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Schlägerei zwischen Flüchtlingen: die Konflikte zwischen den Heimatländern sind bei uns voll angekommen

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Für den Staatsanwalt ist wohl alles klar, aber in Wirklichkeit ist gar nichts geklärt: in einer Flüchtlingsunterkunft in der Umgebung von München hatten sich sechs Pakistani mit zwei Afghanen in die Haare gekriegt. Sechs Pakistani sitzen nun wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Raubes in Haft, ein Afghane wird als Opfer mit einigen Blessuren im Gesicht geführt.

Das sagen die Afgahnen

Nach dem, wovon die Staatsanwaltschaft München I im Moment ausgeht, waren zwei Afghanen in der Flüchtlingsunterkunft nach dem Austausch von diversen „Freundlichkeiten“ mit sechs Pakistani, mit denen sie in derselben Unterkunft untergebracht waren, – also heftigsten landestypischen Beleidigungen, – von allen sechs Pakistani angegriffen, geschlagen und beraubt worden. So dass dem einen Afghanen am Schluss nicht nur die Jacke, sondern auch 1.500 Euro fehlten, die in der Jacke gesteckt haben sollen. Das soll sein Flüchtlingsgeld für zukünftige Schleusungen gewesen sein. Die Jacke soll dem Afghanen nach zahllosen Tritten und Schlägen entwendet worden sein, die er am Boden liegend von allen sechs Pakistani abgekriegt haben soll.

Das sagen die Pakistani

Die Version eines der Pakistani, der zu den Haupttätern zählt (Verteidiger RA Florian Schneider), klingt ganz anders: Der verletzte Afghane hatte sich mit heftigsten Beleidigungen grundlos mit den Pakistani angelegt und am Ende wohl eine zu große Lippe riskiert, da er von den dermaßen Provozierten richtig Dresche bezogen hatte. Er hatte sich damit allerdings nicht abgefunden, sondern die Polizei gerufen und plötzlich behauptet, er sei überfallen und beraubt worden, wohl wissend, dass er damit ganz schlau in eine Opferrolle schlüpfen kann. Um das Ganze gut zu würzen behauptete er gleich noch den Verlust von 1.500 Euro. Da er einige Blessuren im Gesicht hatte glaubte ihm die Polizei, erwirkte gegen die sechs Pakistani Haftbefehle wegen Raubes und sperrte sie alle ein.

Die Version des Afghanen lässt jedoch einige Fragen offen, die viel mit der Herkunft der Beteiligten zu tun haben: Der Afghane gilt von seiner Volkszugehörigkeit her bei den Pakistani als ein klassischer Lügner, denn sein Volk soll schon lange den Ruf haben, sich nur mit Lügerei über Wasser halten zu können, weil sie es angeblich auf anderem Wege zu nichts bringen. Die Geschichte mit den geraubten 1.500 Euro sei völlig unglaubhaft, denn immerhin sei der Afghane nur durch eine lange Schleusung nach Deutschland gelangt. Es sei völlig unmöglich, dass ein Schleuser seinem Opfer soviel Geld übrig lasse, wie der Afghane behauptet, verloren zu haben. Einem Schleusungsopfer werde grundsätzlich alles Geld abgenommen, das er habe, und es werde ihm nichts an nennenswerten Beträgen gelassen!

Fazit

Ob diese Geschichte allerdings auf diesem Wege aufgeklärt werden wird ist dennoch fraglich, denn kein deutscher Richter wird sich in diese Untiefen der nationalen und regionalen Abneigungen begeben können, um über Schuld oder Unschuld zu entscheiden.

30. April 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-04-30 18:28:402016-08-31 10:38:17Schlägerei zwischen Flüchtlingen: die Konflikte zwischen den Heimatländern sind bei uns voll angekommen

Hausbesitzer vertreibt Eindringling und wird angezeigt

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Als der Unbekannte in die Einfahrt des Nachbarhauses ging, in dem Mutter und Schwester wohnen, und sich da umsah, ohne um Erlaubnis zu fragen und ohne zu klingeln, dachte sich der sechzigjährige Handwerker, der während eines Handytelefonates in seinem Auto vor der Einfahrt zu seinem Haus saß und das Geschehen beobachtete, noch nicht viel und glaubte an einen Irrtum. Als der Mann allerdings aus der Nachbarseinfahrt raus und ohne sich um ihn zu scheren in seine eigene Einfahrt ging und sein Haus einer eingehenden Inspektion unterzog wurde er unruhig. Er stieg aus und sprach den Mann an und fragte ihn, was er suche und ob er helfen könne. Als er die Antwort bekam, das ginge ihn überhaupt nichts an, und der Fremde ungeniert weiter auf seinem Grundstück herumlatschte fing er an, sich zu ärgern und er versuchte, den Unbekannten von seinem Grundstück zu bekommen. Es fielen unfreundliche Worte und, der Hausbesitzer wollte seinen Augen nicht trauen, der Eindringling rief die Polizei. Die kam sofort und leitete unverzüglich gegen den Hausbesitzer ein Strafverfahren wegen Bedrohung und Beleidigung ein, obwohl selbst die Polizeibeamten Mühe hatten, das vermeintliche Opfer von dem Grundstück des Beschuldigten herunter zu bekommen. Der Ärger gipfelte in einem Strafbefehl des Amtsgerichts über € 900 gegen den Hausbesitzer (Verteidiger RA Florian Schneider). Gegen den Strafbefehl wurde sofort Einspruch eingelegt, in der kommenden Hauptverhandlung wird dann versucht werden, die Verhältnisse gerade zu rücken und dem Angeklagten zu seinem Notwehrrecht zu verhelfen.

24. April 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-04-24 21:23:412020-01-28 11:56:01Hausbesitzer vertreibt Eindringling und wird angezeigt

Rauswurf aus dem Supermarkt wegen schreiendem Kind

Allgemein

Deutschland ist wohl immer noch eher ein Hundeland und kein Land für Kinder. Dieser Eindruck bestätigt sich gerade wieder bei dem Vorfall aus Berlin, der die Gemüter zum Ende letzter Woche erhitzt.

Eine junge Mutter von 15 Jahren geht schnell um die Ecke in den für sie fussläufig am Besten erreichbaren Supermarkt und nimmt ihren dreijährigen Sohn mit. Der hat wohl gerade seine Trotzphase und fängt mitten während des Einkaufs an, sich auf den Boden zu schmeißen und herum zu brüllen. Die Mutter, die alle Hände voll hat mit ihren Einkäufen, versucht zwar, so schnell wie irgend möglich fertig zu werden, um wieder nach Hause zu kommen, der Supermarktbesitzer kommt ihr aber dazwischen und wirft sie und ihren Wutzwerg hochkant aus dem Laden.

Deutschland kein Land für Kinder?

Bei allem Ärger über diese wenig nachvollziehbare Reaktion des Supermarktbesitzers muss doch festgehalten werden, dass diese Reaktion des Ladeninhabers rechtlich nicht zu beanstanden ist. Er ist als Inhaber des Hausrechts befugt, frei darüber zu entscheiden, wer seinen Laden betritt und wer ihn wieder zu verlassen hat. Das ist bei einem Supermarkt nicht anders als bei einer Kneipe oder einer privaten Wohnung, der Besitzer bzw. der Inhaber übt das Hausrecht aus! Hätte die junge Mutter die Anordnung des Inhabers nicht befolgt, den Laden sofort zu verlassen, hätte sie sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar gemacht und der Ladeninhaber hätte die Polizei rufen und Anzeige erstatten können.

Gegen den Ladeninhaber dagegen ist rechtlich nichts zu machen: Die junge Mutter kann an die Presse gehen und sich bei der Zentrale der Supermarktkette beschweren, mehr Möglichkeiten hat sie nicht. Wird also noch länger nicht so schnell was werden mit dem Land für Kinder!

17. April 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-04-17 15:45:102016-08-31 10:51:23Rauswurf aus dem Supermarkt wegen schreiendem Kind

Keine Notwehr trotz Angriffs

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Warten auf die S-Bahn mit Folgen: Nur noch kurz Eine rauchen und dann zur S-Bahn ins Münchener Umland, so dachten es sich ein 25-Jähriger und seine Freundin vor ziemlich genau einem Jahr, als sie am Wochenende in München weggegangen waren und kurz nach Mitternacht nach Hause wollten. Die Zigarette unter dem sog. „Schwammerl“ vor dem Münchner Hauptbahnhof wollte schon bald nicht mehr schmecken, als andere Herumstehende die Freundin anpöbelten und deshalb Gerangel und Geschubse entstand. Als der 25-jährige Gerüstbauer von dem Einen mit einem großen Hund bedroht wurde und ein Anderer ihn auch noch trat schlug er zu und verpaßte dem Treter einen Schlag ins Gesicht, zumal auch noch Drohungen kamen und er weiteren Übergriffen gerade gegen seine Freundin vorbeugen wollte. Die inzwischen aufgetauchte Bundespolizei versuchte die verschiedenen Straftaten aufzuklären und kam zum Ergebnis, dass der 25-Jährige als Täter einer vorsätzlichen Körperverletzung zu identifizieren ist. Dies, obwohl sämtliche Umstehenden angaben, nix gesehen zu haben und der Kontrahent des Gerüstbauers selbst sagte, an einer Strafverfolgung kein Interesse zu haben. Allerdings gabs natürlich vor dem Hauptbahnhof eine Kamera, die die Polizei zu Rate ziehen konnte und die tatsächlich einen Schlag des Gerüstbauers gegen seinen Widersacher aufgezeichnet hatte. Aber natürlich nur diesen Schlag: zur Vorgeschichte konnte die Kamera nix beitragen. Die Staatsanwaltschaft klagte den vielfach vorbestraften 25-Jährigen an, die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht zog sich über drei Gerichtstage und mehrere Wochen hin und keiner der Zeugen wollte irgendwas gesehen haben, – weder einen Schlag, noch einen Angriff! So blieb es beim Video vom Bahnhofsvorplatz als einzigem Beweismittel: die Staatsanwaltschaft beantragte eine unbedingte Haftstrafe gegen den Angeklagten, der Verteidiger (RA Florian Schneider) Freispruch. Das Amtsgericht wollte zwar an die Notwehrlage nicht glauben, fand aber auch den Schlag nicht so dramatisch, und verhängte eine moderate Geldstrafe von € 3.600 wegen vorsätzlicher Körperverletzung. 

15. April 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-04-15 17:36:322016-04-15 18:36:27Keine Notwehr trotz Angriffs

Jugendstrafe für Geldfälschung

Jugendliche - Heranwachsende

Nach 7 Monaten Strafverfahren zog das Münchner Jugendschöffengericht am Donnerstag den Schlußstrich und verurteilte einen 19-Jährigen aus dem Münchner Umland zu einer Jugendstrafe auf Bewährung. Der Jugendliche war vergangenen September in Münchner Clubs dabei ertappt worden, wie er gefälschte Fünfzigeuroscheine beim Bezahlen von Eintritten und Drinks waschen wollte. Als die Security ihn festhielt hatte er sich zunächst noch rausreden können und behaupten können, er selbst sei Opfer und habe sich beim Wechseln das Falschgeld eingefangen. Als er jedoch am nächsten Tag erneut mit falschen Geldscheinen auffiel war er festgenommen worden und hatte ein umfangreiches Geständnis abgelegt: er gestand, über das Darknet insgesamt vier Falschgeld-Bestellungen im Nennwert von einigen tausend Euro getätigt zu haben und versucht zu haben, diese Blüten in München und im Münchner Umland vorwiegend bei kleinen Dönerläden, Taxifahrten und in Clubs versucht zu haben, zu waschen. Der Staatsanwalt hatte sofort Haftbefehl beantragt, den die Jugendrichterin dann zwar erlassen hatte, aber angesichts des Nachtatverhaltens des Beschuldigten sofort außer Vollzug gesetzt hatte: Der Jugendliche ( Verteidiger RA Florian Schneider) hatte nämlich sofort nach seiner Verhaftung nicht nur die bislang aufgeflogenen Bestellungen gestanden, sondern auch noch weit größere, von denen die Polizei noch gar nix gewußt hatte. Dies hatte ihn nicht nur bei der Ermittlungsrichterin gerettet und vor der Untersuchungshaft letztes Jahr im September bewahrt, sondern rettete ihn auch in der Hauptverhandlung am Donnerstag: Das Amtsgericht verhängte eine kurze Jugendstrafe zur Bewährung mit der Verpflichtung, den vielen Geschädigten Wiedergutmachung zu leisten. Hätte der Angeklagte die Straftaten als Erwachsener begangen hätte er mit einer mehrjährigen Haftstrafe zu rechnen gehabt, denn die Mindeststrafe für einen einzigen falschen Geldschein beträgt bereits 1 Jahr, in seinem Fall, – wo er ja gewerblich gehandelt hatte, – sogar 2 Jahre. Er profitierte aber von dem Grundsatz, dass die Strafzumessungsvorschriften des Erwachsenenstrafrechts im Jugendgerichtsgesetz nicht gelten. So konnte das Jugendgericht von der regulären Mindeststrafe des Erwachsenenstrafrechts abweichen und noch eine Bewährung verhängen. 

15. April 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-04-15 08:47:312016-04-15 09:42:33Jugendstrafe für Geldfälschung

Provozierte Prügelei nach Wiesn als Notwehrreaktion zu werten

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Polizeibeamten zeigten absolut gar kein Verständnis, als sie zu einer Schlägerei in der Schwanthalerstraße gerufen wurden, die zwischen Wiesnbesuchern nach Ende der Wiesn entstanden war. Ein etwa 25-jähriger Student war auf dem Weg zum Weiterfeiern nach Wiesnende von der Theresienwiese zu einem Club mit einem anderen Wiesnbesucher aneinander geraten. Anlaß war die nicht so glückliche Idee des Studenten, seine gebrannten Mandeln auf andere Passanten zu werfen, die mit ihm die Straße entlang gingen. Als der Student trotz erheblicher Proteste der Beworfenen nicht aufhören wollte mit der Mandelschmeißerei krachte es: Einer der Beworfenen, – wohl ebenso stark alkoholisiert wie der Werfer, – drohte dem Studenten mit Schlägen, der reagierte sofort, die Schlägerei kam in Gang. Als die Polizei hinzu kam und beide Seiten Notwehr geltend machen wollten war das Verständnis der Beamten gering. Letztlich traf es aber dann doch den Studenten, der nun eine Anklage erhalten hat und sich daher in den nächsten Wochen vor dem Strafrichter wird verantworten müssen. Ihm könnte nun rechtzeitig zum Einstieg ins Berufsleben eine erhebliche Verurteilung zusammen mit einer Eintragung ins Führungszeugnis drohen, die seine Bewerbungen sicher nicht einfacher machen könnte.

13. April 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-04-13 18:42:232016-04-14 08:27:05Provozierte Prügelei nach Wiesn als Notwehrreaktion zu werten

Therapie statt Strafe nach Einbruchsserie

Betäubungsmittelgesetz, Strafvollzug

Schlechter hätte die Ausgangslage für die Verhandlung vor dem Jugendgericht am Freitag gar nicht sein können: Die beiden 20-Jährigen, die wegen eines Einbruchsversuchs in einer München Groß-Metzgerei im letzten Herbst vor Gericht standen, waren wenige Monate davor aus dem Jugendknast entlassen worden, wo sie ebenfalls wegen einiger Einbrüche in München eingesessen waren. Da sie vor dieser letzten Verurteilung ebenfalls schon Einbrüche begangen hatten waren sie bereits seit Längerem bei der Polizei als Intensivtäter geführt worden. Hintergrund dieser hohen Frequenz an Straftaten war wie so oft der Drang, sich Betäubungsmittel kaufen zu können von der Tatbeute: Die Beiden hatten einen geradezu extremen Bedarf an Gras und Kokain.Da sie schon mehr als zwei Jahre ihres jungen Lebens in Straf- und Untersuchungshaft verbracht hatten wollten sie es jedoch dieses Mal anders machen und die Wurzel des Übels angehen. Deshalb ließen sie sich schon in der Untersuchungshaftanstalt von Drogenberatern beraten und organisierten sich Therapien. Deshalb konnte in der Hauptverhandlung von Freitag eine Begutachtung der Beiden im Hinblick auf § 35 des Betäubungsmittelgesetzes angeordnet werden, so dass sie sich nun anstelle auf weitere Strafhaft auf die Absolvierung einer Drogentherapie einrichten können. Nach dem erfolgreiche Absolvieren dieser Therapie wird ihnen dann der Strafrest erlassen werden.Das Jugendschöffengericht verhängte für beide Angeklagte 4 Jahre Jugendstrafe (natürlich ohne Bewährung) und bezog dabei die vorangegangene Verurteilung von 3 Jahren mit ein. Da insgesamt etwa 2 Jahre an Straf- und Untersuchungshaft angerechnet werden können sie nun auf Therapie gehen, anstatt im Knast zu hocken.

8. April 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-04-08 15:12:332016-04-08 16:03:18Therapie statt Strafe nach Einbruchsserie

Berufung gegen Verurteilung wegen Vergewaltigung

Jugendliche - Heranwachsende

Am Mittwoch hatte die Berufungskammer des Landgerichts München I einen nicht gerade alltäglichen Fall zu verhandeln: die Staatsanwaltschaft München und der 17-jährige Angeklagte waren gegen ein Urteil des Münchner Jugendschöffengerichts in Berufung gegangen, durch das der Jugendliche wegen Vergewaltigung zu 40 Sozialstunden verurteilt war. Der Verurteilung lag ein Sachverhalt zugrunde, der sich vor etwa 2 Jahren abspielte: eine damals 16-Jährige hatte den damals 15-Jährigen Angeklagten angezeigt, sie gefingert zu haben. Der Angeklagte und das Mädchen kannten sich zu dem Zeitpunkt schon lange und sie hatten sich damals nachts auf einem Spielplatz in der Nähe ihres Zuhauses getroffen. Als sich der Jugendliche an das Mädel heranmachte und sie zwischen den Beinen streichelte war sie sauer geworden und hatte ihn zwei Monate später angezeigt, er habe ihr seine Finger unten rein gesteckt, was sie gar nicht gewollt habe und was nach Angaben des Angeklagten aber gar nicht stimmte. Hintergrund der Anzeige war wohl, dass sie ihn damals gefragt hatte, ob sie nun zusammen seien, was er jedoch abgelehnt hatte. Als die Polizei in Ingolstadt sie vernahm und sie erzählte, dass der Junge das wohl immer so mache und auch andere Mädels belästige, vernahm die Polizei jede Menge Teenies, die Kontakt mit dem Jugendlichen gehabt hätten. Am Schluß kamen dann fünf Fälle der Vergewaltigung zusammen, die das Münchner Jugendschöffengericht letztes Jahr zu verhandeln hatte. Am Ende war der 17-Jähige in allen Fällen freigesprochen worden, nur der eine Fall war an ihm hängen geblieben und er hatte sich als Strafe 40 Sozialstunden eingefangen. Da weder der Jugendliche diese Verurteilung auf sich sitzen lassen wollte noch sich die Staatsanwaltschaft mit den vielen Freisprüchen abfinden wollte mußte nun die Jugendkammer ran. Am Ende nahmen jedoch beide Seiten ihre Berufungen zurück, sodass das Urteil des Jugendschöffengerichts vom letzten Jahr rechtskräftig wurde. Der Jugendliche hatte nach insgesamt mehr als zwei Jahren Ermittlungs- und Strafverfahren keine Lust mehr auf eine mehrtägige Hauptverhandlung und viele Zeugen, die Staatsanwaltschaft hatte wohl gemerkt, dass sie an den vielen Freisprüchen nix mehr ändern konnte. 

6. April 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-04-06 15:47:132016-04-06 15:47:13Berufung gegen Verurteilung wegen Vergewaltigung
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Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

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