantrag ist nämlich letztlich nix Anderes als eine Zivilklage. Was für eine Klage vor dem Zivilgericht gilt gilt auch für einen Adhäsionsantrag. Hier müssen also die Ansprüche des Verletzten schlüssig-substantiiert dargelegt und unter Beweis gestellt werden.

 

13. Januar 2023/von Florian Schneider
Schlagworte: §823BGB, Angeklagte, Beschuldigte, opfer, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Täter, Tatopfer
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafverteidigung-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-01-13 16:42:402023-01-13 16:43:48Schmerzensgeld für Tatopfer
Das könnte Dich auch interessieren
Opfervertretung durch Strafverteidiger
Wirtschaftsrecht Anwalt München Gewaltschutzantrag gegen Schläger
Strafrecht Anwalt München, Fachanwalt Strafrecht Weniger Strafe mit einem TOA
Festnahme, Handschellen Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern
Strafverteidigung Anwalt München, Fachanwalt für Strafrecht Erfolgreiche Strafanzeige
Privatklage bei Einstellung

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022
  • Freispruch wegen KV 16. August 2022
  • Maßregel statt Haft 8. August 2022
  • 4 Jahre für versuchten Totschlag 17. Juni 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Gewahrsam nach BayPAGBeschwerde, Festnahme, Handschellen
Nach oben scrollen