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Ermittlungsverfahren geg 86-Jährige

Eigentumsdelikte

Eine 86-jährige Frau aus Bayern (Verteidiger RA Florian Schneider) muß sich seit einigen Tagen trotz ihres fortgeschrittenen Alters einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Ladendiebstahls stellen: Der älteren Dame wird von der Staatsanwaltschaft Landshut vorgeworfen, vor einigen Tagen in einem Shop des Münchner Flughafens einige Gegenstände von vergleichsweise geringem Wert entwendet zu haben. Die Besonderheit des Falles liegt nicht nur darin, daß die Dame finanziell sehr gut gestellt ist und aus finanziellen Gründen keinerlei Ladendiebstähle nötig hätte. Ein entscheidendes Merkmal des Falles liegt vor allem darin, daß sie schon mehrfach vorbestraft ist wegen anderer Ladendiebstähle in den letzten Jahren und sich inzwischen innerhalb offener Bewährung des Amtsgerichts München aus dem letzten Jahr befindet. Ganz und gar unklar ist im gegenwärtigen Stadium des Mandates, was sie trotz ihrer weit überdurchschnittlich guten finanziellen Lebensituation antreibt.

Tatsache ist jedoch, daß sie im Falle einer Bestätigung des Tatvorwurfes damit konfrontiert sein wird, sich mit 86 Jahren eine unbedingte Freiheitsstrafe (also ohne Bewährung) einzuhandeln und gleichzeitig den Widerruf der offenen Bewährung aus dem letzten Jahr. Für sie steht also jetzt ihre Freiheit in Form einer Haftsstrafe in der Frauenhaftanstalt auf dem Spiel.

Denn Alter schützt vor Haftsstrafe nicht, das ist Tatsache. Sie wird sich so verteidigen müssen, daß sie dem Strafricher am Amtsgericht Erding, – das für sie zuständig sein wird, – klar macht, erstens, was sie immer wieder zum Stehlen treibt, und zweitens, was sie gegen diesen Trieb nun zu unternehmen gedenkt. Alleine darauf zu hoffen, daß der Richter Rücksicht auf ihr hohes Alter nimmt, ist aussichtslos.

15. April 2012/von Florian Schneider
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