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Ermittlung des Staatsschutzes

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein Achtundzwanzigjähriger sieht sich seit vorletzter Woche Ermittlungen des Staatsschutzes ausgesetzt: der Mann steht im Verdacht, in einer Tankstelle in der Nähe von München einem Taxifahrer mit einem Faustschlag die Nase gebrochen zu haben, nachdem der ihn an der Tankstelle abgesetzt hatte und mit ihm bei einem nächtlichen Café in Streit geraten war. Die Einschaltung des Staatsschutzes war erfolgt, da ein Zusammenhang zwischen der Auseinandersetzung mit dem Taxifahrer und der früheren Zugehörigkeit des Beschuldigten zur Neonazi-Szene vermutet worden war. Der Beschuldigte war bis vor einem Jahr Mitglied einer Nazivereinigung, war aber dann ausgestiegen und hatte sich nur noch zur Klärung von finanziellen Fragen mit seinen früheren Kumpanen getroffen. Da die gerade an einer Demo teilnahmen war er hier mitgegangen. Hierauf gründete sich der Verdacht, der Beschuldigte sei Mitglied der Szene und habe im Anschluß an die Demo mit ausländerfeindlichen Motiven die Schlägerei angefangen.

Nach ersten Berichten in der Presse soll sein Opfer nämlich ein Türke gewesen sein, daher war dem Beschuldigten sofort ein ausländerfeindliches Motiv unterstellt worden. Die Berichterstattung in der Presse über den Vorfall in der Tankstelle war entsprechend einseitig über den vermeintliche „Nazischläger“ ausgefallen.

Erst bei genauerer Prüfung zeigte sich, daß das Opfer gar kein Türke war, – also jegliche ausländerfeindliche Motivation aus der Luft gegriffen gegriffen gewesen sein mußte – und der Beschuldigte die Naziszene längst verlassen hatte. Trotzdem muß sich der Beschuldigte weiter den Vorwurf gefallen lassen, sich wegen Körperverletzung strafbar gemacht zu haben, da der Faustschlag gegen den Taxifahrer so oder so strafbar gewesen sein kann.

30. Januar 2012/von Florian Schneider
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