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Haftstrafe für Drogendealer

Betäubungsmittelgesetz

Die Staatsanwaltschaft München II hatte einen 23-jährigen Starnberger wohl schon länger im Visier, als sie ihn durch die Überwachung seines Telefons wegen einer ganzen Reihe von großangelegten Drogengeschäften dingfest machen konnte: Eines seiner Geschäfte brachte diese Woche einen anderen Starnberger, einen 25-Jährigen, und dessen 24-jährigen Cousin aus dem Rheinland, vor das Schöffengericht am Amtsgericht Starnberg, wo sich die Beiden (unter anderem) wegen des Vorwurfs des Handeltreibens mit 5 Kilo Gras verantworten mußten. Die Beiden sollten für den 23-jährigen Starnberger Dealer 5 Kilo Gras zum Preis von Euro 100.000 organisieren, da der 23-Jährige ins große Geschäft mit Drogen einsteigen wollte. Da ihn die Staatsanwaltschaft aber schon länger überwachte flog das Ganze auf. Der Ältere der beiden Ageklagten, der 25-jährige Starnberger, bestritt den Vorwurf, sein 24-jähriger Cousin gab alles zu. Der 23-jährige Starnberger mußte als Zeuge gegen seine beiden Geschäftspartner aussagen.

Er war in einem vorangegangenen Verfahren nicht nur wegen dieses Drogengeschäfts, sondern auch wegen anderer gravierender Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Da er rechtskräftig verurteilt war blieb ihm nix anderes übrig, als gegen die beiden Angeklagten in der Verhandlung vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Starnberg auszusagen und sie damit erheblich zu belasten.

Der Ältere der beiden Angeklagten fügte sich angesichts der Aussage seines „Geschäftspartners“ und seiens Cousins in das Unvermeidliche und gestand schließlich doch. Dies verhalf ihm wohl letztlch zu der sehr moderaten Freiheitsstrafe von nur 2 Jahren und 4 Monaten. Sein von Anfang an geständiger Cousin aus dem Rheinland kam mit 10 Monaten auf Bewährung davon.

30. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-30 16:25:422015-02-01 15:47:26Haftstrafe für Drogendealer

Haftbefehl wegen versuchtem Totschlag

Straftaten gegen das Leben

Gegen einen arabischstämmigen Mann wurde von der Münchner Mordkommission ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Totschlags eingeleitet: Dem Mann wird vorgeworfen, einem 22-jährigen Besucher einer Discothek an der Grafinger Straße mit einer abgebrochenen Flasche schwerste Schnitt- und Stichverletzungen im Gesicht und am Kopf sowie an der Wirbelsäule zugefügt zu haben. Das Opfer liegt im Krankenhaus. Die Ursache und der genaue Hergang der Tätlichkeit sind ebenso unklar wie die Frage, ob eventuell weitere Personen beteiligt sind, die womöglich flüchtig sind. Der arabischstämmige Asylbewerber war wohl eher zufällig in der Nähe des Tatortes festgenommen worden.

Nach den Informationen der Medien ist gegen den Verdächtigen durch das Amtsgericht München Haftbefehl wegen des Verdachts des versuchten Totschlages erlassen worden, er befindet sich also in Untersuchungshaft.

Es wird also entscheidend auf die Angaben des inhaftierten Beschuldigten ankommen, da im Moment außer dem Opfer nur er aufklären kann, wie sich die Tätlichkeiten abgespielt haben, – falls er überhaupt an der Sache beteiligt sein sollte, was nach den aktuellen Nachrichten noch völlig unklar ist. Sollte der Beschuldigte allerdings gut beraten sein wird er jede Aussage verweigern. In diesem Falle muß die Kripo die Gesundung des Opfers abwarten, da in diese Falle nur noch von ihm die Aufklärung geleistet werden kann.

29. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-29 16:25:042015-02-01 15:47:53Haftbefehl wegen versuchtem Totschlag

Bewährung für Prügelorgie

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Vor dem Amtsgericht München hatten sich soeben sieben Angeklagte im Alter zwischen 18 und 24 Jahren zu verantworten, denen die Staatsanwaltschaft München I vorwarf, zwei Türsteher der Discothek Max & Moritz in München in einer regelrechten Prügelorgie getreten und geschlagen zu haben. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts München soll die Ursache der Schlägerei und Treterei in einer kurz vorher geschehenen Abweisung von zwei der sieben Angeklagten durch die Opfer an der Türe des Max & Moritz zu sehen sein: Als sich die beiden Türsteher und die Zurückgewiesenen zufällig in Aubing, – dem Wohnort der beiden an der Türe Abgewiesenen, – begegneten sollen sich die Angeklagten provoziert gefühlt haben und zu siebt auf die beiden Türsteher losgegangen sein. Der eine der beiden Türsteher erlitt dabei sogar Gesichtsfrakturen. Die Staatsanwaltschaft beantragte Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren auf Bewährung.

Die Verteidiger forderten Freispruch, da keinem der Angeklagten eine konkrete Tätlichkeit nachzuweisen sei.

Das Amtsgericht sprach daraufhin tatsächlich zwei der Angeklagten frei, vier wurden jedoch zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, einer erhielt einen Arrest.

27. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-27 16:24:462015-02-01 15:48:27Bewährung für Prügelorgie

Milde Strafe für Randalierer

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Am Dienstag nach Ostern mußten sich zwei Randalierer vor dem Amtsgericht München verantworten, denen die Staatsanwaltschaft München I vorwarf, in einem Taxi in München nach dem letzten Spiel der deutschen Nationalmannschaft bei der WM randaliert und den Taxifahrer geschlagen zu haben: Die beiden Angeklagten waren erheblich angetrunken zusammen mit der Freundin des einen Angeklagten ins Taxi gestiegen, als die deutsche Nationalmannschaft gerade ihr Spiel bei der WM verloren hatte. Die beiden Angeklagten waren gereizt über den Ausgang des Spiels. Der Taxifahrer forderte sie auf, wieder auszusteigen, als sie im Taxi grölten. Die drei stiegen aus, allerdings hielten sie das Taxi dann erneut auf und hinderten es am Wegfahren. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts München schlugen sie dann auf das Auto ein und ohrfeigten den Taxifahrer. Passanten mischten sich ein, es gab wechselseitige Schläge, bei denen auch die beiden Angeklagten leicht verletzt wurden.

Der eine Angeklagte erhielt daraufhin am Dienstag vor dem Amtsgericht München acht Monate auf Bewährung, der andere eine Geldstrafe in Höhe von Euro 1.500. Beide waren bereits vorbestraft.

Angesichts des Umstandes, daß beide Angeklagte vorbestraft sind, müssen die Strafen als sehr milde angesehen werden, der Strafrahmen für Körperverletzung hätte auch deutlich höhere Strafen hergegeben.

26. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-26 16:24:222015-02-01 15:49:02Milde Strafe für Randalierer

Keine Haft bei versuchtem Mord

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen das Leben

Die beiden Jugendlichen, die in der Nacht zum Samstag in der Berliner U-Bahn einen 29-jährigen niedergeschlagen und viermal mit den Füssen ins Gesicht getreten hatten, sind wieder auf freiem Fuß: Wie in den Medien berichtet wird waren die Beiden nach ihrer Tat zunächst geflüchtet, hatten sich dann aber freiwillig bei der Polizei gemeldet und ihre Tat gestanden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte daraufhin beim Amtsgericht Berlin gegen die Beiden Haftbefehl wegen versuchten Totschlags beantragt, der vom Amtsgericht auch antragsgemäß erlassen wurde. Allerdings vermochte das Amtsgericht nicht zu erkennen, warum die Beiden in Haft bleiben sollten, und setzte den Haftbefehl außer Vollzug. Die beiden Jugendlichen befinden sich damit trotz des denkbar schwersten Tatvorwurfes, den unser Strafgesetz kennt, auf freiem Fuß.

Nach § 112 der Strafprozeßordnung ist es grundsätzlich erforderlich für den Erlaß eines Haftbefehls und damit für die Anordnung von Untersuchungshaft, daß nicht nur ein dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten besteht, – was hier angesichts des Geständnisses der Beiden klar gegeben ist, – sondern auch ein Haftgrund. Allerdings gilt nach Absatz 3 der Vorschrift auch, daß im Falle des Tatvorwurfes des Mords oder des Totschlags kein Haftgrund erforderlich ist.

Bei der von den Medien berichteten Außervollzugsetzung des Haftbefehls gegen die beiden Jugendlichen handelt es sich um eine echte Berliner „“Spezialit?t““: nach der üblichen Praxis in Bayern wäre die Außervollzugsetzung eines Haftbefehls angesichts eines derart gravierenden Tatvorwurfes undenkbar.

25. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-25 16:23:592015-02-01 15:49:36Keine Haft bei versuchtem Mord

Freispruch in Starnberg

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht Starnberg hat am Dienstag drei Angeklagte aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Drei waren von der Staatsanwaltschaft München II wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung angeklagt worden: Zwei Kauferinger, – ein 45-jähriger Maurer und sein 24-jähriger Sohn, – sowie ein dreiundzwanzig Jahre alter ehemaliger Bundestagskandidat der NPD aus Gilching sollen in der Freinacht im letzten Jahr zwei 24-jährige Studenten grundlos verprügelt haben und dem einen ein blaues Auge und dem anderen eine Schwellung am Hinterkopf zugefügt haben. Während die Geschädigten am 1. Verhandlungstag die Angeklagten als Täter wiedererkannt hatten ergaben sich am 2. Verhandlungstag am Dienstag, an dem die Polizeibeamten vernommen worden waren, so erhebliche Widersprüche, daß die Drei freigesprochen werden mußten.

Die Zweifel des Amtsgerichts Starnberg gründeten sich darauf, daß eine zweifelsfreie Identifizierung der Täter schlußendlich doch nicht erfolgt war und damit nicht zweifelsfrei klar war, ob die wahren Täter auf der Anklagebank saßen.

Die Zweifel gründeten sich auf die fehlende Wahllichtbildvorlage und die Widersprüche in den Aussagen der Zeugen. Nach dem Zweifelsgrundsatz („im Zweifel für die Angeklagten“) mußte das Amtsgericht Starnberg daher freisprechen.

24. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-24 16:35:062015-02-01 15:50:07Freispruch in Starnberg

Geldstrafe für für Ex-Torhüter

Allgemein

Das Amtsgericht Landshut hat den ehemaligen Torhüter des FC Bayern München wegen versuchter Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von Euro 125.000,00 verurteilt: Dem ehemaligen Bayern-Spieler war vorgeworfen worden, am Flughafen München steuerpflichtige Waren aus dem nichteuropäischen Ausland im Wert von knapp Euro 7.000,00 eingeführt zu haben, ohne sie korrekt anzumelden und die fälligen Steuer damit zu umgehen. Da man den Bayern-Keeper noch am Flughafen ertappt hatte stellt seine Handlungsweise den Straftatbestand der versuchten Steuerhinterziehung dar. Das Amtsgericht Landshut hatte daraufhin auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut den Erlaß eines Strafbefehls beantragt, der ursprünglich sogar eine Geldstrafe in Höhe von Euro 350.000,00 vorgesehen hatte. Nachvollziehbarerweise hatte der Angeklagte gegen diesen Strafbefehl Einspruch eingelegt.

Wegen des Einspruches war eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Landshut anberaumt worden, in der der ehemalige Bayern-Torwart dann zwar trotzdem wegen des Vorwurfs der versuchten Steuerhinterziehung verurteilt wurde, diese Geldstrafe betrug schließlich jedoch nur noch 50 Tagessätze ? Euro 2.500,00 und damit insgesamt Euro 125.000,00.

Eine Geldstrafe in dieser Höhe mutet angesichts des Umstandes, daß der Bayern-Star nur Steuern in Höhe von etwas über Euro 2.000,00 zu hinterziehen versucht hatte, absolut maßlos an. Diesem Umstand trägt jedoch schon die Höhe der Geldstrafe von 50 Tagessätzen Rechnung, die Höhe des einzelnen Tagessatzes berechnet sich jedoch nach dem Einkommen des Angeklagten, was bei dem Bayern-Kicker zu einem hohen Tagessatz geführt hatte.

22. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-22 16:23:112014-08-19 16:23:28Geldstrafe für für Ex-Torhüter

Haftstrafen für Kokainhandel

Betäubungsmittelgesetz

Die Große Strafkammer am Landgericht München II hat diese Woche 5 Angeklagte wegen Handeltreibens mit Kokain in nicht geringer Menge zu teilweise langen Freiheitsstrafen verurteilt: Nach den Feststellungen des Landgerichts München II hatten zwei Geretsrieder Marihuana-Händler auf der Suche nach neuen Einnahmequellen Kontakte zu drei Dealern in Salzburg aufgenommen, die ihnen die Lieferung von Kokain zugesagt hatten. Einer der Kokaintransporte nach Wolfratshausen war von der Polizei aufgedeckt worden, die dem Quintett wohl schon seit Längerem im Wege der Telefonüberwachung auf der Spur gewesen war. Bei der Anhaltung auf der Autobahn hatte der Lieferant sofort und von sich aus den Transport von Kokain eingeräumt. Wie die Große Strafkammer am Landgericht München II ebenfalls festgestellt hatte das Salzburger Trio seine Ware aus den Niederlanden bezogen

Das Landgericht München II verhängte gegen die zwei Geretsrieder 2 Jahre ohne Bewährung bzw. 2 Jahre 10 Monate und gegen die drei Salzburger jeweils 4 Jahre und 10 Monate.

Da die Fahrt schon letztes Jahr im Juni stattgefunden hatte ist davon auszugehen, daß die 5 schon mehr als ein halbes, möglicherweise schon ein dreiviertel Jahr an Untersuchungshaft abgesessen haben, die ihnen auf die Strafhaft natürlich angerechnet werden. Sollte ihm das letzte Drittel seiner Srafe auf Bewährung ausgesetzt werden könnte der erste der 5 damit schon in etwa sieben Monaten mit einer Haftentlassung rechnen, wenn alles gut läuft und er seine Haftzeit beanstandungsfrei überstanden hat.

22. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-22 16:22:502015-02-01 15:51:04Haftstrafen für Kokainhandel

Anklage zum Jugendgericht Dachau wegen Straßenverkehrsgefährdung

Jugendliche - Heranwachsende, Straßenverkehrsdelikte

Vor dem Jugendrichter am Amtsgericht Dachau mußte sich ein 18-jähriger Führerscheinneuling aus Dachau verantworten, der letztes Jahr im Juni gerade mal 12 Tage nach seinem 18. Geburtstag auf der Fahrt zum McDonalds in Dachau einen schweren Unfall verursacht hatte, als er mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch eine Unterführung raste, in den Gegenverkehr schleuderte und dabei einen Polo zertrümmerte, der keine Chance hatte, dem rasenden Fahranfänger zu entkommen. Der 18-Jährige hatte seinen Führerschein gerade mal sechs Wochen lang, als er den Unfall verursachte. Er selbst wurde ebenso wie sein 19-jähriger Beifahrer kaum nennenswert verletzt, die beiden Insassen des Polo erlitten dagegen erhebliche Blessuren.

Die Staatsanwaltschaft München II hatte den 18-Jährigen daraufhin wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung zum Amtsgericht Dachau – Jugendgericht – angeklagt, das Amtsgericht Dachau verurteilte den Angeklagten in Übereinstimmung mit der Anklage.

Bei der Verhandlung räumte der Angeklagte den Tatvorwurf ein und kam mit einer äußerst großzügigen Strafe davon: Er muß ein Arbeitswochenende ableisten und verliert seinen Führerschein bei gleichzeitiger Sperre für die Wiedererteilung von 6 Monaten.

20. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-20 16:22:062015-02-01 15:52:10Anklage zum Jugendgericht Dachau wegen Straßenverkehrsgefährdung

Mißbrauchsurteil in München

Sexualdelikte

Vor dem Amtsgericht München – Strafgericht – stand ein Münchner Physiotherapeut, dem vorgeworfen wurde, eine Patientin mehrfach sexuell genötigt zu haben, als sie sich bei ihm in Behandlung begeben hatte: Nach den Feststellungen des Amtsgerichts München hatte der Angeklagte eine 50-jährige Patientin mehrmals sexuell genötigt, als sie sich ihm mit erheblichen Rückenschmerzen anvertraut und auf die Behandlungsliege gelegt hatte. Weisungsgemäß hatte sie sich vorher fast komplett ausgezogen. Auf der Liege soll ihr der Angeklagte mehrmals zwischen die Beine und an die Brüste gegriffen haben. Das Amtsgericht München verurteilte den Angeklagten wegen sexueller Nötigung zu 6 Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung und einer Geldauflage.

Der Angeklagte, der Vater von 2 Kindern sein soll, soll die Tatvorwürfe eingeräumt haben. Nach § 177 Absatz I des Strafgesetzbuches (StGB) gilt für sexuelle Nötigung ein Strafrahmen von mindestens einem Jahr bis 15 Jahre.

In Ausnahmefällen kann das Gericht jedoch einen minder schweren Fall annehmen und von der Mindeststrafe nach unten abweichen, dann gilt eine Mindeststrafe von 6 Monaten. Von dieser Regelung, die in Absatz V festgehalten ist, hat das Amtsgericht München ganz offenkundig Gebrauch gemacht und dem Angeklagten einen minder schweren Fall zugebilligt.

19. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-19 16:21:362015-02-01 15:52:38Mißbrauchsurteil in München
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