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Anklage wegen Flaschenwurfs

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein türkischstämmiger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) wurde vor Kurzem mit den Ereignissen des letzten Jahres erneut konfrontiert, als seine Post öffnete: In seinem Briefkasten fand sich ein gelbes Kuvert mit dem Absender des Amtsgerichts Münchens, das eine Anklage wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung enthielt. Bei der Lektüre der Anklageschrift wurde ihm klar, um was es geht: Bei einem Weinfest letztes Jahr im Sommer hatte es Ärger gegeben, als er mit seinen Freunden feierte und sich über einen anderen Gast ärgerte, der sich die Pfandflaschen unter den Nagel riß, um bei der Rückgabe das Pfand zu kassieren, obwohl ihm die Flaschen gar nicht gehörten. Als der Angeklagte in seinem Ärger eine Flasche zwischen seinen Freunden zu Boden werfen wollte prallte die von der Schulter seines Freundes ab und traf den Gast, über den er sich geärgert hatte, am Kopf. Nach den Ermittlungen der Polizei wurde der kurzzeitig bewusstlos und zeigte den Angeklagten dann an.

Als erstes folgte für den Angeklagten eine zivilrechtliche Klage auf Schmerzensgeld vor dem Amtsgericht München, wo er allerdings die Fristen übersah und daraufhin im Wege eines Versäumnisurteils zu einem Schmerzensgeld in Höhe von Euro 4.000 verurteilt wurde, das er jedoch anstandslos auch bezahlte.

Nun steht ihm eine Hauptverhandlung vor dem Strafrichter bevor, in der der Pfandsammler als Zeuge gegen ihn auftreten wird. Im Falle einer Verurteilung wegen des angeklagten Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung droht ihm eine Freiheitsstrafe von zumindest 6 Monaten, es sei denn, es gelänge, den Fall als minder schweren Fall darzustellen, da dann ein niedrigerer Strafrahmen ab 3 Monaten gelten würde. In diesem Falle wäre auch eine Geldstrafe ab 90 Tagessätzen möglich.

14. April 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-14 17:35:242015-02-01 00:10:22Anklage wegen Flaschenwurfs

Anklage wegen des Verdachts auf gemeinschaftliche Körperverletzung

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein zur Tatzeit 16-jähriger Jugendlicher (Verteidiger RA F. Schneider) ist vor Kurzem zusammen mit seinem Freund von der Münchner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Körperverletzung zu Lasten eines anderen Jugendlichen angeklagt worden. Die Justiz wirft seinem Freund und ihm vor, letztes Jahr im Dezember einen Achtzehnjährigen in dessen Zimmer in einem Jugendwohnheim aufgesucht und mißhandelt zu haben, um an sein Handy bzw. sein Geld zu kommen. Hintergrund der ganzen Sache ist ein kleines Drogengeschäft: Der Achtzehnjährige hatte den beiden Angeklagten kurz zuvor angeboten, ihnen 2 Gramm Cannabis zu beschaffen. Als der Eine der beiden Angeklagten bei dem vereinbarten Treffen erschienen war und die zugesagten Euro 40 bezahlt hatte war der 18-Jährige mit dem Geld verschwunden, ohne die zugesagten 2 Gramm zu liefern. Nachdem alle Versuche der Angeklagten gescheitert waren, den 18-Jährigen telefonisch zu erreichen, hatten sie ihn zuhause aufgesucht.

Als sie im Jugendwohnheim auftauchten mußten zunächst zwei dort wohnhafte Mädels als Türöffnerinnen herhalten, um ins Heim hinein zu gelangen und den Dealer dazu zu bewegen, seine Zimmertüre zu öffnen. Als der Dealer endlich die Zimmertüre aufgemacht hatte war der Mitangeklagte in dessen Zimmer hinein gestürmt und hatte sich den betrügersichen Dealer zur Brust genommen. Bei der Auseinandersetzung war es zunächst darum gegangen, den Dealer dazu bewegen, entweder die Euro 40 zurück zu erhalten oder ein Pfand in Form eines Handys zu erhalten. Erst als es zu laut geworden war und die Heimleitung aufmerksam geworden war waren die beiden Angeklagten geflohen.

Erwartungsgemäß bestritt der Dealer bei der Polizei jegliches Drogengeschäft und jeglichen Betrug zu Lasten der Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft zerrte dagegen die beiden Angeklagten vors Jugendgericht, wo sie nun eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung erwartet. In der bevorstehenden Hauptverhandlung wird es für die Verteidigung daher zunächst darauf ankommen, die Betrug des Dealers nachzuweisen, da dieser Umstand den Überfall der Beiden im Jugendheim in ein anderes Licht rückt.

3. April 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-03 17:33:062015-02-01 00:12:25Anklage wegen des Verdachts auf gemeinschaftliche Körperverletzung

Berufung gegen Nachbarschaftsstreiturteil

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der Angeklagte des Nachbarstreitprozesses vor dem Amtsgericht Erding, der trotz erheblicher Zweifel an seiner Schuld letzte Woche wegen vorsätzlicher Verletzung seines Nachbarn zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden ist, hat gegen seine Verurteilung Berufung eingelegt. Sein Nachbar hatte ihn letztes Jahr mit einem Fahrradkorb aus dem Hinterhalt angegriffen und mehrfach auf den Kopf geschlagen. Trotzdem saß letzte Woche nicht der Nachbar auf der Anklagebank des Strafrichters in Erding, sondern der Verletzte selbst. Der Nachbar hatte noch rechtzeitig vor dem Eintreffen von Notarzt und Polizei den blutverschmierten Fahrradkorb versteckt und einen tatunbeteiligten anderen Fahrradkorb zurecht gelegt. Außerdem sorgte er rechtzeitig dafür, daß seine alte Bekannte wie auch früher schon die passende Aussage für ihn lieferte. Damit schaffte er es, daß nicht er, sondern das Opfer verurteilt wurde.

Den Strafrichter des Amtsgerichts Erding interessierten die zahlreichen Widersprüche in den Aussagen der beiden sogenannten Zeugen nicht weiter, er verurteilte einfach den Angeklagten wegen Körperverletzung.

Infolge der Berufungseinlegung wird die Sache in den nächsten Monaten vor der sog. Kleinen Strafkammer, also der Berufungskammer des Landgerichts Landshut erneut verhandelt werden. Hier werden sich die sogenannten Zeugen und das vermeintliche Opfer einer erneuten Befragung stellen müssen.

30. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-30 17:31:492015-02-01 00:13:21Berufung gegen Nachbarschaftsstreiturteil

Verurteilung trotz Unschuld

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein etwa Sechzigjähriger aus der Umgebung von Erding mußte sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Erding damit abfinden, daß der Strafrichter am Amtsgericht Erding nicht ihm, sondern seinem Konrahenten glaubte, der behauptet hatte, der Angeklagte habe ihn letztes Jahr vorsätzlich auf seinem Grundstück angegriffen und niedergeschlagen. Als die Rettungskräfte eintrafen lag jedoch nicht der Anzeigeerstatter im Krankenwagen, sondern der jetzige Angeklagte. Er hatte erhebliche Verletzungen am Kopf und mußte mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus eingeliefert werden. Nach seinen Angaben war er letztes Jahr genau wegen des Anzeigeerstatters aus seinem Haus ausgezogen, weil der ihn jahrelang drangasaliert hatte. Als er kurz nach dem Verkauf zurück kam, um nachzusehen, ob nach seinem Auszug noch Post eingetroffen war, hatte nicht er den Nachbarn angegriffen, sondern war von ihm angegriffen worden und mit einem Fahrradkorb niedergeprügelt worden, als er gerade am Briefkasten stand.

Obwohl der Angeklagte dies sofort bei der Polizei genau so erzählt hatte schenkten ihm weder Polizei noch Staatsanwaltschaft Glauben. Der aggressive Nachbar hatte nämlich seine Bekannte hinzugezogen, die schon ein paar Male geholfen hatte, als er Probleme mit der Polizei hatte, und ihm mit einer passenden Aussage ausgeholfen. Auf diese Weise fand sich das Opfer plötzlich auf der Anklagebank wieder und der Angreifer spielte vor Gericht das arme Opfer.

Staatsanwaltschaft und Gericht übersahen geflissentlich alle Widersprüche in den Aussagen des vermeintlichen Opfers und seiner willfährigen Zeugin und verweigerten alle Beweisanträge diesbezüglich. Statt dessen wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt und zusätzlich zu einer Schmerzensgeldszahlung an das Opfer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

20. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-20 17:30:102015-02-01 00:15:50Verurteilung trotz Unschuld

Einstellung bei Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Soeben wurde das Strafverfahren gegen einen Angeklagten (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen geringer Schuld gegen Zahlung einer geringfügigen Geldauflage endgültig eingestellt. Der etwa achtundzwanzigjährige Münchner war vor gut einem halben Jahr von der Staatsanwaltschaft München I wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt worden: Ihm war vorgeworfen worden, kurz nach einer ersten Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zu etwa einem Jahr auf Bewährung erneut zusammen mit seinem Freund geschlägert zu haben. Damit soll er innerhalb offener Bewährung erneut und zudem einschlägig straffällig geworden sein, im Falle einer erneuten Verurteilung wegen desselben Delikts hatte ihm nicht nur eine Freiheitsstrafe (diesmal ohne Bewährung) gedroht, sondern auch der Widerruf der ersten Bewährung, was für ihn eine Haftzeit von mehr als eineinhalb Jahre bedeutet hätte. Das Risiko für den Angeklagten war auch deshalb nicht unerheblich, da er beide Male stark alkoholisiert war.

In der Hauptverhandlung letztes Jahr hatte das Amtsgericht München aber Zweifel an der Darstellung des Hergangs der Schlägerei in der S-Bahn durch die sogenannten Geschädigten, die eher als die eigentlichen Urheber des ganzen Ärgers als echte Opfer erschienen waren. Das Amtsgericht München stellte trotz der offenen Bewährung das Verfahren gegen den Angeklagten wegen geringer Schuld nach 153a ein, was insofern ungewöhnlich ist, als im Falle einer so erheblichen Erstverurteilung eine Einstellung nach 153a normalerweise völlig unmöglich ist.

Da der Angeklagte seine Geldauflage inzwischen bezahlt hat wurde das Verfahren gegen ihn nun endgültig eingestellt. Er kann nun sicher davon ausgehen, daß seine Bewährung aus seiner ersten Verurteilung nicht widerrufen wird, sondern die Strafe erlassen wird, schlimmstenfalls die Bewährungszeit verlängert wird.

2. Februar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-02-02 17:25:542015-02-01 00:23:42Einstellung bei Körperverletzung

Strafe für Gullydeckel-Werfen

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Straßenverkehrsdelikte

Ein 21-jähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) hat soeben vom Amtsgericht Ebersberg einen Strafbefehl über 90 Tagessätze wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Körperverletzung erhalten. Ihm wird zur Last gelegt, letztes Jahr im Sommer auf dem Rückweg von einer Party in der Nähe von Ebersberg in der Nacht Gullydeckel aus der Straße gerissen und auf die B 304 geworfen zu haben. Des Weiteren soll er am Straßenrand Sträucher ausgerissen und dann auf die Fahrbahn geworfen haben, ja sogar einen ganzen Betonpflock. Der sehr kräftige Angeklagte war unbestreitbar stark alkoholisiert, – er hatte auf der Party etwa 20 Cocktails getrunken, was bei seinem Körpergewicht zu einem Blutalkoholwert von knapp 1,5 Promille geführt hatte. Problematisch wurden diese Taten dadurch, daß zwei Autos die Gullydeckel auf der Straße übersehen hatten und darüber gefahren waren, was zu Schäden an den Autos und zu Verletzungen bei den Autofahrern geführt hatte.

Der Angeklagte selbst bestreitet diese Taten, er werde für die Schandtaten anderer zur Verantwortung gezogen, denn seiner Meinung waren jede Menge andere Leute nach der Party auf dem Weg nach Hause und hatten die Zerstörungen angerichtet.

Gegen den Strafbefehl wurde also inzwischen Einspruch eingelegt. In einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Ebersberg wird zu klären sein, inwieweit tatsächlich der Angeklagte für die Gegenstände auf der Fahrbahn zur Verantwortung gezogen werden kann. Das wird nur dann gelingen, wenn sich Zeugen finden, die ihn bei diesen Taten wirklich beobachtet hatten.

1. Februar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-02-01 17:25:352015-02-01 00:24:13Strafe für Gullydeckel-Werfen

Ermittlung des Staatsschutzes

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein Achtundzwanzigjähriger sieht sich seit vorletzter Woche Ermittlungen des Staatsschutzes ausgesetzt: der Mann steht im Verdacht, in einer Tankstelle in der Nähe von München einem Taxifahrer mit einem Faustschlag die Nase gebrochen zu haben, nachdem der ihn an der Tankstelle abgesetzt hatte und mit ihm bei einem nächtlichen Café in Streit geraten war. Die Einschaltung des Staatsschutzes war erfolgt, da ein Zusammenhang zwischen der Auseinandersetzung mit dem Taxifahrer und der früheren Zugehörigkeit des Beschuldigten zur Neonazi-Szene vermutet worden war. Der Beschuldigte war bis vor einem Jahr Mitglied einer Nazivereinigung, war aber dann ausgestiegen und hatte sich nur noch zur Klärung von finanziellen Fragen mit seinen früheren Kumpanen getroffen. Da die gerade an einer Demo teilnahmen war er hier mitgegangen. Hierauf gründete sich der Verdacht, der Beschuldigte sei Mitglied der Szene und habe im Anschluß an die Demo mit ausländerfeindlichen Motiven die Schlägerei angefangen.

Nach ersten Berichten in der Presse soll sein Opfer nämlich ein Türke gewesen sein, daher war dem Beschuldigten sofort ein ausländerfeindliches Motiv unterstellt worden. Die Berichterstattung in der Presse über den Vorfall in der Tankstelle war entsprechend einseitig über den vermeintliche „Nazischläger“ ausgefallen.

Erst bei genauerer Prüfung zeigte sich, daß das Opfer gar kein Türke war, – also jegliche ausländerfeindliche Motivation aus der Luft gegriffen gegriffen gewesen sein mußte – und der Beschuldigte die Naziszene längst verlassen hatte. Trotzdem muß sich der Beschuldigte weiter den Vorwurf gefallen lassen, sich wegen Körperverletzung strafbar gemacht zu haben, da der Faustschlag gegen den Taxifahrer so oder so strafbar gewesen sein kann.

30. Januar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-01-30 17:24:192015-02-01 00:24:42Ermittlung des Staatsschutzes

Haft für Ärger mit Polizisten

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein achtundzwanzigjähriger Münchner wurde heute vom Amtsgericht München wegen Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Mann wurde schuldig gesprochen, im Juli letzten Jahres vor einem Club in der Münchener Innenstadt zunächst in Streit geraten zu sein mit dem Türsteher, der den Angeklagten und seinen Freund nicht hatte einlassen wollen. Der Angeklagte war mit seinem Kumpel mit einer Bierflasche in der Hand und stark alkoholisiert vor dem Club aufgetaucht und abgewiesen worden, was in einen lauten Streit mit dem Türsteher und viele Beleidigungen gemündet war. Als der Angeklagte daraufhin vor dem Club mit seinem Kumpel beratschlagte, was nun zu tun sei, kam ein Streit mit einem Gast dazu, der ebenfalls vor dem Club stand und rauchte. Der Streit mündete in eine körperliche Auseinandersetzung, als der rauchende Gast den Angekagten schlug und der zurück schlug.

Richtig ärgerlich wurde es aber erst dann, als die Polizei auftauchte und nach entsprechenden Hinweisen auf den Angeklagten kam als Urheber des ganzen Ärgers. Als die Polizisten den Angeklagten um seine Personalien baten und aufforderten, seinen Ausweis herzuzeigen, verweigerte der dies, da er nicht einsehen wollte, daß er nun von der Polizei in die Mangel genommen werden sollte anstelle des Rauchers vor dem Club, der zuerst zugeschlagen hatte und von ihm als der Urheber des Streits angesehen wurde. Die Beamten gingen nun auf seine Weigerung hin richtig auf ihn los und versuchten, ihn zu durchsuchen und zu fesseln, wogegen er sich heftig wehrte. Schließlich wurde er mit zur Dienststelle genommen, wo es weiter Ärger gab, als der Angeklagte sich weiter gegen die Polizisten wehrte und schließlich schwer stürzte und sich eine fette Beule an der Stirn zuzog und am Ende nackt in der Zelle landete. Der Angeklagte war weitgehend geständig.

Das größte Problem für den Angeklagten war jedoch seine offene Bewährung wegen eines fast exakt gleichen Delikts, die er sich drei Monate zuvor bei demselben Richter eingefangen hatte, vor dem er heute wieder gestanden war. Da damals wie heute die Hauptursache sein ganz erheblicher Alkoholkonsum gewesen war und der Richter in der heutigen Verhandlung feststellte, daß seine mahnenden Worte in der ersten Verhandlung so gut wie nichts gefruchtet hatten, verhängte er dieses Mal eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung, zumal der Angeklagte nicht recht zu erklären wußte, warum er sich nicht im Geringsten um eine Therapie schon nach dem erste Urteil gekümmert hatte Der Angeklagte muß nun seine Hoffnung ganz auf die Berufungsinstanz richten, indem er bis dahin mit vollem Einsatz eine Alkoholtherapie anfängt und so den Berufungsrichter überzeugt, daß es ihm nun wirklich ernst ist mit der Behandlung seines Alkoholproblems. Andernfalls muß er nicht nur die aktuell verwirkte Strafe verbüßen, sondern auch die erste Strafe von 8 Monaten.

23. Januar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-01-23 17:23:452015-02-01 00:25:12Haft für Ärger mit Polizisten

Strafbefehl wegen Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der Strafrichter am Amtsgericht Erding hat gegen einen über sechzigjährigen Mann (Verteidiger RA F. Schneider) soeben einen Strafbefehl wegen des Verdachts der Körperverletzung erlassen und gleichzeitig eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätze verhängt. Dem Mann wird von der Staatsanwaltschaft Landshut vorgeworfen, seinen ehemaligen Nachbarn grundlos geschlagen zu haben. Der Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf. Sein Nachbar habe ihn über Jahre hinweg drangsaliert, habe ihn in den vergangenen Jahren schon mehrmals angegriffen und buchstäblich jede Gelegenheit genutzt, ihn zu verfolgen und ihm und seiner Frau zu schaden. Deshalb sei er Kurzem weggezogen. Als er nur für einen Blick in seinen früheren Briefkasten nur ein einziges Mal zurückgekommen sei sei der Nachbar schon wieder über ihn hergefallen und habe ihn übelst zugerichtet. Der Angeklagte hat also im Gegensatz zum Nachbarn schwerste Verletzungen wie den Verlust eines Hodens von dem Überfall davongetragen.

Das Problem des Angeklagten: Nicht er, sondern sein ehemaliger Nachbar hat eine Zeugin, die der Nachbar schon seit Jahren kennt und die für ihn (nach Angaben des Angeklagten) auch schon seit Jahren lüge und auch schon in anderen Verfahren gelogen habe, um dem Nachbarn in seinen in vielen Strafverfahren den Hals zu retten.

Dabei hatte der Angeklagte, der sich dem Strafverfahren gegen ihn von Anfang an gestellt hatte, über seinen Verteidiger gegenüber der Staatsanwaltschaft Landshut umfangreiche Angaben zu den weiteren Strafverfahren des Nachbarn gemacht, der als extrem aggressiv gilt und noch andere Anwohner in seiner Umgebung mit seinen Angriffen vertrieben hatte. Statt diesen Hinweisen nachzugehen wurde das Verfahren gegen den Nachbarn unter Hinweis auf seine fragwürdige Zeugin eingestellt und gegen den Angeklagten ein Strafbefehl beantragt. Daher wurde nun zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl sowie Beschwerde gegen die Einstellung eingelegt, in einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Erding wird geklärt werden, wer von den Beiden die Wahrheit sagt, vor allem, ob die sogenannte „Zeugin“ des Nachbarn die Wahrheit sagt oder nicht.

5. Januar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-01-05 17:20:172015-02-01 00:27:51Strafbefehl wegen Körperverletzung

Freispruch wegen Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht Dachau hat kurz vor Weihnachten einen Familienvater (Verteidiger RA Florian Schneider) vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen worden, in seinem von insgesamt 3 Parteien bewohnten Haus seinen Nachbarn vorsätzlich geschlagen zu haben. Der Angeklagte hatte von Anfang an Probleme gehabt mit dem Nachbarn, der jede Gelegenheit genutzt hatte, um Ärger zu machen. Jeder noch so kleine Anlaß war genutzt worden für Vorwürfe und Hänseleien, -wohl mit der Absicht, den Angeklagten aus dem Haus hinauszuekeln. Da der Angeklagte jedoch Eigentümer der von seiner bewohnten Wohnung war und ist war ihm trotz des ständigen Ärgers mit der Nachbarschaft ein Auszug schwergefallen.

Im letzten Jahr war es erneut zu einer Auseinandersetzung wegen irgendeiner Kleinigkeit im Hausflur gekommen und der Nachbar war mit Fäusten auf den Angeklagten losgegangen und hatte ihm sogar Zähne ausgeschlagen. Der Nachbar hatte jedoch trotzdem sofort gegen den Angeklagten Anzeige erstattet nd behauptet, nicht er habe geschlagen, sondern der Angeklagte ihn. Da sowohl die Freundin des Nachbarn als auch mit ihm befreundete Mieter für den Nachbarn ausgesagt hatten war nicht der Nachbar als der eigentliche Täter, sondern der Angeklagte auf der Anklagebank gelandet.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Dachau konnte der Strafrichter seine Zweifel an den Angaben des Angeklagten vom Hergang der Auseinandersetzung im Haus nicht beseitigen, zumal der Angeklagte im Gegensatz zum Nachbarn sehr deutlich am Mund und an den Schneidezähnen verletzt worden war, und sprach den Angeklagten frei.

4. Januar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-01-04 17:19:542015-02-01 00:28:14Freispruch wegen Körperverletzung
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