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Schlagwortarchiv für: haftbefehl

Videovernehmung bei Vergewaltigung

Allgemein, Sexualdelikte

Die 18-Jährige hatte den 25-Jährigen wegen Vergewaltigung angezeigt. Sie habe ihn nachts an einer Bushaltestelle in München  kennengelernt und sei dann zu ihm nach Hause gegangen. Dort sei sie von ihm vergewaltigt worden, während sie auf seinem Bett gelegen sei. Er habe vorher durchaus schon immer wieder Annäherungsversuche bei ihr gemacht. Da sie aber Jungfrau sei habe sie diese nicht so recht einordnen können. Nach ihrer Anzeige und ihrer Aussage bei der Polizei ordnete der Staatsanwalt eine Videovernehmung bei Vergewaltigung an.

Der Staatsanwalt ordnet eine Videovernehmung bei Vergewaltigung an, um eine richterliche Vernehmung des Opfers zu erhalten.

Die Videovernehmung wird durch einen Ermittlungsrichter oder eine Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts durchgeführt. Der Beschuldigte ist ebenso anwesend wie sein Verteidiger und der Staatsanwalt. Allerdings sind Tatopfer und Tatverdächtiger räumlich getrennt voneinander in zwei verschiedenen Räumen des Gerichts. Durch die Videoübertragung sehen die anderen Verfahrensbeteiligten die Zeugin und hören sie auch. Vor allem aber können sie die Zeugin befragen. Die Zeugin begegnet dem Tatverdächtigen aber selbst nicht.

Die Videovernehmung wird aufgezeichnet und zu den Akten genommen.

Sie steht dann in einer eventuellen Hauptverhandlung zur Verfügung und kann dem Strafrichter sowie den anderen Verfahrensbeteiligten vorgeführt werden. Damit erübrigt sich der persönliche Auftritt der Zeugin in einer Hauptverhandlung. Allerdings besteht durchaus die Möglichkeit für den Verteidiger (Fachanwalt für Strafrecht RA Florian Schneider), die Zeugin nochmals und dieses Mal vor dem Strafrichter zu befragen, wenn sich neue Fragen auftun.

Ob es aber überhaupt soweit kommt und der Staatsanwalt überhaupt Anklage erhebt entscheidet sich oft erst nach einer Videovernehmung bei Vergewaltigung.

Regelmäßig kann sich der sachbearbeitende Staatsanwalt erst im Rahmen einer solchen Videovernehmung einen persönlichen Eindruck von der Anzeigeerstatterin machen. Bis dahin kennt er nur die polizeilichen Vernehmungen der Anzeigeerstatterin und eventueller weiterer Zeugen. Er kennt also nur die Ermittlungsakte. Die Videovernehmung hat also auch den Sinn, dem StA die Gelegenheit zu geben, sich die Frage zu stellen, ob er dem Opfer glaubt oder nicht. Er wird sich in diesem Zusammenhang fragen müssen, wie weit die Glaubhaftigkeit des Opfers für ihn reicht, nachdem die Zeugin selbst angegeben hat, nach der Vergewaltigung noch zweimal bei dem Beschuldigten die Nacht verbracht zu haben und weitere Mal von ihm vergewaltigt worden zu sein.

Glaubt der Staatsanwalt der Anzeigeerstatterin drohen dem Beschuldigten mehrere Jahre Freiheitsstrafe.

Dem Beschuldigten droht dann die Abschiebung in seine Heimat Afrika.

11. Februar 2026/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/favicon.png 100 100 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2026-02-11 13:09:272026-02-11 14:20:54Videovernehmung bei Vergewaltigung

Haftentlassung bei Vergewaltigung

Sexualdelikte, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der Haftrichter hatte dem Antrag der Staatsanwaltschaft schließlich doch stattgegeben. Nachdem der Beschuldigte (Strafverteidiger RA Florian Schneider) ein halbes Jahr in Haft gesessen war hieß dann plötzlich doch Haftentlassung bei Vergewaltigung.

Haftentlassung bei Vergewaltigung ist eher nicht so einfach zu bewerkstelligen.

Im April hatte bei dem Beschuldigte die Polizei geklingelt und ihm einen Haftbefehl des Amtsgerichts unter die Nase gehalten. Es hatte damals der dringende Tatverdacht der Vergewaltigung vorgelegen. Zudem war als Haftgrund Fluchtgefahr unterstellt worden.

Der Betroffene soll seine Ehefrau vielfach vergewaltigt haben.

Die Ehefrau wie der Beschuldigte ausländischer Herkunft hatte Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet, nachdem sie zu ihrem Mann nach Deutschland gezogen war. Er soll sie zu Hause eingesperrt und ihr den Kontakt zur Außenwelt untersagt haben. Es hätten angeblich mehrere Vergewaltigungen stattgefunden.

Im Rahmen einer ermittlungsrichterlichen Videovernehmung im Sommer hatte die Frau ihre Vorwürfe wiederholt und bekräftigt.

Die Frau hatte sich einer ganztägigen Videovernehmung durch Ermittlungsrichterin, Staatsanwalt und Verteidiger gestellt und stundenlang Fragen beantwortet. Am Ende waren jedoch die Zweifel an ihren Angaben größer als die Überzeugungen der beteiligten Strafjuristen.

Die Frau hatte noch nicht einmal bestätigen können, Nein zu ihrem Mann gesagt zu haben, als der Sex hatte haben wollen.

Sie war der Meinung, ihr Ehemann habe doch wissen, können, dass sie nix von ihm wollte. Es drängte sich bei den beteiligten Juristen der Eindruck auf, dass für die Frau die Ehe lediglich den Zweck gehabt hatte, nach Deutschland kommen zu können. Der Beschuldigte war verliebt gewesen und hatte dies nicht verstanden. Sex war für ihn zumal im Rahmen einer freiwillig eingegangenen Ehe selbstverständlich gewesen.

Der Haftprüfungstermin im Sommer gleich nach der Videovernehmung auf Betreiben des Verteidigers war noch erfolglos geblieben.

Die unterschiedlichen Betrachtungsweisen des Falles waren hier hart aufeinander geprallt. Der Ermittlungsrichter hatte nicht die allergeringste Bereitschaft gezeigt, den Beschuldigten frei zu lassen. Hinweise auf die vielen Widersprüche in der langen Aussage der Anzeigeerstatterin waren noch erfolglos geblieben.

Im Herbst hieß es dann endlich Haftentlassung bei Vergewaltigung.

Es hatte sich dann sogar der Staatsanwalt der Meinung der Verteidigung angeschlossen, dass die Angaben der Frau für eine Anklage nicht ausreichten. Er beantragte dann schließlich sogar selbst die Aufhebung des Haftbefehls. Der Beschuldigte kam frei.

 

7. Oktober 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/logo4.png 227 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-10-07 10:01:202023-10-07 11:03:13Haftentlassung bei Vergewaltigung

Haftgrund Vergewaltigung

Sexualdelikte

Haftgrund Vergewaltigung, so lautet der Haftbefehl des Amtsgericht gegen einen Bürger aus Niederbayern. Seine Ehefrau hatte ihn angezeigt. Der Beschuldigte, ein Kosovo-Albaner, lebt schon lange in Deutschland. Seine Frau hatte er erst vor Kurzem im Kosovo geheiratet. Danach habe er sie nach Deutschland geholt. Kaum war sie bei ihm in seiner Wohnung in Niederbayern eingezogen gingen die Probleme los. Das Paar verstand sich wohl überhaupt nicht. Am Ende der Beziehung Mitte letzten Jahres stand ihre Anzeige wegen Vergewaltigung in der Ehe.

Haftgrund Vergewaltigung, hieß es daraufhin beim Haftrichter am Amtsgericht.

Der Ermittlungsrichter erließ also sofort einen Haftbefehl gegen den Ehemann. Der sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der dringende Tatverdacht ist Voraussetzung für jeden Haftbefehl. Er ergibt sich aus der Anzeige der Ehefrau. Die war soeben erneut ermittlungsrichterlich vernommen worden. Bei dieser Vernehmung hatte sie die Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihren Mann wiederholt und damit ihre vorangegangenen Aussagen bei der Polizei wiederholt.

Nach Angaben der Frau war sie seit ihrem Einzug in die Wohnung ihres Mannes unentwegt vergewaltigt worden.

Es handelt sich damit um eine Vielzahl von Einzeltaten, die dem Mann zur Last gelegt werden. Das Tatopfer gab an, von dem Mann in der Wohnung eingesperrt worden zu sein. Er habe ihr jeglichen Kontakt zu anderen Menschen verboten. Nach ihren Schilderungen hatte sie ein radikal-muslimisches Eheleben in Deutschland führen müssen ohne eigene Rechte. Sie habe nicht die Möglichkeit gehabt, sich an andere Frauen zu wenden, um Hilfe zu erhalten.

Der Beschuldigte bestreitet die Angaben der Frau.

Den Haftgrund Vergewaltigung kann er nicht akzeptieren. Er habe sie nicht vergewaltigt und im Übrigen sei sie jeden Tag arbeiten gegangen. Sie habe durchaus eigene Kontakte zu anderen Menschen gehabt. Auch außerhalb der Arbeit. Sie hätte jede Menge Möglichkeiten gehabt, sich an andere Menschen um Hilfe zu wenden. Gerade und auch an ihrer Arbeitsstelle. Sie belaste ihn nur deshalb, um ihn loszuwerden. Er sei nur das Mittel zum Zweck gewesen, um nach Deutschland ziehen zu können. Die Anzeige habe nur den Zweck, jetzt hier bleiben zu können, vor allem auch noch nach der Scheidung.

Bis zur Anklage bleibt es wohl beim Haftgrund Vergewaltigung und damit beim Haftbefehl.

Sollte die Staatsanwaltschaft Anklage erheben und sollte der Ehemann dann verurteilt werden droht dem Mann eine mehrjährige Haftstrafe. Jede einzelne Tat würde dann mit einer Einzelstrafe von 4 oder mehr Jahren betraft werden. Die dann hieraus zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe würde auf mehrere Jahre lauten. Die Verteidigung wird sich darauf konzentrieren, die Stimmigkeit der Aussagen der Frau genau zu überprüfen.

26. Juli 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafrecht-anwalt-muenchen.jpg 950 1800 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-07-26 10:45:222023-07-26 13:33:09Haftgrund Vergewaltigung

Frei durch Haftprüfung

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der dreißigjährige Münchner hatte mit seinen Spezln ein Ding drehen wollen. Der Plan war aus dem Suff heraus geboren worden und ging schief. Anstelle des geplanten Opfers und eines schönen Geldsegens kam nur die Polizei. Die Handschellen klickten. Irgendjemand hatte den Plan verraten. Oder der Münchner war einem V-Mann der Polizei in die Falle gegangen. Geld gab also keines, stattdessen nur Ärger und Knast. Das frühe Aus für den Plan verschaffte allerdings dem Verteidiger (RA Florian Schneider) ein gutes Argument. Am Ende hieß es „Frei durch Haftprüfung“.

Im Falle des Vollzugs eines Haftbefehls muss der Verteidiger Haftprüfungsantrag stellen, dann kann es bald heißen „Frei durch Haftprüfung“.

Der Haftprüfungsantrag wird bei dem Ermittlungsrichter gestellt, der für den Erlaß des Haftbefehls zuständig war. In der Regel handelt es sich hierbei um den Ermittlungsrichter, der am Tatort zuständig ist. Geht der Haftprüfungsantrag beim Ermittlungsrichter ein schickt der ihn weiter an den Staatsanwalt zur Stellungnahme.

Binnen zwei Wochen ab Eingang des Haftprüfungsantrages bei Gericht muss der Ermittlungsrichter Termin zur Haftprüfung anberaumen.

Das Ermittlungsgericht (oder auch Haftgericht) entscheidet unabhängig von dem Votum der Staatsanwaltschaft in eigener Kompetenz. Der Haftrichter ist also an das Votum der Staatsanwaltschaft nicht gebunden. Allerdings kann die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Ermittlungsgerichts Beschwerde beim Landgericht einlegen, die dann aufschiebende Wirkung hat, sodass der Beschuldigte vorläufig noch nicht frei kommt.

Frei durch Haftprüfung ist allerdings dennoch keine Garantie für alle Zeiten. Bei Bekanntwerden neuer Erkenntnisse kann der Haftbefehl jederzeit wieder in Vollzug gesetzt werden.

Der Beschuldigte ist außerdem gut beraten, sich im Falle einer erfolgreichen Haftprüfung sehr genau an die Auflagen für den Außervollzugsetzungsbeschluß zu halten. Diese sind meist die wöchentliche Meldung bei einer Polizeiinspektion, die in der Nähe der Wohnung liegt, sowie das Verbot, zu den anderweitig Verfolgten Kontakt aufzunehmen. Ein Verstoß gegen des Auflagen kann jederzeit zur Wiederinvollzugsetzung des Haftbefehls führen.

Verstößt der Beschuldigte gegen die Auflagen des Außervollzugsetzungsbeschlusses gehts zurück in den Knast.

Der nächste Versuch einer Haftprüfung wird dann sicher nicht mehr erfolgreich sein. Die letzte Entscheidung über eine weitere Inhaftierung trifft aber dann sowieso der Hauptsacherichter in der Gerichtsverhandlung. Jetzt kann der Beschuldigte allerdings erstmal wieder die süße Luft der Freiheit atmen und zu seiner Familie zurückkehren.

 

11. Mai 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/strafvollzug-anwalt-muenchen-strafrecht.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-05-11 14:13:532023-05-17 13:07:42Frei durch Haftprüfung

Strafverteidiger hilft bei Haft

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der  junge Beschuldigte hatte gerade die Grenze auf der Salzburger Autobahn nach Deutschland passiert, als er angehalten wurde. Die Polizei hielt ihn wegen seines silbernen Mercedes mit ausländischem Kennzeichen an. Der Verdacht: Das Auto ist gestohlen. Bei der Prüfung seiner Papiere stellte sich heraus, dass die Fahrgestellnummer nicht passte. Die Handschellen klickten. Nun war klar: Nur ein Strafverteidiger hilft bei Haft!

Geht ein Beschuldigter in den Knast lautet das Motto, nur ein Strafverteidiger hilft bei Haft!

Die Polizei führte den jungen Albaner sofort dem Haftrichter beim Amtsgericht Rosenheim vor. Der Vorwurf lautete, dass der junge Mann einen gestohlenen Mercedes versucht hatte, nach Deutschland einzuführen. Der Haftbefehl des Amtsgerichts lautet also auf Hehlerei. Der Beschuldigte ging sofort in Untersuchungshaft.

Bei der Prüfung der Fahrzeugdaten fand die Polizei heraus, dass der Wagen tatsächlich letztes Jahr gestohlen gemeldet worden war.

Die entscheidende Frage lautet nun, ob die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann den Vorsatz der Hehlerei nachweisen kann. Dafür wäre erforderlich, dass man dem Mann nachweisen kann, dass er wußte, dass der Mercedes gestohlen worden war. Tatsächlich ist bislang aber nur bekannt, dass er dafür bezahlt worden war, das Auto zu fahren. Erforderlich wäre aber zumindest der Nachweis des bedingten Vorsatzes im Hinblick auf den Tatbestand der Hehlerei.

Der Beschuldigte hat in Deutschland keinen Wohnsitz, deshalb bleibt es bei dem Haftbefehl und dem Motto, nur ein Strafverteidiger hilft bei Haft!

Der Kampf um eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls geht also weiter. Da ein fester Wohnsitz in Deutschland fehlt tut sich die Staatsanwaltschaft leicht bei ihrem Wunsch nach Aufrechterhaltung des Haftbefehls. Oft gibts eine Haftentlassung in solchen Fällen erst am Ende einer Hauptverhandlung, wenn der Amtsrichter ein Urteil auf Bewährung ausspricht. Da auch gebrauchte Pkw’s der Marke Mercedes einen relativ hohen Marktwert haben ist eine solche Strafe nicht leicht zu haben. Haftstrafen ohne Bewährung sind in solchen Fällen deutlich häufiger als Bewährungsstrafen!

 

30. März 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/07/beschwerde-haft-festnahme-widerstand.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-03-30 14:11:572023-04-04 14:14:15Strafverteidiger hilft bei Haft

Pflichtverteidiger vorgeschrieben

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

In vielen Strafrechtsfällen ist ein Pflichtverteidiger vorgeschrieben. Die Strafprozessordnung spricht in diesen Fällen von notwendiger Verteidigung. Dies sind in der Regel die schwierigeren Strafsachen. Der kleine Ladendiebstahl ist also nicht unbedingt ein solcher Fall. Aber auch hier könnte ein Fall von notwendiger Verteidigung gegeben sein.

Pflichtverteidiger sind vorgeschrieben vor allem in Haftsachen.

Ergeht gegen einen Tatverdächtigen zB ein Haftbefehl ist die Beiordnung eines Pflichtverteidigers zwingend vorgeschrieben. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die unseligen Zeiten vorbei sein, in denen ein Beschuldigter wochenlang in Untersuchungshaft sitzt, ohne einen Anwalt zu haben. Weil er sich von sich aus Keinen leisten kann. Oder weil er Ausländer ist und gar nicht weiß, wie ihm geschieht.

Nach dem Gesetz ist ein Pflichtverteidiger vorgeschrieben auch in den Fällen, in denen das Urteil auf Haftstrafe lauten könnte.

Die Anklage zum Schöffengericht erfordert bereits eine Beiordnung. Erst recht die zum Landgericht. Auch bei Anklagen zum Staatsschutzsenat am OLG. Grund für eine Beiordnung ist in solchen Fällen die hohe Straferwartung, die sich in der Anklage zu einem Gericht ergibt, das eine höhere Strafe als 2 Jahre verhängen kann.

Ermittlungen wegen eines Straßenverkehrsdeliktes rechtfertigen keine Beiordnung eines Pflichtverteidigers.

Ausnahmen sind natürlich die in den Medien präsenten schweren Delikte. Wem im Straßenverkehr fahrlässige Tötung oder gar versuchter Mord vorgeworfen wird hat Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Hier stehen Freiheitsstrafen von immerhin bis zu 10 Jahren im Raum.

Auch der Beschuldigte, der sich selbst nicht verteidigen kann, muss versorgt werden.

Das Gesetz nennt hierzu die Unfähigkeit eines Beschuldigten, sich selbst zu verteidigen. Hierunter fallen Menschen mit Behinderung. Auch für Ausländer gilt das oft wegen ihrer oft völlig fehlenden Sprachkenntnisse.

Die Justiz darf nun nicht mehr so knausern wie früher.

Richter sind seit Langem deutlich großzügiger mit Beiordnungen. Auf dem Spiel steht für die Justiz die Aufhebung von Urteilen im Revisionsverfahren. Weist der Angeklagte auch, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung vorgelegen hat, hat er Erfolg mit der Revision. Dies will die Justizverwaltung natürlich vermeiden. Die Gerichte ordnen also lieber einmal zu viel einen Pflichtverteidiger bei als einmal zu wenig.

Sucht sich ein Beschuldigter selbst einen Wahlverteidiger braucht er in der Regel keinen Pflichtverteidiger mehr.

Vorgeschrieben ist vom Gesetz in den oben genannten Fällen also nur, dass ein Anwalt mit von der Partie ist. Es muss kein vom Gericht Beigeordneter sein.

Ist ein Pflichtverteidiger vorgeschrieben oder nicht ist eine völlig andere Sache als die Frage der von Prozeßkostenhilfe in Zivilsachen.

Prozeßkostenhilfe ist letztlich nur eine Frage des Einkommens. Ob sich jemand einen Anwalt leisten kann oder nicht hat rein gar nichts mit den Bestimmungen der Strafprozessordnung über die Beiordnung eines Pflichtverteidigers zu tun. Denn einen Pflichtverteidiger kriegt der, der ihn wegen der Bedeutung der Sache braucht. Der vermögende Beschuldigte ebenso wie der arme.

In Strafsachen gibts keine Prozeßkostenhilfe wie im Zivilrecht.

Hat jemand kein Geld für eine Strafverteidigung hat er eben Pech gehabt. Dann m muss er sich selbst verteidigen. Das Argument, man sei pleite, führt also nicht zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Das Gesetz würde es so formulieren. Wer keine Kohle hat soll also lieber nix anstellen!

8. April 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/06/adhaesion-anwalt-rechtswanwalt-strafrechtskanzlei.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-04-08 16:28:022021-04-10 12:12:56Pflichtverteidiger vorgeschrieben

Verteidigung bei Drogen

Betäubungsmittelgesetz

Verteidigung bei Drogen findet sinnvollerweise so früh als möglich statt. Fehler werden meist gleich zu Beginn des Ermittlungsverfahrens gemacht. Hieran scheitert manchmal eine erfolgreiche Verteidigung.

Der Verteidigernotruf lautet 01624246843, nähere Infos gibts unter der Website www.strafrechtsberatung.de.

Die Drogenfahnder neigen dazu, ohne Voranmeldung in den frühen Morgenstunden anzurücken. Man wird in der Regel im Schlaf überrascht. Zunächst läuten die Beamten Sturm und brechen dann die Wohnungstüre auf. Der Schock ist groß. Entsetzen pur. Dies ist Teil des Plans der Polizei. Die Polizei marschiert in Kampfmontur und mit Drogenhunden ein.

Sinn dieser überfallartigen Vorgehensweise ist die Sicherung von Beweisen.

Die Polizei sucht nach Drogen. Außerdem nach Waagen und Verpackungsmaterial. Die Tatverdächtigen sollen daran gehindert werden, Drogen zu vernichten. Geht die Klospülung schon während des Sturmläutens ist die Polizei zu spät. Die ins WC gespülten Btm sind für die Strafverfolger verloren.

Verteidigung bei Drogen funktioniert vor allem in der Frühphase der Ermittlungen.

Wer trotz der ersten Panik ruhig bleibt hat gewonnen. Vor einer Aussage noch während der Durchsuchung besser den Anwaltsnotruf betätigen. Aussagen kann man immer machen. Auch später noch.

Jeder Beschuldigte hat Anspruch darauf, sofort einen Anwalt kontaktieren zu dürfen.

Ein Strafverteidiger wird schon während der Durchsuchung Kontakt aufnehmen mit den Beamten. Schon dadurch beruhigt sich die Lage. Die Polizeibeamten wissen nun von einem Anwalt und werden sich etwas zurück nehmen. Allzu viel Wildwest geht dann nicht mehr! Bei einem ersten Telefonat können sich Beschuldigte vor allem den Rücken stärken lassen. Die Polizei hört zwar zu. Allzu Geheimes sollte man also hier nicht besprechen. Der Kontakt steht aber immerhin schon mal. Und läßt sich später in der Kanzlei bei einer Besprechung vertiefen. Erst dann werden die wirklich wichtigen Infos ausgetauscht. Hier darf keiner zuhören.

Verteidigung bei Drogen muss aber vor allem funktionieren, wenn ein Haftbefehl ergeht.

Erf0lgt eine Festnahme im Rahmen der Durchsuchung ist der Verteidiger erst recht gefordert. Nun muss die weitere Inhaftierung verhindert werden. Ob der Staatsanwalt Haftbefehlsantrag stellt oder nicht entscheidet sich meist erst am Tag nach der Durchsuchung! Die Entscheidung selbst trifft der Ermittlungsrichter.

11. Dezember 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/erstberatung-in-der-kanzlei.jpg 321 845 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-12-11 14:01:482020-12-13 14:46:12Verteidigung bei Drogen

Erfolg bei der Haftprüfung

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Ein Erfolg  bei der Haftprüfung ist nicht selbstverständlich. Hier kann nur der punkten, der den Ermittlungsrichter oder die Ermittlungsrichterin überzeugt. Die Argumente richten sich nach den jeweiligen Haftgründen im Haftbefehl.

Häufigster Haftgrund ist die Fluchtgefahr.

Befürchtet der Richter, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entzieht, muss er Fluchtgefahr bejahen. Der Beschuldigte tut also gut daran, darzustellen, was ihn im Inland hält. Entscheidenster Punkt ist ein fester Wohnsitz im Inland. Der auch einer Nachprüfung durch die Polizei standhält. Bestehen Zweifel sucht die Polizei die vermeintliche Wohnung auf und prüft nach.

Auch die Verdunkelungsgefahr ist ein häufiger Haftgrund.

Nur der Beschuldigte in Untersuchungshaft kann die Zeugen des Strafverfahrens nicht einschüchtern. Oder anders beeinflußen. So die Logik der Strafverfolger. Traut sich eine vielfach mißhandelte Lebensgefährtin endlich zur Polizei stehen die Chancen für den prügelnden Beschuldigten für eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls schlecht. Würde in einem solchen Fall der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wären nach Ansicht der Strafverfolger schwere Folgen für die Freundin zu befürchten.

In so einem Fall würde der Haftbefehl auch wegen Wiederholungsgefahr erlassen werden.

Die Gefahr wäre groß, dass sich der schlägernde Beschuldigte seine Freundin vorknöpft. Bei beiden Haftgründen wäre also ebenfalls die Sicherung des Strafverfahrens ein Argument. Die Schwüre des Beschuldigten, es nicht wieder zu tun, reichen daher alleine nicht aus. Nur eine den Richter zufriedenstellende Darstellung der Trennung der Parteien kann in einer solchen Konstellation weiter helfen.

Ein Erfolg bei der Haftprüfung ist also gar nicht so leicht zu erreichen.

Will es so gar nicht klappen mit der Außervollzugsetzung des Haftbefehls kann es auch noch andere Gründe haben. Manchmal hat eine Untersuchungshaft damit zu tun, dass die Strafverfolger eine Aussage des beschuldigten brauchen, die sie anders nicht kriegen können. Läßt man den Beschuldigten lange genug hinter Gittern kommt irgendwann die dringend benötigte Aussage. So die Erwartung. Und oft auch die Realität.

Irgendwann wird jeder mürbe. Und fängt an zu singen. Und dann dann erst seinen Erfolg bei der Haftprüfung.

Böse Zungen nennen dies staatliche Aussageerpressung. Offiziell verboten. In der Praxis jedoch gerne angewendet. Auch wenn es keiner zugeben will. Hier kommt der Erfolg bei der Haftprüfung dann also nur durch eine Aussage.

28. November 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-11-28 13:37:422020-11-28 13:37:42Erfolg bei der Haftprüfung

Haft wg Einfuhr von Koks

Allgemein

Der Serbe hatte seinen Bekannten schon vergessen. Als die Polizei ihn festnahm kam die Erinnerung wieder hoch. Der Haftbefehl war eindeutig. Ein alter Bekannter aus Serbien hatte ihn hingehängt. Nun hieß es Haft wg Einfuhr von Koks.

Der Vorwurf lautete, er habe 70 Gramm Kokain von Österreich nach Deutschland gebracht.

Der Bekannte war in Wien in die Fänge der Polizei geraten, als er einen Fahrzeugdiebstahl vortäuschte. Die Wiener Polizei kam ihm dabei auch schnell auf die Schliche, dass er mit Drogen handelte. Er gab dies zu und machte nun umfangreiche Aussagen zu Mittätern und Hintermännern. Sein Ziel war es natürlich, für sich selbst einen hohen Strafrabatt auszuhandeln. Dieses Ziel erreicht er damit, dass er alle und jeden mitbelastet und in die Sache mit hinein gezogen hat. Dies bezweckt die gesetzliche Kronzeugenregelung in Deutschland genauso wie in Österreich.

Die Einfuhr von Drogen nach Deutschland wird hart bestraft.

Nach den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes gilt dafür eine Mindeststrafe von 1 Jahr. Für die Einfuhr von harten Drogen wie Kokain gibts jedenfalls in Bayern keine Freiheitsstrafen mehr unter 2 Jahren. Und damit auch keine Chance für eine Bewährung.

Der Serbe wird sich also auf Haft wg Einfuhr von Koks einrichten müssen!

Schon der Ermittlungsrichter kannte kein Pardon. Sofort nach der Festnahme wurde ein Haftbefehl erlassen. Für eine Außervollzugsetzung gab’s keine Chance. Nicht nur deshalb, weil der Serbe in Deutschland über keinen festen Wohnsitz verfügt. Auch deshalb, weil die Strafdrohung so hoch ist.

Da er alles bestreitet wird es entscheidend auf den Zeugen aus Österreich ankommen.

Der wird ebenso aussagen müssen wie die Vernehmungsbeamten aus Österreich. Der Richter am Amtsgericht München muss dann entscheiden, wem er glaubt. Der Belastungszeuge ist mehr als dubios. Ihm zu glauben wird schwer. Sein einziges Motiv ist es gewesen, Strafrabatt um jeden Preis zu erreichen. Auch um den Preis der falschen Verdächtigung.

Glaubt der Richter aber diesem schillernden Zeugen heisst’s für den Serben Haft wg Einfuhr von Koks.

So wie für seinen alten Spezi, der ihn ohne zu zögern in die Pfanne gehauen hatte, als es eng wurde. Und der letztlich damit auch in den Knast gegangen ist.

24. November 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht2.png 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-11-24 12:44:252020-11-26 13:04:45Haft wg Einfuhr von Koks

Pflichtverteidigerwechsel

Allgemein, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Pflichtverteidigerwechsel sind bei Gericht nicht sehr beliebt. Das Gesetz sieht sie aber ausdrücklich vor. Die Voraussetzungen für einen Wechsel sind allerdings deutlich andere als bei der Kündigung eines Wahlmandates.

Pflichtverteidigerwechsel sind nur in bestimmten Fällen möglich.

Denn nicht der Mandant hatte den Pflichtverteidiger beiordnet, sondern ein Gericht. Deshalb kann nur das Gericht die Beiordnung eines Pflichtverteidigers wieder aufheben. Die Strafprozessordnung sieht eine Aufhebung der Beiordnung zum Beispiel in dem Fall vor, dass der Mandant einen Wahlverteidiger beauftragt.

Die Mandatierung eines Wahlverteidigers führt nur dann zur Aufhebung der Beiordnung, wenn das Wahlmandat gesichert ist.

Es ist also nicht erfolgversprechend, einen Wahlverteidiger zu beauftragen, damit der sich dann an Stelle des bisherigen Pflichtverteidigers beiordnen läßt. Die Beiordnung wird regelmäßig nur dann aufgehoben, wenn der Wahlverteidiger versichert, dass die Finanzierung des Wahlmandates gesichert ist.

Wichtigster Fall der Aufhebung der Beiordnung ist eine endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Beschuldigten und dem Pflichtverteidiger.

Hierzu muss der Beschuldigte schon einiges vortragen, sofern er einen Wechsel will. Es reicht nicht, einfach nur zu beantragen, dass man einen anderer Pflichtverteidiger will.

Ein häufiges Beispiel für die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses ist, wenn ein Pflichtverteidiger sich für seinen Mandanten keine Zeit nimmt.

Als von den Gerichten anerkanntes Beispiel gilt die fehlende Betreuung durch den Pflichtverteidiger. Wartet ein Beschuldigter im Gefängnis monatelang vergeblich auf einen Besuch seines Pflichtls so ist dies ein gutes Argument für einen Pflichtverteidigerwechsel. Keinem Angeklagten wird zugemutet, ohne Vorbesprechung mit seinem Anwalt in eine Verhandlung gehen zu müssen. Ein Pflichtverteidiger muss sich einfach die Zeit für eine Besprechung nehmen. Sonst ist er der Falsche.

Den Pflichtverteidigerwechsel beantragt man bei dem zuständigen Gericht.

Den Antrag kann der Beschuldigte bzw. der Angeklagte stellen. Oder der neue Wunschverteidiger. Geht ein solcher Antrag bei Gericht ein wird dieser Antrag zunächst an den Pflichtverteidiger geleitet. Dann muss dieser zunächst eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben. Der zuständige Richter entscheidet sodann, ob ein Fall der endgültigen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses vorliegt oder nicht.

Entscheidet der Richter, dass die Voraussetzungen für einen Pflichtverteidigerwechsel nicht vorliegen, bleibt alles beim Alten.

Der Beschuldigte muss dann mit seinem bisherigen Anwalt weiter machen. Gibt es Besorgnis der Befangenheit bei dem ablehnenden Richter muss ein entsprechender Antrag in der Hauptverhandlung gestellt werden. Auch mit der Revision kann die Ablehnung gerügt werden.

Ein Angeklagter ist jedoch frei, zusätzlich einen Wahlverteidiger zu mandatieren.

Den muss er allerdings selbst bezahlen. Diese Kosten  erstattet die Justiz nur im Falle eines Freispruchs. Und auch in einigen Fällen einer Einstellung. Im Falle einer Verurteilung zahlt der Angeklagte im Übrigen nicht nur seinen Wahlverteidiger. Er muss dann auch den Pflichtverteidiger bezahlen. Diese Gebühren gehören zu den Kosten des Verfahrens.

3. November 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/jugendstrafrecht-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-11-03 14:14:032020-11-03 15:35:13Pflichtverteidigerwechsel
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  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025

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