• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Anklage wegen Standl-Beschädigung

Jugendliche - Heranwachsende

Ein 18-jähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) hat vor ein paar Tagen Post vom Münchner Amtsgericht bekommen, die eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft München enthielt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Münchner vor, im Juli des letzten Jahres spätabends einen Dönerwagen beschädigt zu haben, indem er zusammen mit seinem Freund versucht haben soll, in einen Dönerwagen einzubrechen und mit einer Eisenstange die Türe aufzubrechen. Wegen des Einschreitens eines Passanten war der Aufbruchsversuch aber abgebrochen worden. Die Überraschung war zunächst groß zuhause, da der Schüler von der ganzen Sache nicht nur den Eltern nichts gebeichtet hatte, sondern auch selber kaum mehr etwas wußte davon. Er hatte die Sache nicht verdrängt, sondern war nach dem Konsum einer halben Flasche Wodka am früheren Abend vor der Tat so betrunken, daß er kaum mehr Erinnerung hat. Die Anklage lautet daher auf versuchten Diebstahl in einem bes. schweren Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung.

Trotz dieser Erinnerungslücken wird er sich in den nächsten zwei Monaten zusammen mit seinem Freund vor dem Jugendrichter am Amtsgericht München verantworten müssen.

Wegen des Alters des Angeschuldigten von 18 Jahren war die Anklage zum Jugendrichter gegangen, da ein Angeschuldigter im Alter zwischen 18 und 21 Jahren noch unter das Jugendrecht fallen kann, wenn er eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen gleichzustellen ist zur Tatzeit.

14. Januar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-01-14 17:23:002015-02-01 00:26:00Anklage wegen Standl-Beschädigung

Ein Freizeitarrest für gefährliche Körperverletzung

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende

Das Jugendgericht am Amtsgericht München hatte Mitte November über einen siebzehnjährigen Jugendlichen (RA F. Schneider) zu urteilen, dem vorgeworfen worden war von der Staatsanwaltschaft München, einen anderen etwa gleichaltrigen Jugendlichen körperlich schwer mißhandelt zu haben: Nach den Ermittlungen der Polizei hatte der Angeklagte letztes Jahr an Weihnachten in einem Münchner Club nach einem Streit mit dem anderen Jugendlichen dessen Kopf genommen und nach unten gedrückt und gleichzeitig sein eigenes Knie noch oben gezogen. Der andere Jugendliche hatte von dieser Tätlichkeit erhebliche Frakturen im Bereich der Nase erlitten, neben dem Nasenbein waren auch die Nasenpyramide und die Scheidewand gebrochen. Der Angeklagte räumte diese Tätlichkeit ein, begründete sein Handeln jedoch mit ständigen Provokationen des Opfers, das ihn den ganzen Abend nicht in Ruhe gelassen und ständig geärgert hatte. Unter diesen Provokationen war auch ein Kopfstoß des Opfers gegen ihn kurz zuvor gewesen.

Das Ermittlungsverfahren gegen den anderen Jugendlichen wegen des Kopfstosses war in einer anderen Verhandlung einige Wochen zuvor im Hinblick auf seine erheblichen Nasenverletzungen eingestellt worden. Beide Jugendliche waren zur Tatzeit erheblich alkoholisiert gewesen, das Opfer hatte gar 1,8 Promille gehabt.

Da der Angeklagte entgegen seiner Auffassung trotz des vorangegangenen Kopfstosses kein Notwehrrecht für sich in Anspruch nehmen konnte, – seine Kniestoß ins Gesicht war sozusagen zu spät gekommen, – wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte im Hinblick darauf 1 Woche Jugendarrest beantragt, das Jugendgericht verhängte einen Freizeitarrest, – also ein Wochenende in der Jugendarrestanstalt. Der Jugendliche und seine Eltern nahmen das Urteil an.

24. November 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-11-24 17:09:582015-02-01 00:34:38Ein Freizeitarrest für gefährliche Körperverletzung

Bewährung für 1 kg Cannabis

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Nach kurzer Untersuchungshaft Anfang des Jahres mußte sich Mitte Oktober ein inzwischen 21 jähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) vor dem Müncher Jugendgericht verantworten, dem die Staatsanwaltschaft München vorwarf, mit etwas mehr als 1 Kilo Marihuana Handel getrieben zu haben: Der bei der Tat noch Zwanzigjährige hatte von einem Dealer in München zunächst nur kleine Mengen für seinen eigenen Konsum erworben und schlimmstenfalls mit Freunden geteilt. Auf Druck des Dealers, der ihm keine kleinen Mengen mehr verkaufen wollte, mußte er dann plötzlich im Kilobereich erwerben und diese für ihn ungewohnte Menge auch schnell absetzen, um seine Schulden bei dem Dealer bezahlen zu können. Das Gras bunkerte er zwar in einem guten Versteck, flog aber bei seinem Bemühen, schnell zu verkaufen, auf. Er ging sofort in Untersuchungshaft, kam aber schon nach einer Woche frei, nachdem er sehr offen und sogar überschießend ausgesagt hatte und zur Festnahme des Dealers beigetragen hatte.

Die Auflagen des Münchner Jugendgerichts im Außervollzugsetzungsbeschluß lauteten auf Therapie und ständiges Screening. Da er diese Auflagen äußerst gewissenhaft befolgt hatte gelang es ihm, bis zur Hauptverhandlung auf freiem Fuß zu bleiben und das Gericht als freier Mann zu betreten.

In der Hauptverhandlung vor dem Münchener Jugendgericht pochte die Staatsanltschaft zwar auf eine Haftstrafe unter Hinweis auf die sehr große Menge an THC, die vertickt worden war. Das Amtsgericht München folgte jedoch dem Antrag der Verteidigung und verhängte eine Jugendstrafe zur Bewährung.

22. November 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-11-22 17:08:362015-02-01 11:57:07Bewährung für 1 kg Cannabis

Haft für jugendliche Schläger

Jugendliche - Heranwachsende

Am Freitag letzter Woche mussten sich acht Jugendliche im Alter zwischen 17 und 19 Jahren vor der Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth verantworten, denen die Staatsanwaltschaft Nürnberg vorgeworfen hatte, prügelnd durch Nürnberg gezogen zu sein und Passanten wahllos geschlagen und sogar mit Füßen gegen den Kopf getreten zu haben. Die acht waren nach den Feststellungen des Landgerichts vom Hauptbahnhof aus losgezogen und hatten zunächst zwei andere Jugendliche im Alter von 19 und 20 Jahren verprügelt und getreten. Insgesamt sechs weitere Passanten sind nach der Überzeugung der Jugendkammer Opfer der acht Angeklagten geworden, darunter ein 26-Jähriger, der mit drei Freunden in einer Discothek seinen Junggesellenabschied gefeiert hatte. Er war von den Angeklagten zu Boden geschlagen worden und so heftig mit Füßen gegen den Kopf getreten worden, dass er zahlreiche Brüche im Gesichtsbereich davon getragen hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte die acht deshalb wegen versuchten Totschlags zur Großen Jugendkammer als Schwurgericht angeklagt. Das Landgericht sah diesen Tatvorwurf jedoch nicht als nicht erwiesen an und verurteilte die acht wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung allesamt zu Jugendstrafen.

Nur drei der acht erhielten jedoch Bewährungen, fünf müssen In Haft. Die Jugendstrafen reichen von eineinhalb bis knapp vier Jahre. Wären die acht tatsächlich wegen versuchten Totschlags verurteilt worden wären die Jugendstrafen deutlich höher ausgefallen, Bewährungen wären nicht möglich gewesen.

4. Oktober 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-10-04 17:05:102015-03-20 12:52:32Haft für jugendliche Schläger

Sozialstunden für Körperverletzung

Jugendliche - Heranwachsende

Vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts Starnberg hatten sich schon im letzten Jahr und dann nochmals diese und letzte Woche zwei Jugendliche (der eine verteidigt von RA F. Schneider) zu verantworten, denen von der Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen worden war, Anfang letzten Jahres in einem Club in München andere Jugendliche geschlagen und verletzt zu haben. Unstitig hatte es wegen einer dummen Rederei des einen Zeugen zunächst eine verbale Auseinandersetzung zwischen den beiden Angeklagten einerseits und dem Zeugen und seinen Begleitern andererseits gegeben haben, die dann in Handgreiflichkeiten der beiden Angeklagten gegen die anderen Jugendlichen gemündet sein sollen. Der Jüngere der beiden hatte von Anfang an zwei Ohrfeigen gegen zwei andere Jugendliche eingeräumt, der Ältere bestritt jegliche Tätlichkeiten gegen die Zeugen, räumte aber die verbale Auseinandersetzng ein.

Im Rahmen der insgesamt dreitägigen Hauptverhandlung, die sich wegen des Fehlens eines entscheidenden Zeugen über mehr als ein Jahr hingezogen hatte, wurden die Aussagen der jugendlichen Zeugen an den entscheidenden Punkten immer widersprüchlicher, sodaß schlussendlich der Vorwurf der gemeinschaftichen Körperverletzung nicht mehr aufrechterhalten ließ.

Das Jugendgericht am Amtsgericht Starnberg sprach die beiden daher am Dienstag schuldig, allerdings lautete der Schuldspruch deutlich anders, als in der Anklage vorgeworfen. Dr Ältere der Beiden wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu 80 Sozialstunden verurteilt, der Jüngere (RA Florian Schneider) erhielt 40 Sozialstunden wegen zweier Fälle der vorsätzlichen Körperverletzung.

27. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-27 17:02:132015-02-01 12:10:41Sozialstunden für Körperverletzung

Arrest für Diebstahl einer ec-Karte

Jugendliche - Heranwachsende

Am Montag hatte sich ein 21-jähriger Mann (Verteidiger RA F. Schneider) vor dem Münchner Jugendschöffengericht zu verantworten, den die Staatsanwaltschaft München I wegen des Vorwurfs des Diebstahls einer Ec-Karte und Betrugs angeklagt hatte: Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte noch als 20-Jähriger zu Hause aus der Jackentasche seines Onkels dessen Kreditkarte gestohlen und noch am selben Tag zwei Abhebungen am Geldautomaten über insgesamt knapp Euro 400 getätigt. Damit lautete der Tatvorwurf nicht nur auf Diebstahl, sondern auch auf Computerbetrug in zwei Fällen. Der Schaden war vom Vater des Angeklagten noch vor der Verhandlung wiedergutgemacht worden. Da der Angeklagte zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt war und eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen gleichzustellen war erfolgte keine Anklage zum Erwachsenengericht.

Die Anklage war zum Jugendschöffengericht am Amtsgericht München erhoben worden, da der Angeklagte noch nicht einmal drei Monate vor dem Diebstahl vom Jugendgericht zu 2 Wochen Jugendarrest wegen eines anderen Eigentumsdelikts verurteilt worden war. Wegen der hohen Rückfallgeschwindigkeit war seitens der StA von schädlichen Neigungen ausgegangen worden, die eine Jugendstrafe gerechtfertigt hätten.

Das Amtsgericht entschied sich jedoch nur zu einem neuerlichen Dauerarrest von 3 Wochen nebst einer Geldauflage von Euro 1.000 an einen Verein, da der Angeklagte geständig war und zudem endlich über eine geregelte Arbeit verfügt.

19. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-19 17:01:282015-02-01 12:12:44Arrest für Diebstahl einer ec-Karte

Jugendarrest für Wiesnschlägerei

Jugendliche - Heranwachsende

Vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts München mußte sich am Donnerstag ein Jugendlicher verantworten, dem die Staatsanwaltschaft München vorgeworfen hatte, er habe letztes Jahr auf dem Heimweg von der Wiesn in der Nähe des Wiesn-Ausgangs einem Erwachsenen einen so starken Fußtritt ins Gesicht versetzt, daß dessen Nase einen schweren Trümmerbruch erlitten hat. Hintergrund der Tätlichkeiten war eine Einmischung des Erwachsenen in einen Streit eines Pärchens innerhalb der Gruppe des Angeklagten, der zunehmend lauter wurde. Der stark alkoholisierte Erwachsene vermutete einen tatsächlich gar nicht vorhandenen Hilfebedarf für das Mädchen und ließ sich von der Gruppe bei seinen Einmischungsversuchen nicht abweisen, sondern griff den Angeklagten von hinten an und presste mit dem Unterarm zu. Dabei drückte er so fest zu, daß der Angeklagte keine Luft mehr bekam. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte nach seiner Befreiung aus der Umklammerung mit dem Fuß zugetreten haben.

Der Angeklagte bestritt diesen Vorwurf und ließ sich dergestalt ein, er habe nur einen weiteren neuen Angriff des Geschädigten abgewehrt, nachdem der ihn kurz zuvor schon so heftig mit seinem Unterarmhebel bedrängt hatte, daß er Todesangst bekommen habe.

Das Jugendgericht schenkte jedoch nicht ihm und seinen Freunden Glauben, sondern den Aussagen von drei unbeteiligten Wiesnbesuchern, die keinen neuen Angriff des Opfers gesehen haben wollten, und verhängte eine Woche Dauerarrest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

16. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-16 17:01:062015-02-01 12:13:39Jugendarrest für Wiesnschlägerei

Haftbefehl wegen Mordversuchs

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen das Leben

Das Jugendgericht am Amtsgericht hat am Wochenende gegen einen 19-jährigen Heranwachsenden aus Germering Haftbefehl wegen des Verdachts des Mordversuchs erlassen: Nach den Meldungen in den Medien hatte es in der Nacht von Freitag auf Samstag vor der Germeringer Stadthalle Streit zwischen zwei yJugendgruppen gegeben. Der Beschuldigte habe dann die Szene verlassen und sei kurz darauf mit mit einem 17-Jährigen wieder zurückgekehrt und habe dem 20-Jährigen ein Messer in den Rücken gerammt und sei geflohen. Das Opfer sei lebensgefährlich verletzt durch eine OP im Krankenhaus gerettet worden. Der Beschuldigte sei zuhause festgenommen worden, gleichzeitig habe man in seiner Wohnung blutverschmierte Kleidung sichergestellt.

Der Beschuldigte wird sich nun auf eine längere Zeit in der Untersuchungshaft einstellen müssen: liegt ein dringender Tatverdacht wegen versuchten Mordes vor braucht die Staatsanwaltschaft nach dem Gesetz keinen weiteren Haftgrund, um den Beschuldigten in Haft behalten zu können.

In dem nun beginnenden Ermittlungsverfahren wird der dringende Tatverdacht überprüft werden. Bestätigt sich der Verdacht des versuchten Mordes erwartet den Beschuldigten eine Anklage zur Großen Jugendkammer am Landgericht München II. Hier wird auch die Frage geprüft werden, ob der 19-Jährige noch als Jugendlicher oder schon als Erwachsener einzustufen ist, was erhebliche Auswirkungen auf das zu erwartende Strafmaß hat.

13. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-13 17:00:282015-02-01 12:16:18Haftbefehl wegen Mordversuchs

Haft für Gruppensex mit 13-Jähriger

Jugendliche - Heranwachsende, Sexualdelikte

Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts München mußte sich vorletzte Woche ein 24-jähriger Einzelhandelskaufmann verantworten, dem die Staatsanwaltschaft München I gemeinschaftlichen sexuellen Missbrauch einer 13-Jährigen vorwarf: Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte der 24-Jährige (nach den Feststellungen des Gerichts unbestreitbar auf ausdrückliche Aufforderung des 13-Jährigen Mädchens) in ihrem Haus im Münchner Stadtteil Ramersdorf gemeinsam Sex mit ihrem 15-jährigen Freundes und weiteren Jugendlichen. Auch nach der Überzeugung des Amtsgerichts hatte keine Vergewaltigung, sondern einvernehmlicher Sex mit dem sexuell bereits voll aktiven Mädchen stattgefunden. Aufgeflogen war die ganze Sache genauso wie der Sex mit den anderen Jugendlichen erst, als auf den Handys von Schülern Aufnahmen von dem gemeinsamen Sex mit dem Mädchen in der Schule kursierten. Daraufhin wurde die Polizei eingeschaltet, die Ermittlungen gegen die Männer aufnahm.

Nach der Überzeugung des Schöffengerichts war dem Angeklagten jedoch eindeutig klar, daß das Mädchen erst dreizehn Jahre alt war, obwohl sie eindeutig viel älter aussah, daher wurde er wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes verurteilt.

Die ganze Absurdität der derzeitigen Rechtslage wird an diesem Fall wieder überklar: Mädchen, die im Alter von 12 oder 13 nach dem Strafgesetzbuch als Kinder gelten, aber schon sexuell voll entwickelt sind, leben ihre Sexualität voll aus. Auch nach den Erfahrungen des Verfassers mit seinen eigenen Strafrechtsfällen geht dabei die Initiative zumeist von diesen Mädchen aus, die mit gleichaltrigen Jungs nicht viel anfangen können und sich daher Jungen und Männer aussuchen, die älter sind als sie selbst. Diese lassen sich von dem äußerst frühreifen Verhalten der Mädchen blenden und machen mit und landen damit in der Strafbarkeit, da diese Mädchen trotz ihrer frühreifen Entwicklung immer noch als Kinder gelten. Die Frage, die sich hier stellt, ist natürlich, welchen Sinn ein Strafgesetz macht, das Männer in solchen Situationen unter Strafe stellt, da beim besten Willen nicht klar wird, warum der Sex mit solch frühreife Mädchen strafbar sein soll, nachdem die ganz offenkundig längst keine Kinder mehr sind, sondern sexuell aktive junge Frauen.

9. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-09 16:57:212015-02-01 12:20:52Haft für Gruppensex mit 13-Jähriger

Unterbringung eines Jugendlichen in Psychiatrie wegen Totschlags

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen das Leben

Ein 19-jähriger Schüler stand diese Woche vor der Jugendkammer des Landgerichts München II wegen des Vorwurfs des Totschlags: Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München II hatte ihm vorgeworfen, am 09.01.11 den 48-jährigen Lebensgefährten seiner Mutter durch einen Messerstich direkt in den Hals getötet zu haben. Der Jugendliche hatte angegeben, dies deshalb getan zu haben, da er seine Mutter davor habe bewahren wollen, dass ihr Freund sie töte. Im Rahmen seiner Begutachtung durch einen psychiatrischen Sachverständigen stellte sich dann heraus, dass der Angeklagte an Wahnvorstellungen bedingt durch seine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie leidet.

Nach diesen Feststellungen des Gutachters ist Angeklagte damit schuldunfähig, da ihm die nötige Einsichtsfähigkeit in sein Handeln fehlt, er also gar nicht ermessen kann, was er da getan hat.

Das bedeutet, dass der Angeklagte schuldunfähig ist im Sinne des 20 StGB und damit auch nicht verurteilt werden kann. Er müsste also eigentlich freigesprochen werden, gäbe es nicht die Möglichkeit, ihn unterzubringen in einer psychiatrischen Anstalt. Dies hat die Jugendkammer hier getan. Der Angeklagte wird nun auf lange Zeit, das heißt, bis zu seiner vollen Genesung, sein weiteres Leben im psychiatrischen Krankenhaus führen müssen.

8. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-08 16:53:542015-03-20 12:54:51Unterbringung eines Jugendlichen in Psychiatrie wegen Totschlags
Seite 8 von 12«‹678910›»
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen