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Körperverletzungs-Anklage gegen junge Frauen

Jugendliche - Heranwachsende

Zwei junge Frauen aus der Münchner Lesben-Szene habe soeben vom Münchner Amtsgericht eine Anklage wegen des Vorwurfes der gefährlichen Körperverletzung erhalten. Den Beiden wird vorgeworfen, letztes Jahr auf dem Heimweg vom schwul-lesbischen Straßenfest im Glockenbachviertel einen Familienvater gemeinsam geschlagen und getreten zu haben. Der Mittvierziger hatte ein paar Prellungen davon getragen aus der Begegnung. Die beiden jungen Frauen von 18 und 22 Jahren erinnern den Vorfall so, dass der Familienvater sie heftig angefahren und beleidigt hatte, als die eine der Beiden aus Verärgerung über einen vorangegangen Streit eine Bierflasche auf das Trottoir geschmissen hatte. Der Mann hatte sich darüber sehr aufgeregt und die Beiden wegen ihrer sexuellen Orientierung angegriffen und beleidigt und sie greisliche Lesbenviecher genannt. Erst daraufhin hatte sich eine Auseinandersetzung entwickelt.

Die eine der Beiden fällt mit ihren 18 Jahren womöglich noch unter das Jugendrecht, sodass sie als Heranwachsende gelten muss und das Jugendgerichtsgesetz anzuwenden ist. Deshalb wurde die Anklage zum Jugendgericht erhoben. Ihre Begleiterin wird zwar neben ihr auf der Anklagebank sitzen, jedoch nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.

Der Strafrahmen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) für die gefährliche Körperverletzung beginnt bei 6 Monaten. Dies gilt jedoch nur für die Ältere der Beiden, im Jugendgerichtsgesetz gilt der übliche Strafrahmen des (Erwachsenen-)Strafrechts nicht, die 18-Jährige muss aber wohl mit Arrest rechnen. Für Beide ist es daher wichtig, sich von Anfang an eine vernünftige Verteidigungsstrategie zuzulegen.

20. Mai 2012/von Florian Schneider
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