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Arrest für gefährliche Körperverletzung

Jugendliche - Heranwachsende

Das Jugendgericht am Amtsgericht München verhandelte am Donnerstag gegen zwei siebzehnjährige Jugendliche, denen vorgeworfen wurde, Ende letzten Jahres in ein Jugendheim in München eingedrungen zu sein und einen hier wohnhaften anderen Jugendlichen in dessen Zimmer überfallen zu haben. Der Tatvorwurf lautete diesbezüglich also auf gefährliche Körperverletzung. Dem Älteren der Beiden (Verteidiger RA Florian Schneider) wurde zusätzlich vorgeworfen, ebenfalls letztes Jahr ein geklautes Navi verkauft zu haben, was als Hehlerei angeklagt wurde. Die beiden Jugendlichen standen nicht zum ersten Mal vor Gericht, beide hatten schon wegen kleinerer Delikte Verurteilungen eingefahren und auch schon ein paar Tage Arrest verbüßt. Beide waren jedoch von Anfang an geständig und räumten die Tatvorwürfe ein: Nach ihrer Darstellung, – von der auch die Staatsanwaltschaft in der Anklage ausgegangen war, – lag die Ursache für den Besuch bei dem anderen Jugendlichen in einem gescheiterten Drogengeschäft.

Die Jugendlichen hatten nämlich kurz zuvor dem anderen Jugendlichen Euro 40 gegeben, damit der ihnen Gras besorgt. Doch anstelle das Gras zu liefern meldete der sich nicht mehr und ging auch nicht mehr an sein Handy. Da sie nicht mehr wußten, wie sie an ihr Geld kommen konnten, verfielen sie auf die Idee, den vermeintlichen Lieferanten zu Hause aufzusuchen, um ihn zur Rückzahlung des Geldes zu bewegen.

Das Jugendgericht folgte zwar den Angaben der beiden Angeklagten und zweifelte auch nicht den Hintergrund des Vorfalles an. Es wertete jedoch den Besuch im Jugendheim als versuchte Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und verurteilte sie vor allem wegen ihrer zahlreichen Voreintragungen zu 1 Woche Dauerarrest sowie zu einer Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs.

26. April 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-26 17:39:512015-02-01 00:05:42Arrest für gefährliche Körperverletzung

Sozialstunden für gefährliche Körperverletzung

Jugendliche - Heranwachsende

Am Mittwoch mußte sich vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts München ein 18-Jähriger (Verteidiger Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) verantworten, dem von Seiten der Staatsanwaltschaft München I vorgeworfen wurde, letztes Jahr an der Isar bei einem Streit mit einer Freundin eine Bierflasche auf sie geworfen und sie am Kopf getroffen zu haben. Der Streit war dadurch entstanden, dass Beide nach ein paar Flaschen Bier wegen seiner abfälligen Bemerkungen über den Musikgeschmack ihres Freundes in Streit geraten waren. Sie hatte ihm daraufhin eine Flasche Bier über den Kopf gegossen, was er ihr mit gleicher Münze heimgezahlt hatte. Daraufhin hatte sie ihn mit einer Bierflasche geschlagen und er in ihre Richtung eine Bierflasche geschmissen, die sie am Hinterkopf getroffen hatte, als sie sich gerade umdrehen wollte. Ihre Verletzungen waren sehr überschaubar (eine kleine Beule), trotzdem hatte sie ihn angezeigt. Das Ergebnis war ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung.

Dieses wurde auch nicht eingestellt, als die Geschädigte es sich kurz darauf anders überlegt und der Polizei mitgeteilt hatte, dass sie die Sache als doch nicht so gravierend ansehe und ihre Anzeige zurücknehmen wolle. Obwohl offensichtlich war, dass der Jugendliche in keinster Weise vorbestraft war und sich auch sofort entschuldigt hatte bei ihr war bald darauf die Anklage zum Jugendgericht eingetroffen.

Obwohl die Geschädigte auch in der Verhandlung betonte, ihr sei eigentlich nix passiert und sie finde die Sache gar nicht so schlimm, außerdem verstünden sie sich wieder und hätten auch wieder Kontakt miteinander, wurde der Angeklagte nach Jugendrecht zu 15 x 4 Sozialstunden verurteilt.

25. April 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-25 17:39:202015-03-20 12:39:31Sozialstunden für gefährliche Körperverletzung

Einstellung bei Sachbeschädigung

Jugendliche - Heranwachsende, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Am Donnerstag verhandelte das Amtsgericht München gegen zwei Neunzehnjährige (einer von ihnen verteidigt durch RA Florian Schneider), denen vorgeworfen wurde, letztes Jahr im Sommer nach erheblichem Alkoholkonsum im Süden von München randaliert zu haben und außerdem versucht zu haben, am späten Abend in einen Dönerwagen einzubrechen. Tatsächlich hatte jedoch kein Einbruch stattgefunden, ein Aufbruch der Türe war nicht erfolgt. Zur Tatzeit waren Beide noch 18 Jahre alt gewesen. Die Anklage war daher folgerichtig zum Jugendgericht erhoben worden und lautete auf versuchten Einbruchsdiebstahl. Die Sache war nur dadurch aufgeflogen, daß ein Passant sie beobachtet und die Polizei verständigt hatte. Die hatte die Beiden noch am selben Abend in der Nähe des Tatortes aufgespürt und die Personalien festgestellt. Dabei wurde bei Beiden eine sehr hohe Alkoholisierung von etwa 2 Promille zur Tatzeit festgestellt. Der Eine war erheblich vorbestraft, der Andere noch ohne Eintrag.

Die Beiden bestritten vor dem Jugendgericht nicht, daß sie zu zweit gefeiert und ordentlich getrunken hatten, – zusammen in etwa eine Flasche Wodka. Sie bestritten aber mit Nachdruck, versucht zu haben, in den Dönerwagen einzubrechen: Sie hätten nur betrunken randaliert und an die Türe des Wagens geschlagen, ein Einbruch sei aber nicht gewollt gewesen und schon deshalb sinnlos, da es für sie in dem Wagen gar nix zu finden gegeben hätte. In der Beweisaufnahme hatte sich dann in der Tat kein Tatnachweis für einen versuchten Einbruch führen lassen.

Das Jugendgericht bot darauf an, das Verfahren gegen den noch nicht vorgeahnten Angeklagten (Verteidiger RA F. Schneider) gegen Auflagen einzustellen, worunter sich vor allem eine Alkoholberatung befand sowie die Verpflichtung, sich ein halbes mit nicht mehr als 0,8 Promille in der Öffentlichkeit zu bewegen.

19. April 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-19 17:37:432015-02-01 00:07:38Einstellung bei Sachbeschädigung

Jugendstrafe für Einbruch

Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende

Ein Zwanzigjähriger (Verteidiger Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider), der letztes Jahr zusammen mit seinem Lebenspartner, einem 26-Jährigen, und einer Frau nachts in die Firma seiner Arbeitgeberin eingebrochen war und den Tresor weggeschafft hatte, um diesen zuhause in Ruhe aufzubrechen und das Bargeld herauszuholen, ist am Dienstag vom Münchner Jugendgericht München zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Zusätzlich war dem Zwanzigjährigen und seinem Ehemann vorgeworfen worden, letztes Jahr zahlreiche Betrügereien übers Internet veranstaltet zu haben, indem sie vor allem für ihr Auto jede Menge Ersatzteile bestellt hatten, die sie dann allerdings gar nicht bezahlen konnten und wollten. Die Bestellungen im Internet wurden über eine gar nicht vorhandene Postadresse abgewickelt, bei der sie in Nacht und Nebel-Aktionen die gelieferten Waren abholten, ohne dass es bemerkt wurde. Erst als ein aufmerksamer Rentner sie bei den Abholungen beobachtete flogen sie auf.

Der Schaden bei der Arbeitgeberin bestand in dem Verlust des Tresorinhalts, Bargeld in in Höhe von Euro 8.000 sowie in dem Verlust des teuren Tresors selbst, den die Diebe im Lech versenkt hatten. Die junge Frau saß mit auf der Anklagebank, weil sie bei dem Einbruch in der Firma der Arbeitgeberin Schmiere gestanden war.

Alle Drei waren geständig und räumten alle Tatvorwürfe unumwunden ein. Dies war dann auch der Grund, warum der vielfach vorbestrafte Haupttäter, – der 26-Jährige, – mit einer Freiheitsstrafe von nur 3 Jahren und sein Ehemann mit einer Jugendstrafe von nur 1 Jahr auf Bewährung davon kam.

17. April 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-17 17:36:562015-03-20 12:36:33Jugendstrafe für Einbruch

Anklage wegen des Verdachts auf gemeinschaftliche Körperverletzung

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein zur Tatzeit 16-jähriger Jugendlicher (Verteidiger RA F. Schneider) ist vor Kurzem zusammen mit seinem Freund von der Münchner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Körperverletzung zu Lasten eines anderen Jugendlichen angeklagt worden. Die Justiz wirft seinem Freund und ihm vor, letztes Jahr im Dezember einen Achtzehnjährigen in dessen Zimmer in einem Jugendwohnheim aufgesucht und mißhandelt zu haben, um an sein Handy bzw. sein Geld zu kommen. Hintergrund der ganzen Sache ist ein kleines Drogengeschäft: Der Achtzehnjährige hatte den beiden Angeklagten kurz zuvor angeboten, ihnen 2 Gramm Cannabis zu beschaffen. Als der Eine der beiden Angeklagten bei dem vereinbarten Treffen erschienen war und die zugesagten Euro 40 bezahlt hatte war der 18-Jährige mit dem Geld verschwunden, ohne die zugesagten 2 Gramm zu liefern. Nachdem alle Versuche der Angeklagten gescheitert waren, den 18-Jährigen telefonisch zu erreichen, hatten sie ihn zuhause aufgesucht.

Als sie im Jugendwohnheim auftauchten mußten zunächst zwei dort wohnhafte Mädels als Türöffnerinnen herhalten, um ins Heim hinein zu gelangen und den Dealer dazu zu bewegen, seine Zimmertüre zu öffnen. Als der Dealer endlich die Zimmertüre aufgemacht hatte war der Mitangeklagte in dessen Zimmer hinein gestürmt und hatte sich den betrügersichen Dealer zur Brust genommen. Bei der Auseinandersetzung war es zunächst darum gegangen, den Dealer dazu bewegen, entweder die Euro 40 zurück zu erhalten oder ein Pfand in Form eines Handys zu erhalten. Erst als es zu laut geworden war und die Heimleitung aufmerksam geworden war waren die beiden Angeklagten geflohen.

Erwartungsgemäß bestritt der Dealer bei der Polizei jegliches Drogengeschäft und jeglichen Betrug zu Lasten der Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft zerrte dagegen die beiden Angeklagten vors Jugendgericht, wo sie nun eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung erwartet. In der bevorstehenden Hauptverhandlung wird es für die Verteidigung daher zunächst darauf ankommen, die Betrug des Dealers nachzuweisen, da dieser Umstand den Überfall der Beiden im Jugendheim in ein anderes Licht rückt.

3. April 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-03 17:33:062015-02-01 00:12:25Anklage wegen des Verdachts auf gemeinschaftliche Körperverletzung

Haft für falsche Verdächtigung

Jugendliche - Heranwachsende

Das Jugendgericht am Amtsgericht München hatte vorletzte Woche über eine etwas aus dem Rahmen des Üblichen fallende Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen insgesamt 5 Jugendliche und Heranwachsende (der Haupttäter verteidigt von RA Florian Schneider) zu verhandeln: Ihnen wurde vorgeworfen, bei einem Wohnungsdiebstahl einen anderen Jugendlichen zu Unrecht der Mittäterschaft belastet zu haben und damit in Kauf genommen zu haben, daß der in der folgenden Gerichtsverhandlung wegen eines Diebstahls letztes Jahr zu einem Dauerarrest verurteilt wird. Hintergrund der ganzen Sache war seinerzeit die Aufforderung des 20-Jährigen an die 5 späteren Angeklagten gewesen, zu einer Party mitzukommen, die eine Freundin im Haus ihrer Eltern veranstaltete, da sie wegen des Urlaubs ihrer Eltern sturmfreie Bude hatte. Die 5 nahmen die Einladung gerne an und sprachen schon auf der Hinfahrt davon, daß die Eltern des Mädels ja wohl Kohle hätten und es daher wohl auch einiges mitzunehmen gäbe.

Gesagt, getan, während der Party sahen sie sich in allen Zimmern um und fanden so einiges an Schmuck und Wertsachen, – vor allem im elterlichen Schlafzimmer! Von den anderen Gästen unbemerkt warfen sie die Sachen vom Balkon, während unten die Anderen warteten. Da sie das Fest auch ziemlich langweilig fanden machten sie sich dann auch bald vom Acker. Als alle Gäste weg waren bemerkte die Tochter der Hausbesitzer, daß so einiges fehlte und gestand ihren Eltern im Urlaub ihre unerlaubte Party und die Folgen. Da ihr Vater Polizist war wurde sofort für eine schnelle Verfolgung gesorgt und die 5 flogen auf.

Als die Polizei zuhause bei ihnen auftauchte erzählte der Junge, der die 5 mitgebracht hatte, sofort, wer seiner Meinung nach an den Diebstählen schuld war, da ihm die Sache endlos peinlich war und er sich in der Schuld des Mädchens fühlte, schließlich hatte er die 5 eingeladen. Die revanchieren sich bei ihm und erzählten, er sei dabei gewesen und habe ihnen die Sachen vom Balkon zugeworfen. Erst durch eine unbedachte Bemerkung des Hauptangeklagten nach seiner Verurteilung flog die Lügerei auf und die 5 mußten erneut vor Gericht, dieses Mal wegen falscher Verdächtigung. Alles Leugnen half nix, 4 der 5 wurden verurteilt, der Haupttäter sogar zu einer Jugendstrafe. Erst ihr Geständnis in letzter Minute rettete sie vor noch Schlimmerem, wie noch längeren Jugend- bzw. Freiheitsstrafen.

30. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-30 17:31:062015-02-01 00:14:14Haft für falsche Verdächtigung

Anklage wegen Wohnungseinbrüchen

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende

Die Staatsanwaltschaft München I hat soeben gegen drei junge Männer ausländischer Herkunft wegen zahlreicher Fälle von Diebstahl, Wohnungseinbruch, Betrug, Kreditkarten- und Computerbetrug, Urkundenfälschung, Körperverletzung, Beleidigung, etc. Anklage zum Jugendschöffengericht erhoben. Den jungen Männern wird vorgeworfen, im letzten Jahr mehrere Einbrüche in Häuser und Wohnungen verübt zu haben. Ihre Einbruchslokalitäten kannten sie teilweise aus ihrer eigenen Nachbarschaft, teilweise kannten sie sie über ihre Freunde, von denen sie wußten, daß die Eltern verreist waren. Die aufgefundenen Wertstücke verschepperten sie sofort in der Umgebung des Münchner Hauptbahnhofs, die Kreditkarten der Besitzer verwendeten sie für ihre Einkäufe und für Besuche in Bordellen oder fürs Essengehen. Die mit den Kreditkarten erworbenen Gegenstände wie Handys, iPads, Digitalkameras, etc. wurden ebenfalls sofort zu Geld gemacht, das Geld sofort ausgegeben.

Wegen der sehr einfachen Ausführung kam ihnen die Polizei zwar vergleichsweise schnell auf die Schliche, allerdings waren sämtliche Wertgegenstände längst unersetzbar verloren und die Geldbeträge ausgegeben. Die Geschädigten bleiben allesamt auf ihren Verlusten sitzen, sofern sie keine Hausratversicherung abgeschlossen hatten. Immerhin liegen von allen ausführliche Geständnisse vor. Die Angeklagten waren bei der Begehung ihrer Taten zwischen 18 und 20 Jahre alt, sie müssen also möglicherweise als Heranwachsende behandelt werden mit der Folge, daß auf sie das Jugendstrafrecht gemäß Jugendgerichtsgesetz (JGG) angewendet werden muß.

Nur einer der Beteiligten, der diese Einbrüche und Wohnungsdiebstähle schon öfter verübt hatte, sitzt seit letztem Herbst in Untersuchungshaft. Er hat jedoch bereits einige Vorstrafen und war auch schon mehrfach in Jugendarrest. Deshalb muß er nun mit einer langen Jugendstrafe rechnen. Die entscheidende Frage für ihn wird natürlich sein, ob es noch eine Bewährung geben wird, gerade er wird also möglicherweise von seinem sehr ausgiebigen Geständnis profitieren.

17. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-17 17:29:272015-02-01 00:16:55Anklage wegen Wohnungseinbrüchen

Anklage wegen Falschaussage

Jugendliche - Heranwachsende

Am Montag müssen sich 5 junge Männer vor dem Jugendschöffengericht am Münchner Amtsgericht verantworten wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung und der uneidlichen Falschaussage: Ihnen wird vorgeworfen, nach dem Diebstahl einer Schmuckschatulle auf einer Party letztes Jahr beim Gastgeber einen anderen Partygast der Mittäterschaft an dem Diebstahl der Schmuckschatulle bezichtigt zu haben, obwohl sie alle 5 wußten, daß er bei dem Diebstahl aus der Wohnung eigentlich gar nicht dabei war. Diese Aussage tätigten alle 5 auch danach bei der Polizei, wobei keiner von ihnen bestritten hatte, selbst auch bei dem Schmuckdiebstahl dabei gewesen zu sein. Als sie zusammen mit dem Partygast vor dem Jugendgericht standen und sich wegen des Wohnungsdiebstahls verantworten mußten wiederholten sie ihre früheren Aussagen und behaupteten weiter, der andere Partygast sei bei dem Diebstahl dabei gewesen. Einen von ihnen packte nach der Verhandlung das schlechte Gewissen und er sagte dies der Richterin.

Auf diese Aussage nach der Verhandlung bei der Jugendrichterin hin wurde die Sache vor der Jugendkammer in der Berufung neu verhandelt, allerdings wiederholten die Männer nun ihre erstinstanzlichen Aussagen erneut, der Partygast sei bei dem Diebstahl dabei gewesen. Nun glaubte ihnen aber keiner mehr und der Partygast wurde freigesprochen.

Das dicke Ende kam in Form eines neuen Strafverfahren für die 5 wegen falscher Verdächtigung und zusätzlich auch wegen uneidlicher Falschaussage vor dem Jugendschöffengericht. Dies kann nun das dicke Ende für den einen oder anderen von ihnen bedeuten, da einer von ihnen schon über 21 Jahre bei der Tat war und damit unter das Erwachsenenstrafrecht fällt und der Reuige, der das neue Verfahren mit seiner Spontanäußerung vor der Richterin nach der Verhandlung ausgelöst hatte, zwar noch als Heranwachsender zu behandeln und damit einem Jugendlichen gleichzustellen ist bei der Tat, aber gleichzeitig vielfach vorbestraft ist wegen anderer Taten und deshalb mit einer Jugendstrafe rechnen muß.

12. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-12 17:28:152015-02-01 00:18:46Anklage wegen Falschaussage

Anklage wegen Rollerbeschädigung

Jugendliche - Heranwachsende, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Ein zwanzigjähriger Münchner muß sich diese Woche vor dem Jugendgericht am Amtsgericht München wegen des Vorwurfs der Sachbeschädigung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Ende letzten Jahres in der Nacht vor Silvester in Schwabing absichtlich einen auf dem Gehsteig Piaggio-Roller umgeworfen und dabei erheblich beschädigt zu haben. Nach den Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft soll ein Zeuge dies beobachtet haben und die Tat gleich der Besitzerin des Rollers mitgeteilt haben, als die ebenso zufällig wie er selber kurz nach der Tat am Tatort eingetroffen war, so kurz danach, daß der Angeklagte passenderwise auch gleich noch wenige Mimuten später festgehalten und die Polizei hinzugeholt werden konnte.

Der Angeklagte bestreitet, den Roller umgeworfen zu haben, er sei lediglich zufällig an dem Roller vorbeigekommen und habe den Roller nicht angerührt, geschweige denn umgeworfen. Er sei Opfer einer Verwechslung.

In der Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht wird es darauf ankommen, zu testen, wie belastungsfähig die Aussagen der Zeugen sind und vor allem, ob es sich nicht um eine Verwechslung gehandelt haben kann.

22. Februar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-02-22 17:24:392015-02-01 00:21:40Anklage wegen Rollerbeschädigung

Einstellung am Jugendgericht

Jugendliche - Heranwachsende

Ein etwa Zwanzigjähriger erhielt am Dienstag am Münchner Jugendgericht eine Einstellung des Verfahrens. Er war von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden wegen des Verdachts der vorsätzlichen Sachbeschädigung. Der Vorwurf gründet sich auf einen Vorfall Ende letzten Jahres: der Münchner soll kurz vor dem Silvestertag nachts auf dem Weg zu seiner Freundin in der Nähe der Münchner Freiheit einen auf dem Trottoir abgestellten alten Roller absichtlich umgeworfen und beschädigt haben. Nach den Angaben der Rollerbesitzerin soll der Schaden knapp Euro 500 betragen. Ein Passant will den Münchner bei der Tat beobachtet haben, als er ihm auf dem Gehweg entgegen kam. Da ebenso zufällig auch die Rollerbesitzerin vorbei kam konnte der Passant ihr gleich den Täter zeigen, den sie daraufhin verfolgte und vor dem Haus seiner Freundin stellte. Die hinzugefügten Polizei nahm sofort die Personalien des Münchners auf. Der Mann bestritt von Anfang an den Vorwurf, er sei Opfer einer Verwechslung.

In der Hauptverhandlung vor zwei Wochen bestritt er weiter den Tatvorwurf, der Passant, der ihn zufällig beobachtet hatte, wiederholte, was er damals bei der Polizei gesagt hatte. Eine Aufklärung der verschiedenen Widersprüche erfolgte nicht.

Trotz zahlreicher Unklarheiten in den verschiedenen Aussagen konnte dann auch am zweiten Hauptverhandlungstag keine Entlastung erreicht werden. Wohl um eine weitere Runde mit einem weiteren Gerichtstag zu vermeiden wurde dem Angeklagten eine Einstellung des Verfahrens angeboten unter der Bedingung, dass er den Rollerschaden zahlt. Grund war eine vorangegangene Verurteilung des Angeklagten in einer anderen Sache vor demselben Jugendgericht. Der Angeklagte sagte die Wiedergutmachung zu, das Verfahren wurde eingestellt.

6. Februar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-02-06 17:27:172015-03-20 12:43:08Einstellung am Jugendgericht
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