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Freispruch wegen Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht Dachau hat kurz vor Weihnachten einen Familienvater (Verteidiger RA Florian Schneider) vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen worden, in seinem von insgesamt 3 Parteien bewohnten Haus seinen Nachbarn vorsätzlich geschlagen zu haben. Der Angeklagte hatte von Anfang an Probleme gehabt mit dem Nachbarn, der jede Gelegenheit genutzt hatte, um Ärger zu machen. Jeder noch so kleine Anlaß war genutzt worden für Vorwürfe und Hänseleien, -wohl mit der Absicht, den Angeklagten aus dem Haus hinauszuekeln. Da der Angeklagte jedoch Eigentümer der von seiner bewohnten Wohnung war und ist war ihm trotz des ständigen Ärgers mit der Nachbarschaft ein Auszug schwergefallen.

Im letzten Jahr war es erneut zu einer Auseinandersetzung wegen irgendeiner Kleinigkeit im Hausflur gekommen und der Nachbar war mit Fäusten auf den Angeklagten losgegangen und hatte ihm sogar Zähne ausgeschlagen. Der Nachbar hatte jedoch trotzdem sofort gegen den Angeklagten Anzeige erstattet nd behauptet, nicht er habe geschlagen, sondern der Angeklagte ihn. Da sowohl die Freundin des Nachbarn als auch mit ihm befreundete Mieter für den Nachbarn ausgesagt hatten war nicht der Nachbar als der eigentliche Täter, sondern der Angeklagte auf der Anklagebank gelandet.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Dachau konnte der Strafrichter seine Zweifel an den Angaben des Angeklagten vom Hergang der Auseinandersetzung im Haus nicht beseitigen, zumal der Angeklagte im Gegensatz zum Nachbarn sehr deutlich am Mund und an den Schneidezähnen verletzt worden war, und sprach den Angeklagten frei.

4. Januar 2012/von Florian Schneider
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