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Therapie statt Strafe nach Einbruchsserie

Betäubungsmittelgesetz, Strafvollzug

Schlechter hätte die Ausgangslage für die Verhandlung vor dem Jugendgericht am Freitag gar nicht sein können: Die beiden 20-Jährigen, die wegen eines Einbruchsversuchs in einer München Groß-Metzgerei im letzten Herbst vor Gericht standen, waren wenige Monate davor aus dem Jugendknast entlassen worden, wo sie ebenfalls wegen einiger Einbrüche in München eingesessen waren. Da sie vor dieser letzten Verurteilung ebenfalls schon Einbrüche begangen hatten waren sie bereits seit Längerem bei der Polizei als Intensivtäter geführt worden. Hintergrund dieser hohen Frequenz an Straftaten war wie so oft der Drang, sich Betäubungsmittel kaufen zu können von der Tatbeute: Die Beiden hatten einen geradezu extremen Bedarf an Gras und Kokain.Da sie schon mehr als zwei Jahre ihres jungen Lebens in Straf- und Untersuchungshaft verbracht hatten wollten sie es jedoch dieses Mal anders machen und die Wurzel des Übels angehen. Deshalb ließen sie sich schon in der Untersuchungshaftanstalt von Drogenberatern beraten und organisierten sich Therapien. Deshalb konnte in der Hauptverhandlung von Freitag eine Begutachtung der Beiden im Hinblick auf § 35 des Betäubungsmittelgesetzes angeordnet werden, so dass sie sich nun anstelle auf weitere Strafhaft auf die Absolvierung einer Drogentherapie einrichten können. Nach dem erfolgreiche Absolvieren dieser Therapie wird ihnen dann der Strafrest erlassen werden.Das Jugendschöffengericht verhängte für beide Angeklagte 4 Jahre Jugendstrafe (natürlich ohne Bewährung) und bezog dabei die vorangegangene Verurteilung von 3 Jahren mit ein. Da insgesamt etwa 2 Jahre an Straf- und Untersuchungshaft angerechnet werden können sie nun auf Therapie gehen, anstatt im Knast zu hocken.

8. April 2016/von Florian Schneider
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