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Kein Führerscheinentzug trotz Drogen

Betäubungsmittelgesetz, Straßenverkehrsdelikte

Ein etwa 30-Jähriger (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte soeben vor der Führerscheinstelle Erfolg: Die Führerscheinstelle verzichtete auf den Entzug seiner Fahrerlaubnis, obwohl ihm genau dies noch vor zwei Monaten angedroht worden war. Hintergrund war eine Verurteilung wegen Besitzes von XTC-Tabletten im Jahr 2008 durch das Amtsgericht München zu einer Geldstrafe: Der Münchner hatte damals in einem Club in München einen 50 Euro Geldschein vom Boden aufgehoben, in den Amphetamine eingewickelt waren. Da er den Geldschein behalten wollte, aber nicht wußte, wohin mit den Btm, steckte er die XTC-Tabletten einfach ein, um sie bei der nächsten Gelegenheit zu entsorgen, ohne daß es auffällt. Als er den Club verließ hatte er sie aber noch in der Hosentasche und wurde prompt von Zivilbeamten kontrolliert. Da er nicht wußte, ob er sich mit einer Aussage belasten würde verhielt er sich richtig und machte keine Angaben zur Sache. Die Führerscheinstelle erfuhr jedoch von der Strafsache.

Mit einer Verzögerung von geschlagenen 3 (drei!) Jahren meldete sie sich bei dem Münchner und forderte von ihm eine medizinische Untersuchung mit dem Ziel, festzustellen, ob er Drogenkonsument war bzw. ist oder nicht. Der Mann kam der Aufforderung fristgemäß nach und lieferte ein einwandfreies Gutachten, das ihn von jedem diesbezüglichen Verdacht komplett freisprach. Da die Gutachterin ihm jedoch attestierte, man könne ihm zwar keinerlei Konsum nachweisen, aber er habe eigentlich nicht sehr ehrlich gewirkt bei der Exploration, meldete sich Anfang diesen Jahres die Führerscheinstelle erneut bei ihm und erklärte ihm, man werde ihm nun die Fahrerlaubnis entziehen, er könne hierzu zwar noch Stellung nehmen, ansonsten sei de facto schon alles entschieden.

In dieser Phase des Verfahrens hatte der Mann mich aufgesucht und um Rat gefragt. Im Laufe des Schriftwechsels mit der Führerscheinstelle (im Rahmen der Anhörung zur geplanten Entziehung) war dem KVR dann klar geworden, daß es sich auf ziemlich dünnes Eis begab mit der geplanten Entziehung, daher verzichtete sie nun auf jegliche Führerscheinmaßnahme und stellte das Verfahren ein.

24. Februar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-02-24 17:25:022015-02-01 00:20:45Kein Führerscheinentzug trotz Drogen

Haftbefehl gegen 22-jährigen Drogenabhängigen wegen mehrfachen Handtaschenraubs

Betäubungsmittelgesetz, Eigentumsdelikte

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München hat im November des letzten Jahres gegen einen 22-Jährigen aus dem Münchner Umland Haftbefehl erlassen, der im Wesentlichen mit Wiederholungsgefahr und Fluchtgefahr wegen hoher Straferwartung begründet worden ist. Hintergrund des Haftbefehls war eine intensive Fahnung der Münchener Polizei nach einem jungen Mann, der mehrere ältere Damen überfallen und ihnen die Handtaschen geraubt hatte. Die Polizei war jedesmal sofort zu Hilfe gerufen worden, allerdings immer erst, nachdem der Täter bereits verschwunden war. Aufgrund der intensiven Fahndung gelang es dann, den Tatverdächtigen zu fassen, der sofort die Taten gestand. Wie sich herausstellte handelte es sich um einen Beschuldigten, der durchaus unter der Rubrik Intensivtäter geführt werden könnte, denn er war wenige Monate zuvor erst nach fast dreijähriger Strafhaft aus der Jugendstrafanstalt entlassen worden, was er sich wegen seines langen Vorstrafenregisters eingefangen hatte.

Der junge Beschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte bei der Haftentlassung im letzten Sommer durchaus zunächst den festen Vorsatz gehabt, ab dato ein straffreies Leben führen zu wollen und dies auch etwa zwei Monate durchgehalten. Dann hatte ihn allerdings wieder sein altes Problem eingeholt, nämlich seine Drogensucht, die er bis heute immer noch nicht erfolgreich behandelt hat. Da sein Arbeitsverdienst vorne und hinten nicht ausreichte, den hohen Konsum von Kokain und vor allem mengenweise Cannabis zu finanzieren und der Konsumdruck immer größer wurde war er letztlich doch wieder in sein altes Muster verfallen, mittels Straftaten seinen Extremkonsum zu finanzieren. Daher hatte er dieses Mal auf die Idee gehabt, ältere Damen zu überfallen, um denen die Handtaschen zu rauben.

Bei den Raubtaten, die dem Beschuldigten angelastet werden, handelt es sich also sozusagen um klassische Beschaffungskriminalität. Sobald er wieder im Knast sitzt und der Kopf klar wird ist er froh und glücklich, dem Konsumdruck entkommen zu sein und empfindet seine Untersuchungshaft im Grunde als Wohltat. Sein größter Wunsch ist allerdings, draußen mit dem Leben klarzukommen, ohne wieder von den Droge eingeholt zu werden. Die bevorstehende Hauptverhandlung wird also für die Verteidigung mit dem Ziel „Therapie statt Strafe“ zu führen sein, um den Beschuldigten endlich in eine erfolgreiche Therapie zu bringen: Nach den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetztes ist es nämlich möglich, anstelle einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Jahren eine Drogentherapie zu absolvieren und dann im Erfolgsfalle den Strafrest zur Bewährung ausgesetzt zu bekommen. Für den sehr therapiewilligen Beschuldigten also eigentlich genau der richtige Weg. Hier wird allerdings das Problem zu bewältigen sein, dass der Beschuldigte als Intensivtäter erheblich vorbestraft ist und nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft weit mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe im Raum stehen. Er wird also mit einem umfassenden Geständnis und echter Aufklärungshilfe zu seinen Lieferanten möglichst viel gutes Wetter machen müssen, um sein Ziel zu erreichen.

5. Februar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-02-05 10:50:462015-02-01 00:22:56Haftbefehl gegen 22-jährigen Drogenabhängigen wegen mehrfachen Handtaschenraubs

Führerscheinentzug bei Ecstasy

Betäubungsmittelgesetz, Straßenverkehrsdelikte

Die Führerscheinstelle beim Kreisverwaltungsreferat München hat soeben einem 32-Jährigen (Anwalt: RA Florian Schneider) angekündigt, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, weil er im Jahre 2008 vom Amtsgericht München wegen des Besitzes von 4 XTC-Tabletten zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist. Der Münchner hatte damals in einem Club auf dem Boden einen Geldschein gefunden, in den vier Ecstasy-Tabletten eingewickelt waren. Er hatte es nur auf den Geldschein abgesehen, die Tabletten waren ihm egal, er wollte sie so schnell wie möglich wegwerfen und steckte sie zunächst ein, da ihm ein Herumtragen in der Hand zu gefährlich erschien. Kurz darauf wurde er von der Polizei kontrolliert, die die 4 Tabletten natürlich fand und sofort ein Emittlungsverfahren wegen des Verdachts des Besitzes von Drogen einleitete, das Amtsgericht München erließ später einen Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen gegen ihn, den der Münchner akzeptierte.

Nachdem drei Jahre lang nichts mehr weiter passiert war, – der Münchner hatte seine Geldstrafe inzwischen bezahlt, – kam Mitte letzten Jahres 2011 ein Schreiben der Führerscheinstelle München, in dem er aufgefordert wurde, nachzuweisen, daß er keine Drogen konsumiert. Dieser Aufforderung war der Mann sofort nachgekommen und hatte fristgemäß einen medizinischen Untersuchungsbericht vorgelegt, ausweislich dessen er tatsächlich nicht nur aktuell nichts konsumiere, sondern auch in der Vergangenheit nichts konsumiert habe.

Trotz dieses äußerst günstigen Gutachtens hat die Führerscheinstelle nun angekündigt, die Fahrerlaubnis zu entziehen, was sich der Münchner nachvollziehbarerweise nicht gefallen lassen will. Im Rahmen der Anhörung wird nun versucht werden, der Führerscheinstelle die Entziehung auszureden, sollte dies nicht gelingen, wird geklagt werden.

9. Januar 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-01-09 17:20:502015-02-01 00:27:24Führerscheinentzug bei Ecstasy

Keine Haft bei THC-Anpflanzung

Betäubungsmittelgesetz

Ein etwa dreißigjähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) muß sich seit dieser Woche einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) stellen: Der Mann hatte einen Teil seiner Wohnung in der Mitte von München für den Anbau von etwa 35 Cannabispflanzen genutzt, die zwar nicht besonders groß waren (auch wegen der eingeschränkten Lichtverhältnisse in der Wohnung), aber allesamt erntereif. Dieses gärtnerische Engagement des Mannes war über lange Zeit nicht weiter aufgefallen, zumal er (jedenfalls bislang unwidersprochen) nur für seinen eigenen Konsum angebaut hatte. Anläßlich einer Durchsuchung seiner Wohnung im Rahmen eines ganz anderen Ermittlungsverfahrens gegen seinen früheren Arbeitgeber, wo von Zollbeamten lediglich Gehaltsunterlagen gesucht worden waren, fanden die Beamten die Pflanzen und zogen die Kripo hinzu, die alle Pflanzen beschlagnahmte, ebenso wie gebrauchsfertiges Cannabis und jede Menge Cannabissamen.

Die Anpflanzung von Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung verstößt gegen das BtmG, auch wenn die Ernte nur dem eigenen Konsum dient. Beim Beschuldigten wird natürlich der Verdacht laut werden, er habe nicht nur für seinen Eigengebrauch angebaut, sondern auch für den Verkauf.

Dieser Verdacht wird begründet werden mit der erheblichen Menge an Pflanzen, die sichergestellt wurde. Nach der gegenwärtigen Aktenlage wird es jedoch keinen Beweis für ein derartiges Verkaufen oder für eine Abgabe an Dritte geben. Dem Beschuldigten droht allerdings trotzdem eine Verurteilung wegen des Besitzes von Cannabis in nicht geringer Menge.

16. Dezember 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-12-16 17:16:572015-02-01 00:30:03Keine Haft bei THC-Anpflanzung

Bewährung für 1 kg Cannabis

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Nach kurzer Untersuchungshaft Anfang des Jahres mußte sich Mitte Oktober ein inzwischen 21 jähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) vor dem Müncher Jugendgericht verantworten, dem die Staatsanwaltschaft München vorwarf, mit etwas mehr als 1 Kilo Marihuana Handel getrieben zu haben: Der bei der Tat noch Zwanzigjährige hatte von einem Dealer in München zunächst nur kleine Mengen für seinen eigenen Konsum erworben und schlimmstenfalls mit Freunden geteilt. Auf Druck des Dealers, der ihm keine kleinen Mengen mehr verkaufen wollte, mußte er dann plötzlich im Kilobereich erwerben und diese für ihn ungewohnte Menge auch schnell absetzen, um seine Schulden bei dem Dealer bezahlen zu können. Das Gras bunkerte er zwar in einem guten Versteck, flog aber bei seinem Bemühen, schnell zu verkaufen, auf. Er ging sofort in Untersuchungshaft, kam aber schon nach einer Woche frei, nachdem er sehr offen und sogar überschießend ausgesagt hatte und zur Festnahme des Dealers beigetragen hatte.

Die Auflagen des Münchner Jugendgerichts im Außervollzugsetzungsbeschluß lauteten auf Therapie und ständiges Screening. Da er diese Auflagen äußerst gewissenhaft befolgt hatte gelang es ihm, bis zur Hauptverhandlung auf freiem Fuß zu bleiben und das Gericht als freier Mann zu betreten.

In der Hauptverhandlung vor dem Münchener Jugendgericht pochte die Staatsanltschaft zwar auf eine Haftstrafe unter Hinweis auf die sehr große Menge an THC, die vertickt worden war. Das Amtsgericht München folgte jedoch dem Antrag der Verteidigung und verhängte eine Jugendstrafe zur Bewährung.

22. November 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-11-22 17:08:362015-02-01 11:57:07Bewährung für 1 kg Cannabis

Haftbefehl gegen Drogendealer

Betäubungsmittelgesetz

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dachau hat soeben einen Haftbefehl gegen zwei Drogenhändler erlassen: Am 5. August hatten Drogenfahnder der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck zwei Männer beim Drogenhandel in Dachau beobachtet und einen 26- und einen 31-Jährigen dingfest machen können. Dabei soll es sich um einen großen Schlag gegen die Rauschgiftszene gehandelt haben nach Angaben der Strafverfolger: Demnach hätten mehrere Kilogramm Marihuana sowie geringere Mengen an Kokain und Amphetaminen sichergestellt werden können. Der Marktwert der Drogen in Dealerkreisen werde auf rund Euro 45 000 geschätzt. Dank mehrerer anonymer Hinweise sei der 31-Jährige durch Fahnder observiert worden, so dass dieser schließlich bei der Übergabe einer Tasche an den 26-jährigen Beschuldigten habe beobachtet beobachtet werden können. In der Tasche sei ein großer Anteil der oben genannten Betäubungsmittel gefunden worden.

Bei den daraufhin erfolgten Hausdurchsuchungen habe man dann große Mengen Rauschgift sowie eine Aufzuchtanlage für Cannabis gefunden. Außerdem sei ein ganzes Arsenal an Waffen im Keller des 31-jährigen Beschuldigten sichergestellt und beschlagnahmt worden: Baseballschläger, ein Luftgewehr, eine Machete und ein Elektroschocker. Skurrilerweise seien die Beamten bei der Durchsuchung auf den zweiten Sohn des Beschuldigten im Alter von 21 Jahren aufmerksam geworden, der zusammen mit einem 20-jährigen Freund in seinem Zimmer Marihuana konsumiert habe. Als auch in der Schublade im Wohnzimmer ein Brocken Haschisch des 54-jährigen Vaters aufgefunden wurde, war für die Beamten klar, dass es sich um eine „reine Drogenfamilie“ handle.

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dachau hatte daher auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II einen Untersuchungshaftbefehl erlassen, die beiden Beschuldigten seien in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim verbracht worden. Gegen die Beiden solle nun Anklage wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie des illegalen Besitzes von Waffen erhoben werden. Den Tätern droht, – wenn sich die Vorwürfe erhärten sollten, – eine Mindestfreiheitstrafe von 5 Jahren wegen des Handeltreibens mit Drogen unter Einsatz von Waffen. Der 21-jährige Bruder und sein 20-jähriger Freund sowie der 54-jährige Vater haben wegen des Verstoßes gegen das BtMG mit einer Maximalstrafe von bis zu 5 Jahren zu rechnen.

26. August 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-08-26 16:52:592015-02-01 12:29:54Haftbefehl gegen Drogendealer

Weisungsbetreuung für jugendlichen Btm-Dealer

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Vergangenen Mittwoch mußte sich vor dem Amtsgericht München eine 16-Jährige (Verteidiger RA F. Schneider) verantworten, der die Staatsanwaltschaft München I vorwarf, Marihuana in größten Mengen angekauft zu haben, um es mit Gewinn weiter zu verkaufen. Nach den Ermittlungen der Kripo hatte die Angeklagte noch als 15-Jährige über Freunde zweimal jeweils 40 Gramm Marihuana erworben und dann in kleinen Mengen weiterverkauft, unstreitig unter Anderem auch deshalb, um ihren eigenen Konsum zu finanzieren. der Gewinn war sehr überschaubar und die Sache flog schon nach dem zweiten Einkauf auf. Die Angeklagte hatte sofort nach ihrer Festnahme weit überschießend ausgesagt und dabei mehr gestanden, als man ihr zunächst nachweisen konnte: nur durch diese ihre Ausage war dem Mädchen ihr Handeltreiben nachzuweisen, da die Polizei hiervon noch gar nix gewußt hatte.

Dieses ihr Aussageverhalten war dann wohl auch der Grund, sie nicht länger bei der Polizei festzuhalten und sie dann in der Gerichtsverhandlung am Mittwoch schonend zu behandeln: Das Gericht verhängte als einzige Sanktion gerade mal eine Weisungsbeteuung, da offenkundig war, daß sie erhebliche Probleme zuhause hatte und externe Hilfe benötigte.

Nicht nur nach dem Gesetz wäre es mühelos möglich gewesen, das Handeltreiben mit Arrest zu bestrafen, auch nach der täglichen Praxis des Jugendgerichts in München wäre eher ein Arrest zu erwarten gewesen.

19. August 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-08-19 17:02:362015-02-01 12:31:01Weisungsbetreuung für jugendlichen Btm-Dealer

40 Monate für Drogendealer

Betäubungsmittelgesetz

Am Montag und Mittwoch stand vor der Großen Strafkammer des Landgerichts München I ein Pärchen des Vorwurfes des Handeltreibens mit Kokain in sechs Fällen in nicht geringer Menge. Die Frau soll insgesamt 4 Mal nach Frankfurt gefahren sein, um dort von einem polizeibekannten Dealer Kokain zu kaufen. In 2 weiteren Fällen war das Duo zu zweit nach Frankfurt gefahren, um von demselben Dealer Kokain zu kaufen, und hatten sich in einem Ibis-Hotel mit dem Verkäufer getroffen. Die Treffen wurden von dem als Hauptverdächtigen angesehenen Angeklagten (verteidigt von RA Florian Schneider) mit dem Verkäufer übers Telefon vereinbart. Das in Frankfurt erworbene Kokain verkaufte das Paar das dann sofort wieder in München an hiesige Kunden. Dabei wurde das Kokain jedoch auch von dem kokaionabhängigen Hauptangeklagten selbst konsumiert. Den Beiden war man auf die Schliche gekommen, da die Polizei den Verkäufer in Frankfurt bereits kannte und überwachte.

Im Dezember wurden beide in ihrer Wohnung in München verhaftet, seitdem befanden sie sich in Untersuchungshaft. Der Hauptangeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 Monaten verurteilt, die weibliche Täterin zu 2 Jahren und 10 Monaten.

Obwohl beide zusammen handelten und damit gemeinschaftlicher Drogenhandel angeklagt war wurde in der St5rafe differenziert, da der Mann als Initiator galt. Dass er trotzdem nur etwas mehr als 3 Jahre erhielt hat damit zu tun, daß er sofort ein umfangreiches Geständnis ablegte. Außerdem wurde ihm seine eigene Abhängigkeit zugute gehalten.

13. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-13 16:44:542015-02-01 14:20:4240 Monate für Drogendealer

Bewährung für Drogenhandel

Betäubungsmittelgesetz

Das Amtsgericht Wolfratshausen hat ein Pärchen zu Bewährungsstrafen verurteilt, dem die Staatsanwaltschaft München II vorwarf, mit Drogen gehandelt zu haben. Die beiden Geretsriedern waren selbst Konsumenten von Drogen und finanzierten mit dem Verkauf von Speed, Marihuana und Kokain ihren Konsum. Besonders gravierend an den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft war, daß die Beiden auch Marihuana an einen Minderjährigen verkauft hatten: Ein Vierzehnjähriger hatte ebenfalls von den Beiden aus Geretsried Btm bezogen. Wie häufiger in derartigen Verfahren, in denen ein Paar auf der Anklagebank sitzt, war auch in diesem Verfahren zu beobachten, daß die Frau sämtliche Schuld auf ihren Partner zu schieben versuchte: Erst über ihn sei sie an Drogen geraten und habe angefangen, ihm beim Handeltreiben zu helfen. Die Staatsanwaltschaft ebenso wie das Amtsgericht Wolfratshausen gingen jedoch von einer gemeinschaftlichen Begehungsweise aus.

Die Aussage des vierzehnjährigen Zeugen, der Auskunft hätte geben sollen, wann er von wem und wie oft Drogen erworben hatte, belastete hauptsächlich den Angeklagten, war aber auch über weite Strecken unbrauchbar. Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts war daher das offene und klare Geständnis des Angeklagten, der unumwunden seinen Anteil einräumte, ohne zu versuchen, seine Verantwortung auf andere zu schieben.

Das Amtsgericht Wolfratshausen verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten und seine Ex-Freundin zu 2 Jahren, beide Strafen auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Frau eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten gefordert, die wegen der Höhe der Strafe nicht mehr zur Bewährung hätte ausgestzt werden können.

24. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-24 16:34:422015-02-01 15:34:06Bewährung für Drogenhandel

Kein Haftbefehl für jugendlichen Serieneinbrecher

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Die Staatsanwaltschaft München I hat davon abgesehen, den Erlaß eines Haftbefehls gegen einen 18-jährigen Beschuldigten zu beantragen, dem vorgeworfen wird, durch Serieneinbrüche in Autos seinen Drogenkonsu finanziert zu haben. Seit Januar 2011 waren die Einbrüche in Autos in Germering und Unterpfaffenhofen sprunghaft angestiegen, ohne daß die Polizei des Täters habhaft werden konnte. Erst am Dienstag der vergangenen Woche war die Festnahme des Verdächtigen gelungen, nachdem der bei einem „Besuch“ eines Carport gefilmt worden war und ein Bekannter ihn angezeigt hatte, auch ihn beklaut zu haben. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten wurde jede Menge Tatbeute und Geld gefunden. Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen amtsbekannten arbeitslosen Drogensüchtigen.

Obwohl dem Beschuldigten insgesamt 27 Einbrüche und Diebstähle angelastet werden mit einer Tatbeute im Wert von insgesamt Euro 9.000 bleibt der Beschuldigte auf freiem Fuß.

Den Beschuldigten hatten wohl nur sein sofortiges Geständnis und sein fester Wohnsitz vor einer Inhaftierung bewahrt: Er hatte angegeben, seine Drogen- und Spielsucht mit den Einbrüchen finanziert zu haben.

15. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-15 16:27:542015-02-01 15:44:30Kein Haftbefehl für jugendlichen Serieneinbrecher
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