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Schlagwortarchiv für: Strafverteidigung

Privatklage ist Aufgabe eines Strafrechtsanwaltes

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Opfervertretung – Nebenklage, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Die Privatklage ist ein weithin unterschätzter Teil der Opfervertretung. Gerade bei den Delikten, die Geschädigte oft besonders belasten, hilft die Justiz den Opfern nicht weiter. Dies sind die sogenannten Bagatelldelikte. Zum Beispiel Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Sachbeschädigung und andere mehr. Bei den Geschädigten ruft dies oft Wut und Empörung hervor. Die Staatsanwaltschaften berufen sich aber oft darauf, dass sie für solch vermeintlichen Kleinkram keine Zeit haben. 

Dann werden die Geschädigten von der Staatsanwaltschaft oft auf den Privatklageweg verwiesen.

Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren wegen fehlendem öffentlichem Interesse eingestellt. Zweite Voraussetzung ist, dass die bei den oben genannten Bagatelldelikten regelmäßig erforderlichen Strafanträge fristgemäß gestellt worden sind. Dann kann der Geschädigte jetzt selbst eine Anklage bei Gericht einreichen und wird damit zum Privatkläger.

Privatklage ist jedoch Aufgabe eines Strafrechtsanwaltes.

Der Geschädigte tritt gewissermaßen in die Rolle des Anklägers ein. Seine Privatklage wird nun vom Amtsgericht als Anklage behandelt. Privatkläger und Privatbeklagter, – der Angeklagte, – werden geladen. Es findet eine  Hauptverhandlung statt. Auch eventuelle Zeugen werden geladen. Da es sich um Strafrecht und Strafprozessrecht handelt befindet man sich auf dem Feld des reinsten Strafrechts. Ein nicht spezialisierter Anwalt ist mit diesem Terrain oft überfordert.

Der Geschädigte muss zunächst mit den Kosten für seinen Strafrechtsanwalt in Vorleistung gehen.

Wenn das Amtsgericht den Privatbeklagten (oder Angeklagten) verurteilt muss es ihm nach dem Gesetz auch die Kosten des Verfahrens auferlegen. Dann muss der verurteilte Privatbeklagte auch den gesetzlichen Anteil der Anwaltskosten tragen. 

Der große Vorteil ist, dass der Geschädigte sein Recht selbst in die Hand nimmt.

Der Geschädigte ist nicht mehr länger der Abwartende und Zuschauer des Verfahrens. Er kann selbst aktiv werden. Die Verurteilung des Täters stellt dann oft den Rechtsfrieden wieder her. Denn der Geschädigte muss sich nicht länger als das eigentliche Opfer ansehen, dem die Justiz nicht helfen will. Das Strafurteil stellt eine normale strafrichterliche Verurteilung zu einer Geldstrafe dar.

29. Juli 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/vergewaltigung-zeuge-entfuehrung.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-07-29 15:14:432020-01-28 11:52:42Privatklage ist Aufgabe eines Strafrechtsanwaltes

Nebenklage ist Aufgabe eines Strafverteidigers

Allgemein, Opfervertretung – Nebenklage, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Die Nebenklage ist ein immer noch unterschätzter Teil der Opfervertretung. Bei einem erheblichen Teil von Straftaten kann die oder der Geschädigte Nebenklage einreichen. Das sind die Delikte, die Opfer oft besonders stark belasten, wie zum Beispiel Körperverletzung oder andere Gewaltdelikte mehr. Bei den Geschädigten herrscht hier immer noch weithin Ahnungslosigkeit. Polizei und Staatsanwaltschaften haben anscheinend keine Zeit, Geschädigte auf ihre Rechte hinzuweisen. 

Geschädigte wissen oft nicht, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat.

Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige nicht eingestellt, sondern angeklagt. Jetzt kann sich der Geschädigte im Wege einer Nebenklage an die Anklage anschließen und wird damit zum Nebenkläger. Der hat alle die Rechte, die die Strafverfolger auch haben. Er kann nun Akteneinsicht beantragen, über seinen Anwalt Fragen stellen und auch Rechtsmittel einlegen.

Nebenklage ist jedoch Aufgabe eines Strafverteidigers.

Der Geschädigte tritt gewissermaßen mit ein in die Rolle des Anklägers. Da es sich um Strafrecht und Strafprozessrecht handelt befindet man sich auf dem Feld der reinsten Strafverteidigung. Ein nicht spezialisierter Anwalt ist mit diesem Terrain oft überfordert.

Wenn das Amtsgericht den Nebenbeklagten verurteilt muss es ihm nach dem Gesetz auch die Kosten des Nebenklägers und seines Anwaltes auferlegen.

Dann muss der verurteilte Angeklagte auch den gesetzlichen Anteil der Anwaltskosten tragen sowie die Auslagen des Nebenklägers. Ergänzt werden kann die Nebenklage durch die Einreichung eines sogenannten Adhäsionsantrages. Hier kann der Geschädigte direkt in der Hauptverhandlung vom Angeklagten Schadensersatz und Schmerzensgeld einklagen.Er braucht also kein eigenes neues Zivilverfahren anzustrengen.

Der große Vorteil ist, dass der Geschädigte sein Recht selbst in die Hand nimmt.

Der Geschädigte ist nicht mehr länger der Abwartende und Zuschauer des Verfahrens. Er kann selbst aktiv werden. Denn der Geschädigte muss sich nicht länger als das eigentliche Opfer betrachten, das nur von außen das Verfahren mitansehen darf, in dem er als der eigentlich Hauptbetroffene keine Rechte hat.

29. Juli 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/ra-florian-schneider.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-07-29 13:00:412017-08-01 09:38:08Nebenklage ist Aufgabe eines Strafverteidigers

Strafverteidiger hilft auch bei Schmerzensgeldklage

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der Einsatz eines Strafverteidigers ist so schnell nicht beendet. Denn trotz der Einstellung des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten ist eine Klage auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz vor dem Zivilgericht noch möglich.

Obwohl das strafrechtliche Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt worden ist kann das Opfer den oder die Beschuldigte verklagen.

In einem Münchner Club war es zwischen Besuchern zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung darüber gekommen, wer sich wo neben der Tanzfläche hinstellen darf. Kurze Zeit später gab dann eine Rangelei. Als die Gruppe, die behauptete, sich auf einem reservierten Platz zu befinden, beleidigte und handgreiflich wurde und die spätere Beschuldigte am Arm packte, biss die Beschuldigte zu. Die Angreiferin erlitt einen großen blauen Fleck am Oberarm. 

Das strafrechtliche Verfahren wegen der Körperverletzung wurde eingestellt, da sich ein Tatnachweis nicht führen ließ.

Aufgrund sich widersprechender Angaben der Beteiligten konnte die Polizei nicht feststellen, was sich wirklich zugetragen hat. Andere Beweismittel wie etwa eine Videoaufzeichnung gab es nicht. Der Staatsanwalt stellte das das Verfahren gegen die beschuldigte Studentin (Strafverteidiger RA Florian Schneider) ein.

Das hinderte die Angreiferin nicht daran, die Studentin wegen des Bisses in ihren Oberarm auf Schmerzensgeld zu verklagen.

Für den Laien mag es widersinnig klingen. Obwohl das Strafverfahren eingestellt worden ist kann ein Anzeigeerstatter den Beschuldigten vor dem Zivilgericht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen. So ist unsere Rechtsordnung. Die strafrechtliche Verfahrenseinstellung hindert nicht daran, den Zivilrechtsweg zu beschreiten. Beide Verfahrensarten haben streng genommen nichts miteinander zu tun. 

Der Strafverteidiger hilft dann auch bei der Schmerzensgeldklage.

Die Rechtsschutzversicherung machts möglich. Mit völlig überzogenen Forderungen zieht die Anzeigeerstatterin gegen die Beschuldigte vor Gericht. Ihre Klage lautet gleich auf  6.000 Schmerzensgeld. Völlig überhöht, sagt das Gericht, – selbst wenn man der Anspruchstellerin dem Grunde nach recht geben würde.

Der Strafverteidiger ist aus der vorangegangenen Strafverteidigung in die Sache gut eingearbeitet und damit auch der richtige Ansprechpartner für die Abwehr der zivilrechtlichen Forderungen.

Damit kann der maßlosen Klage gerade in diesem fall mit dem entscheidenden Argument begegnet werden. Die Klägerin war diejenige, die die Auseinandersetzung damit begonnen hatte, dass sie die vorherige Beschuldigte und jetzige Beklagte am Arm gepackt hatte. Damit kann die Studentin für sich ein Notwehrrecht in Anspruch nehmen. Die Klage wird daher keine Chance haben.

 

28. Juli 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/gerichtsverfahren-verhandlung-.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-07-28 15:11:412020-01-28 11:53:03Strafverteidiger hilft auch bei Schmerzensgeldklage

Kreditkartenbetrug im Internet

Internetstrafrecht, Vermögensdelikte

Das Angebot auf Facebook klang doch zu gut für die 26-jährige Britin. Hotels überall in Europa, auch in Deutschland, zum halben Preis. Die Londonerin schlug zu und buchte einen 5-Tagestrip nach Deutschland für sie und ihre 3 Freundinnen zum Preis von gerade einmal 320 britische Pfund. Ein Schnäppchen! Als der Vermittler den Preis forderte zahlte sie sofort. Und als sie mit ihren 3 Freundinnen in den beiden Hotels ankamen klappte auch alles und sie hatten einen guten Aufenthalt.

Das böse Erwachen kam später.

Als sie im Jahr darauf von einem anderen Städtetrip nach Berlin zurück kehren wollte nach London wurde sie von der Polizei aufgehalten. Ihre Personalien wurden gecheckt und sie wurde befragt. Es gebe eine Anzeige gegen sie, die den Hotelaufenthalt im Jahr zuvor betreffe.

Der Vorwurf lautete auf Kreditkartenbetrug im Internet.

Folgendes war passiert: Eine Münchnerin hatte Anzeige gegen sie erstattet wegen betrügerischem Gebrauch ihrer gestohlenen Kreditkarte! Die Engländerin war sich keiner Schuld bewußt und wies die Vorwürfe weit von sich. Sie ging davon aus, dass das alles ein großes Missverständnis war. Sie hatte ja alles pünktlich an den Vermittler überwiesen und mit Kreditkarten in diesem Zusammenhang nix zu tun. Der Ärger ging jedoch weiter, aufgeklärt hatte sich gar nichts!

Einige Monate später lag ein Strafbefehl des Münchner Amtsgerichts in der Post.

Die Britin konnte es nicht fassen: Ihr wurde nun auch von der Justiz vorgeworfen, eine gestohlene Kreditkarte missbraucht zu haben! Gleichzeitig wurde gegen sie eine Geldstrafe verhängt. Die Engländerin glaubte jedoch immer noch an einen Irrtum und legte zwar Einspruch ein, unternahm aber nichts weiter.

Erst als die Terminsladung des Amtsgerichts München bei ihr eintraf wurde sie aktiv.

Zusammen mit ihrem Cousin, der in München lebt, fing sie an zu recherchieren. Sie forschte nach, wer hinter dem Facebook-Profil stand, bei dem sie gebucht hatte. Ein Riesen-Zufall kam ihr zu Hilfe. Es zeigte sich nämlich, dass ihr Bruder das Gesicht schon mal irgendwo gesehen hatte. Und tatsächlich stellte sich heraus, dass es sich bei dem Hotelvermittler ebenfalls um einen Londoner handelte, den ihr Bruder flüchtig kannte.

Der eigentliche Missetäter gab sofort alles zu. als man ihn sich vorknöpfte.

Der Brite hatte in der Tat eine gestohlene Kreditkarte verwendet zur Buchung der Hotels, die er auf Facebook anbot. So war auch der günstige Preis zu erklären. Er zeigte sich sofort bereit dazu, ein notarielles Geständnis zu unterschreiben. Dies konnte nun in München vorgelegt werden. Die Terminierung der Hauptverhandlung wurde daraufhin aufgehoben.

Der Brite hat sich wegen Kreditkartenbetrug im Internet strafbar gemacht und braucht nun seinerseits einen Strafverteidiger.

Das Strafverfahren gegen die Londonerin (Strafverteidiger RA Florian Schneider) dagegen wird nun eingestellt werden. Sie hat aber nun zusätzlich zu dem Ärger auch jede Menge Kosten gehabt, die der eigentliche Straftäter aber natürlich tragen muß. Ihn wird also zusätzlich auch noch eine Schadensersatzklage treffen.

28. Juni 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/vergewaltigung-zeuge-entfuehrung.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-06-28 12:41:272017-07-29 16:11:49Kreditkartenbetrug im Internet
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