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Justizgroteske der besonderen Art bei der Strafverfolgung von Drogenhändlern

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Zum Hintergrund: Das AG Erding hat am Mittwoch einen dreißigjährigen Berliner (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen Handeltreibens mit Marihuana in großem Stil zu 1 Jahr und 10 Monate auf Bewährung verurteilt: Nach den Ermittlungen der Kripo Erding hatte der aus Berlin stammende Angeklagte mit Drogenhändlern aus Freising und Erding in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt 6 mal Marihuana in der Größenordnung von bis zu 1,5 kg von Berlin in den Großraum München gebracht und hier verkauft. Als sie im Februar 2007 250 Gramm und 1,5 Kilo an einen verdeckt ermittelnden Kripobeamten zu verkaufen versucht hatten flogen sie auf und wurden verhaftet: Zwei der Endverkäufer hatten bei ihrer Verhaftung sofort vollumfänglich gestanden und der Kripo dabei geholfen, den Berliner und seine beiden Helfer dingfest zu machen. Infolgedessen war die Sache schnell klar, damit flogen nicht nur die beiden Verkaufsversuche an die Ermittler auf, sondern gleich noch andere Verkäufe. Alle gingen in Haft.

Ab diesem Zeitpunkt verwandelt sich der Fall in eine eigentlich beispiellose deutsche Justizgroteske zwischen Bayern und Berlin: Obwohl die Beweislage schon im Jahr 2007 gegen alle Beteiligten als mehr als eindeutig zu bezeichnen war und alle Haftbefehle mit Fluchtgefahr begründet worden waren mußten alle Tatbeteiligte im Herbst 2007 aus der Untersuchungshaft entlassen werden, und zwar alleine aus dem einzigen Grund, dass es die Staatsanwaltschaft trotz der klaren Beweislage innerhalb von 6 Monaten Ermittlungsverfahren nicht geschafft hatte, Anklage gegen die Beschuldigten zu erheben. Alle Beschuldigte tauchten natürlich sofort unter, was wiederum dazu führte, dass die Justiz nun endgültig jedes Interesse an dem Fall verloren zu haben scheint, denn keiner suchte mehr intensiv nach den Dreien, die Sache schien endgültig erledigt, obwohl es ja eigentlich um Drogenhandel in ganz besonders großem Umfang gegangen war! Die bayerische Justiz brüstet sich bekanntermaßen gerade bei Drogendelikten mit ihrem ganz besonderen Strafverfolgungsinteresse und legt in diesen Dingen angeblich besonderen Wert auf strenge Sanktionen. Der Angeklagte hatte übrigens nichts Anderes gemacht, als dahin zu gehen, wo er auch vor seiner Verhaftung schon immer gewesen war, nämlich bei seiner Mutter, wo er schon seit Jahren lebt. Trotzdem war er aus unerfindlichen Gründen für die Polizei seit seiner Haftentlassung irgendwie unauffindbar. Sein schlichtes Mittel: Er hatte sich in seiner Wohnung bei seiner Mutter einfach nicht mehr angemeldet! Erst Anfang 2012 wurden seine beiden Mittäter vom Amtsgericht Erding verurteilt, der Angeklagte selbst als der eigentliche Haupttäter wurde erst jetzt im Januar 2013 und damit nach über 5 Jahre nach seiner Entlassung aus der Stadelheim zuhause bei seiner Mutter verhaftet und nach Bayern überstellt. Erst jetzt also mußte er sich vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Erding wegen der Vorfälle 2006 und 2007 verantworten, nach seinen eigenen Angaben war er nur noch froh, dass die Sache nach so langer Zeit endlich zur Verhandlung gekommen war, die lange Ungewißheit habe ihn total fertig gemacht. Unklar bleibt, ob hier mehr die Berliner oder mehr die bayerische Justiz diese extrem lange Verfahrensdauer zu verantworten hat, man muß aber davon ausgehen, dass beide sich hier nicht mit Ruhm bekleckert haben und schlichtweg Arbeitsverweigerung betreiben haben.

Angesichts der großen Menge von Marihuana und der großen Zahl von Einzeltaten hätte dem Berliner bei regelmäßigem Verlauf der Sache natürlich eine ganz unangenehme Freiheitsstrafe von annähernd vier Jahren gedroht, die wegen ihrer Höhe logischerweise auch nicht mehr zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können. So allerdings blieb dem Schöffengericht am Amtsgericht Erding nichts mehr Anderes übrig, als dem voll geständigen Angeklagten am Mittwoch die ungewöhnlich lange Verfahrensdauer von bis dato insgesamt 6 Jahren zugutehalten und ihn zu der äußerst milden Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten zu verurteilen, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

23. Januar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-01-23 10:50:012020-01-28 12:05:59Justizgroteske der besonderen Art bei der Strafverfolgung von Drogenhändlern

5 Monate auf Bewährung für Münchner wegen fahrlässigen Vollrauschs

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Betäubungsmittelgesetz, Sexualdelikte

Das Amtsgericht München hat am Dienstag einen etwa dreißigjährigen Handwerker wegen unerlaubten Erwerbs von Cannabis und fahrlässigen Vollrauschs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt. Dem Mann aus dem Münchner Umland lag zur Last, an einem warmen Sommerabend letztes Jahr auf der Terrasse einer älteren Dame aufgetaucht zu sein, die Hose herunter gelassen zu haben, ohne dass ganz klar wurde, was er wollte. Der Angeklagte hatte keinerlei nennenswerte Erinnerung an den weiteren Verlauf des Abends, sein Erinnnerungsfaden reißt im weiteren Verlauf des Abends ab, er hat keinerlei Ahnung was er auf der Terrasse einer älteren Dame gewollt haben könnte. In der Beweisaufnahme wurde folgendes rekonstruiert: Der Mann hatte sich am frühen Abend mit einigen Freunden im Freien getroffen, um Bier zu trinken und einen Joint zu rauchen. Am Schluß wurden es aber doch ziemlich viele Bier, hinzu kamen mehrere Schlucke aus einer Wodkaflasche, auch hier verliert sich die Erinnerung.

Das über die Zeugenaussagen nächste rekonstruierbare Ereignis des weiteren Abends war der panische Anruf einer älteren Dame, die, als sie gerade zu Bett gehen wollte, plötzlich auf ihrer Terrasse einen völlig geistesabwesend wirkenden Mann entdeckte, der die Hose heruntergelassen hatte und Onanierbewegungen machte. Die sehr schnell auftauchende Polizei nahm den Mann fest, der dann irgendwie aus seiner Trance erwachte und sich plötzlich heftig gegen die Beamten wehrte und die Polizisten wüst beleidigte. Im Polizeiauto war er dann wieder völlig geistesabwesend, bis er in die Ausnüchterungszelle mußte und sich wieder heftig wehrte. Danach schlief er einfach ein in seiner Zelle. Als er am Morgen entlassen wurde wußte er rein gar nix mehr von den Vorfällen des Vorabends und wandte sich drei Tage später wieder an die Polizei, um zu erfragen, warum ihm alles weh täte und was los gewesen sei. Als ihm die Polizisten von den Vorfällen erzählten war ihm das Ganze total peinlich. Erklären konnte er sich das Ganze trotzdem nicht.

Die Staatsanwaltschaft klagte ihn jedoch an wegen exhibitionistischer Handlungen und unerlaubten Erwerbs von Cannabis. In der Hauptverhandlung vor der Strafrichterin am Dienstag mußte ein Sachverständiger vom Institut für Rechtsmedizin aber zunächst klären, ob der Angeklagte (Verteidiger RA Florian Schneider) überhaupt schuldfähig war, nicht nur, weil der Angeklagte rein gar nichts mehr wußte, sondern auch deshalb, weil alle Berichte der älteren Dame sowie der Polizeibeamten darauf hindeuteten, daß der Mann voll neben der Kappe gewesen sein mußte und womöglich einen Filmriß gehabt hatte. Und in der Tat bestätigte der Sachverständige, dass der Angeklagte nicht ausschließbar schuldunfähig war an dem Abend und damit eine Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und wegen der exhibitionistischer Handlung nicht mehr in Frage kam. Die Staatsanwaltschaft beantragte darauf eine Verurteilung des Angeklagten wegen fahrlässigen Vollrausches, da er sich betrunken habe, obwohl er aufgrund seiner Vorstrafen wußte, dass er im Rausch dazu neigt, Straftaten zu begehen, die Verteidigung beantragte Freispruch. Das Amtsgericht folgte aber dem Antrag der StA und verurteilte den Mann wegen fahrlässigen Vollrausches und unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln zu 5 Monaten auf Bewährung und verpflichtete ihn zu einem regelmäßigen Drogenscreening. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

22. Januar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-01-22 10:48:122020-01-28 12:06:215 Monate auf Bewährung für Münchner wegen fahrlässigen Vollrauschs

Zwei Anklagen gegen Münchnerin wegen Ladendiebtählen trotz offener Bewährung

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Eine 36-jährige Münchnerin hat soeben ihre insgesamt 5. Anklage vom Amtsgericht München erhalten, die wiederum den Vorwurf des Ladendiebstahls betrifft. Die alleinerziehende Mutter von drei Kindern (Verteidiger RA Florian Schneider) war Anfang November letzten Jahres in einem Supermarkt in München dabei erwischt worden, wie sie Hausbedarf wie Spülmittel und Toilettenpapier im Wert von Euro 23,19 zu klauen versucht hatte. Kurz zuvor hatte sie bereits eine andere Anklage erhalten, die darauf gründet, dass ein Ladendetektiv sie genau einen Monat zuvor in einem anderen Supermarkt, einem großen Bioladen, dabei ertappt hatte, wie sie Esssachen im Wert von Euro 85,17 in ihre Einkaufstaschen zu stopfen versucht hatte, ohne sie zu bezahlen. Die Angeklagte hatte die Diebstähle jeweils den Ladendetektiven gegenüber sofort eingeräumt und mit ihrer Notlage aufgrund engster finanzieller Verhältnisse begründet:

Hintergrund dieser wiederholten Straffälligkeit ist nämlich im Grunde nichts Anderes als eine echte Tragödie: Der Ehemann der Angeklagten und Vater der 3 Kinder hatte sich vor gut vier Jahren von seiner Familie getrennt, nachdem die Angeklagte mit ihren drei Kindern 2008 vor seinen Gewalttätigkeiten ins Frauenhaus geflüchtet war und ihm der Umgang mit seiner Familie verboten worden war: Der Alkoholkonsum des Ehemannes war so maßlos geworden, dass er jede Kontrolle über sich verloren hatte und nur noch jeden verprügelt hatte, der ihm zuhause über den Weg gelaufen war. Damit sah er keinerlei Grund mehr, mehr als das Existenzminimum zu verdienen und deshalb dann auch für seine Familie Unterhalt zahlen zu müssen. Vom Erzeuger der Kinder und Exmann ist daher seit der Trennung für die Angeklagte kein Euro zu holen, und um das Maß voll zu machen hatte der ehemalige Göttergatte seiner Frau gleich auch noch seine gesamten Schulden hinterlassen, für die sie damals mitunterzeichnet hatte, als er glaubte, sich Geld hatte leihen zu müssen für seinen Lebensstil. Nach der Schuldentilgung bleiben der Angeklagten und ihren Kindern monatlich noch nicht einmal Euro 700, die Miete zahlt die Stütze. Da die beiden ältesten Jungs schon im Gymnasium sind und einiges kosten, weiß die Angeklagte Monat für Monat nicht, wie sie ihre Kinder ernähren soll. Eine Zeitlang hatte sie sich mit dem Verkauf ihrer Möbel gerade noch so über Wasser gehalten, da es jetzt aber nix mehr zu verkaufen gibt, hilft auch das nicht mehr. Da der Jüngste keine Hortplatz findet kann sie nur sporadisch arbeiten, um ein bisl nebenher zu verdienen.

Das eigentlich Schlimme an ihrer Situation ist aber, dass die Angeklagte die beiden aktuellen Diebstähle im Oktober und November innerhalb offener Bewährung begangen hat, die sie sich im Juli letzten Jahres beim Amtsgericht München eingefangen hatte für einen Diebstahl im Mai letzten Jahres. Vorher hatte sie bereits zwei Geldstrafen wegen Diebstahls und Betrug im Jahre 2010 erhalten. Ihr droht damit jetzt wegen ihrer einschlägigen Voreintragungen nicht nur eine Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe, sondern auch der Widerruf der Bewährung aus dem letzten Jahr. In diesem Fall muß sie damnit rechnen, dass man ihr die Kinder wegnimmt, da sie im Knast für sie nicht mehr sorgen kann.

21. Januar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-01-21 10:47:532015-01-30 13:30:10Zwei Anklagen gegen Münchnerin wegen Ladendiebtählen trotz offener Bewährung

Strafbefehl in Höhe von Euro 1.220 wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung

Allgemein, Eigentumsdelikte, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hat soeben gegen eine 22-jährige Münchnerin (Verteidiger RA Florian Schneider) einen Strafbefehl in Höhe von Euro 1.220 wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung erlassen. Hintergrund dieses Strafbefehls ist die Trennung eines Paares im letzten Jahr. Die angeklagte Münchnerin hatte sich letztes Jahr von ihrem Partner getrennt und war im Streit ziemlich überstürzt aus dessen Wohnung ausgezogen. Als sie ihn anrief und aufforderte, ihr ihre Sachen auszuhändigen teilte ihr der Ex mit, das könne sie sich in die Haare schmieren, sie käme nie wieder in seine Wohnung. Die Angeklagte ärgerte sich nicht lange, sondern fuhr zu ihrem Ex, um ihre Sachen herauszubekommen. Als sie feststellte, dass der nicht zuhause war, schlug sie kurzerhand eine Glasscheibe im Flur ein, öffnete die Türe und gelangte so ins Treppenhaus. Die Wohnungstüre selbst öffnete sie durch Eintreten der Türe. Als sie ihre Sachen hatte verschwand sie wieder.

Aufgrund des Umstandes, dass die Angeklagte geständig und nicht vorbestraft war, – sie hatte lediglich eine Eintragung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz als Jugendliche im Erziehungsregister, – verzichtete die Staatsanwaltschaft München II auf die Erhebung einer Anklage, sondern beantragte den Erlaß eines Strafbefehls über 35 Tagessätze, was das Amtsgericht Fürstenfeldbruck auch tat.

Da die junge Frau der Meinung ist, dass sie anders gar nicht an ihre Sachen hatte herankommen können als durch den Einbruch bei ihrem Ex, ist nicht bereit, den Strafbefehl zu akzeptieren und hat deshalb Einspruch eingelegt. Es wird deshalb nun zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck kommen, in der der Richter sich ihre Argumente anhören wird.

14. Januar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-01-14 10:47:302015-01-30 13:35:09Strafbefehl in Höhe von Euro 1.220 wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung

Anklage gegen den Fahrer eines Behindertenbusses wegen Vergewaltigung einer Behinderten

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Sexualdelikte

Die Staatsanwaltschaft München I hat soeben gegen einen 35-jährigen Münchner Anklage wegen des Vorwurfes der Vergewaltigung einer 19-jährigen Behinderten erhoben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll der Mann, der seit Jahren Behinderte zwischen ihren verschiedenen Einrichtungen hin und her fährt, eine Fahrt mit einer Behinderten dazu mißbraucht haben, die 19-Jährige, die neben ihm auf dem Beifahrersitz gesessen war, zum Oralverkehr gezwungen und ihr den Finger in die Scheide gesteckt zu haben. Der Angeschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) bestreitet dies, er habe mit der Frau in keiner Weise sexuell zu tun gehabt, irgendeine Zwangausübung wäre ihm während des Fahrens sowieso nicht möglich gewesen, zumal die Frau auf der vorderen Sitzbank so weit weg hätte rutschen können, dass er ihr gar nix hätte tun können, selbst wenn er das gewollt hätte. Allerdings habe die Frau hoch sexualisiert auf ihn gewirkt und ihn angemacht und auf die Größe seines Glieds angesprochen.

Auffällig an der Geschichte ist, dass die 19-Jährige diese Geschichte nicht zum ersten Mal erzählt, sondern früher bereits andere Männer wegen vermeintlich gleichartiger Übergriffe belastet hatte, die Schilderungen wirken sehr ähnlich. Auch ein anderer Fahrer eines anderen Behindertenbusses sei nach Erinnerung des Angeschuldigten bereits Opfer ihrer Anschuldigungen geworden.

Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage zur Großen Strafkammer am Landgericht München I erhoben, da nach ihrer Auffassung der Strafrahmen des Schöffengerichts von maximal 4 Jahren in diesem Fall nicht ausreichend ist. Die Hauptverhandlung wird daher vor zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen stattfinden und zeigen, wer in seinen Angaben glaubhafter ist, ob die Frau wirklich so glaubhaft ist, wie die Staatsanwaltschaft behauptet, die sich bereits einer Aussagepsychologin bedient hat, die der Frau Glaubwürdigkeit in ihren Angaben attestiert hat. Sollte der Angeschuldigte wegen der Angeklagten Vergewaltigung für schuldig befunden werden drohen ihm 5 bis 6 Jahre Freiheitsstrafe, für die es naturgemäß keine Bewährung mehr geben kann.

11. Januar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-01-11 10:45:582020-01-28 12:06:40Anklage gegen den Fahrer eines Behindertenbusses wegen Vergewaltigung einer Behinderten

Haftbefehl gegen Deutschen in den USA wegen Betrugs vor 3 Jahren

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Die Staatsanwaltschaft München II hat, wie sich vor Kurzem erst zeigte, gegen einen 45-jährigen deutschen Geschäftsmann und seine 42-jährige Ehefrau Haftbefehl wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Betrugs in 8 Fällen erlassen. Der Deutsche war 2009 zusammen mit seiner Frau und seinen Kindern aus beruflichen Gründen von Tutzing bei Starnberg in die USA umgezogen und lebt und arbeitet seitdem dort. Erst als er im März des vergangenen Jahres mit seiner Frau und seinen Kindern zum Skifahren für eine Woche in die Schweiz geflogen war und von den Schweizer Zollbehörden festgehalten worden war mit der Begründung, es geben gegen ihn und seine Frau einen deutschen und einen internationalen Haftbefehl, hatte er davon erfahren, dass nach seiner Ausreise in die USA gegen ihn ein Strafverfahren in Deutschland eingeleitet worden war. Erst durch die Einschaltung eines Verteidigers in Deutschland (RA Florian Schneider) war langsam klar geworden, worum es geht:

Der Beschuldigte und seine Frau hatten damals 2009 in Tutzing ein Haus angemietet und waren im Streit mit dem Vermieter ausgezogen, als sich die Arbeitsstelle in den USA angeboten hatte. Obwohl das beschuldigte Ehepaar aus den USA in Starnberg einen Anwalt eingeschaltet hatte, um die Sache mit dem Vermieter zu regeln und vor dem Starnberger Mietgericht sogar ein Vergleich abgeschlossen worden war, der den Vermieter berechtigt hatte, die gesamte Mietkaution von fast Euro 10.000 einzubehalten, hatte der Vermieter die beiden Eheleute bei der Staatsanwaltschaft München II angezeigt wegen Betruges.

Die sofort angeforderte Ermittlungsakte zeigte dann auch, dass der Vermieter sich gleichzeitig ordentlich Mühe gegeben hatte, die beiden Beschuldigte in Tutzing anzuschwärzen, um weitere Leute dazu zu bewegen, ebenfalls Anzeigen zu erstatten. Obwohl es sich bei dem Beschuldigten um einen sehr gutverdienenden Angestellten in der IT-Branche in San Francisco handelt, der seine Rechnungen mühelos bezahlen kann, war sich die Staatsanwaltschaft nicht zu schade, gegen das Ehepaar einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr zu erlassen, obwohl völlig unklar ist, ob es sich bei den Vorwürfen der Anzeigeerstatter nicht einfach nur um Streitereien um Geld und damit um rein zivilrechtlichen Ärger gehandelt hat.

3. Januar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-01-03 10:45:362020-01-28 12:07:00Haftbefehl gegen Deutschen in den USA wegen Betrugs vor 3 Jahren
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