• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

(Spät-) Folgen von Urteilen gegen Jugendliche

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende

Der Strafverteidiger in Jugendsachen wird regelmäßig mit folgender Frage konfrontiert: Welche Folgen hat eine Verurteilung nach dem Jugendgerichtsgesetz z.B. für den Einstieg ins Berufsleben? Gibt es Anderes zu beachten, was in späteren Jahren an Folgen daher kommen kann?

Bekannt ist ja auch in der Breite der Bevölkerung, dass Verurteilungen nach dem Jugendgerichtsgesetz JGG grundsätzlich nur in das Erziehungsregister eingetragen werden, die für Privatpersonen und Firmen nicht einsehbar sind: Denn bei Abfragen für das Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister werden Verurteilungen gemäß JGG (außer Urteile wegen Mord und Totschlag) nicht in Führungszeugnisse eingetragen.

Und trotzdem sind diese Fragen nach eventuellen Spätfolgen mehr als berechtigt, denn auch Verurteilungen nach dem JGG können später ganz unerwartete und erhebliche Auswirkungen haben.

Das Problem sind dabei nicht die ganz und gar weißen Führungszeugnisse, sondern die Behörden, die mühelos ins Bundeszentralregister Einsicht nehmen können.

Z.B. bei Bewerbungen bei der Polizei werden Fragen gestellt nach früheren Verurteilungen, die Angaben werden überprüft durch die Personalabteilung der Polizei, die mühelos Einsicht in alle Register nehmen kann. Denn grundsätzlich scheitert eine erfolgreiche Bewerbung bei der Polizei, sobald auch nur eine kleine Verurteilung im Jugendalter vorliegt!

Auch sollte man sich klar darüber sein, dass es Ärger mit der Führerscheinstelle geben wird, wenn man mit einer Verurteilung nach dem BtmG seinen Führerscheinantrag einreicht und die Führerscheinstelle Nein sagt und womöglich erst einmal ein Drogenscreening will oder gar eine MPU, obwohl es eigentlich ursprünglich nur eine kleine Sanktion nach dem JGG wegen irgendeines Cannabis-Erwerbs oder -Verkaufs gegeben hatte.

Schließlich wird der Jugendliche erhebliche Probleme mit der Behörde bekommen, wenn er die Absicht hat, später mal einen Waffenschein zu erwerben, – z.B. weil er in einem Sportschützenverein beitreten will, Jäger werden will oder sich bei einer Sicherheitsfirma bewirbt, – denn bei Verurteilungen z.B. wegen Körperverletzungen oder Ähnlichem ist die Beantragung eines Waffenscheines ziemlich aussichtslos .

Auch bei Einreiseanträgen in außereuropäische Länder wie die USA wird danach gefragt, ob es früher schon einmal eine Verurteilung gegeben hat.

Zu denken ist auch an Ärger mit ausländischen Unis, die bei Studienbewerbern manchmal nach früheren Verurteilungen fragen.

Auch für ausländische Mitbürger können Verurteilungen Auswirkungen auf einen eventuellen Einbürgerungsantrag oder auch für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis haben, vor allem dann, wenn schon mehrere Verurteilungen vorliegen.

25. Februar 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-02-25 11:29:572015-03-27 16:02:48(Spät-) Folgen von Urteilen gegen Jugendliche

Nach Ebayinserat Besuch von der Polizei

Allgemein, Eigentumsdelikte

So schnell kann man sich Besuch von der Polizei verschaffen: 2 Brüder „finden“ auf dem Weg von der U-Bahn nach Hause einen sog. Trolley, also ein Servier-Wägelchen, wie es von Flugbegleitern in der Flugzeugkabine zur Bewirtung der Fluggäste verwendet wird, das Gerät steht im Norden von München vor einer Wohnanlage an der Strasse neben dem Müllhäuschen. Sie halten das Ding für zum Müll gehörig, nehmen es kurzerhand mit und inserieren es bei Ebay. Die Versteigerung verläuft zufriedenstellend und sie erzielen einen guten Preis. Als sie ihren Servierwagen fertig machen wollen für die Abholung, durch den vermeintlichen Erwerber, steht nicht der Käufer, sondern die Polizei vor der Türe und nimmt den Servierwagen und die beiden Brüder mit. Gegen Beide wird ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei eingeleitet: Der Wagen war natürlich gestohlen worden bei der Fluggesellschaft und nicht für den Müll gedacht, was die Beiden gedacht hatten! Für den Älteren als Initiator der ganzen Aktion ist das ärgerlich, für den jüngeren Bruder (Verteidiger RA Florian Schneider) aber durchaus nicht ungefährlich, da der innerhalb offener Bewährung steht. Die normale Strafe für einen Ersttäter kann in solch einem Fall durchaus nicht mehr als eine Geldstrafe sein, mit Vorstrafe und innerhalb offener (aber wenigstens nicht einschlägiger) Bewährung allerdings, muss man sich als Verteidiger mit der Gefahr des Bewährungswiderrufs befassen.

18. Februar 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-02-18 14:07:572015-03-27 16:05:03Nach Ebayinserat Besuch von der Polizei

Fußtritt gegen schlafenden Penner führt zu einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Freiheitsstrafe

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein junger Rumäne (Verteidiger RA Florian Schneider), der in München als Handwerker arbeitet, hatte wohl einen deutlichen Aussetzer, als er an einem frühen Sonntagmorgen Anfang Juni letzten Jahres auf dem Nachhauseweg von einem Club einem Penner in den Bauch trat, der in einem Geschäftseingang auf der Sonnenstraße lag und schlief. Normalerweise wäre dieser Tritt niemandem aufgefallen und keiner hätte es gemerkt, – außer dem Penner, der allerdings in einen dicken Schlafsacke eingemummelt war und deshalb gut gepolstert war. Ärgerlich für den Angeklagten war jedoch, dass einige Jugendliche, – mit denen er Sekunden zuvor eine kleine Debatte gehabt hatte, weil die ihm keine Zigarette hatten schenken wollen, – ihn im Auge behalten hatten und deshalb den Tritt mit bekamen. Als sie den Angeklagetn anschrien, was er da tue, versuchte der Angeklaget wegzulaufen, die Jugendlichen holten ihn allerdings ein und riefen die Polizei. Die nahm den Angeklagten fest, die Statsanwaltschaft erhob Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Angeklagte wollte sich zu keienm Geständnsi durchringen und bestritt alles. Da alle Zeugen schilderten, er sei stark alkoholisiert gewesen an dem Morgen, hat das Bestreiten wohl mit dieser schweren Alkoholisierung zu tun. Der Richter ärgerte sich wohl sehr über den Tritt und den Angeklagten, der entgegen allen Zeugenaussagen unverdrossen bestritt, denn er überstieg den Antrag der Staatsanwältin, die fünf Monate gefordert hatte, und verurteilte den Angeklagten zu 6 Monaten auf Bewährung. Der Angeklagte akzepterite das Urteil dennoch.

5. Februar 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-02-05 14:13:272015-03-27 16:07:03Fußtritt gegen schlafenden Penner führt zu einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Freiheitsstrafe

1 Jahr und 8 Monate auf Bewährung für Schläge gegen Freundin

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein etwa dreißigjähriger Möbelpacker (Verteidiger RA Florian Schneider) konnte nach einem halben Jahr in Untersuchungshaft in Stadelheim aufatmen: Das Amtsgericht München verurteilte ihn zwar wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe, setzte die aber zur Bewährung aus. Der Mann war angeklagt worden, sich Anfang August letzten Jahres zunächst regelrecht gedopt zu haben, mit Alkohol und Drogen und dann bei seienr Freundin einmarschiert zu sein, mit der er „was zu klären“ hatte. Sie hatte ihm nach diversen körperlichen Auseinandersetzungen in den Monaten zuvor den Laufpaß gegeben und war dann mit einem anderen Mann zusammengegangen. Das hatte der Angeklagte nicht akzeptieren können und daher, – da er nüchtern ein ganz friedlicher Mensch ist, – zunächst sich ordentlich Wut und Aggression angetrunken. In der Wohnung wurde es dann recht heftig, es gab Tritte und Schläge und eine Menge Drohungen und dann einen Besuch von der Polizei. Die fackelte nicht lange und nahm den Möbelpacker fest, der Ermittlungsrichter erließ einen Haftbefehl. Ein knapp halbes Jahr Untersuchungshaft wirkten Wunder: Der Angeklagte nahm die Therapieangebote im Knast wahr und bewarb sich direkt vom Gefängnis aus über seinen Verteidiger in einer Therapieeinrichtung, die die sofortige Antrittsmöglichkeit für den Fall einer Haftebtlassung bestätigte. Auch die Kostenübernahme konnte vom Knast aus geregelt werden. In  der Hauptverhandlung letzten Freitag ließ sich der Richter von einem geständigen und sehr einsichtigen Angeklagten überzeugen und verhängte die gewünschte Bewährung. Die wurde allerdings unter der Auflage nur erteilt, dass sich der Angeklagte sofort in die Therapie begibt.

4. Februar 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-02-04 13:50:112020-01-28 12:01:511 Jahr und 8 Monate auf Bewährung für Schläge gegen Freundin
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen