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Sozialstunden für Beamtenbeleidigung

Jugendliche - Heranwachsende

Es kann wohl nur Gnade genannt werden, die einen sechzehnjährigen Münchner Schüler am Freitag ereilt hatte, als er sich vor dem Jugendgericht wegen zweimaliger Beamtenbeleidigung zu verantworten und trotz seiner Voreintragungen im Erziehungsregister keinen Arrest erhalten hatte. Der Schüler stand vor Gericht, weil er letztes Jahr ziemlich alkoholisiert in gleich zwei Fällen Polizisten mit einer ganzen Flut von Beleidigungen überschüttet hatte. Wohl vor allem deshalb, weil er so unverblümt und direkt alles zugegeben hatte, hatte er seine gnädige Richterin gefunden, die ihm am Ende des allfälligen Arrestes nur 100 Sozialstunden auferlegte und dabei noch eine vorangegangene Verurteilung einbezog, deren Sozialstunden er noch nicht abgearbeitet hatte.

31. Mai 2015/von Florian Schneider
Schlagworte: arrest, beamtenbeleidigung
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