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Arrest und Jugendstrafen wegen räuber. Erpressung für 4 Jugendliche und 1 Erwachsenen

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende

Ein 16-jähriger Jugendlicher mit türkischen Wurzeln (Verteidiger Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) und seine 4 Freunde mit ebenfalls ausländischer Herkunft wurden am Mittwoch vom Jugendschöffengericht des Amtsgerichts München wegen des Vorwurfes des gemeinschaftlich begangenen Betrugs sowie der gemeinschaftlich begangenen Erpressung schuldig gesprochen und zu Dauerarresten und Jugendstrafen verurteilt. Den insgesamt 5 Angeklagten, von denen einer schon erwachsen ist, wurde von der Staatsanwaltschaft München I vorgeworfen, im März diesen Jahres andere Jugendliche bei einem Cannabisgeschäft in München abgezogen zu haben, – wie sie selbst es nannten, – indem sie das Geld für das Gras in Höhe von Euro 100 einkassiert hatten, ohne aber das gewünschte Cannabis aber gemäß vorgefaßter Absicht liefern zu wollen. Dies wurde als gemeinschaftlich begangener Betrug gewertet.

Als die Abgezogenen sauer wurden und Druck machten hatten sich die 5 Angeklagten nach der Überzeugung des Jugendschöffengerichts dazu entschlossen, noch eines drauf zu setzen und ihre geprellten Kunden zu einer ruhigen Stelle in München zu locken, um sie zur Herausgabe ihrer Handys zu bewegen. Da die Geschädigten anstandslos und vor allem aus Angst drei Handys herausgerückt und an die Angeklagten übergeben hatten wurden sie zusätzlich auch noch wegen vollendeter gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung verurteilt. Alle fünf Angeklagten waren schon bei ihrer Verhaftung voll geständig, alle waren in kleinerem oder größeren Umfang vorbestraft, keiner allerdings hatte vorher schon eine Vollzugsstrafe verbüßt.

Drei der 5 Angeklagten, – nämlich die Beiden, die bei der Tat schon über 18 waren, sowie der, der bei der Tat schon erwachsen, nämlich 23 war, – wurden sofort nach der Tat inhaftiert. sie hatten also bis zur Gerichtsverhandlung gut 5 Monate Untersuchungshaft hinter sich. Die beiden unter 18 hatten sich die ganze Zeit auf freiem Fuß bewegen können. Für alle Angeklagten hatte nicht nur ihr Geständnis gesprochen, sondern auch, dass die Tatbeute sehr gering war und die Handys schon sehr alt und wertlos gewesen waren. Obwohl der Erwachsene sich bei Tatbegehung innerhalb offener Bewährung befunden hatte, wurde er nur zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Die beiden Angeklagten, die noch unter 18 Jahre waren bei Tatbegehung, wurden zu Jugendarresten verurteilt, die restlichen 2 erhielten Jugendstrafen zur Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft insbesondere gegen das milde Urteil für den Ältesten der 5 in Berufung gehen wird.

30. September 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-09-30 10:33:362015-03-20 12:09:19Arrest und Jugendstrafen wegen räuber. Erpressung für 4 Jugendliche und 1 Erwachsenen

Jugendliche angeklagt wegen Betrugs und räuberischer Erpressung anderer Jugendlicher

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende

Ein 16-jähriger Jugendlicher mit türkischen Wurzeln und seine 4 Freunde mit ebenfalls ausländischer Herkunft mussten sich am Mittwoch vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts München wegen des Vorwurfes des gemeinschaftlich begangenen Betrugs sowie der gemeinschaftlich begangenen Erpressung verantworten: Den insgesamt 5 Angeklagten, von denen einer schon erwachsen ist, wurde von der Staatsanwaltschaft München I vorgeworfen, im März diesen Jahres andere Jugendliche bei einem Cannabisgeschäft in München abgezogen zu haben, – wie sie selbst es nannten, – indem sie das Geld für das Gras in Höhe von Euro 100 einkassiert hatten, das gewünschte Cannabis aber gemäß vorgefaßter Absicht nicht geliefert hatten. Als die Abgezogenen sauer wurden und Druck machten hatten sie nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sich dazu entschlossen, noch eines drauf zu setzen und die Abgezogenen zu einer ruhigen Stelle in München zu locken, um sie zur Herausgabe ihrer Handys zu bewegen.

Da die Geschädigten anstandslos und vor allem aus Angst drei Handys herausgerückt und an die Angeklagten übergeben hatten lautet die Anklage nicht nur auf gemeinschaftlichen Betrug, sondern auch auf vollendete gemeinschaftliche Erpressung gelautet. Alle fünf Angeklagten waren schon bei ihrer Verhaftung kurz nach der Sache voll geständig, jeder war in kleinerem oder größeren Umfang vorbestraft, keiner allerdings hatte vorher schon eine Vollzugsstrafe verbüßt.

Drei der 5 Angeklagten, – nämlich die Beiden, die bei der Tat schon über 18 waren sowie der, der bei der Tat schon erwachsen, nämlich 23 war, – wurden sofort nach der Tat inhaftiert. sie hatten also bis zur Gerichtsverhandlung gute 5 Monate Untersuchungshaft hinter sich. Die beiden unter 18 hatten sich die ganze Zeit auf freiem Fuß bewegen können. Für alle Angeklagten sprach schon von vornherein, dass die Tatbeute sehr gering war und die Handys schon sehr alt und wertlos waren. Der Erwachsene allerdings befand sich bei Tatbegehung innerhalb offener Bewährung, ihm droht eine unbedingte Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren. Den anderen droht Jugendstrafe zur Bewährung.

26. September 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-09-26 10:31:132015-03-20 12:05:35Jugendliche angeklagt wegen Betrugs und räuberischer Erpressung anderer Jugendlicher

Ermittlungsverfahren gegen Frau wegen Körperverletzung eines fremden Kindes

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Eine Afghanin hat gerade unerfreuliche Post von der Polizei erhalten: Hierin teilt ihr die Polizei mit, dass sie gegen die Frau ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfes der vorsätzlichen Körperverletzung eingeleitet hat. Der knapp vierzigjährigen Frau (Verteidiger RA Florian Schneider), die schon seit Jahren zusammen mit ihren beiden Kindern und ihrem Mann in Deutschland lebt und demnächst die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten wird, steht im Verdacht, einem etwa zehnjährigen Jungen aus der Nachbarschaft eine Ohrfeige gegeben zu haben. Hintergrund soll ein Streit zwischen ihrem sechsjährigen Sohn und dem etwa zehnjährigen Nachbarsjungen gewesen sein, in dessen Verlauf der Nachbarsjunge ihren Sohn geschlagen hatte. Nach dem Vorwurf der Eltern des Nachbarsjungen soll sie daraufhin zu ihm hingegangen sein und ihm eine runter gehauen haben.

In dem Schreiben der Polizei wird die Frau nun aufgefordert, erstens Angaben zur Person zu machen, und zweitens mitzuteilen, ob sie den Vorwurf zugibt oder nicht. Die Frau hat sich jedoch sinnvollerweise nicht darauf eingelassen, sich alleine mit der Polizei auseinanderzusetzen, sondern hat sich sofort an einen Fachanwalt für Strafrecht gewandt.

Sie wird daher zunächst nur die Angaben bei der Polizei machen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet ist, also die Angaben zur Person, und sonst nix. Die weiteren Angaben zur Sache wird sie erst später machen, wenn ihr Anwalt Gelegenheit hatte, sich Einblick in die Ermittlungsakte zu verschaffen. Dann wird sie im Rahmen einer sogenannten Verteidigungsschrift zu dem Tatvorwurf Stellung nehmen. Damit wird sie am Ende des Verfahrens ihre Rechte als Beschuldigte in diesem Strafverfahren bestmöglich gewahrt haben. Diese Vorgehensweise ist auch bei kleineren Delikten sinnvoll, bei denen (wie hier) im schlimmsten Fall nur eine Geldstrafe droht.

21. September 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-09-21 10:30:502015-01-31 23:41:17Ermittlungsverfahren gegen Frau wegen Körperverletzung eines fremden Kindes

Einstellung bei sexuellem Missbrauch

Jugendliche - Heranwachsende, Sexualdelikte

Ein 23-jähriger Student aus München (Verteidiger RA Florian Schneider) kann seit dieser Woche wieder entspannt in die Zukunft schauen als in den letzten Monaten: Anfang des Jahres hatte ihn eine Ladung der Kripo zur Beschuldigtenvernehmung wegen des Verdachts des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes erreicht. Nach der Überwindung des ersten Schocks war klar geworden, dass es darum geht, dass ihn ein Mädchen angezeigt hatte, mit dem er als 17-Jähriger einmal Sex gehabt hatte, bei dem sie die Initiative ergriffen hatte. Nun hate sie behauptet, dass er sie vor 6 Jahren sexuell mißbraucht hatte, weil sie damals erst 13 Jahre gewesen war. Die Anzeigeerstatterin war die Tochter des damaligen Lebensgefährten seiner Mutter und hatte damals mit ihm im selben Haushalt gelebt. Obwohl die Sache also schon recht lange zurückliegt war sich die junge Frau ganz sicher, dass sie damals dreizehn und damit noch im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) ein Kind gewesen war.

Bei der Polizei behauptet sie zudem, von ihm nicht nur als Kind sexuell mißbraucht worden zu sein, sondern von dem Beschuldigten regelrecht zum Sex gezwungen, – also regelrecht vergewaltigt worden zu sein. Damit hatte sie gegen den Studenten Anzeige wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes und wegen Vergewaltigung erstattet und gleichzeitig angegeben, sie leide noch heute an der Geschichte und habe sogar angefangen, sich zu ritzen. Außerdem befinde sie sich angeblich nur deshalb seit Jahren in psychotherapeutischer Behandlung. Der Beschuldigte hatte eine ganz andere Erinnerung an die Geschichte: Danach hatte sie ihn als er 17 (und sie deshalb 14) Jahre alt war in seinem Zimmer aufgesucht, sich ausgezogen und nackt auf ihn draufgesetzt, als er auf seinem Bett gelegen war.

Dem Beschuldigte und seinem Verteidiger blieb trotzdem nun nix mehr Anderes übrig, als sich intensiv mit der Teenagerzeit des Beschuldigten und damit einer recht langebzurückliegenden Lebensphase zu befassen: Es mußten vor allem Beweise dafür gesammelt werden, dass die Anzeigeerstatterin damals nicht dreizehn, sondern schon vierzehn Jahre alt war, als der Beschuldigte mit ihr Sex gehabt hatte, vor allem, um den Verdacht des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes zu entkräften, was der heftigste Teil der Vorwürfe war. Hier hatte es sich dann als Rettung erwiesen, dass die Mutter des Beschuldigten nicht nur konkretere Erinnerungen als er selbst an den Kontakt mit der Anzeigeerstatterin hatte, sondern auch alle Ereignisse damals aufgeschrieben und ihre alten Kalender von damals aufgehoben hatte. Damit konnte nachgewiesen werden, dass die Anzeigeerstatterin beim Sex mit dem Beschuldigten durchaus kein Kind mehr war, sondern alt genug war. So konnte nach einigen Monaten das Ermittlungsverfahren gegen den beschuldigten Studenten mit einer sog. Freispruchseinstellung eingestellt werden.

11. August 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-08-11 10:21:342015-01-31 23:46:49Einstellung bei sexuellem Missbrauch

Ermittlungen wegen Cannabiserwerb

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Die Staatsanwaltschaft München II hat soeben gegen einen 16-jährigen Jugendlichen aus Oberbayern (Verteidiger Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Der Jugendliche steht im Verdacht, von einem Bekannten Cannabis und Picco erworben zu haben. Die Sache war durch die Aussage dieses Bekannten aufgeflogen, gegen den von der Polizei ermittelt worden war wegen des Verstosses gegen das BtMG: Der machte sofort nach seiner Verhaftung umfangreich Angaben und gestand, außer dem beschuldigten 16-Jährigen noch einer ganzen Reihe anderer Jugendlichen Marihuana und Cannabis geliefert zu haben. Da er seine jugendlichen Abnehmer namentlich nannte haben die nun alle ebenfalls Ermittlungsverfahren bekommen. Für den Beschuldigten stellt sich nun dieselben Frage wie für seinen Dealer, ob er gegenüber der Polizei Angaben macht oder nicht. Denn nach dem BtmG können derartige Angaben die Strafe deutlich reduzieren.

Denn bei Bestätigung des Verdachts wird die Staatsanwaltschaft gegen den jungen Mann Anklage wegen des Besitzes und Erwerbs  u.a. von Cannabis in geringer Menge erheben. Erwachsenen droht bei einer Verurteilung  wegen eines Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz gem. § 29 BtMG eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Die Strafzumessungsregel in § 29 Abs. 5 BtMG sieht aber vor, dass im Falle des Besitzes und Erwerbs von geringen Mengen von der Strafe abgesehen werden kann. Ob diese Vorschrift angewendet wird, steht letztlich im Ermessen des Gerichts. Auf den Jugendlichen wird natürlich das Jugendgerichtsgesetz (JGG) angewendet werden: Der Jugendrichter hat damit die Wahl, ob er u.a. Erziehungsmaßregeln oder gar einen Jugendarrest verhängt.

Bei dem 21-jährigen Drogenverkäufer wird die Strafe deutlich härter ausfallen, schon weil er unter das Erwachsenenstrafrecht fällt. Die Strafzumessungsregel des § 29 a BtmG sieht nämlich eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vor, wenn der Dealer zum Tatzeitpunkt über 21 Jahre alt ist und Betäubungsmittel an Jugendliche unter 18 Jahren abgibt. Nachdem er laut eigener Aussage dem 16-Jährigen Cannabis verschafft hat, muss er mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr rechnen.

3. Juli 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-07-03 17:56:062015-03-20 12:14:33Ermittlungen wegen Cannabiserwerb

Anklage wegen Erpressung

Jugendliche - Heranwachsende

Vor der Jugendkammer des Landgerichts München I werden sich demnächst 2 Jugendliche (einer von ihnen verteidigt von RA F. Schneider), 2 Heranwachsende und 1 Erwachsener verantworten müssen, denen die Staatsanwaltschaft vorwirft, andere Jugendliche betrogen und erpresst zu haben. Nach den Ermittlungen der StA sollen die 5 im März diesen Jahres mitbekommen haben, dass 2 andere Jugendliche vorhatten, sich Gras zu kaufen. Obwohl sie keinerlei Zugang hierzu gehabt haben sollen sollen sie den Beiden vorgespiegelt haben, sich Cannabis besorgen zu können und auf diese Weise den beiden Kaufinteressenten Euro 100 abgeluchst haben, – so jedenfalls die Anklage. Kurz darauf sollen sie nach demselben Anklagevorwurf zusätzlich dem Einen der beiden geprellten Jugendlichen sowie drei weiteren Jugendlichen und einem Mädchen mit einer Zaunlatte Schläge angedroht haben, wenn sie nicht ihre Handys hergäben. Angesichts der offenkundigen Gewaltbereitschaft hätten die Jugendlichen ihre Handys hergegeben.

Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage zur Jugendkammer erhoben, da vier der fünf Angeschuldigten bereits zum Teil erheblich vorbestraft sind: Einer von ihnen hat bereits wegen Gewaltdelikten 1 Woche Dauerarrest verbüßt, der zur Tatzeit 22-Jährige und damit einzige Erwachsene in der Gruppe befand sich zur Tatzeit sogar innerhalb offener Bewährung wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahls. Drei der Fünf befinden sich seit April in Untersuchungshaft.

In der bevorstehenden Hauptverhandlung wird es für die vorbestraften Jugendlichen und am meisten natürlich für den erheblich vorbestraften Erwachsenen darum gehen, einer unbedingten Jugend- bzw. Freiheitsstrafe zu entgehen. Die geringsten Chancen auf eine erneute Bewährungsstrafe wird der einzige Erwachsene der 5 haben, da der ganz klar als Bewährungsversager anzusehen ist.

30. Juni 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-06-30 17:54:302015-01-31 23:52:35Anklage wegen Erpressung

Anklage wegen Körperverletzung in einem Landsberger Club

Jugendliche - Heranwachsende

Ein Achtzehnjähriger aus der Umgebung von Landsberg am Lech (Verteidiger RA Florian Schneider) hat soeben sehr unerfreuliche Post in seinem Briefkasten vorgefunden: Ein gelbes Kuvert enthielt eine Anklage der Staatsanwaltschaft Augsburg, die einen Vorfall in einem Landsberger Club in der letzten Faschingszeit zum Gegenstand hatte, als der Angeklagte beim Verlassen des Clubs Ärger mit einem anderen Gast hatte. Der Angeklagte war damals gerade auf der Treppe Richtung Ausgang unterwegs, als ein anderer Gast, der sich wohl von ihm bedrängt gefühlt hatte, ihm einen derben Schlag versetzt hatte. Er schlug zurück und verpaßte dem Angreifer ein Veilchen. Da der andere Gast seine Freundin als Zeugin dabei hatte wurde der Achtzehnjährige sofort von den Securities festgehalten und der Polizei übergeben. Selbstredend wußten weder der anderere Gast noch seine Freundin bei ihren Aussagen bei der Polizei auch nur das Geringste von einem eigenen ersten Schlag gegen den Achtzehnjährigen zu berichten.

Der Achtzehnjährige versuchte sich bei seiner Vernehmung bei der Polizei zu verteidigen und bestritt nicht, den Anderen geschlagen zu haben, stellte seinen Schlag aber als Notwehr dar. Nach seiner eigenen Schilderung allerdings kann von einer echten Notwehrlage nicht ausgegangen werden, da der Angriff des Anderen auf der Treppe mit dem einzigen Schlag als abgeschlossen gelten musste und er somit kein Recht mehr hatte, zurück zu schlagen. Rechtlich sind also sowohl sein Schlag gegen den anderen Gast als auch der Erstschlag des Anderen als selbständige Körperverletzungshandlungen zu werten, das Problem des Angeklagten besteht aber darin, dass er mehrfach einschlägig vorbestraft ist wegen Körperverletzung und weder Polizei noch Staatsanwalt ihm glaubten. Der Andere stellt sich also erfolgreich als Opfer dar und kommt straffrei davon, obwohl er sich genauso wegen Körperberletzung strafbar gemacht hatte.

Da der Angeklagte bei der Tatzeit mit 18 Jahren noch als Heranwachsender zu gelten hat wird auf ihn Jugendrecht angewendet werden. Er wird sich deshalb in der nächsten Zeit vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Landsberg verantworten müssen, der sich wohl ganz gut an ihn erinnern können wird. Da der Angeklagte schon ein paar Mal Jugendarrest verbüßt hatte erwartet ihn nun im Falle einer Verurteilung eine Jugendstrafe. Um eine Bewährung zu erreichen wird er sich gut auf die Verhandlung vorbereiten müssen.

3. Juni 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-06-03 17:45:542015-01-31 23:58:38Anklage wegen Körperverletzung in einem Landsberger Club

Körperverletzungs-Anklage gegen junge Frauen

Jugendliche - Heranwachsende

Zwei junge Frauen aus der Münchner Lesben-Szene habe soeben vom Münchner Amtsgericht eine Anklage wegen des Vorwurfes der gefährlichen Körperverletzung erhalten. Den Beiden wird vorgeworfen, letztes Jahr auf dem Heimweg vom schwul-lesbischen Straßenfest im Glockenbachviertel einen Familienvater gemeinsam geschlagen und getreten zu haben. Der Mittvierziger hatte ein paar Prellungen davon getragen aus der Begegnung. Die beiden jungen Frauen von 18 und 22 Jahren erinnern den Vorfall so, dass der Familienvater sie heftig angefahren und beleidigt hatte, als die eine der Beiden aus Verärgerung über einen vorangegangen Streit eine Bierflasche auf das Trottoir geschmissen hatte. Der Mann hatte sich darüber sehr aufgeregt und die Beiden wegen ihrer sexuellen Orientierung angegriffen und beleidigt und sie greisliche Lesbenviecher genannt. Erst daraufhin hatte sich eine Auseinandersetzung entwickelt.

Die eine der Beiden fällt mit ihren 18 Jahren womöglich noch unter das Jugendrecht, sodass sie als Heranwachsende gelten muss und das Jugendgerichtsgesetz anzuwenden ist. Deshalb wurde die Anklage zum Jugendgericht erhoben. Ihre Begleiterin wird zwar neben ihr auf der Anklagebank sitzen, jedoch nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.

Der Strafrahmen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) für die gefährliche Körperverletzung beginnt bei 6 Monaten. Dies gilt jedoch nur für die Ältere der Beiden, im Jugendgerichtsgesetz gilt der übliche Strafrahmen des (Erwachsenen-)Strafrechts nicht, die 18-Jährige muss aber wohl mit Arrest rechnen. Für Beide ist es daher wichtig, sich von Anfang an eine vernünftige Verteidigungsstrategie zuzulegen.

20. Mai 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-05-20 17:44:372015-03-20 12:59:17Körperverletzungs-Anklage gegen junge Frauen

Therapieauflage bei Mißbrauch

Jugendliche - Heranwachsende, Sexualdelikte

Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts München hatte am Mittwoch über eine Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen einen einundzwanzigjährigen Metzgereiangestellten aus den neuen Bundesländern (Verteidiger RA Florian Schneider) zu verhandeln, dem vorgeworfen worden war, mit Jungs unter 14 Jahren gechattet zu haben und ihnen sexuelle Angebote gemacht zu haben. Da der Angeklagte zur Tatzeit noch unter 21 Jahre alt war wurde die Sache nach dem Jugendgerichtsgesetz verhandelt. Ein realer sexueller Kontakt war dem Heranwachsenden nicht nachzuweisen und daher auch nicht Gegenstand des Verfahrens. Weiterhin war dem Angeklagten aber vorgeworfen worden, kinderpornographisches Bilder und Videos auf seinen PC heruntergeladen und dann weitergereicht zu haben. Der Angeklagte war regelmäßig in Chatforen wie schueler.cc und Ähnlichem zugange gewesen und hatte bei dieser Gelegenheit die Jungs kennengelernt, denen er dann erotische Angbeote gemacht hatte.

Der Heranwachsende räumte zwar ein, schwul zu sein, gab aber an, bei dem Kontakt zu den Kindern habe es sich nur um eine vorübergehende Phase gehandelt. Gleichzeitig erklärtet er sich von Anfang an schon bei der Durchsuchung seiner Wohnung erklärt, sich in eine therapeutische Behandlung begeben zu wollen. Er wolle unbedingt eine Therapie machen, um seiner pädosexuellen Neigungen Herr zu werden.

Da der Angeklagte in keinster Weise vorbestraft war und die Tatvorwürfe unumwunden eingeräumt hatte und außerdem Einsicht in seine Therapiebedürftigkeit gezeigt hatte Verurteilte ihn das Amtsgericht München nur zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr auf Bewährung verbunden mit einer Therapieauflage für zweieinhalb Jahren verurteilt.

16. Mai 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-05-16 17:44:172015-01-31 23:59:53Therapieauflage bei Mißbrauch

Jugendhaft für Einbruchsserie

Jugendliche - Heranwachsende

Ein inzwischen 21-Jähriger Jugendlicher mit Migrationshintergrund aus dem südlichen EU-Raum musste sich am Donnerstag vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts München verantworten wegen des Vorwurfs einer regelrechten Einbruchsserie im letzten Jahr in München und näherer Umgebung sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu Lasten seiner Exfreundin in mehreren Fällen ebenfalls im letzten Jahr. Die Einbruchsserie hatte er zusammen mit zwei Freunden begangen, die mit ihm auf der Anklagebank sitzen. Die Drei hatten ihre Einbrüche vor allem in Taufkirchen verübt und waren in verschiedene Wohnungen eingebrochen, deren Bewohner ihnen aus dem Bekanntenkreis bekannt waren und von denen sie über die Kinder der Bewohner wußten, dass die Eltern oder die ganzen Familien im Urlaub waren. Bei diesen Einbrüchen holten sie alles an Wertgegenständen heraus, was sie fanden, montierten auch die Fernseher von den Wänden, und natürlich auch den gesamten Schmuck sowie Bargeld und Kreditkarten.

Die Schäden alleine an den Wertgegenständen der Wohnungsbesitzer gehen in die zig Tausende, ganz abgesehen von den Schäden an den Fenstern und Türen. Die gesamte Diebesbeute verschleuderten sie regelrecht, verkauften sie also immer weit unter Wert in den einschlägigen Läden rund um den Hauptbahnhof in München, um an Bargeld für Puffbesuche und teure Lokale zu kommen. Angeklagt ist auch eine ganze Reihe von Kreditkartendiebstählen aus den Wohnungen, die sie dann ebenfalls einsetzten so lange, bis sie gesperrt wurden.

Der Hauptangeklagte (Verteidiger Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) war umfangreich geständig und räumte alle Tatvorwürfe ohne Umschweife ein. Da er jedoch erheblich vorbestraft ist und eine weitere Jugendstrafe von 1 Jahr einbezogen wurde, war an eine Bewährung nicht mehr zu denken. Erschwerend kam für ihn hinzu, dass der Schaden sehr hoch ist und buchstäblich kein einziger Euro wiedergutgemacht worden ist. Bedingt durch den Umstand, dass er sich schon seit mehr als einem halben Jahr in Untersuchungshaft befindet, konnte für ihn jedoch der worst case, die Höchststrafe von 4 Jahren, abgewendet werden. Der Angeklagte erhielt eine Jugendstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten, die wegen der Höhe der Strafe von mehr als zwei Jahren nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

10. Mai 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-05-10 17:42:232015-03-20 12:21:06Jugendhaft für Einbruchsserie
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