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5. Geldstrafe für Kleptomanin

Eigentumsdelikte

Das Strafgericht am Amtsgericht Erding hatte am Dienstagnachmittag über einen deutlich aus dem Rahmen des vor dem Strafrichter sonst so Üblichen ragenden Fall zu verhandeln: Einer 83-jährigen Frau aus München wurde von der Staatsanwaltschaft Landshut vorgeworfen, vergangenen März im Duty Free Shop des Münchner Flughafens zwei Parfums im Wert von knapp Euro 100 gestohlen zu haben. Sie war dabei sofort erwischt worden, die beiden Parfums hatten sichergestellt werden können. Die Besonderheit des Falles lag darin, daß die Angeklagte bereits viermal wegen Ladendiebstahls strafrechtlich aufgefallen ist und deshalb schon vier Geldstrafen unter Anderem auch vom Amtsgericht München erhalten hatte. Eine weitere Besonderheit des Falles bestand darin, dass sie vor dem Hintergrund ihrer sehr bürgerlichen Lebenssituation Diebstähle finanziell gar nicht nötig hat und auch die geklauten Parfums gar nicht gebraucht hat, da sie ganz andere Parfum-Marken verwendet.

Die Angeklagte zeigte sich geständig und überaus reumütig, hatte aber keinerlei Erklärung dafür, warum sie immer wieder klaut, obwohl sie es gar nicht nötig hat und vor allem, obwohl sie schon viermal verurteilt worden ist. Nach ihrer Aussage passive ihr dies einfach immer wieder und sie weiß nicht, warum.

Die Angeklagte beteuerte allerdings, dass es nicht wieder vorkommen werde und sie sich deshalb wegen ihrer offenkundigen Kleptomanie in psychotherapeutische Behandlung begeben hätte. Da sie dies in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Erding sehr überzeugend darstellen konnte und auch eine entsprechende Bescheinigung vorlegen konnte wich der Richter vom Antrag des Staatsanwalts ab, – der eine kurze Freiheitsstrafe zur Bewährung gefordert hatte, – und verhängte nochmals (also schon zum fünften Mal) eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen.

12. Juni 2012/von Florian Schneider
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