• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Jugendhaft für Einbruchsserie

Jugendliche - Heranwachsende

Ein inzwischen 21-Jähriger Jugendlicher mit Migrationshintergrund aus dem südlichen EU-Raum musste sich am Donnerstag vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts München verantworten wegen des Vorwurfs einer regelrechten Einbruchsserie im letzten Jahr in München und näherer Umgebung sowie wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu Lasten seiner Exfreundin in mehreren Fällen ebenfalls im letzten Jahr. Die Einbruchsserie hatte er zusammen mit zwei Freunden begangen, die mit ihm auf der Anklagebank sitzen. Die Drei hatten ihre Einbrüche vor allem in Taufkirchen verübt und waren in verschiedene Wohnungen eingebrochen, deren Bewohner ihnen aus dem Bekanntenkreis bekannt waren und von denen sie über die Kinder der Bewohner wußten, dass die Eltern oder die ganzen Familien im Urlaub waren. Bei diesen Einbrüchen holten sie alles an Wertgegenständen heraus, was sie fanden, montierten auch die Fernseher von den Wänden, und natürlich auch den gesamten Schmuck sowie Bargeld und Kreditkarten.

Die Schäden alleine an den Wertgegenständen der Wohnungsbesitzer gehen in die zig Tausende, ganz abgesehen von den Schäden an den Fenstern und Türen. Die gesamte Diebesbeute verschleuderten sie regelrecht, verkauften sie also immer weit unter Wert in den einschlägigen Läden rund um den Hauptbahnhof in München, um an Bargeld für Puffbesuche und teure Lokale zu kommen. Angeklagt ist auch eine ganze Reihe von Kreditkartendiebstählen aus den Wohnungen, die sie dann ebenfalls einsetzten so lange, bis sie gesperrt wurden.

Der Hauptangeklagte (Verteidiger Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) war umfangreich geständig und räumte alle Tatvorwürfe ohne Umschweife ein. Da er jedoch erheblich vorbestraft ist und eine weitere Jugendstrafe von 1 Jahr einbezogen wurde, war an eine Bewährung nicht mehr zu denken. Erschwerend kam für ihn hinzu, dass der Schaden sehr hoch ist und buchstäblich kein einziger Euro wiedergutgemacht worden ist. Bedingt durch den Umstand, dass er sich schon seit mehr als einem halben Jahr in Untersuchungshaft befindet, konnte für ihn jedoch der worst case, die Höchststrafe von 4 Jahren, abgewendet werden. Der Angeklagte erhielt eine Jugendstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten, die wegen der Höhe der Strafe von mehr als zwei Jahren nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

10. Mai 2012/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-05-10 17:42:232015-03-20 12:21:06Jugendhaft für Einbruchsserie

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Freispruch vom Betrug 12. März 2023
  • Haftstrafe für Internetbetrug 9. Februar 2023
  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022
  • Freispruch wegen KV 16. August 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein geldstrafe Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Verfahren wegen Frau-SchlagensBewährung für versuchten Einbruch
Nach oben scrollen