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Schlagwortarchiv für: arrest

Jugendstrafverteidiger bei Raub

Jugendliche - Heranwachsende

Als auf Verteidigung von Jugendlichen spezialisierter Anwalt ist derzeit viel zu tun. Raubüberfälle von Jugendlichen gegen andere Jugendliche haben derzeit Konjunktur. Der Jugendstrafverteidiger ist bei Raub besonders gefordert. Die Aussagen der Beschuldigten stehen meist in krassem Widerspruch zu denen der Zeugen und Geschädigten.

Der Jugendstrafverteidiger bei Raub hat daher besonders viel Zeit für die Besprechung mit den teilweise sehr jungen Mandanten aufzuwenden.

Das Strafgesetzbuches ist für Erwachsene geschrieben worden und hält enorm hohe Strafen bereit für die Begehung von Raub. Vor allem dann, wenn er unter Einsatz von Waffen begangen wird. Hier reicht der Strafrahmen von 5 Jahren Mindeststrafe bis 15 Jahre.

Für Jugendliche und Heranwachsende gilt aber etwas Anderes, laut Jugendgerichtsgesetz steht nämlich der Erziehungszweck im Vordergrund.

Strafen wie bei Erwachsenen, die auch der Spezial- und Generalprävention dienen sollen, gibts im Jugendrecht nicht. Auch der Gedanke der Sühne findet nur sehr eingeschränkt einen Platz im Urteil des Jugendgerichts. Lediglich im Falle des Vorliegens  des Tatbestandsmerkmals der Schwere der Schuld kann eine Jugendstrafe verhängt werden. Ebenso wie bei der Bejahung von schädlichen Neigungen bei den jungen Angeklagten.

Der Jugendliche soll also nur in Ausnahmefällen eingesperrt werden, ein kurzer Freizeit- oder Dauerarrest reicht oft aus als Schuss vor den Bug.

Wollen Jugendliche allerdings den Schuss um keinen Preis hören gibts durchaus auch mal eine Jugendstrafe. Sie beträgt mindestens 6 Monate und kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Richter verhängen in den härteren Fällen allerdings gerne die „Jugendstrafe im Voraus“, – also eine Art vorweggenommene Jugendstrafe in Form von Untersuchungshaft. Sie dauert meist nicht sehr lange und erfüllt ihren Zweck. Der Jugendliche bekommt sofort nach seiner Tat eine deutliche Sanktion zu spüren und lernt den Knast als Untersuchungsgefangener kennen.

War ein Jugendlicher eine Zeitlang in Untersuchungshaft hat der Jugendstrafverteidiger bei Raub gute Chancen, für seinen Mandanten in der Hauptverhandlung eine Bewährung herauszuholen

Denn jetzt hat sein Jugendverteidiger ein gutes Argument in der Hand: Der jugendliche Täter hat den Knast schon mal kennengelernt und kein Bedürfnis mehr auf weitere Bekanntschaft damit, – so das beliebte Argument, dem sich Jugendrichter auch gerne mal anschließen

29. Januar 2024/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2018/10/prozess-deal-drogen-haft.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2024-01-29 14:57:072024-01-31 13:24:46Jugendstrafverteidiger bei Raub

Haftbefehl wegen Arrest

Jugendliche - Heranwachsende

Die neueste Post ließ keinen Zweifel mehr. Der Arrest des Jugendgerichts muss nun angetreten werden. Die neunzehnjährige Münchnerin fand in ihrem Briefkasten die unmissverständliche Benachrichtigung. Das Münchner Jugendgericht hatte gegen sie einen Haftbefehl wegen Arrestes erlassen. 

Ein Haftbefehl wegen Arrest wird grundsätzlich nur dann erlassen, wenn der Jugendliche nicht von alleine seinen Freizeit- oder Dauerarrest antritt.

Die Neunzehnjährige hatte dies in ihrem Urteil klipp und klar gesagt bekommen. Wegen Besitzes einer sehr geringen Menge an Cannabis und wegen wiederholten Schwarzfahrens muss sie einen Freizeitarrest antreten. Also ein Wochenende in der Münchner Jugendarrestanstalt verbringen. Das bedeutet, sie muss Samstagmorgen in der Stadelheimer Straße auftauchen. Und dann bis Sonntagabend dort bleiben. Dies ist ihre ganze Strafe.

Da sie das unentschuldigt nicht rechtzeitig getan hatte hatte das Amtsgericht München einen Haftbefehl wegen Arrest erlassen. 

Das bedeutet, sie muss zusätzlich zum Freizeitarrest eine ganze Woche in der Jugendarrestanstalt verbringen. Das Jugendgerichtsgesetzes sieht dies so vor. Ein Jugendrichter darf auch wegen Ungehorsam Arreste verhängen. Dies kann er immer dann tun, wenn ein Jugendlicher den Weisungen seines Urteils keine Folge leistet. Verhängt wird dann in der Regel ein sogenannter Dauerarrest. Das bedeutet eine ganze zusätzliche Woche in der Arrestanstalt.

Zu allem Überfluss kommt also noch eine Woche Arrest extra obendrauf!

Es wäre wesentlich einfacher gewesen für die junge Frau, hätte sie es auf diese Maßnahme des Jugendrichters nicht ankommen lassen. Eine Beratung bei einem auf Jugendrecht spezialisierten Strafverteidiger schafft mit wesentlich weniger Stress Klarheit. Als sie sich zum Beratungsgespräch begab war der Haftbefehl bereits in der Welt. Und sie war jetzt zur Fahndung ausgeschrieben. Die Beratung beim Jugendstrafverteidiger (RA Florian Schneider) hatte dann vor allem Schadensbegrenzung zum Ziel.

Klar ist aber auch, dass Arrest nichts mit Knast zu tun hat!

Arreste werden nur gegen Jugendliche verhängt. Und dann nur in Jugendarrestanstalten verbüßt. Diese müssen räumlich und organisatorisch von Erwachsenen-Haftanstalten getrennt sein. In München befindet sich die Jugendarrestanstalt zwar auch in der Stadelheimer Straße. Sie ist allerdings komplett getrennt vom Männervollzug, der einige Hausnummern weiter entfernt ist. Benachbart ist lediglich die sehr kleine Haftanstalt für Frauen.

28. August 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/08/haftbefehl-wegen-arrest.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-08-28 13:13:342019-09-05 15:28:14Haftbefehl wegen Arrest

Jugendarrest für Bedrohung mit Messer

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Waffengesetze

Das Münchner Jugendschöffengericht hat am Donnerstag einen 18-jährigen Schüler aus München (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen Besitzes und Führens eines Klappmessers sowie wegen Bedrohung zu einer Woche Jugendarrest und zur Teilnahme an einem Antiaggressionskurs verurteilt. Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, im September vor einer Kneipe im Münchner Norden einen 24-jährigen Studenten mit einem Messer bedroht zu haben, nachdem der sich geweigert hatte, eine Zigarette rauszurücken: als der Angeklagte nicht locker ließ und die Stimmung zu kippen drohte, – beide waren deutlich alkoholisiert, – zückte der Schüler ein Butterflymesser und öffnete es mit einem gekonnten Schwung. Dann hielt er das Messer dem Studenten an die Kehle. Erst das Dazwischentreten von anderen Gästen der Kneipe verhinderte ein Aufschaukeln der Situation mit bösem Ende. Die Anklage hatte infolgedessen auf schwere räuberische Erpressung gelautet. Aufgrund der Beweisaufnahme am Donnerstag hatte sich dieser Tatvorwurf jedoch nicht bestätigt. Da der Angeklagte zudem nicht vorbestraft und einsichtig war und sich sußerdem schon vor der Verhandlung bei dem Studenten entschuldigt hatte war das Amtsgericht nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt, gegen den Schüler eine Jugendstrafe zur Bewährung zu verhängen, sondern hatte es bei einer Woche Jugendarrest sowie einem Antiaggressionstraining belassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keinen Verzicht auf die Berufung erklären wollte.

7. Januar 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-01-07 18:38:152020-01-28 11:57:53Jugendarrest für Bedrohung mit Messer

Sozialstunden für Beamtenbeleidigung

Jugendliche - Heranwachsende

Es kann wohl nur Gnade genannt werden, die einen sechzehnjährigen Münchner Schüler am Freitag ereilt hatte, als er sich vor dem Jugendgericht wegen zweimaliger Beamtenbeleidigung zu verantworten und trotz seiner Voreintragungen im Erziehungsregister keinen Arrest erhalten hatte. Der Schüler stand vor Gericht, weil er letztes Jahr ziemlich alkoholisiert in gleich zwei Fällen Polizisten mit einer ganzen Flut von Beleidigungen überschüttet hatte. Wohl vor allem deshalb, weil er so unverblümt und direkt alles zugegeben hatte, hatte er seine gnädige Richterin gefunden, die ihm am Ende des allfälligen Arrestes nur 100 Sozialstunden auferlegte und dabei noch eine vorangegangene Verurteilung einbezog, deren Sozialstunden er noch nicht abgearbeitet hatte.

31. Mai 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-05-31 21:58:102015-05-31 21:58:10Sozialstunden für Beamtenbeleidigung
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Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

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