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Führerscheinentzug bei Ecstasy

Betäubungsmittelgesetz, Straßenverkehrsdelikte

Die Führerscheinstelle beim Kreisverwaltungsreferat München hat soeben einem 32-Jährigen (Anwalt: RA Florian Schneider) angekündigt, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, weil er im Jahre 2008 vom Amtsgericht München wegen des Besitzes von 4 XTC-Tabletten zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist. Der Münchner hatte damals in einem Club auf dem Boden einen Geldschein gefunden, in den vier Ecstasy-Tabletten eingewickelt waren. Er hatte es nur auf den Geldschein abgesehen, die Tabletten waren ihm egal, er wollte sie so schnell wie möglich wegwerfen und steckte sie zunächst ein, da ihm ein Herumtragen in der Hand zu gefährlich erschien. Kurz darauf wurde er von der Polizei kontrolliert, die die 4 Tabletten natürlich fand und sofort ein Emittlungsverfahren wegen des Verdachts des Besitzes von Drogen einleitete, das Amtsgericht München erließ später einen Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen gegen ihn, den der Münchner akzeptierte.

Nachdem drei Jahre lang nichts mehr weiter passiert war, – der Münchner hatte seine Geldstrafe inzwischen bezahlt, – kam Mitte letzten Jahres 2011 ein Schreiben der Führerscheinstelle München, in dem er aufgefordert wurde, nachzuweisen, daß er keine Drogen konsumiert. Dieser Aufforderung war der Mann sofort nachgekommen und hatte fristgemäß einen medizinischen Untersuchungsbericht vorgelegt, ausweislich dessen er tatsächlich nicht nur aktuell nichts konsumiere, sondern auch in der Vergangenheit nichts konsumiert habe.

Trotz dieses äußerst günstigen Gutachtens hat die Führerscheinstelle nun angekündigt, die Fahrerlaubnis zu entziehen, was sich der Münchner nachvollziehbarerweise nicht gefallen lassen will. Im Rahmen der Anhörung wird nun versucht werden, der Führerscheinstelle die Entziehung auszureden, sollte dies nicht gelingen, wird geklagt werden.

9. Januar 2012/von Florian Schneider
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