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Anklage wegen Körperverletzung in einem Landsberger Club

Jugendliche - Heranwachsende

Ein Achtzehnjähriger aus der Umgebung von Landsberg am Lech (Verteidiger RA Florian Schneider) hat soeben sehr unerfreuliche Post in seinem Briefkasten vorgefunden: Ein gelbes Kuvert enthielt eine Anklage der Staatsanwaltschaft Augsburg, die einen Vorfall in einem Landsberger Club in der letzten Faschingszeit zum Gegenstand hatte, als der Angeklagte beim Verlassen des Clubs Ärger mit einem anderen Gast hatte. Der Angeklagte war damals gerade auf der Treppe Richtung Ausgang unterwegs, als ein anderer Gast, der sich wohl von ihm bedrängt gefühlt hatte, ihm einen derben Schlag versetzt hatte. Er schlug zurück und verpaßte dem Angreifer ein Veilchen. Da der andere Gast seine Freundin als Zeugin dabei hatte wurde der Achtzehnjährige sofort von den Securities festgehalten und der Polizei übergeben. Selbstredend wußten weder der anderere Gast noch seine Freundin bei ihren Aussagen bei der Polizei auch nur das Geringste von einem eigenen ersten Schlag gegen den Achtzehnjährigen zu berichten.

Der Achtzehnjährige versuchte sich bei seiner Vernehmung bei der Polizei zu verteidigen und bestritt nicht, den Anderen geschlagen zu haben, stellte seinen Schlag aber als Notwehr dar. Nach seiner eigenen Schilderung allerdings kann von einer echten Notwehrlage nicht ausgegangen werden, da der Angriff des Anderen auf der Treppe mit dem einzigen Schlag als abgeschlossen gelten musste und er somit kein Recht mehr hatte, zurück zu schlagen. Rechtlich sind also sowohl sein Schlag gegen den anderen Gast als auch der Erstschlag des Anderen als selbständige Körperverletzungshandlungen zu werten, das Problem des Angeklagten besteht aber darin, dass er mehrfach einschlägig vorbestraft ist wegen Körperverletzung und weder Polizei noch Staatsanwalt ihm glaubten. Der Andere stellt sich also erfolgreich als Opfer dar und kommt straffrei davon, obwohl er sich genauso wegen Körperberletzung strafbar gemacht hatte.

Da der Angeklagte bei der Tatzeit mit 18 Jahren noch als Heranwachsender zu gelten hat wird auf ihn Jugendrecht angewendet werden. Er wird sich deshalb in der nächsten Zeit vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Landsberg verantworten müssen, der sich wohl ganz gut an ihn erinnern können wird. Da der Angeklagte schon ein paar Mal Jugendarrest verbüßt hatte erwartet ihn nun im Falle einer Verurteilung eine Jugendstrafe. Um eine Bewährung zu erreichen wird er sich gut auf die Verhandlung vorbereiten müssen.

3. Juni 2012/von Florian Schneider
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