• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Anklage wegen Flaschenwurfs

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein türkischstämmiger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) wurde vor Kurzem mit den Ereignissen des letzten Jahres erneut konfrontiert, als seine Post öffnete: In seinem Briefkasten fand sich ein gelbes Kuvert mit dem Absender des Amtsgerichts Münchens, das eine Anklage wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung enthielt. Bei der Lektüre der Anklageschrift wurde ihm klar, um was es geht: Bei einem Weinfest letztes Jahr im Sommer hatte es Ärger gegeben, als er mit seinen Freunden feierte und sich über einen anderen Gast ärgerte, der sich die Pfandflaschen unter den Nagel riß, um bei der Rückgabe das Pfand zu kassieren, obwohl ihm die Flaschen gar nicht gehörten. Als der Angeklagte in seinem Ärger eine Flasche zwischen seinen Freunden zu Boden werfen wollte prallte die von der Schulter seines Freundes ab und traf den Gast, über den er sich geärgert hatte, am Kopf. Nach den Ermittlungen der Polizei wurde der kurzzeitig bewusstlos und zeigte den Angeklagten dann an.

Als erstes folgte für den Angeklagten eine zivilrechtliche Klage auf Schmerzensgeld vor dem Amtsgericht München, wo er allerdings die Fristen übersah und daraufhin im Wege eines Versäumnisurteils zu einem Schmerzensgeld in Höhe von Euro 4.000 verurteilt wurde, das er jedoch anstandslos auch bezahlte.

Nun steht ihm eine Hauptverhandlung vor dem Strafrichter bevor, in der der Pfandsammler als Zeuge gegen ihn auftreten wird. Im Falle einer Verurteilung wegen des angeklagten Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung droht ihm eine Freiheitsstrafe von zumindest 6 Monaten, es sei denn, es gelänge, den Fall als minder schweren Fall darzustellen, da dann ein niedrigerer Strafrahmen ab 3 Monaten gelten würde. In diesem Falle wäre auch eine Geldstrafe ab 90 Tagessätzen möglich.

14. April 2012/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-14 17:35:242015-02-01 00:10:22Anklage wegen Flaschenwurfs

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Haftgrund Vergewaltigung 26. Juli 2023
  • Frei durch Haftprüfung 11. Mai 2023
  • Verbrechensverabredung 27. April 2023
  • Strafverteidiger hilft bei Haft 30. März 2023
  • Freispruch vom Betrug 12. März 2023
  • Haftstrafe für Internetbetrug 9. Februar 2023
  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein geldstrafe Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Privatklage wegen übler NachredeStrafverteidiger bei Ösi-Führerschein
Nach oben scrollen