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Anklage wegen Flaschenwurfs

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein türkischstämmiger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) wurde vor Kurzem mit den Ereignissen des letzten Jahres erneut konfrontiert, als seine Post öffnete: In seinem Briefkasten fand sich ein gelbes Kuvert mit dem Absender des Amtsgerichts Münchens, das eine Anklage wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung enthielt. Bei der Lektüre der Anklageschrift wurde ihm klar, um was es geht: Bei einem Weinfest letztes Jahr im Sommer hatte es Ärger gegeben, als er mit seinen Freunden feierte und sich über einen anderen Gast ärgerte, der sich die Pfandflaschen unter den Nagel riß, um bei der Rückgabe das Pfand zu kassieren, obwohl ihm die Flaschen gar nicht gehörten. Als der Angeklagte in seinem Ärger eine Flasche zwischen seinen Freunden zu Boden werfen wollte prallte die von der Schulter seines Freundes ab und traf den Gast, über den er sich geärgert hatte, am Kopf. Nach den Ermittlungen der Polizei wurde der kurzzeitig bewusstlos und zeigte den Angeklagten dann an.

Als erstes folgte für den Angeklagten eine zivilrechtliche Klage auf Schmerzensgeld vor dem Amtsgericht München, wo er allerdings die Fristen übersah und daraufhin im Wege eines Versäumnisurteils zu einem Schmerzensgeld in Höhe von Euro 4.000 verurteilt wurde, das er jedoch anstandslos auch bezahlte.

Nun steht ihm eine Hauptverhandlung vor dem Strafrichter bevor, in der der Pfandsammler als Zeuge gegen ihn auftreten wird. Im Falle einer Verurteilung wegen des angeklagten Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung droht ihm eine Freiheitsstrafe von zumindest 6 Monaten, es sei denn, es gelänge, den Fall als minder schweren Fall darzustellen, da dann ein niedrigerer Strafrahmen ab 3 Monaten gelten würde. In diesem Falle wäre auch eine Geldstrafe ab 90 Tagessätzen möglich.

14. April 2012/von Florian Schneider
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