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Schlagwortarchiv für: beamtenbeleidigung

Polizistenbeleidigung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Im Ärger wird schnell etwas gesagt, was man später bereut. So geht es einem jungen Erwachsenen aus dem Münchner Umland (Verteidiger RA Florian Schneider). Als die Polizei kurz nach Mitternacht wegen Ruhestörung an einem Skaterpark einschreitet eskaliert die Situation. Am Ende des Abends steht ein Strafverfahren wegen Polizistenbeleidigung.

Erhalten Polizeibeamte eine Anzeige wegen Ruhestörung müssen sie einschreiten.

Ein ganzer Haufen Jugendlicher hatte im Spätsommer am Skaterpark gefeiert. Die Anwohner fühlten sich gestört. Die Polizeiinspektion im Umland beauftragte zwei junge Beamte. Die schickte die Jugendlichen heim. Damit war nicht jeder der Betroffenen zufrieden. Es fielen unfreundliche Worte. Die junge Beamtin wurde als „Schlampe“ bezeichnet. Es fielen weitere Worte wie „Arschlöcher“ und „Hurensöhne“.

Polizistenbeleidigung ist ein sog. Antragsdelikt.

Das Gesetz sieht vor, dass die Polizei Beleidigungen nur auf Antrag des Verletzten hin verfolgen kann. Bei Beamten ist es die Aufsichtsbehörde, die den Strafantrag stellen muss. Die stellt aber grundsätzlich immer Strafantrag. Und deshalb wird Beamtenbeleidigung auch grundsätzlich immer verfolgt. Der Staatsanwalt ist an den Strafantrag gebunden.

Eine rechtzeitige und offenherzige Entschuldigung hilft bei der  Strafe.

Oft fallen die unfreundlichen Worte nicht nur im Ärger. Häufig ist auch jede Menge Alkohol im Spiel. Haben sich die Gemüter abgekühlt funktioniert auch wieder der Verstand. Dann merken die Beschuldigten, dass sie überreagiert haben. Klappt die Entschuldigung nicht unmittelbar nach dem Vorfall ist später noch Zeit. Auch nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann man sich noch entschuldigen.

Polizistenbeleidigung wird grundsätzlich nie eingestellt.

Der Schutz der Polizeibeamten ist der Grund dafür. Würden Beamte beliebig und straflos beleidigt werden können würde deren Autorität leiden. Deshalb kann auch eine Entschuldigung nicht zur Einstellung führen. Aber sie kann die Strafe mildern.

Geahndet werden derartige Ausfälligkeiten im Wege einer Geldstrafe.

Üblicherweise fallen in bayerischen Gefilden 40 oder 50 Tagessätze an. Jedenfalls beim ersten Mal. Die Post bringt dann den Strafbefehl nach Hause. Der Wiederholungstäter findet allerdings eine Anklage im Briefkasten vor. Dann muss er sich dem Strafrichter stellen. Gut möglich, dass beim zweiten Mal schon keine Geldstrafe mehr drin ist. Wer sich dann noch nicht entschuldigt hat kriegt seine erste Freiheitsstrafe ab, allerdings zur Bewährung.

2. Januar 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-01-02 11:55:502021-01-02 13:06:10Polizistenbeleidigung

Sozialstunden für Beamtenbeleidigung

Jugendliche - Heranwachsende

Es kann wohl nur Gnade genannt werden, die einen sechzehnjährigen Münchner Schüler am Freitag ereilt hatte, als er sich vor dem Jugendgericht wegen zweimaliger Beamtenbeleidigung zu verantworten und trotz seiner Voreintragungen im Erziehungsregister keinen Arrest erhalten hatte. Der Schüler stand vor Gericht, weil er letztes Jahr ziemlich alkoholisiert in gleich zwei Fällen Polizisten mit einer ganzen Flut von Beleidigungen überschüttet hatte. Wohl vor allem deshalb, weil er so unverblümt und direkt alles zugegeben hatte, hatte er seine gnädige Richterin gefunden, die ihm am Ende des allfälligen Arrestes nur 100 Sozialstunden auferlegte und dabei noch eine vorangegangene Verurteilung einbezog, deren Sozialstunden er noch nicht abgearbeitet hatte.

31. Mai 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-05-31 21:58:102015-05-31 21:58:10Sozialstunden für Beamtenbeleidigung

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