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Fahrraddiebe aus Bulgarien erhalten Geldstrafe und kommen gegen Kaution aus Haft frei

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

3 Männer aus Bulgarien haben eine realistische Perspektive, nach etwa einem Monat Untersuchungshaft ihre Heimat und ihre Familien wiedersehen zu können. Die Drei waren im Rahmen ihrer regulären Arbeit bei einer bulgarischen Spedition vor rund einem Monat nach München gekommen. Nach Beendigung der Ladetätigkeit waren sie auf die glorreiche Idee verfallen, im Umland von München 8 Fahrräder zu stehlen, die sie am Straßenrand fanden, und diese dann bin ihren Lkw einzuladen. Da alle Drei über eine feste Anstellung bei der Spedition und damit über ein festes Einkommen verfügen dürfte die Wurzel für die Idee im Alkohol liegen, den sie an ihrem Feierabend ausgiebig genossen hatten. Was auch zu sehen ist an der mangelhaften Ausführung der Idee, denn kaum hatten sie die Räder eingeladen war schon die Polizei da. Alle Drei waren sofort verhaftet und am nächsten Tag dem Haftrichter im Münchner Polizeipräsidium vorgeführt worden, der sie auch gleich nach Stadelheim verfrachtet hatte.

Da sie nicht vorbestraft und geständig waren und der Wert der 8 Räder nicht sehr hoch war war die Chance für einen Abschluß der Sache mit einer Geldstrafe offen, eine Anklage und damit auch eine Hauptverhandlung vor dem Münchner Amtsgericht ist damit ebenso kein Thema mehr wie der weitere Vollzug der Untersuchungshaft, die Männer (einer von ihnen verteidigt von RA Florian Schneider) könnten im Prinzip sofort entlassen werden.

Da bei ausländischen Tätern aber nach einer Haftentlassung und sofortigen Ausreise die Bezahlung der Geldstrafe nicht mehr sichergestellt wäre könnten die Haftbefehle erst dann außer Vollzug gesetzt werden wenn Kautionen in Höhe der Geldstrafen bezahlt worden sind. Dies ist nun in die Wege geleitet, sodass die Drei noch diese Woche heimfahren können.

27. Mai 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-05-27 11:20:012015-01-28 17:35:19Fahrraddiebe aus Bulgarien erhalten Geldstrafe und kommen gegen Kaution aus Haft frei

3 Jahre und 2 Monate für Handtaschenraub und Handeltreiben mit Drogen

Allgemein, Betäubungsmittelgesetz, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende

Das Schöffengericht am Amtsgericht München hat am Mittwoch einen 23-Jährigen für schuldig befunden, letztes Jahr zwei alten Ladys die Handtaschen geklaut bzw geraubt zu haben, mit Marihuana Handel getrieben zu haben und drei 15-Jährigen einen Joint verabreicht zu haben, und ihn deshalb zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Die Besonderheit des Falles lag darin, dass der Angeklagte letztes Jahr im Sommer gerade erst aus der Strafhaft entlassen worden, wo er eine andere Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verbüßt hatte. 2 Monate nach Entlassung aus der Strafhaft hatte er ohne Schwierigkeiten überstanden und hatte sogar eine gute Arbeit gefunden. Dann war er jedoch wieder mit Drogen in Kontakt gekommen, die vorher schon die Ursache für Straftaten gewesen waren, weshalb er wieder dazu gezwungen war, erneut einen geradezu gigantischen Konsum von gleichzeitig Kokain, Marihuana, LSD und Heroin finanzieren zu müssen.

Da sein Arbeitslohn bei Weitem für diesen enormen Drogenbedarf nicht ausreichte, verfiel er wieder, wie auch früher schon, auf die schlechte Idee, seinen Konsumdruck mit dem Verkauf von Drogen und mit Handtaschendiebstählen und dieses Mal sogar mit dem Raub einer Handtasche zu finanzieren. Da er bei der Polizei in seiner Heimat, dem Münchner Hasenbergl, bereits als Intensivtäter geführt wurde, war schnell klar, wer den alten Damen die Handtaschen geklaut hatte, und fand er sich noch nicht einmal ein halbes Jahr nach seiner Haftentlassung in Stadelheim wieder.

Ein Gutachter hatte ihn noch vor der Verhandlung darauf untersucht, inwieweit bei ihm der Hang zur Begehung schwerer Straftaten aus seiner Drogensucht gegeben ist und er deshalb in einer Entziehungsanstalt (also zum Beispiel im BKH Haar) unterzubringen ist, verneinte dies aber. Vom Schöffengericht wurde ihm aber zugute gehalten, dass er nicht nur geständig war, sondern sich auch therapiewillig gezeigt hat, und verhängte deshalb die Freiheitsstrafe so, dass er von der Vorschrift des 35 BtmG Gebrauch machen konnte, also Therapie statt Strafe, und damit seine Haftzeit nun erstmals für eine Therapie nutzen kann. Sollte er jetzt also eine Drogentherapie erfolgreich absolvieren würde ihm die Strafhaft erspart bleiben und die Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden.

22. Mai 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-05-22 11:19:342015-02-05 11:02:403 Jahre und 2 Monate für Handtaschenraub und Handeltreiben mit Drogen

Vollzugsstrafe für 31-jährigen Letten wegen Einbruchsdiebstählen

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Ein einunddreißigjähriger Familienvater aus Lettland mußte am Montag vor dem Strafgericht des Amtsgerichts München die Erfahrung machen, dass für ausländische Angeklagte andere Maßstäbe gelten als für deutsche: Der Mann war 2009 zum ersten Mal als Begleiter eines Freundes nach Deutschland gekommen und hier nach dem Konsum von etwa 1 Liter Wodka und einigen Bier auf die nicht so gute Idee verfallen, in eine Halle bei Dachau einzubrechen, die mit einem Rolltor gesichert war. Das Werkzeug für den Einbruch hatte er sich aus einer Hütte hinter der Halle organisiert. Trotz der starken Alkoholisierung war es ihm gelungen, das Rolltor aufzubrechen und aus einem in der Halle geparkten Wohnmobil einen Kompressor und eine Batterie auszubauen. Und weil das so einfach gewesen war war er auch gleich noch in die benachbarte Halle eingedrungen und hatte hier einen Elektro-Außenbordmotor entwendet. Für all diese Gegenstände habe er eigentlich gar keine Verwendung gehabt, gab er später vor Gericht an.

Er habe die Dinge deshalb einfach in der Umgebung der Halle abgelegt, weil das ganze letztlich nur eine dumme Idee im Suff gewesen sei, so versuchte er seine Tat am Montag vor Gericht zu rechtfertigen. Tatsache war jedoch, dass die Dinge letztlich wie auch immer verschwunden waren und die Eigentümer in Höhe von 4.400 Euro geschädigt waren. Aufgeflogen ist der Angeklagte nur dadurch, dass man damals am Wohnmobil und am Rolltor Fingerspuren gesichert hatte, die dieses Jahr im Januar zu ihm als Täter führten, als er erneut in Deutschland aufgetaucht war und in der Nähe von Hannover in ein Eigenheim eingebrochen war, wo er festgenommen wurde. Seit Januar sitzt er deshalb in Untersuchungshaft, der Einbruch in Hannover wurde dort verhandelt (und gilt übrigens nicht als Vorstrafe, da dieser Einbruch nach der Tat von 2009 begangen worden war).

Obwohl der Angeklagte geständig und nicht vorbestraft war (die Verurteilung in Hannover gilt übrigens nicht als Vorstrafe, da der Einbruch in das Haus nach der Tat von 2009 begangen worden war) und vor allem zum ersten Mal in seinem Leben in Haft war mußte er in der Hauptverhandlung feststellen, dass er im Gegensatz zu allen Üblichkeiten in derartigen Verfahren, – auch in Bayern, – eine Vollzugsstrafe von 8 Monaten bekam, was für Ersttäter absolut ungewöhnlich ist, da eine derartige Strafe regelmäßig zur Bewährung ausgesetzt wird. Er muß daher im Wege der Berufung dieses übertrieben harte Urteil korrigieren lassen.

13. Mai 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-05-13 11:18:472015-01-28 17:46:45Vollzugsstrafe für 31-jährigen Letten wegen Einbruchsdiebstählen

Inhaftierung von 3 Bulgaren wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Fahrraddiebstahls

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München hat soeben gegen 3 junge Bulgaren Haftbefehl erlassen, die im Verdacht stehen, nach ihrer Einreise nach Deutschland vor ein paar Tagen 8 Fahrräder geklaut zu haben. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen die Drei als Angestellte einer Spedition ihren neuesten Fahrauftrag mit dem Lkw in eine Umlandgemeinde von München dazu genutzt haben, insgesamt 8 Fahrräder zu stehlen. Der Wert der Fahrräder soll eher überschaubar gewesen sein, daher ist auch der Gesamtschaden überschaubar, außerdem wurden die 3 auf frischer Tat erwischt, sodass tatsächlich kein Fahrrad abhanden gekommen ist. Sofort nach dem Einschreiten der Polizei wurden die jungen Männer festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt, der sie nach Stadelheim verfrachtete. Der Haftbefehl gründet sich auf Fluchtgefahr wegen der hohen Straferwartung, die mit dem Tatbestand des schweren Bandendiebstahls verbunden ist.

Der Fall weicht nach dem ersten Eindruck deutlich von vergleichbaren Fällen ab, denn hier handelt es sich nicht um Arbeitslose aus den neuen Beitrittsländern wie Rumänien oder Bulgarien, sondern um bürgerlich lebende Männer, die in Bulgarien eine feste Arbeit bei einer Spedition haben. Angaben der Beschuldigten liegen derzeit keine vor, denn die Erinnerung des einen der drei beschuldigten Fahrer (Verteidiger RA Florian Schneider) ist ziemlich schlecht, sodass eine Rekonstruktion der Ereignisse und damit eine Ursachenforschung schwierig ist.

Möglicherweise ist die Ursache für die Erinnerungsschwierigkeiten darin zu sehen, dass bei der Tat viel Alkohol im Spiel war, was zugleich eine Erklärung für die Tat, – sollten die Tatvorwürfe zutreffen, – sein könnte, da nach Lage der Dinge keiner der Drei Fahrraddiebstähle finanziell nötig hat, wie dies bei den vielen anderen Straftätern aus den neuen Beitrittsländern der Fall ist. Die Beschuldigten werden sich dennoch mit dem Umstand auseinandersetzen müssen, dass sie die nächsten zwei bis vier Monate in Haft bleiben müssen, bis sie eventuell im Wege eines Schnellgerichtsverfahrens aus der Haft entlassen werden können.

30. April 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-04-30 11:18:222015-01-28 17:48:37Inhaftierung von 3 Bulgaren wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Fahrraddiebstahls

Haftbefehl für versuchten Wohnungseinbruch gegen 3 Rumänen

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende

Der Versuch von drei jungen Rumänen vor vier Wochen, in eine Münchner Wohnung einzubrechen, hat die Drei nicht zu Bargeld, sondern direkt in die JVA München-Stadelheim gebracht. Die Männer waren, – wie eine Menge andere vor ihnen, – einem eher unsicheren Arbeitsangebot aus Deutschland gefolgt und hatten ihre ganze Barschaft in die Reise nach München investiert. Hier angekommen stellte sich jedoch heraus, dass das Arbeitsangebot eher unseriös war und es für sie nix zu arbeiten gab. Sie standen also ohne Arbeit, ohne jegliche Deutschkenntnisse und vor allem ohne einen Cent in der Tasche in München auf der Straße und verfielen auf die glorreiche Idee, sich durch einen Einbruch in die nächstgelegene Wohnung die Mittel für ihre Heimreise nach Deutschland zu verschaffen. Mit nicht mehr als einem Schraubenzieher ausgerüstet drangen sie in den Hausflur ein und versuchten, das Türschloß einer der in diesem Haus gelegenen Wohnungen aufzuhebeln, was jedoch nicht gelang.

Denn die Türe war so gut gesichert, deshalb klappten ihre Versuche nicht, stattdessen stand plötzlich die Polizei vor ihnen, die sie wohl schon eine ganze Weile beobachtet hatte, und nahm sie sofort fest. Der Emittlungsrichter im Münchner Polizeipräsidium erließ sofort gegen sie Haftbefehl und verfrachtete sie nach Stadelheim.

Hier werden sie nun zumindest die nächsten vier bis fünf Monate verbringen müssen, denn vor Erhebung der Anklage und vor der Hauptverhandlung vor dem Münchner Amtsgericht werden sie keine Chance haben, den Knast wieder zu verlassen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf Bandendiebstahl, der mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten geahndet wird, der Strafrahmen reicht bis zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren. Praktisch jedoch werden sie wohl, – sofern sie nicht vorbestraft sind, was noch nicht klar ist, – sich in der Hauptverhandlung eine Bewährungsstrafe von maximal 2 Jahren einfangen, sodass sie nach der Verhandlung wohl nach Hause werden fahren können.

29. April 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-04-29 11:17:392015-01-28 17:50:10Haftbefehl für versuchten Wohnungseinbruch gegen 3 Rumänen

Folgenreiche Anlageberatung für Münchner

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Der Versuch, einer älteren Dame in ihrer finanziell völlig aussichtslosen Lage behilflich zu sein, hat einen knapp sechzigjährigen Münchner am Montag auf die Anklagebank des Amtsgerichts München gebracht. Der Mann hatte in seinem Bekanntenkreis den Ruf, in Finanzdingen recht findig zu sein, obwohl er keinerlei Ausbildung im Finanzsektor hatte. Als eine rund 70-jährige Münchnerin kurz vor der Insolvenz und der Versteigerung ihrer Wohnung und ihrer kleinen Läden stand, weil sie einen Riesenberg Schulden angehäuft hatte, den sie nie und nimmer abtragen konnte, hatte sie händeringend Hilfe gesucht, nachdem ihre Bank abgewunken hatte. Eine Bekannte hatte ihr den Angeklagten empfohlen, der nun schnellstmöglich eine Umschuldung versuchen sollte. Da er nicht umsonst arbeiten wollte hatte er mit der älteren Dame vereinbart, dass sie ihm Euro 50 Stundenlohn zahlen sollte. Sie zahlte die gewünschten Beträge, zeigte den Angeklagten aber wegen Betrugs an, als der Erfolg sich nicht einstellte.

Als auch noch eine Anlage für seine Lebensgefährtin in Höhe von Euro 20.000 schiefging und das Geld verloren war und auch die ihn anzeigte nahm die Polizei die Ermittlungen gegen den Münchner wegen gewerbsmäßigen Betrugs auf, die vor eineinhalb Jahren in eine Anklage mündeten. Sein Versuch, die Dinge klarzustellen, waren von Polizei und Staatsanwaltschaft als Ausreden aufgenommen worden.

Nach einem Wechsel seines Verteidigers mußte in der Hauptverhandlung vor der Strafrichterin des Amtsgerichts München Schadensbegrenzung betrieben werden. Nach entsprechender Absprache konnte für den Angeklagten (Verteidiger RA Florian Schneider) eine Haftstrafe verhindert und stattdessen 1 Jahr und 8 Monate auf Bewährung erreicht werden.

17. April 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-04-17 11:15:092015-01-28 17:53:22Folgenreiche Anlageberatung für Münchner

Ermittlungsverfahren gegen 14-jährige Schüler wegen Sachbeschädigung

Allgemein, Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Die Rache an ihrem Direktor hat einigen 13- und 14-jährigen Schülern ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I eingebracht. Die Jugendlichen hatten letztes Jahr in Sommer beschlossen, ihrem Direktor klarzumachen, dass sie ihn nicht mögen. Deshalb entschieden sechs von ihnen, sich zusammenzutun und unter Einsatz von Sekundenkleber die Türschlösser in ihrer Schule zu verkleben. Die großen Mengen an Kleber sollten im Supermarkt organisiert werden, wobei klar war, dass man vom seinem Taschengeld nicht alles kaufen kann, sondern einen erheblichen Teil klauen muß. Mitte Juli letzten Jahres schlugen sie dann zu und verklebten zunächst 10 Türschlösser so gründlich, dass eine Reparatur nicht mehr möglich war. Als diese Aktion zu ihrer Zufriedenheit verlaufen war drängte sich eine Wiederholung förmlich auf. 4 Tage später wurde ein weiterer Mittäter organisiert und weiterer Sekundenkleber. Diesmal allerdings wurden nicht nur 15 weitere Schlösser demoliert.

Nach dem Eindringen in ihr abendlich leeres Gymnasium fand sich zur großen Freude eine Spraydose, mit der der neu angeworbene Mitschüler (Verteidiger RA Florian Schneider) Schmähparolen auf eine Hauswand und einen Container sprühte, zusammen mit Penissymbolen und dem Namen des Schulleiters.

Die sofort eingeschaltete Polizei hatte in den folgenden Tagen leichtes Spiel. Während der Älteste der Truppe, der neu Angeworbene, alles richtig machte und die Aussage verweigerte fing einer der 13-Jährigen sofort nach einer entsprechenden Ansprache durch die Polizei an, ausgiebig zu texten und die anderen Mitverschwörer zu benennen. Schnell waren alle Täter aufgespürt. Nun droht allen, die schon 14 Jahre alt waren zur Tatzeit und damit strafmündig, eine Anklage und eine Verhandlung vor dem Münchner Jugendgericht. Hauptärgernis für diese älteren Beschuldigten dürfte vor allem die Schadenswiedergutmachung werden, da viele Tausend Euros an Schaden zusammengekommen sind, die der Jugendrichter sicherlich den Jugendlichen auferlegen wird. Die 13-Jährigen dagegen kommen ungeschoren davon, obwohl sie voll mitgemacht hatten. Außerdem wirds wohl Sozialstunden geben.

3. April 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-04-03 11:18:002015-01-28 17:55:22Ermittlungsverfahren gegen 14-jährige Schüler wegen Sachbeschädigung

Haftbefehl gegen Rumänen wegen Handelns mit gefälschten iPhones

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc., Vermögensdelikte

Der Versuch, seine Reise nach Deutschland und wieder zurück nach Rumänien mit dem Verkauf gefälschter IPhones zu finanzieren, brachte einen Familienvater ohne Umwege in den Knast: Der 34-jährige Rumäne hatte vor drei Wochen in der Fußgängerzone am Stachus versucht, 2 gefälschte IPhones 4S zu verkaufen, die er (nach eigenen Angaben bei der Polizei) kurz zuvor in Rumänien für rund 300 ? erworben haben will. Nach seiner Einreise nach Deutschland hatte er sofort sein Glück bei einem Passanten versucht und hatte einem ihm völlig unbekannten Mann ein weißes IPhone 4S zum Preis von 150 ? angeboten. Dem Passanten waren jedoch 150 ? zuviel gewesen und er hatte abgelehnt. Kurzerhand hatte der Verkäufer den Preis auf 50 ? reduziert. Jetzt allerdings war der Passant mißtrauisch geworden, nur zum Schein hatte er eingewilligt. Er hatte vorgegeben, zur Bank gehen zu müssen, um Geld zu holen Allerdings hatte er sich nicht auf den Weg zur Bank gemacht, sondern zu zwei Polizisten in der Fußgängerzone.

Der Passant war davon ausgegangen, dass das IPhone geklaut ist, deshalb führte er die Beamten zu dem Handyverkäufer. Die Polizisten durchsuchten den Mann und fanden insgesamt zwei IPhones 4S in schwarz und weiß, die dem Originalprodukt auf den ersten Blick täuschend ähnlich sahen. Bei genauerer Prüfung der beiden Geräte erkannten die Beamten jedoch, dass die Bedienung und die Grafikqualität nicht dem Originalprodukt entsprachen und dass es sich deshalb um Billigfälschungen handeln mußte. Die beiden Polizisten nahmen den Mann (Verteidiger RA Florian Schneider) fest, vom Haftrichter wurde sofort Haftbefehl erlassen. Da der Beschuldigte mit seiner Familie in Rumänien wohnt und keinen festen Wohnsitz und keinerlei soziale Bindungen in Deutschland hat, besteht bei ihm nach Ansicht des Richters Fluchtgefahr.

Die eigentliche Tragödie des Falles besteht jedoch darin, dass der Mann krank ist und letztlich nur zum Zwecke eines Arztbesuches nach Deutschland eingereist war. Um die Reise- und Arztkosten aufzubringen war er auf die Idee verfallen, gefälschte Handys, die er in seiner Heimat billig erworben hatte, möglichst teuer zu verkaufen. Statt im Krankenhaus sitzt er nun im Knast und wird womöglich die drei bis vier Monate auf seine Gerichtsverhandlung warten müssen. In Stadelheim wird er übrigens ärztlich versorgt, was sein Hauptproblem etwas lindern dürfte.

20. März 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-03-20 11:14:472015-01-28 18:00:22Haftbefehl gegen Rumänen wegen Handelns mit gefälschten iPhones

60 Tagessätze Geldstrafe für Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch

Allgemein, Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Als sie sich letztes Jahr von ihrem Freund trennte und überstürzt aus seiner Wohnung in der Nähe von München auszog dachte die 21-jährige Angeklagte nicht daran, dass sich alle ihre Sachen noch in seiner Wohnung befanden. Ihr einziger Gedanke war, nix wie weg. Prompt entwickelte sich aber aus dieser Eile ein Problem, das in eine Hauptverhandlung am Mittwoch vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck mündete. Als sie nämlich nach ihrem Auszug immer wieder versuchte, ihren Ex telefonisch zu erreichen und ihn zu einer Herausgabe ihrer Sachen zu bewegen, scheiterte sie. Entweder war der Ex nicht da oder hatte keine Zeit für ein Treffen. Als die 21-Jährige merkte, dass sie nur hingehalten wurde und eine Rückgabe ihrer Habseligkeiten in weite Ferne rückte, entschloß sie sich, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und den Ex zuhause aufzusuchen. Als der schon wieder nicht da war platzte ihr der Kragen und sie begab sich rechtlich gesehen auf Abwege.

Sie schlug einfach ein Fenster im Flur ein, – die Örtlichkeiten kannte sie ja lange genug, – und öffnete so von innen das Fenster. Dann stieg sie ein und gelangte ohne weitere Schwierigkeiten zur Wohnungstüre, die üblicherweise nicht verschlossen war. So konnte sie ohne Probleme aus der Wohnung ihre Sachen herausholen. Allerdings konnte sie beim Verlassen der Wohnung ihr Temperament nicht zügeln und es sich nicht verkneifen, der ziemlich schlecht und billig konstruierten Wohnungstüre einen heftigen Tritt zu versetzen, der die Türe komplett zerstörte. Genau dieser Krach war, es, der einen Nachbarn aufmerksam machte, – der zufällig natürlich auch noch Polizist war, – und der dann dem Ex die Sache meldete, sodaß die 21-Jährige (Verteidiger RA Florian Schneider) mit ihrem Einbruch aufflog.

Da sie geständig war und wirklich gar nix Anderes fehlte, als ihre eigenen Sachen, lag einige Monate in der Post ein Strafbefehl des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck, der eine Geldstrafe enthielt. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck wirkte es sich allerdings etwas negativ aus, dass sie sich bis zu ihrem 21. Lebensjahr schon ein paar Jugendverfehlungen geleistet hatte, sonst wäre das Verfahren wohl eingestellt worden. Da sie aber den von ihr verursachten Schaden wiedergutgemacht hat verurteilte sie der Strafrichter wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch tatmehrheitlich mit Sachbeschädigung nur zu einer Geldstrafe in Höhe von Euro 500. Die Angeklagte nahm das Urteil sofort an.

6. März 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-03-06 10:59:252015-01-28 18:08:5060 Tagessätze Geldstrafe für Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch

Haft für 3 Spanier wegen des Verdachts des Raubes in München

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Ein kurzer Besuch auf dem Münchner Viktualienmarkt Ende Januar brachte drei in Spanien wohnhafte Chilenen unangenehmen Kontakt mit der Münchner Kripo und dem Ermittlungsrichter: Die Drei, zwei Männer und eine Frau, waren frisch aus dem Ausland eingetroffen beim Schlendern über den Viktualienmarkt von Zivilbeamten überwältigt und verhaftet worden. Als sie dem Ermittlungsrichter im Polizeipräsidium vorgeführt wurden wurde ihnen ein Haftbefehl ausgehändigt, der auf Raub lautete. Nach den Meinung der Staatsanwaltschaft München I soll das Trio vorletztes Jahr in München insgesamt 15 Raubzüge bei Münchner Geschäften und Passanten veranstaltet und dabei erhebliche Beträge an Geld, Wertsachen und Kreditkarten erbeutet haben, um ihr Leben damit zu finanzieren. Um keine Probleme zu bekommen sollen bei der Einreise falsche EU-Ausweise im Einsatz gewesen sein, da sie wegen ihrer chilenischen Staatsangehörigkeiten ansonsten nicht in den Genuß der europäischen Reisefreiheit gekommen wären.

Die drei Chilenen befinden sich damit seit ihrer Verhaftung Ende Januar in Untersuchungshaft und müssen sich nach vorläufiger Einschätzung auf weitere Monate in Haft einrichten. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft waren allerdings die beiden Männer die Haupttäter, die 33-jährige Frau (Verteidiger RA Florian Schneider) soll nur als Gehilfin tätig gewesen sein. Sie soll Schmiere gestanden und dem Männerduo bei der Begehung der Raubzüge ein bürgerliches Aussehen verliehen haben. Das ändert aber natürlich nichts an einer eventuellen Strafbarkeit Beihilfe zum Raub, falls sich der Tatverdacht der Staatsanwaltschaft bestätigen sollte.

Für die Beschuldigte, die Mutter von drei Kindern ist, wird sich nun als Nächstes die Frage stellen, wie sie die Untersuchungshaft abkürzen kann, um schnellstmöglich wieder zu ihren Kindern zu gelangen, die sie alleine erzieht. Schwer zu ihrem Nachteil wirkt sich aus, dass sie nicht nur mit einem falschen Ausweis unterwegs gewesen sein soll, sondern natürlich auch in Deutschland keinen Wohnsitz hat. Da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass sie eine erhebliche Strafe zu erwarten hat im Falle eines Schuldspruchs, wird es angesichts dieser Umstände schwierig werden, den Haftgrund der Fluchtgefahr auszuhebeln.

28. Februar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-02-28 10:53:222015-01-30 13:14:13Haft für 3 Spanier wegen des Verdachts des Raubes in München
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