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Strafantrag nur 3 Monate nach der Tat möglich

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Opfervertretung – Nebenklage

Der Handwerksmeister aus dem Münchner Umland hatte im Grunde mehr als genug Anlass, sich aufzuregen: ein Unbekannter betritt zunächst unaufgefordert das Grundstück seiner Schwester, schaut sich um, fotografiert, und latscht dann ungeniert in sein Grundstück, sieht sich um und fotografiert alles. Der Handwerksmeister beobachtet das alles, während er vor seiner Einfahrt im Auto sitzt und telefoniert.

Als er aussteigt und den Fremden fragt, was er sucht, erfährt er von dem, das ginge ihn ja wohl gar nichts an. Als er dem Unbekannten eröffnet, dass er der Eigentümer ist, bekommt er zur Antwort, dass ihm das scheißegal sei. Dem Hauseigentümer platzt der Kragen und er droht dem Fremden, grob zu werden. Gegenseitige Beleidigungen werden ausgetauscht, schließlich ruft der Unbekannte, der sich später als kroatisch stämmiger Fenstervertreter outet, die Polizei und zeigt den Hauseigentümer wegen Beleidigung und Bedrohung an.

Die Polizei rückt mit 3 Streifenwagen und 6 Beamten an und schafft es ebenfalls kaum, den Vertreter vom Grundstück runter zu bringen. Am Ende steht ein Strafverfahren gegen den Eigentümer, – nicht gegen den Eindringling, – denn der führt sich gekonnt als armes Opfer auf, faselt von Gewalttätigkeiten des Hauseigentümers und Ähnlichem mehr. Und vor allem stellt er einen Strafantrag. Das eigentliche Opfer geht davon aus, dass die Sache mit der Entfernung des Eindringlings durch die Polizei ihr Bewenden hat und macht nichts.

Am Ende muss der Handwerksmeister (Verteidiger RA Florian Schneider) feststellen, dass nur deshalb, weil er keine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs und Beleidigung erstattet hat und auch keinen Strafantrag gestellt hat, er sich als Angeklagter einer Gerichtsverhandlung stellen muss und der eigentliche Täter ungeschoren davon kommt. Hausfriedensbruch und Beleidigung werden aber nur auf Strafantrag verhandelt, und der muss binnen 3 Monaten nach der Tat gestellt werden, sonst ist es zu spät!

28. Juli 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-07-28 20:33:132020-01-28 11:54:34Strafantrag nur 3 Monate nach der Tat möglich

Freispruch für Jugendliche wegen Körperverletzung

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die meisten von ihnen waren keine unbeschriebenen Blätter als das Münchner Jugendgericht ihnen eine neue Anklage wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlichen Körperverletzung schickte. Und sie aufforderte, sich Verteidiger zu suchen. Die sechs Heranwachsenden im Alter von 18 bis 21 Jahre mussten sich wegen einer Anzeige verantworten, die ein etwa gleichaltriger Jugendlicher gegen sie erstattet hatte. Es ging um einen Vorfall von Anfang Januar, als die 6 Angeklagten ihn gemeinschaftlich in seinem Hauseingang verprügelt haben sollen.

In der Hauptverhandlung vor dem Münchner Jugendschöffengericht am Mittwoch stellte sich dann jedoch heraus, dass der Anzeigenerstatter bei der Polizei maßlos übertrieben hatte und er tatsächlich nur mit einem der 6 eine Auseinandersetzung gehabt hatte, die zudem nicht zuletzt auch wegen seiner eigenen Provokationen gegen den Ältesten aus der Gruppe entstanden war.

Als sich auch die anderen Zeugen, – Passanten, die ursprünglich alles gesehen haben wollten, – in Widersprüche verwickelten blieb der Staatsanwaltschaft nichts mehr Anderes übrig, als selbst den Freispruch von 5 der 6 Angeklagten zu beantragen. Das Amtsgericht München folgte dem Antrag und sprach alle bis auf den Einen frei, der sich wegen einer geringfügigen Körperverletzung strafbar gemacht hatte, 

27. Juli 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-07-27 21:15:562016-08-31 11:01:27Freispruch für Jugendliche wegen Körperverletzung

Einstellung des Strafverfahrens wegen Sozialbetrugs

Vermögensdelikte

Die Mittvierzigerin aus München (Verteidiger RA Florian Schneider) war sich ganz sicher: Sie hatte seinerzeit, als sie Arbeitslosengeld I beantragen wollte, der Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt, dass sie einen Sparvertrag über Euro 20.000 auf der hohen Kante hatte. Die Beraterin am Schalter im Eingangsbereich hatte sich den Vertrag angesehen und ihn als unwichtig eingeschätzt.

Ein Jahr später wusste aber keiner mehr etwas davon, die Bundesagentur forderte ihre Leistungen zurück und zeigte die Frau gleichzeitig auch noch bei der Staatsanwaltschaft wegen Sozialbetrugs an. Die Frau musste Leistungen zurück zahlen und die Staatsanwaltschaft München I leitete ein Strafverfahren ein.

Die Nerven lagen blank, zumal sich die Frau keiner Schuld bewusst war. Inzwischen ist klar, dass die Frau keinen Betrug begangen hat, das Strafverfahren wurde eingestellt.

27. Juli 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-07-27 20:00:292016-08-31 11:02:18Einstellung des Strafverfahrens wegen Sozialbetrugs

Zeugen-Verhaftung im Gerichtssaal

Aussageverweigerungsrecht von Zeugen

Es dürfte zu den unerfreulichsten Erlebnissen gehören, die man im Kontakt mit der Justiz machen kann.

Der Herr aus der Schweiz war als entscheidender Entlastungszeuge im Münchner Prozess wegen der Messerstecherei auf der Wiesn im letzten Jahr eingeladen. Er sollte zu Gunsten der Angeklagten aussagen und ihre Version von einer Notwehrlage beim Zustechen bestätigen. Allerdings machte er vorletzte Woche die Erfahrung, wie es sich anfühlt, unmittelbar nach der Aussage im Gerichtssaal verhaftet zu werden.

Seine Version nach habe er in den Medien von dem Fall gehört und sich bemüßigt gefühlt, sich sofort bei den Verteidigern der Angeklagten Frau zu melden.  Denn er habe beobachtet, wie die Frau angegriffen worden sei und könne sich an diese Geschichte erinnern.

Dieser Sachverhalt fand nicht den geringsten Glauben beim Münchner Schwurgericht, er musste den Weg nach Stadelheim antreten. Erst nach einigen Tagen Untersuchungshaft klärte er über seine Verteidiger (RA Florian Schneider) Polizei und Gericht auf, was es mit seiner Aussage wirklich auf sich hat.

Die Geschichte ähnelt einer Räuberpistole vom Feinsten

Der sehr vermögende Ehemann der Angeklagten hatte wohl über die Anwälte seiner Frau erfahren, dass es nicht gut steht mit den Erfolgsaussichten der Verteidigungsstrategie und eine Verurteilung wegen versuchten Mordes zu befürchten ist. Da Geld wohl keine Rolle spielt wurde nun mit Hochdruck nach einem Zeugen gesucht, der in keinerlei Verbindung zu dem Fall und zu der Angeklagten steht, und prompt über die Geschäftsverbindungen des Ehemannes in der IT-Szene auch gefunden. Ein Norddeutscher mit Wohnsitz in der Schweiz war der Richtige. Für die Kleinigkeit von 100.000 Euro erklärte er sich bereit, auszusagen, er sei letztes Jahr Ende September am Käferzelt vorbeigelaufen und habe beobachtet, wie die Angeklagte von dem späteren Opfer angegriffen worden sei. Tatsächlich hatte er gar nichts gesehen und war auch nicht auf der Wiesn.

Da er auf seine Aussage im Vorfeld sehr detailliert juristisch vorbereitet worden war und Kenntnisse hatte, die nur von den Verteidigern der Angeklagte stammen könnten, werden die nun einige unruhige Tage und Wochen erleben, denn die Kripo wird sich nun um sie kümmern.

19. Juli 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-07-19 16:02:052016-08-31 11:03:16Zeugen-Verhaftung im Gerichtssaal

Freispruch nach Wiesnschlägerei

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Staatsanwaltschaft war sich bei Erhebung der Anklage sicher: der Angeklagte hat sich der vorsätzlichen Körperverletzung zu Lasten eines anderen Wiesnbesuchers strafbar gemacht.

Der Vorwurf hatte konkret gelautet, dass der etwa 25-jährige Student nach Wiesnschluss auf dem Weg von der Wiesn zum Weiterfeiern in einem der Münchner Clubs in der Innenstadt einen der vielen Anderen, die auf dem Heimweg waren, völlig grundlos angegriffen, einen Eckzahn ausgeschlagen, ihm dann die Jacke über die Ohren gezogen und ihn dann regelrecht vertrimmt hatte.

So hatte es der vermeintliche Geschädigte der Polizei geschildert, als die die beiden Kontrahenten trennte, und dabei seinen ausgeschlagenen Eckzahn hergezeigt. In der Beweisaufnahme des Strafgerichts vom Freitag stellte sich die Sache dann allerdings deutlich anders dar: Nicht nur der Angeklagte schilderte einen Angriff des vermeintlichen Geschädigten, der zuerst auf ihn losgegangen war und versucht hatte, ihn zu verprügeln, worauf er mit einem Schlag reagiert hatte, auch die anderen Zeugen schilderten einen sehr aggressiven Geschädigten, der auch noch nach dem Eintreffen der Polizei versucht hatte, auf den Angeklagten loszugehen und ihn zu schlagen.

Freispruch

Daher forderte nicht nur der Verteidiger (RA Florian Schneider) Freispruch für den Angeklagten, auch der Staatsanwalt selbst beantragte einen Freispruch. Das Amtsgericht folgte diesen Anträgen und auferlegte der Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.

1. Juli 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-07-01 13:36:352016-08-31 11:03:57Freispruch nach Wiesnschlägerei

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