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Haftbefehl gegen Serben wegen Automatenaufbrüchen in München

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die Münchner Polizei hat vor Kurzem einen Haftbefehl des Amtsgerichts München gegen einen Serben vollzogen, der lediglich aufgrund seiner Fingerspuren auf zwei Automaten überführt worden war. Der etwa vierzigjährige Serbe war im Januar in München verhaftet worden, nachdem er schon vor Weihnachten mit Frau und Kindern nach München eingereist war, um seine Geschwister zu besuchen. Der Mann war früher bereits in Deutschland wohnhaft gewesen und hier vielfältig wegen verschiedener Strataten inhaftiert gewesen, bis ihn die Ausländerbehörde vor mehr als 10 Jahren ausgewiesen und nach Serbien abgeschoben hatte. Seitdem war er nicht mehr strafrechtlich aufgefallen, bis Datenbanken der Polizei eine Übereinstimmung seiner von damals gespeicherten Fingerabdrücke mit denen abglich, die bei zwei Automatenaufbrüchen vorletztes Jahr in München gesichert worden waren. Die Übereinstimmung war so hundertprozentig, dass ein Zweifel nicht möglich war.

Das Amtsgericht München erließ daraufhin vorletztes Jahr im Dezember einen Haftbefehl gegen den Serben, der über ein Jahr später im Januar diesen Jahres vollzogen werden konnte, als der Beschuldigte wieder bei seinen Geschwistern in München zum Weihnachtsbesuch aufgetaucht war. Als die Identität feststand wurde er in der JVA München inhaftiert.

Dem Beschuldigten (Verteidiger RA Florian Schneider) wird konkret vorgeworfen, im April 2011 zwei Waschmünzenautomaten in den Anwesen in der Nachbarschaft zu den Wohnungen seiner Geschwister aufgebrochen und das Waschgeld entwendet zu haben. Der Schaden ist zwar vergleichsweise gering, allerdings hat der Beschudligte in Deutschland keinen Wohnsitz und bis vor etwa 15 Jahren in Berlin vielfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er wird sich nun wegen dieser erneuten Straftaten vor dem Amtsgericht München verantworten müssen. Da der Schaden sehr gering ist wird nun die Haftprüfung betrieben.

14. Februar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-02-14 10:51:332015-01-30 13:19:08Haftbefehl gegen Serben wegen Automatenaufbrüchen in München

Zwei Anklagen gegen Münchnerin wegen Ladendiebtählen trotz offener Bewährung

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Eine 36-jährige Münchnerin hat soeben ihre insgesamt 5. Anklage vom Amtsgericht München erhalten, die wiederum den Vorwurf des Ladendiebstahls betrifft. Die alleinerziehende Mutter von drei Kindern (Verteidiger RA Florian Schneider) war Anfang November letzten Jahres in einem Supermarkt in München dabei erwischt worden, wie sie Hausbedarf wie Spülmittel und Toilettenpapier im Wert von Euro 23,19 zu klauen versucht hatte. Kurz zuvor hatte sie bereits eine andere Anklage erhalten, die darauf gründet, dass ein Ladendetektiv sie genau einen Monat zuvor in einem anderen Supermarkt, einem großen Bioladen, dabei ertappt hatte, wie sie Esssachen im Wert von Euro 85,17 in ihre Einkaufstaschen zu stopfen versucht hatte, ohne sie zu bezahlen. Die Angeklagte hatte die Diebstähle jeweils den Ladendetektiven gegenüber sofort eingeräumt und mit ihrer Notlage aufgrund engster finanzieller Verhältnisse begründet:

Hintergrund dieser wiederholten Straffälligkeit ist nämlich im Grunde nichts Anderes als eine echte Tragödie: Der Ehemann der Angeklagten und Vater der 3 Kinder hatte sich vor gut vier Jahren von seiner Familie getrennt, nachdem die Angeklagte mit ihren drei Kindern 2008 vor seinen Gewalttätigkeiten ins Frauenhaus geflüchtet war und ihm der Umgang mit seiner Familie verboten worden war: Der Alkoholkonsum des Ehemannes war so maßlos geworden, dass er jede Kontrolle über sich verloren hatte und nur noch jeden verprügelt hatte, der ihm zuhause über den Weg gelaufen war. Damit sah er keinerlei Grund mehr, mehr als das Existenzminimum zu verdienen und deshalb dann auch für seine Familie Unterhalt zahlen zu müssen. Vom Erzeuger der Kinder und Exmann ist daher seit der Trennung für die Angeklagte kein Euro zu holen, und um das Maß voll zu machen hatte der ehemalige Göttergatte seiner Frau gleich auch noch seine gesamten Schulden hinterlassen, für die sie damals mitunterzeichnet hatte, als er glaubte, sich Geld hatte leihen zu müssen für seinen Lebensstil. Nach der Schuldentilgung bleiben der Angeklagten und ihren Kindern monatlich noch nicht einmal Euro 700, die Miete zahlt die Stütze. Da die beiden ältesten Jungs schon im Gymnasium sind und einiges kosten, weiß die Angeklagte Monat für Monat nicht, wie sie ihre Kinder ernähren soll. Eine Zeitlang hatte sie sich mit dem Verkauf ihrer Möbel gerade noch so über Wasser gehalten, da es jetzt aber nix mehr zu verkaufen gibt, hilft auch das nicht mehr. Da der Jüngste keine Hortplatz findet kann sie nur sporadisch arbeiten, um ein bisl nebenher zu verdienen.

Das eigentlich Schlimme an ihrer Situation ist aber, dass die Angeklagte die beiden aktuellen Diebstähle im Oktober und November innerhalb offener Bewährung begangen hat, die sie sich im Juli letzten Jahres beim Amtsgericht München eingefangen hatte für einen Diebstahl im Mai letzten Jahres. Vorher hatte sie bereits zwei Geldstrafen wegen Diebstahls und Betrug im Jahre 2010 erhalten. Ihr droht damit jetzt wegen ihrer einschlägigen Voreintragungen nicht nur eine Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe, sondern auch der Widerruf der Bewährung aus dem letzten Jahr. In diesem Fall muß sie damnit rechnen, dass man ihr die Kinder wegnimmt, da sie im Knast für sie nicht mehr sorgen kann.

21. Januar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-01-21 10:47:532015-01-30 13:30:10Zwei Anklagen gegen Münchnerin wegen Ladendiebtählen trotz offener Bewährung

Strafbefehl in Höhe von Euro 1.220 wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung

Allgemein, Eigentumsdelikte, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hat soeben gegen eine 22-jährige Münchnerin (Verteidiger RA Florian Schneider) einen Strafbefehl in Höhe von Euro 1.220 wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung erlassen. Hintergrund dieses Strafbefehls ist die Trennung eines Paares im letzten Jahr. Die angeklagte Münchnerin hatte sich letztes Jahr von ihrem Partner getrennt und war im Streit ziemlich überstürzt aus dessen Wohnung ausgezogen. Als sie ihn anrief und aufforderte, ihr ihre Sachen auszuhändigen teilte ihr der Ex mit, das könne sie sich in die Haare schmieren, sie käme nie wieder in seine Wohnung. Die Angeklagte ärgerte sich nicht lange, sondern fuhr zu ihrem Ex, um ihre Sachen herauszubekommen. Als sie feststellte, dass der nicht zuhause war, schlug sie kurzerhand eine Glasscheibe im Flur ein, öffnete die Türe und gelangte so ins Treppenhaus. Die Wohnungstüre selbst öffnete sie durch Eintreten der Türe. Als sie ihre Sachen hatte verschwand sie wieder.

Aufgrund des Umstandes, dass die Angeklagte geständig und nicht vorbestraft war, – sie hatte lediglich eine Eintragung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz als Jugendliche im Erziehungsregister, – verzichtete die Staatsanwaltschaft München II auf die Erhebung einer Anklage, sondern beantragte den Erlaß eines Strafbefehls über 35 Tagessätze, was das Amtsgericht Fürstenfeldbruck auch tat.

Da die junge Frau der Meinung ist, dass sie anders gar nicht an ihre Sachen hatte herankommen können als durch den Einbruch bei ihrem Ex, ist nicht bereit, den Strafbefehl zu akzeptieren und hat deshalb Einspruch eingelegt. Es wird deshalb nun zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck kommen, in der der Richter sich ihre Argumente anhören wird.

14. Januar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-01-14 10:47:302015-01-30 13:35:09Strafbefehl in Höhe von Euro 1.220 wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung

2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für bandenmäßigen Fahrraddiebstahl

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts München mußten sich am Dienstagnachmittag drei Rumänen wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Fahrraddiebstahl in München verantworten. Die Drei waren von der Polizei im Mai diesen Jahres dabei erwischt worden, wie sie nachts in Giesing mehrere Fahrräder in einen Transporter mit rumänischem Kennzeichen einluden. Ein Anwohner, der nicht schlafen konnte, hatte aus Langeweile aus dem Fenster geguckt und vor seinem Mietshaus einen Transporter an der Straße stehen sehen, in den drei Männer Fahrräder einluden, dann wieder weggingen, wiederkamen und erneut Fahrräder einluden. Als er die Polizei rief kam die zunächst mit einem Polizeiauto, fand den Transporter aber verschlossen am Straßenrand stehen und keinen Rumänen weit und breit. Die Polizei verschwand wieder und kehrte mit Zivilbeamten zurück, die sich in der Nähe im Gebüsch versteckten. Tatsächlich tauchten die Rumänen wieder auf und verluden erneut Fahrräder. Dann klickten die Handschellen.

Bei der Festnahme der Drei und nach Öffnung des Transporters stellten die Beamten fest, dass der Transporter voll war mit Rädern. Eine Überprüfung der Rahmennummern zeigte auch, dass sechs der Räder kurz zuvor von Münchnern aus der Umgebung des Standortes des Transporters als vermißt gemeldet worden waren. Die Herkunft der großen Mehrheit der Räder konnte nicht geklärt werden, nach Angaben der Rumänen hatten sie die Tage zuvor in Hamburg als Schrotträder gekauft, wofür sie auch eine Quittung vorlegen konnten.

Alle Drei wanderten noch am selben Tag in Haft, wo sie sich seitdem auch aufhielten. In der Hauptverhandlung zeigten sie sich dann vollumfänglich geständig. Zwei von ihnen erhielten daraufhin Bewährung (einer von ihnen verteidigt von RA F. Schneider), der Dritte erhielt allerdings keine Bewährung, da er zwei Jahre zuvor bereits eine Bewährung in München erhalten hatte und damit innerhalb offener Bewährung erneut straffällig geworden ist. Die Zwei, die Bewährung erhielten, konnten sofort heim gehen und wollten noch am selben Tag nach Rumänien zurück.

4. Dezember 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-12-04 10:44:472016-08-31 11:29:042 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für bandenmäßigen Fahrraddiebstahl

Bewährung für Bandendienstahl

Eigentumsdelikte

Der Schnellrichter des Amtsgerichts München hat am Dienstag einen etwa sechzigjährigen Ukrainer (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen der Beteiligung an zwei Bandendiebstählen zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt. Dem Polen wurde vorgeworfen, 2009 als Mitglied einer Diebesbande nach Deutschland eingereist zu sein und als Teil einer ziemlich arbeitsteiligen Organisation Waren aus einem Berliner Kaufhaus gestohlen zu haben. Nach den Emittlungen der Polizei hatte die Bande das Berliner Kaufhaus nicht einfach betreten und die Waren hinausgetragen, sondern die Bandenmitglieder hatten sich die Arbeit regelrecht geteilt: Ziel war es, die Ladendetektive in die Irre zu führen. Der erste hatte daher die Ware nur ausgesucht und in einer Umkleidekabine bereit gelegt, aber die Umkleidekabine ohne die Klamotten verlassen. Sobald er draußen war betrat das nächste Bandenmitglied die Kabine, versteckte die Ware und nahm sie mit hinaus. Der Schaden betrug etwa Euro 3000.

Ene ähnliche Vorgehensweise legten sie dann auch noch im Münchner H&M an den Tag, wo sie im selben Jahr Waren im Wert von etwa Euro 5.000 stahlen. So gut sie sich das System aber auch ausgedacht hatten, es war wohl doch noch nicht so ganz ausgereift, denn das weibliche Bandenmitglied wurde gefaßt und der Polizei übergeben. Bei der Vernehmung machte sie dann umfangreiche Angaben und nannte die anderen Bandenmitglieder, die allerdings zunächst unentdeckt das Kaufhaus und dann auch Deutschland hatten verlassen können.

Gegen die Bandenmitglieder wurden aufgrund der Angaben der Frau europäische Haftbefehle erlassen und alle in Polen festgenommen und inzwischen auch in in Berlin abgeurteilt. Der Angeklagte befindet sich seit Mai in Stadelheim in Untersuchungshaft. Wegen seiner Vorstrafen in Polen, wo er in den letzten Jahren seinen Wohnsitz hatte, war an eine Aufhebung des Haftbefehls nicht zu denken. Nach der Verbindung mit dem Verfahren in Berlin wurde er nach seiner Aburteilung am Dienstagmittag aus der Haft entlassen und konnte nach Polen ausreisen.

14. August 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-08-14 10:23:532015-01-31 23:45:27Bewährung für Bandendienstahl

Bewährung für rumänischen Dieb

Eigentumsdelikte

Ein knapp dreißigjähriger Rumäne (Verteidiger RA Florian Schneider) mußte sich am Mittwochnachmittag vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Heidenheim an der Brenz in Baden-Württemberg wegen des Verdachts des Diebstahls und des Betruges verantworten. Die Staatsanwaltschaft Ellwangen hatte dem in Wien wohnhaften Angeklagten vorgeworfen, vor 5 Jahren einem deutschen Freund Euro 350 und einen Laptop unter einem Vorwand abgeluchst zu haben, als er ihn in dessen Wohnung in Heidenheim besucht hatte: Er soll ihm vorgespiegelt haben, für ihr gemeinsames Geburtstagsfest mit Freunden einkaufen zu wollen, was er jedoch nicht wirklich vorgehabt haben soll. Außerdem soll er sich unter dem Vorwand, kurz telefonieren zu wollen, das Notebook des Freundes ausgeliehen haben. Bargeld und Notebook soll er in Sicherheit gebracht haben, indem er in einem unbemerkten Moment die Wohnung verlassen hatte.

Der gravierendste Vorwurf war jedoch, dass er beim schnellen Verlassen der Wohnung des Freundes auch gleich noch die Schlüssel des Seat Ibiza der Mutter seines Freundes eingesteckt haben soll und dann damit nach München verschwunden sein soll. Der Angeklagte hatte zwar kurz nach der Sache in München verhaftet werden können. Da er aber 2008 nach der Außervollzugsetzung des Haftbefehls sofort untergetaucht und im Ausland verschwunden war hatte 4 Jahre mit internationalem Haftbefehl nach dem Aufenthaltsort des Angeklagten ermittelt werden müssen. Erst im Frühjahr hatte der Angeklagte an seinem neuen Wohnort in Wien bei einer Verkehrskontrolle wegen eines defekten Rücklichts festgenommen und der deutschen Justiz übergeben werden können. Im März diesen Jahres hatte er sich dann zunächst in der Justizvollzugsanstalt in Wien und dann nach seiner Übergabe an die bayrische Justiz abwechselnd in München und in Ellwangen in Untersuchungshaft befunden.

In der Verhandlung des Amtsgerichts Heidenheim am Mittwobestatte der Angeklagte zwar die Diebstähle und den Betrug bestritten, war aber – jedenfalls nach der Auffassung des Amtsgerichts durch die Aussagen der beiden Zeugen, – seines frühen Freundes und dessen Mutter überführt worden. Er wurde daraufhin wegen Untrachlagung in 2 Fällen und Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Da endlich auch der 4 Jahre alte Haftbefehl aufgehoben wurde konnte der Angeklagte am Mittwochnachmittag das Amtsgericht Heidenheim als freier Mann verlassen.

18. Juli 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-07-18 18:02:272015-01-31 23:48:36Bewährung für rumänischen Dieb

Bewährung für Autoklau

Eigentumsdelikte

Das Amtsgericht München hatte am Mittwochnachmittag über den Einspruch eines 28-jährigen Rumänen (Verteidiger RA Florian Schneider) gegen einen Strafbefehl zu verhandeln. Das Amtsgericht München hatte schon 2008 gegen den Rumänen Haftbefehl wegen des Verdachts des Autodiebstahls in München im Jahr 2007 erlassen: Der Mann stand im Verdacht, eine Probefahrt mit einem Hyundai bei einem Münchner Gebrauchtwagenhändler dazu benutzt zu haben, das Auto zu stehlen. Gleichzeitig soll er von einem Passat, der auf einem Park-and-Ride-Parkplatz der S-Bahn abgestellt war, die Kennzeichen gestohlen und auf den gestohlenen Hyundai montiert haben, um das Auto außer Landes zu bringen. Der Wagen konnte jedoch von einer Politesse entdeckt werden auf einem Parkplatz, sodass dem Autohändler kein allzu großer Schaden entstanden war. Der Europäische Haftbefehl des Amtsgerichts hatte zur Folge, dass der Rumäne von der Polizei im Frühjahr in Wien festgenommen werden konnte, wo er seit Jahren wohnt.

Aufgrund des Europäischen Haftbefehls wurde der Rumäne im März in Wien in Abschiebehaft genommen und im April in Freilassing der bayrischen Polizei übergeben. Seitdem befindet er sich ununterbrochen in Deutschland in Untersuchungshaft. Da er bislang strafrechtlich nie in Erscheinung getreten war hatte das Amtsgericht gegen ihn in der U’haft einen Strafbefehl in Höhe von 6 Monate auf Bewährung erlassen, gegen den er Enspruch eingelegt hatte. Da die Beweislage gegen ihn erdrückend war, – man hatte 2007 in dem gestohlenen Auto seine DNA gesichter, – hat er nun am Mittwoch den Strafbefehl akzeptiert, um eine schlimmere Strafe zu vermeiden.

Trotzdem kommt der Rumäne noch nicht gleich frei, da er gleichzeitig ein anderes Verfahren bei einem baden-württembergischen Amtsgericht ebenfalls wegen KFZ-Diebstahls und Betrugs laufen hat, das in der nächsten Woche verhandelt werden wird. Da auch das dortige Amtsgericht Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen hatte muss er weiterhin in U’haft bleiben und den Ausgang des zweiten Verfahrens abwarten. Da aber auch die dort zu verhandelnden Taten fünf Jahre zurückliegen kann er auch hier mit einer Bewährungsstrafe rechnen.

11. Juli 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-07-11 17:59:542015-01-31 23:49:03Bewährung für Autoklau

Ermittlungen wegen Gelddiebstahls

Eigentumsdelikte

Eine Angestellte aus München (Verteidiger RA Florian Schneider) sieht sich unvermittelt mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Unterschlagung von Geld konfrontiert: Die Polizei wirft ihr vor, letzte Woche beim Besuch einer Bankfiliale in München aus einem Geldautomaten Euro 100 entwendet zu haben, die ein Bankkunde ganz offensichtlich nach dem Abheben am Geldautomaten vergessen hatte. Die Dame, die von Beruf Buchhalterin ist und die dieser Tage ihr Arbeitsleben beenden und in Rente gehen will, soll das Geld an sich genommen und aus der Filiale verschwunden sein. Der Vorwurf lautet daher auf Fundunterschlagung: Nach dem Gesetz wäre es ihre Pflicht gewesen, das Geld am Schalter oder bei der Polizei abzuliefern. Ganz offenkundig hat die Videoüberwachung des Selbstbedienungsbereichs funktioniert: Man hatte sie wohl dabei gefilmt, wie sie das Geld an sich nimmt und konnte sie gleichzeitig anhand ihrer eigenen Geldabhebung identifizieren.

Die Besonderheit dieses Tatbestandes besteht natürlich darin, dass dem mutmaßlichen Täter die Absicht nachgewiesen werden muss, dass er den Fund tatsächlich für sich hatte behalten wollen. Oft nehmen Leute einen Fund an sich in der Absicht, ihn so bald als möglich bei der Polizei abiefern zu wollen, in diesem Falle geht der Tatvorwurf ins Leere. Problematisch ist bei ihr allerdings, dass sie das Geld schon einige Tage mit sich herumgetragen hatte, ohne es abzuliefern.

Sollte die Dame tatsächlich wegen des genannten Tatvorwurfes überführt und verurteilt werden drohen ihr nach dem Wortlaut des Gesetzes Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre. Da sie ihr ganzen Leben unbescholten verbracht hat und nicht vorbestraft ist müßte sie im Falle einer Verurteilung aber nur mit einer Geldstrafe in einer sehr überschaubaren Höhe rechnen.

26. Juni 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-06-26 17:50:372015-01-31 23:53:45Ermittlungen wegen Gelddiebstahls

Einstellung bei Ladendiebstahl

Eigentumsdelikte

Ein etwa achtundzwanzigjähriger Südosteuropäer (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht München wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Ladendiebstahls in einem Münchner Kaufhaus zu verantworten: Die Staatsanwaltschaft München I hatte ihm vorgeworfen, zusammen mit seiner Freundin 7 Parfums gestohlen zu haben. Er saß daher folgerichtig auch zusammen mit seiner Freundin auf der Anklagebank. Nach den Ermittlungen hatten die Beiden die Ware geklaut, um ihre Drogensucht zu finanzieren, verhandelt wurde also im Grunde klassische Beschaffungskriminalität. Die Beiden standen auch nicht zum ersten Mal wegen Diebstahls vor Gericht: Die mitangeklagte Freundin mußte sich in derselben Hauptverhandlung wegen einer weiteren Anklage verantworten und befindet sich schon seit Monaten ncht mehr auf freiem Fuß, sie wurde aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Ihr Freund hat soeben drei Monate Strafhaft wegen Diebstahls hinter sich.

Sie und ihr Freund werden außerdem demnächst wegen einer weiteren Diebstahlsanklage erneut vor dem Strafrichter des Amtsgerichts München stehen, wo weitere 7 Fälle des Ladendiebstahls von teilweise erheblichem Umfang verhandelt werden, in diesen Fällen hatten die Beiden pro Diebstahlstat teilweise mehr als eintausend Euro Schaden verursacht. Sämtliche gestohlene Ware wurde sofort nach dem Diebstahl am Münchner Hauptbahnhof für wenige Euros regelrecht verscheppert, um so schnell wie möglich an Geld für neue Drogen zu kommen. Die Ware ist also endgültig verloren, eine Schadenswiedergutmachung nicht zu erwarten.

Trotzdem hatte der Angeklagte Glück: Angesichts des Umstandes, dass der Diebstahl der 7 Parfums gesamstrafenfähig ist mit der nächsten Anklage, war die Staatsanwaltschaft bereit dazu, das Verfahren nach 154 StPO einzustellen, der Angeklagte verließ das Gericht also als freier Mann. Seine Freundin hatte nicht ganz so viel Glück, sie wurde verurteilt.

16. Juni 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-06-16 17:48:432015-01-31 23:56:04Einstellung bei Ladendiebstahl

5. Geldstrafe für Kleptomanin

Eigentumsdelikte

Das Strafgericht am Amtsgericht Erding hatte am Dienstagnachmittag über einen deutlich aus dem Rahmen des vor dem Strafrichter sonst so Üblichen ragenden Fall zu verhandeln: Einer 83-jährigen Frau aus München wurde von der Staatsanwaltschaft Landshut vorgeworfen, vergangenen März im Duty Free Shop des Münchner Flughafens zwei Parfums im Wert von knapp Euro 100 gestohlen zu haben. Sie war dabei sofort erwischt worden, die beiden Parfums hatten sichergestellt werden können. Die Besonderheit des Falles lag darin, daß die Angeklagte bereits viermal wegen Ladendiebstahls strafrechtlich aufgefallen ist und deshalb schon vier Geldstrafen unter Anderem auch vom Amtsgericht München erhalten hatte. Eine weitere Besonderheit des Falles bestand darin, dass sie vor dem Hintergrund ihrer sehr bürgerlichen Lebenssituation Diebstähle finanziell gar nicht nötig hat und auch die geklauten Parfums gar nicht gebraucht hat, da sie ganz andere Parfum-Marken verwendet.

Die Angeklagte zeigte sich geständig und überaus reumütig, hatte aber keinerlei Erklärung dafür, warum sie immer wieder klaut, obwohl sie es gar nicht nötig hat und vor allem, obwohl sie schon viermal verurteilt worden ist. Nach ihrer Aussage passive ihr dies einfach immer wieder und sie weiß nicht, warum.

Die Angeklagte beteuerte allerdings, dass es nicht wieder vorkommen werde und sie sich deshalb wegen ihrer offenkundigen Kleptomanie in psychotherapeutische Behandlung begeben hätte. Da sie dies in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Erding sehr überzeugend darstellen konnte und auch eine entsprechende Bescheinigung vorlegen konnte wich der Richter vom Antrag des Staatsanwalts ab, – der eine kurze Freiheitsstrafe zur Bewährung gefordert hatte, – und verhängte nochmals (also schon zum fünften Mal) eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen.

12. Juni 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-06-12 17:47:022015-01-31 23:56:345. Geldstrafe für Kleptomanin
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