• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Anklage wegen Standl-Beschädigung

Jugendliche - Heranwachsende

Ein 18-jähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) hat vor ein paar Tagen Post vom Münchner Amtsgericht bekommen, die eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft München enthielt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Münchner vor, im Juli des letzten Jahres spätabends einen Dönerwagen beschädigt zu haben, indem er zusammen mit seinem Freund versucht haben soll, in einen Dönerwagen einzubrechen und mit einer Eisenstange die Türe aufzubrechen. Wegen des Einschreitens eines Passanten war der Aufbruchsversuch aber abgebrochen worden. Die Überraschung war zunächst groß zuhause, da der Schüler von der ganzen Sache nicht nur den Eltern nichts gebeichtet hatte, sondern auch selber kaum mehr etwas wußte davon. Er hatte die Sache nicht verdrängt, sondern war nach dem Konsum einer halben Flasche Wodka am früheren Abend vor der Tat so betrunken, daß er kaum mehr Erinnerung hat. Die Anklage lautet daher auf versuchten Diebstahl in einem bes. schweren Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung.

Trotz dieser Erinnerungslücken wird er sich in den nächsten zwei Monaten zusammen mit seinem Freund vor dem Jugendrichter am Amtsgericht München verantworten müssen.

Wegen des Alters des Angeschuldigten von 18 Jahren war die Anklage zum Jugendrichter gegangen, da ein Angeschuldigter im Alter zwischen 18 und 21 Jahren noch unter das Jugendrecht fallen kann, wenn er eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen gleichzustellen ist zur Tatzeit.

14. Januar 2012/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-01-14 17:23:002015-02-01 00:26:00Anklage wegen Standl-Beschädigung

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Freispruch vom Betrug 12. März 2023
  • Haftstrafe für Internetbetrug 9. Februar 2023
  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022
  • Freispruch wegen KV 16. August 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein geldstrafe Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Einstellung des Verfahrens bei sexuellem MissbrauchBußgeld wegen Sex ohne Kondom
Nach oben scrollen