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Diebstahlsanklage gegen Seniorin

Eigentumsdelikte

Eine 83-jährige Frau aus München (Verteidiger RA Florian Schneider) wird sich trotz ihres hohen Alters im nächsten Monat einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Erding wegen des Vorwurfs des Ladendiebstahls stellen: Der älteren Dame wird von der Staatsanwaltschaft Landshut vorgeworfen, vor einigen Wochen in einem Shop des Münchner Flughafens einige Kosmetika von vergleichsweise geringem Wert entwendet zu haben. Die Besonderheit des Falles liegt nicht nur darin, daß die Dame finanziell durchaus gut gestellt ist und aus finanziellen Gründen keinerlei Ladendiebstähle nötig hätte. Ein entscheidendes Merkmal des Falles liegt vor allem darin, daß sie schon mehrfach vorbestraft ist wegen anderer Ladendiebstähle in den letzten Jahren und inzwischen schon viermal verurteilt worden ist deshalb, letztmalig durch das Amtsgericht München. Ganz und gar unklar ist im gegenwärtigen Stadium des Mandates, was sie trotz ihrer guten finanziellen Lebensituation immer wieder zum Klauen treibt.

Tatsache ist aber, daß sie demnächst damit konfrontiert sein wird, sich trotz ihres Alters eine unbedingte Freiheitsstrafe (also ohne Bewährung) einzuhandeln. Für sie steht also absehbar ihre Freiheit in Form einer Haftsstrafe in der Frauenhaftanstalt auf dem Spiel, wenn sie so weiter macht.

Denn Alter schützt vor Haftsstrafe nicht, das ist Tatsache. Sie wird sich so verteidigen müssen, daß sie dem Strafricher am Amtsgericht Erding, – das ihren Fall nun verhandeln muß, – klar macht, erstens, was sie immer wieder zum Stehlen treibt, und zweitens, was sie gegen diesen Trieb nun zu unternehmen gedenkt. Alleine darauf zu hoffen, daß der Richter Rücksicht auf ihr hohes Alter nimmt, ist aussichtslos.

12. Mai 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-05-12 17:43:482015-02-01 00:00:22Diebstahlsanklage gegen Seniorin

Bewährung für versuchten Einbruch

Eigentumsdelikte

Ein Grieche mit russischen Wurzeln (Verteidiger RA Florian Schneider) mußte sich am Montagnachmittag einer Verhandlung vor dem Strafrichter des Amtsgerichts München stellen: Die Staatsanwaltschaft München I hatte ihm vorgeworfen, er habe im September letzten Jahres in den frühen Morgenstunden versucht, gewaltsam den Schaukasten eines Juweliers am Marienplatz aufzubrechen. Ziel der Aktion sei ein wertvoller Pfau gewesen, der als Nachtdeko in dem Schaukasten ausgestellt war. Der knapp dreißigjährige Angeklagte soll nach dem Anklagesatz für seine Aktion eine Gerüststange verwendet haben, die er von einer benachbarten Baustelle entliehen hatte. Mit dieser habe er auf die Glasvitrine eingeschlagen, allerdings ohne jeden Erfolg, da die Panzerglasscheibe zwar beschädigt wurde, aber den Schlägen standgehalten hatte. Der Schaden war trotzdem beträchtlich, da die Scheibe Euro 2.000 kostet. Der teure Pfau blieb unversehrt erhalten. Der Angekagte hatte damals unerkannt entkommen können.

Obwohl eine Alarmanlage installiert war war kein Alarm ausgelöst worden und der Angeklagte hatte zunächst als Täter nicht identifiziert werden können. Obwohl die Überwachungskamera funktioniert hatte konnte sie keinen Hinweis auf den Täter liefern können. Erst eine genaue Spurensuche brachte eine verwertbare DNA-Spur, die gesichert werden konnte und nach einer Datenbankrecherche den entscheidenden Hinweis auf den Angeklagten erbrachte. Der war kein Unbekannter, denn er war bereits mehrfach wegen Diebstahls aufgefallen, auch wen ihm bislang kein Einbruchsversuch nachzuweisen gewesen war.

Der Angeklagte räumte nach seiner Verhaftung den Einbruchsversuch unumwunden ein und gab gleich noch weitere Ladendiebstähle zu. Als Grund für seine Taten gab er seine Drogenabhängigkeit an, für die er Geld gebraucht habe. Angesichts seines Geständnisses verhängte das Amtsgericht zwar eine Freiheitsstrafe von 5 Monaten, setzte sie aber zur Bewährung aus mit der Auflage einer Drogentherapie.

11. Mai 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-05-11 17:47:572015-02-01 00:01:55Bewährung für versuchten Einbruch

Anklage wegen Diebstahlsserie

Eigentumsdelikte

Ein 27-jähriger griechischer Staatsangehöriger muss sich demnächst vor dem Amtsgericht München wegen einer Vielzahl von Einbruchs- und Ladendiebstählen verantworten. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft München I u.a. vorgeworfen, Einbrüche in Juweliergeschäfte begangen zu haben, um mit dem Verkaufserlös Drogen zu kaufen. Die Anklage umfasst auch zahlreiche Ladendiebstähle, bei denen der Angeklagte in mehreren Münchner Kaufhäusern vorwiegend teure Kosmetikartikel entwendet haben soll. Bei den Ladendiebstählen, die er teitweise gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin begangen haben soll, sollen sie an mehreren Tagen hintereinander in Parfümerieabteilungen von Kaufhäusern und in Drogerien zunächst die Diebstahlssicherungen entfernt und dann Parfüm im Wert von mehreren hundert Euro gestohlen haben. Laut Anklage wird den Beiden gewerbsmäßiger Diebstahl vorgeworfen, da die Angeklagten mit dem Verkaufserlös der Diebesware ihren Lebensunterhalt und ihre Drogensucht finanziert hatten.

Obwohl sie in den meisten Fällen von den Ladendetektiven entdeckt worden waren und jeweils Strafanzeigen erstellt worden waren, hatten sie sich von weiteren Ladendiebstählen nicht abbringen lassen. Bis vor Kurzem saß der Angeklagte wegen der vorgeworfenen Straftaten in der JVA Stadelheim. Seine Lebensgefährtin, ebenfalls Griechin, sitzt immer noch in Untersuchungshaft, da sie keinen festen Wohnsitz hat und laut Staatsanwaltschaft somit Fluchtgefahr besteht.

Beide werden sich demnächst vor dem Münchner Amtsgericht wegen der vorgeworfenen Diebstähle verantworten müssen. Da die Beiden die Taten im Wesentlichen eingeräumt haben, wird es im Strafverfahren insbesondere um die zu verhängende Strafe gehen. Im Vergleich zu einem einfachen Diebstahl kommt in Fällen von gewerbsmäßigem Diebstahl ein verschärfter Strafrahmen zur Anwendung. Dieser beginnt bei einer Freiheitsstrafe ab drei Monaten und reicht bis zu zehn Jahren. Dabei wird das Gericht bei der konkreten Strafzumessung zugunsten des Beschuldigten zwar einerseits sein Geständnis strafmildernd berücksichtigen müssen, aber auch im Auge behalten, dass er bereits mehrfach und einschlägig vorbestraft ist. Strafschärfend wird sich vor allem auch der hohe Wert der gestohlenen Waren auswirken. Insbesondere aus spezialpräventiven Gründen ist in dem Fall der Frau mit einer hohen Freiheitsstrafe zu rechnen, die auch wohl nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

4. Mai 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-05-04 17:48:192015-02-01 00:03:17Anklage wegen Diebstahlsserie

Jugendstrafe für Einbruch

Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende

Ein Zwanzigjähriger (Verteidiger Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider), der letztes Jahr zusammen mit seinem Lebenspartner, einem 26-Jährigen, und einer Frau nachts in die Firma seiner Arbeitgeberin eingebrochen war und den Tresor weggeschafft hatte, um diesen zuhause in Ruhe aufzubrechen und das Bargeld herauszuholen, ist am Dienstag vom Münchner Jugendgericht München zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Zusätzlich war dem Zwanzigjährigen und seinem Ehemann vorgeworfen worden, letztes Jahr zahlreiche Betrügereien übers Internet veranstaltet zu haben, indem sie vor allem für ihr Auto jede Menge Ersatzteile bestellt hatten, die sie dann allerdings gar nicht bezahlen konnten und wollten. Die Bestellungen im Internet wurden über eine gar nicht vorhandene Postadresse abgewickelt, bei der sie in Nacht und Nebel-Aktionen die gelieferten Waren abholten, ohne dass es bemerkt wurde. Erst als ein aufmerksamer Rentner sie bei den Abholungen beobachtete flogen sie auf.

Der Schaden bei der Arbeitgeberin bestand in dem Verlust des Tresorinhalts, Bargeld in in Höhe von Euro 8.000 sowie in dem Verlust des teuren Tresors selbst, den die Diebe im Lech versenkt hatten. Die junge Frau saß mit auf der Anklagebank, weil sie bei dem Einbruch in der Firma der Arbeitgeberin Schmiere gestanden war.

Alle Drei waren geständig und räumten alle Tatvorwürfe unumwunden ein. Dies war dann auch der Grund, warum der vielfach vorbestrafte Haupttäter, – der 26-Jährige, – mit einer Freiheitsstrafe von nur 3 Jahren und sein Ehemann mit einer Jugendstrafe von nur 1 Jahr auf Bewährung davon kam.

17. April 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-17 17:36:562015-03-20 12:36:33Jugendstrafe für Einbruch

Ermittlungsverfahren geg 86-Jährige

Eigentumsdelikte

Eine 86-jährige Frau aus Bayern (Verteidiger RA Florian Schneider) muß sich seit einigen Tagen trotz ihres fortgeschrittenen Alters einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Ladendiebstahls stellen: Der älteren Dame wird von der Staatsanwaltschaft Landshut vorgeworfen, vor einigen Tagen in einem Shop des Münchner Flughafens einige Gegenstände von vergleichsweise geringem Wert entwendet zu haben. Die Besonderheit des Falles liegt nicht nur darin, daß die Dame finanziell sehr gut gestellt ist und aus finanziellen Gründen keinerlei Ladendiebstähle nötig hätte. Ein entscheidendes Merkmal des Falles liegt vor allem darin, daß sie schon mehrfach vorbestraft ist wegen anderer Ladendiebstähle in den letzten Jahren und sich inzwischen innerhalb offener Bewährung des Amtsgerichts München aus dem letzten Jahr befindet. Ganz und gar unklar ist im gegenwärtigen Stadium des Mandates, was sie trotz ihrer weit überdurchschnittlich guten finanziellen Lebensituation antreibt.

Tatsache ist jedoch, daß sie im Falle einer Bestätigung des Tatvorwurfes damit konfrontiert sein wird, sich mit 86 Jahren eine unbedingte Freiheitsstrafe (also ohne Bewährung) einzuhandeln und gleichzeitig den Widerruf der offenen Bewährung aus dem letzten Jahr. Für sie steht also jetzt ihre Freiheit in Form einer Haftsstrafe in der Frauenhaftanstalt auf dem Spiel.

Denn Alter schützt vor Haftsstrafe nicht, das ist Tatsache. Sie wird sich so verteidigen müssen, daß sie dem Strafricher am Amtsgericht Erding, – das für sie zuständig sein wird, – klar macht, erstens, was sie immer wieder zum Stehlen treibt, und zweitens, was sie gegen diesen Trieb nun zu unternehmen gedenkt. Alleine darauf zu hoffen, daß der Richter Rücksicht auf ihr hohes Alter nimmt, ist aussichtslos.

15. April 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-15 17:36:192015-02-01 00:09:20Ermittlungsverfahren geg 86-Jährige

Anklage wegen Diebstahls

Eigentumsdelikte

Ein Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) erhielt vor Kurzem eine Anklage des Strafrichters am Amtsgericht Freising wegen des Verdachts des Diebstahls einer Tasche mit Bargeld in Höhe von mehr als Euro 2.000. Nach der Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte er letztes Jahr einem Freund die Tasche gestohlen, als er ihn in dessen Apotheke besucht und den Laden verlassen hatte. Sozusagen beim Rausgehen soll er die Mappe mit dem Bargeld mitgenommen haben. Der Münchner bestreitet dies mit Vehemenz, er habe seinem Freund keinerlei Geld geklaut und könne auch nicht verstehen, wie der auf die Idee gekommen sei, er habe das Geld genommen, nach seiner Darstellung habe wahrscheinlich irgendein Kunde die Tasche geklaut, er habe nix damit zu tun. Nach seiner Darstellung sei es auch möglich, daß der Ladeninhaber die Tasche irgendwo verloren bzw. verlegt habe.

Das Amtsgericht Freising wird in dieser Sache den Enlassungen der Beiden auf den Zahn fühlen müssen und überprüfen müssen, welche Anhaltspunkte der Apotheker dafür hatte, den Angeklagten zu belasten. Die Ausgangssituation ist damit wie so oft letztlich Aussage gegen Aussage, Gewißheit wird nur eine genaue Analyse der Aussagen verschaffen, bleiben Zweifel, muß der Angeklagte freigesprochen werden. Allerdings steht auch fest, daß sich der Angeklagte in einer etwas benachteiligten Situation befindet, da er auf der Anklagebank sitzt und der Anzeigeerstatter damit Zeuge gegen ihn ist.

Sollte das Amtsgericht allerdings zur Auffassung gelangen, daß der Münchner nicht die Wahrheit sagt, sondern der Apotheker, würde er verurteilt werden wegen eines Diebstahls eines Geldbetrages in bedeutsamer Höhe. Dann droht ihm eine empfindliche Geldstrafe, zumal ihm dann (nach der Meinung des Gerichts) zwei Punkte deutlich zum Nachteil gereichen werden, nämlich das fehlende Geständnis und die fehlende Wiedergutmachung des Schadens von über Euro 2.000.

30. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-30 17:33:552015-02-01 00:12:49Anklage wegen Diebstahls

Berufung in KFZ-Diebstahlsache

Eigentumsdelikte

Der knapp dreißigjährige Pole (Verteidiger RA Florian Schneider), der letzte Woche vom Schöffengericht am Amtsgericht München wegen gemeinschaftlichen Diebstahls eines Münchner BMW zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden ist, hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, ebenso wie übrigens die Staatsanwaltschaft München I. Wie berichtet war der Mann nach Überzeugung des Amtsgerichts im Sommer letzten Jahres mit zumindest einem anderen Polen nach Deutschland eingereist, einzig zu dem Zweck, einen fast neuwertigen BMW in München-Giesing zu stehlen und nach Polen zu verbringen. Seine Aufgabe bestand dabei lediglich darin, den bereits geöffneten Wagen, dessen Wegfahrsperre bereits überwunden war, mit einem bereits fertig nachgebauten Schlüsseldummy über Tschechien nach Polen zu fahren. Seine Entlohnung hierfür sollte Euro 300 betragen. Da der Mann zu Hause in Polen arbeitslos war hatte er eingewilligt.

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts München hatte er den Wagen auch wie vereinbart übernommen und sich Richtung Polen in Bewegung gesetzt. Was er nicht wußte: Die Polizei hatte ihn und einige seiner Landsleute seit deren Einreise nach Deutschland im Auge und ihn daher noch in Deutschland auf der Autobahn zu stellen versucht. Der Mann hatte jedoch keinerlei Lust auf Knast verspürt und deshalb einfach Gas gegeben. Nach einer halsbrecherisch wilden Fahrt durch Ostbayern und Tschechien war es kurz vor der Grenze zu Polen gelungen, den Mann noch in Tschechien an einer Straßensperre der tschechischen Polizei zum Stehen zu bringen.

Hier konnte ihm dann auch der ziemlich demolierte X5 abgenommen werden und er selber in tschechische Haft genommen werden. Kurz darauf wurde er nach Deutschland in die Untersuchungshaft überführt, wo er seit letztem Sommer sitzt. Er räumte zwar den KFZ-Diebstahl ein, machte aber keinerlei Angaben zu seinen Hinterleuten. Daher sah das Amtsgericht auch keinerlei Chancen für eine Bewährung. Hierauf zielt nun seine Berufung.

17. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-17 17:29:472016-08-31 11:28:20Berufung in KFZ-Diebstahlsache

Anklage wegen Wohnungseinbrüchen

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende

Die Staatsanwaltschaft München I hat soeben gegen drei junge Männer ausländischer Herkunft wegen zahlreicher Fälle von Diebstahl, Wohnungseinbruch, Betrug, Kreditkarten- und Computerbetrug, Urkundenfälschung, Körperverletzung, Beleidigung, etc. Anklage zum Jugendschöffengericht erhoben. Den jungen Männern wird vorgeworfen, im letzten Jahr mehrere Einbrüche in Häuser und Wohnungen verübt zu haben. Ihre Einbruchslokalitäten kannten sie teilweise aus ihrer eigenen Nachbarschaft, teilweise kannten sie sie über ihre Freunde, von denen sie wußten, daß die Eltern verreist waren. Die aufgefundenen Wertstücke verschepperten sie sofort in der Umgebung des Münchner Hauptbahnhofs, die Kreditkarten der Besitzer verwendeten sie für ihre Einkäufe und für Besuche in Bordellen oder fürs Essengehen. Die mit den Kreditkarten erworbenen Gegenstände wie Handys, iPads, Digitalkameras, etc. wurden ebenfalls sofort zu Geld gemacht, das Geld sofort ausgegeben.

Wegen der sehr einfachen Ausführung kam ihnen die Polizei zwar vergleichsweise schnell auf die Schliche, allerdings waren sämtliche Wertgegenstände längst unersetzbar verloren und die Geldbeträge ausgegeben. Die Geschädigten bleiben allesamt auf ihren Verlusten sitzen, sofern sie keine Hausratversicherung abgeschlossen hatten. Immerhin liegen von allen ausführliche Geständnisse vor. Die Angeklagten waren bei der Begehung ihrer Taten zwischen 18 und 20 Jahre alt, sie müssen also möglicherweise als Heranwachsende behandelt werden mit der Folge, daß auf sie das Jugendstrafrecht gemäß Jugendgerichtsgesetz (JGG) angewendet werden muß.

Nur einer der Beteiligten, der diese Einbrüche und Wohnungsdiebstähle schon öfter verübt hatte, sitzt seit letztem Herbst in Untersuchungshaft. Er hat jedoch bereits einige Vorstrafen und war auch schon mehrfach in Jugendarrest. Deshalb muß er nun mit einer langen Jugendstrafe rechnen. Die entscheidende Frage für ihn wird natürlich sein, ob es noch eine Bewährung geben wird, gerade er wird also möglicherweise von seinem sehr ausgiebigen Geständnis profitieren.

17. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-17 17:29:272015-02-01 00:16:55Anklage wegen Wohnungseinbrüchen

Haftbefehl gegen russisches Paar wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der Versuch, eine sündhaft teure Handtasche ohne Bezahlung besitzen zu können, hat ein Paar aus Moskau direkt nach Stadelheim gebracht. Die Beiden sollen nach der Auffassung der Münchner Staatsanwaltschaft Ende Februar einen schicken Laden auf der Münchner Maximilianstraße in der Absicht, betreten haben, teure Accessoires ohne den Gegenwert zu entrichten zu entwenden. Objekt der Begierde war eine Handtasche mit einem Verkaufspreis von sage und schreibe Euro 17.900 (siebzehntausendneunhundert), so jedenfalls der Anfangsverdacht der Polizei. Die Sache soll jedoch gescheitert sein, die Beiden wurden verhaftet und in die Haftanstalt des Münchner Polizeipräsidiums verbracht, wo der Ermittlungsrichter anstandslos dem Antrag der Staatsanwaltschaft München I Folge leistete und Haftbefehl erließ.

Der Haftbefehl erging also gegen Beide, der Mann landete daraufhin in der JVA München-Stadelheim, seine Freundin (Verteidiger RA Florian Schneider) in der Frauenabteilung von Stadelheim. Den Beiden wird Diebstahl in einem besonders schweren Fall vorgeworfen, der Haftbefehl wird mit Fluchtgefahr nicht nur wegen des fehlenden Wohnsitzes in Deutschland, – beiden leben in Moskau, – sondern auch mit der hohen Straferwartung begründet.

Im Falle einer Verurteilung wegen des im Raum stehenden Tatvorwurfs eines Diebstahls in einem besonders schweren Fall droht den Beiden nämlich ein Strafrahmen von bis zu 10 Jahren. Ob sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft aber wirklich so bestätigt, wie jetzt behauptet, werden die Ermittlungen zeigen. Sollte Anklage erhoben werden müßten die Beiden bis zur Hauptverhandlung in etwa einem halben Jahr in Haft bleiben müssen, angesichts des fehlenden Wohnsitzes sieht es im Moment mit einer Außervollzugsetzung des Haftbefehls schlecht aus.

11. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-11 11:13:042015-02-01 00:19:18Haftbefehl gegen russisches Paar wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall

Haft für Autodiebstahl

Eigentumsdelikte

Ein knapp dreißigjähriger Pole wurde soeben vom Schöffengericht am Amtsgericht München zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft München I vorgeworfen worden, als Mitglied einer polnischen Bande in München einen BMW geklaut zu haben und versucht zu haben, ihn nach Polen zu bringen. Er war jedoch kurz vor dem Ziel noch in Tschechien nach einer geradezu brutalen Verfolgungsfahrt von deutschen und tschechischen Polizeikräften gestellt worden und festgenommen worden. Das Auto hatte stark beschädigt der Leasinggesellschaft zurück gegeben werden können. Da es durch die Funkzellenortung zahlreicher polnischer Handys jede Menge Hinweise auf eine ganze Gruppe gleichzeitig im Großraum München operierender polnischer Autodiebe gegeben hatte lautete die Anklage auf Bandendienstahl. Der Angeklagte hatte jedoch vor der Polizei jegliche Bandenzugehörigkeit bestritten und in der Hauptverhandlung am Montag geschwiegen.

Das Amtsgericht München hat als Schöffengericht eine Strafgewalt bis maximal 4 Jahre. Wegen des völlig fehlenden Geständnisses und zweier offener Bewährungen in Polen schöpfte es zwar seinen Strafrahmen nicht aus, sah allerdings auch keine Möglichkeiten für die Verhängung einer Strafe innerhalb des Bewährungsrahmens von bis zu 2 Jahren. Allerdings wäre nach den gängigen Tarifen auch eine Bewährung unter den gegebenen Umständen nicht mehr möglich gewesen.

Der Angeklagte befindet sich seit Mitte letzten Jahres in der JVA München-Stadelheim in Untersuchungshaft. Er wird nun unter Anrechnung dieser Haftzeit knapp zwei Drittel der Strafe absitzen müssen und dann abgeschoben werden.

27. Februar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-02-27 17:26:572015-02-01 00:19:46Haft für Autodiebstahl
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