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Schlagwortarchiv für: Strafverteidigung

Strafverteidiger erreicht Einstellung

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der 35-jährige Münchner hat ein schweres Alkoholproblem. Die Ursache dafür liegt in seinen Depressionen. Wird der Leidensdruck zu groß fängt er an zu trinken. Im Zustand schwerster Alkoholisierung begeht er dann Straftaten, die er nüchtern nie begehen würde. Die Palette seiner Delinquenz ist breit, die Vorstrafenliste meterlang. Nun hat die Geduld der Justiz ein Ende. Der Mann muss jetzt endlich etwas gegen seine Krankheit tun. Sonst bekommt er die volle Härte der Gerichte zu spüren. Er ist aber durchaus offen für eine Therapie. Sein Strafverteidiger (RA Florian Schneider) erreicht Einstellung des Verfahrens.

Strafverteidiger erreicht eine Einstellung des Verfahrens dann, wenn eine Verurteilung wegen anderer Verfahren nicht ins Gewicht fiele.

Dies ist der Mengenrabatt des deutschen Strafsystems. Wer viele Straftaten begeht kriegt Mengenrabatt. Der Münchner hatte sich solchen verdient, da er so viele Straftaten begangen hatte, dass einzelne Verurteilungen wegen geringfügiger Delikte nicht mehr ins Gewicht fallen würden. Der Mann hat im Zustand der Alkoholisierung eine besondere Vorliebe für Ärger mit Polizeibeamten, die er beleidigt und verbal angreift. Auch die Beschädigung von fremden Sachen gehört zu seinen Vorlieben, besonders das Anzünden von Zeitungskästen, Randale in Bus und Bahn sowie in seinem Hausgang.

Sein Strafverteidiger erreicht die Einstellung des Verfahrens, seit eine echte Steigerung in der Schwere der Delikte stattfindet.

Angesichts seines immer höheren Leidensdrucks steigert der Mann vor Kurzem seine Strafbarkeit und begeht häufiger schwerere Delikte wie Körperverletzungen etc. Körperliche Angriffe auf Mitfahrende im Bus gehören hier ebenso dazu wie Bedrohungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Besteht ein Hang zur Begehung von Straftaten im Zustand der Alkoholisierung kann die Unterbringung angeordnet werden.

Das Strafgesetzbuch in Deutschland hat durchaus eine gewisse Bandbreite an möglichen Sanktionen. Suchtkranke Menschen müssen nicht in den Knast, sie können eine Unterbringung in der Psychiatrie erreichen. Hier werden sie nicht bestraft, sondern behandelt. Der Münchner hatte vorher regelmäßig nur Kleindelikte begangen und eigentlich immer nur geringe Strafen verwirkt. Bis jetzt. Nun muss er in die Psychiatrie und sich behandeln lassen.

 

 

7. Dezember 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-12-07 15:22:142023-12-12 14:17:28Strafverteidiger erreicht Einstellung

Freispruch bei Körperverletzung

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein Freispruch bei Körperverletzung ist in meiner Strafrechtskanzlei keine so seltene Angelegenheit. Verfahren wegen Körperverletzung sind eigentlich ausermittelt, wenn sie angeklagt werden. Anklagen, die mit heißer Nadel genäht wurden, gibt es da nicht so oft. Trotzdem sind gerade diese Verfahren häufig gekennzeichnet durch eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Die Chance für den Beschuldigten!

Genau dies ist der Ansatzpunkt des Strafverteidigers, der einen Freispruch bei Körperverletzung erreichen will.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei junge Rumänen aus München angeklagt. Nach Auffassung der Strafverfolger hatten sie im Jahr 2018 einen gemeinsamen Bekannten nachts auf der Straße verprügelt. Zunächst soll es zu gegenseitige Beleidigungen gekommen sein, dann zu Tritten und Schlägen. So behauptete es das vermeintliche Opfer bei der Polizei.

Die Staatsanwaltschaft München erhob gegen Beide Anklage wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung.

Die Anklage richtete sich zwar gegen beide Rumänen. Sie konnte aber nur dem Einen zugestellt werden. Der Andere war verzogen in seine Heimat. Das Amtsgericht verhandelte 2018 diese Anklage nur gegen den Einen und verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe. Der Mann war sich keiner Schuld bewußt gewesen und ohne Anwalt in die Behandlung gegangen. Er bestritt jede Tätlichkeit. Das vermeintliche Opfer hatte ihn aber schwer belastet, er hatte keinen Zeugen.

Als der Zweite wieder in Deutschland war wurde auch er vor Gericht gestellt.

Der Zweite ging die Sache nun besser an. Er nahm sich sofort einen Verteidiger (RA Florian Schneider). Nun sah die Sache anders aus. Bei der Verhandlung vergangenen Donnerstag konnten dem vermeintlichen Opfer verschiedene Widersprüche in seiner Aussage nachgewiesen werden.

Am Ende hieß es Freispruch bei Körperverletzung.

Dieses Mal hatte sich der Angeklagte nicht nur Verstärkung durch einen Verteidiger geholt. Er war durch die Akte vorbereitet. Seine Aussage war schlüssig und bestand nicht nur in einem reinen Bestreiten. Die Aussage des vermeintlichen Opfers dagegen war deutlich schlechter und weniger schlüssig. Dem Amtsgericht blieb nichts Anderes übrig als freizusprechen.

12. Juni 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafrecht-anwalt-muenchen.jpg 950 1800 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-06-12 09:57:502021-06-13 20:23:11Freispruch bei Körperverletzung

Pflichtverteidigerwechsel

Allgemein, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Pflichtverteidigerwechsel sind bei Gericht nicht sehr beliebt. Das Gesetz sieht sie aber ausdrücklich vor. Die Voraussetzungen für einen Wechsel sind allerdings deutlich andere als bei der Kündigung eines Wahlmandates.

Pflichtverteidigerwechsel sind nur in bestimmten Fällen möglich.

Denn nicht der Mandant hatte den Pflichtverteidiger beiordnet, sondern ein Gericht. Deshalb kann nur das Gericht die Beiordnung eines Pflichtverteidigers wieder aufheben. Die Strafprozessordnung sieht eine Aufhebung der Beiordnung zum Beispiel in dem Fall vor, dass der Mandant einen Wahlverteidiger beauftragt.

Die Mandatierung eines Wahlverteidigers führt nur dann zur Aufhebung der Beiordnung, wenn das Wahlmandat gesichert ist.

Es ist also nicht erfolgversprechend, einen Wahlverteidiger zu beauftragen, damit der sich dann an Stelle des bisherigen Pflichtverteidigers beiordnen läßt. Die Beiordnung wird regelmäßig nur dann aufgehoben, wenn der Wahlverteidiger versichert, dass die Finanzierung des Wahlmandates gesichert ist.

Wichtigster Fall der Aufhebung der Beiordnung ist eine endgültige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen dem Beschuldigten und dem Pflichtverteidiger.

Hierzu muss der Beschuldigte schon einiges vortragen, sofern er einen Wechsel will. Es reicht nicht, einfach nur zu beantragen, dass man einen anderer Pflichtverteidiger will.

Ein häufiges Beispiel für die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses ist, wenn ein Pflichtverteidiger sich für seinen Mandanten keine Zeit nimmt.

Als von den Gerichten anerkanntes Beispiel gilt die fehlende Betreuung durch den Pflichtverteidiger. Wartet ein Beschuldigter im Gefängnis monatelang vergeblich auf einen Besuch seines Pflichtls so ist dies ein gutes Argument für einen Pflichtverteidigerwechsel. Keinem Angeklagten wird zugemutet, ohne Vorbesprechung mit seinem Anwalt in eine Verhandlung gehen zu müssen. Ein Pflichtverteidiger muss sich einfach die Zeit für eine Besprechung nehmen. Sonst ist er der Falsche.

Den Pflichtverteidigerwechsel beantragt man bei dem zuständigen Gericht.

Den Antrag kann der Beschuldigte bzw. der Angeklagte stellen. Oder der neue Wunschverteidiger. Geht ein solcher Antrag bei Gericht ein wird dieser Antrag zunächst an den Pflichtverteidiger geleitet. Dann muss dieser zunächst eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben. Der zuständige Richter entscheidet sodann, ob ein Fall der endgültigen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses vorliegt oder nicht.

Entscheidet der Richter, dass die Voraussetzungen für einen Pflichtverteidigerwechsel nicht vorliegen, bleibt alles beim Alten.

Der Beschuldigte muss dann mit seinem bisherigen Anwalt weiter machen. Gibt es Besorgnis der Befangenheit bei dem ablehnenden Richter muss ein entsprechender Antrag in der Hauptverhandlung gestellt werden. Auch mit der Revision kann die Ablehnung gerügt werden.

Ein Angeklagter ist jedoch frei, zusätzlich einen Wahlverteidiger zu mandatieren.

Den muss er allerdings selbst bezahlen. Diese Kosten  erstattet die Justiz nur im Falle eines Freispruchs. Und auch in einigen Fällen einer Einstellung. Im Falle einer Verurteilung zahlt der Angeklagte im Übrigen nicht nur seinen Wahlverteidiger. Er muss dann auch den Pflichtverteidiger bezahlen. Diese Gebühren gehören zu den Kosten des Verfahrens.

3. November 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/jugendstrafrecht-anwalt-muenchen.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-11-03 14:14:032020-11-03 15:35:13Pflichtverteidigerwechsel

Keine Strafe für Faustschlag gegen Rivalin

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Keine Strafe für Faustschlag gegen die Rivalin. Stattdessen Einstellung des Strafverfahrens nach 153a der Strafprozeßordnung. So lautete der Beschluß eines Amtsgerichts im Münchner Umland gegen eine 22-jährige Angeklagte.

Die hatte ihren Lebensgefährtin beim Seitensprung erwischt, als sie überraschend nachts heimgekommen war.

Als die Haustüre von innen versperrt war und sie um 2.00 Uhr nachts in ihre Wohnung nicht aufsperren konnte schwante ihr schon Böses. Durch die verschlossene Türe hörte sie, wie sich ihr Freund mit einer Frau unterhielt, anstatt ihr aufzusperren. Die hektischen Aktivitäten der Beiden beim Anziehen und Aufräumen und die Flucht der Nebenbuhlerin in den Speicher zeigten ihr, welch schlechtes Gewissen die Beiden hatten.

Sie erwischte ihre Nebenbuhlerin dann in einem Schrank.

Die ganze Heimlichtuerei und die alberne Flucht in den Schrank hatten sie so sauer gemacht, dass sie ohne Vorwarnung zuschlug. Am Ärgerlichsten war jedoch für die Angeklagte, dass es die Rivalin schon länger gab und ihr Freund schon länger fremd ging. Obwohl er ihr versprochen hatte, von der Anderen abzulassen, und sie mit ihm deshalb zusammen gezogen war, hatte er doch wieder ihre Abwesenheit ausgenutzt. 

Die gleichaltrige Rivalin hatte einen blauen Fleck im Gesicht davongetragen. Deshalb hatte es zunächst einen Strafbefehl

wegen Körperverletzung gegen die Angeklagte gegeben .

Gegen den hatte sie Einspruch eingelegt, denn eine Verurteilung hätte bedeutet, dass sie ihren Beruf im Sicherheitsgewerbe nicht mehr hätte ausüben können. Hier wird nach den Grundsätzen des Gewerberechts nach der Zuverlässigkeit gefragt, die im Falle einer Verurteilung nicht mehr gegeben ist. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht konnte die junge Angeklagte (Strafverteidiger RA Florian Schneider) das Gericht von sich überzeugen. 

Eine Entschuldigung und eine kleine Wiedergutmachung führten schließlich zur gewünschten Einstellung des Strafverfahrens.

Die Rivalin, die als Zeugin erschienen war, lieferte natürlich wieder ein für alle Beteiligten sattsam bekanntes Bild der reinen Unschuld. Natürlich hatte sie nie eine Affäre mit dem Ex der Angeklagten gehabt.Wohl deshalb lehnte sie jede Entschuldigung der Angeklagten ab. Das Geld der Angeklagten nahm sie aber trotzdem an. Auch deshalb würdigte das Gericht das Bemühen der Angeklagten um eine Wiedergutmachung. Da auch die Staatsanwaltschaft mit einer Einstellung einverstanden war entging die Angeklagte einer Verurteilung. Durch die Einstellung des Verfahrens kann die Frau weiter in ihrem erlernten Beruf arbeiten.

Eine Einstellung wird nicht ins Führungszeugnis eingetragen und ist deshalb von Vorteil.

Die ist aber für die Angeklagte mit einer Zahlung von zweitausend Euro an einen gemeinnützigen Verein als Auflage verbunden. Eine derartige Zahlung stellt damit die Strafe für sie dar, ebenso wie die Anwaltskosten, die sie alleine tragen muss.

20. Oktober 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-10-20 21:34:562017-10-25 11:51:30Keine Strafe für Faustschlag gegen Rivalin

Freispruch im Beziehungskrieg

Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc., Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Die Runde vor dem Berliner Kriminalgericht ging an die Frau (Strafverteidiger RA und Fachanwalt für Strafrecht Florian Schneider). 

Die Affäre zwischen dem Deutschen und der Jamaicanerin hatte zu einer Schwangerschaft geführt. 

Ab dann gab‘s aber nur noch Beziehungskrieg. Die Jamaicanerin wollte das Kind austragen, aber keine Beziehung. Der Deutsche hatte keine Lust auf Vaterschaft und Unterhaltszahlungen und zweifelte alles an. Los ging’s mit seinem Zweifel an seiner Vaterschaft. Für ihn war klar, dass seine Kurzzeitfreundin nur durch Sex querbeet durch die Karibik schwanger geworden sein konnte.

Seine Vaterschaft mußte erst vor einem deutschen Gericht unzweifelhaft geklärt werden. 

Als es da nix mehr zu deuteln gab kämpfte der Deutsche weiter. Er weigerte sich.  Unterhalt zu zahlen. Erst durch einen Anwalt in Deutschland ließ er sich zu bislang unregelmäßigen Zahlungen bewegen.

Höhepunkt war schließlich eine Anzeige gegen seine Ex wegen Urkundenfälschung und Betrug.

Als sie ihre Entbindungskosten und die ärztliche Behandlung ihres Kindes von ihm bezahlt haben wollte fing er an zu recherchieren. Er bekam den Eindruck, er werde betrogen. Sein Vorwurf lautete, seine Ex habe Arztrechnungen der Kliniken auf Jamaica in Höhe von mehreren Tausend Euro gefälscht. Ziel von ihr sei, ihn zu betrügen. Die Jamaicanerin war wegen der ständig ins Stocken geratenen Unterhaltszahlungen und wegen des Strafverfahrens inzwischen nach München umgesiedelt. Anders konnte sie ihren Ex nicht zum Zahlen bewegen und konnte sich auch anders nicht der Polizei stellen.

Die Berliner Staatsanwaltschaft glaubte dem Mann und beantragte einen Strafbefehl gegen die Frau.

Die Angeklagte legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Deshalb mußte sie sich in einer Hauptverhandlung den bohrenden Fragen des Kriminalgerichts und der Staatsanwaltschaft stellen. Nach der Anhörung beider Parteien sprach das Amtsgericht Berlin-Moabit die Frau frei.

Der Freispruch erfolgte nach dem Zweifelsgrundsatz in dubio pro reo.

Die Richterin äußerte Zweifel an der Schuld der angeklagten Jamaicanerin. Aber keine Zweifel an der Tatsache, dass das Strafverfahren derart schlecht ermittelt worden war, dass nur ein Freispruch vertretbar war. Nach diesem eindeutigen Urteil zugunsten der Mutter geht der Beziehungskrieg nun in die nächste Runde.

Der Freispruch im Beziehungskrieg hat das Kräfteverhältnis zwischen den beiden Beteiligten maßgeblich verändert.

Fraglich ist, ob die Staatsanwaltschaft Berlin den Freispruch akzeptiert. Legt sie keine Berufung ein würde der Freispruch rechtskräftig werden. Die Frau kann ab diesem Moment die nächste Runde im gerichtlich ausgefochtenen Beziehungskrieg einläuten.  Sie wird nun den Vater ihres Kindes auf Zahlung der Arzt- und Entbindungskosten verklagen. 

8. Oktober 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-10-08 14:20:492017-10-09 20:07:40Freispruch im Beziehungskrieg

Einstellung des Verfahrens wegen sexuellen Missbrauchs

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Sexualdelikte, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Einstellung des Verfahrens wegen sexuellen Missbrauchs. So lautete der Bescheid der Staatsanwaltschaft München für einen beschuldigten Musiklehrer. Dem etwa 70-jährigen Münchner war vorgeworfen worden, einen zehnjährigen Musikschüler während der Musikstunden sexuell belästigt zu haben.

Der Vorwurf lautete auf sexueller Missbrauch von Kindern wegen Auslegens von Comics mit sexuellem Inhalt im Wartezimmer.

Der Beschuldigte hatte sich in einem Laden am Münchner Rosental am Viktualienmarkt Comics gekauft, in denen es auch sexuelle Witze gab. Die hatte er dann zusammen mit anderen Zeitschriften im Wartezimmer seiner Musikschule ausgelegt. Der zehnjährige Junge hatte sich diese Comics natürlich sofort aus dem Stapel gefischt und zu Hause behauptet, in der Musikschule lägen Pornos aus.

Außerdem behauptete der Junge, der Beschuldigte habe sich ihm während der Musikstunden in sexueller Weise angenähert.

Der Junge hatte Keyboardunterricht genommen. Um ihm die Griffe zeigen zu können hatte ihn sein Lehrer auf sein Knie setzen lassen. Dieses auf dem Knie sitzen lassen stellte für die Eltern des Jungen ebenfalls einen sexuellen Missbrauch dar. Der Junge hatte jedoch mit keinem Wort verbale oder tätliche Annäherungsversuche schildern können. Nicht einmal die ausgiebige Vernehmung des Jungen durch eine Ermittlungsrichterin hatte Hinweise auf unzulässige Annäherungsversuche erbracht. Ein Betatschen oder Befummeln oder verbale Anmachversuche konnte auch der sehr phantasiereiche Junge nicht schildern.

Die Polizei nahm die Sache trotzdem ernst und leitete ein Verfahren ein.

Weder der Junge selbst noch die Eltern des Jungen hatten zunächst das Gespräch mit dem Beschuldigten gesucht. Dies wäre sicher der Weg gewesen, vor einer Anzeige eine Stellungnahme des Musiklehrers zu den Vorwürfen zu erhalten. Stattdessen erstatten sie sofort Strafanzeige. Die Polizei durchsuchte daraufhin als Erstes die ganze Musikschule des Beschuldigten und beschlagnahmte die „Pornos“.

Sexueller Missbrauch von Kindern, diesem schwerwiegenden Vorwurf sah sich der etwa siebzigjährige Musiklehrer unversehens ausgesetzt.

Der alte Herr hatte sich sein ganzes Leben nichts zuschulden kommen lasen und war immer gänzlich straffrei geblieben. Nun wurden die achtzehn Monate dauernden Ermittlungen eingestellt. Die Einstellung des Verfahrens erfolgte nach dem Grundsatz Im Zweifel für den Beschuldigten gemäß § 170 Absatz II der Strafprozessordnung.

Beharrliches Ankämpfen gegen den üblen Verdacht durch umfangreiche Verteidigungsschriften (Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht RA Florian Schneider) hatten den Erfolg nach eineinhalb Jahren gebracht.

Dem Münchner wird es damit nun auch möglich sein, die Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen der Eltern des Jungen erfolgreich abzuwehren. Die Eltern hatten nämlich sofort nach Anzeigeerstattung einen Anwalt damit beauftragt, Geldforderungen gegen den Beschuldigten zu erheben mit derselben Behauptung, es läge sexueller Missbrauch von Kindern vor. Diesen Forderungen ist nun ebenfalls und endgültig jegliche Grundlage entzogen.

2. Oktober 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/strafrecht-polizeieinsatz.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-10-02 12:44:092017-10-02 13:50:25Einstellung des Verfahrens wegen sexuellen Missbrauchs

900 Euro Geldstrafe fuer Diebstahl in Arbeit

Eigentumsdelikte, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Die Videoüberwachung des Lagers hatte es ans Tageslicht gebracht. Der Angeklagte hatte Waren seines Arbeitgebers gestohlen. Gekündigt hatte er selbst bereits, nun wurde er angeklagt wegen Diebstahl in Arbeit.

Der Angeklagte war ein besonders langjähriger und bewährter Mitarbeiter gewesen, von dem jeder nur das Beste sagen konnte.

Als das Lokal verkauft wurde war es der Angeklagte gewesen, der als Einziger vom neuen Inhaber übernommen wurde. Denn alle hatten ihn als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig empfohlen. Als der Schwund im Lager immer größer geworden war wusste sich der neue Inhaber nicht mehr anders zu helfen. Denn auch das nachts sich vor der Lagertüre auf die Lauer legen hatte nix gebracht. Erst als eine Videokamera das Lager überwachte flog der Kellner auf, wie er im Dunkeln zusammen mit einem Anderen paketweise Kaffee, Fleisch und Säfte aus dem Keller hinaus trägt.

Durch die Anzeige des neuen Inhabers flog aber dummerweise auch auf, dass er Mitarbeiter schwarz beschäftigte und Essen schwarz verkaufte.

Der Gastronom hatte den Angeklagten noch verdächtigt, zuvor jede Menge weiterer Waren gestohlen zu haben. Hierfür blieb er jedoch Beweise schuldig. Denn auf der Videoüberwachung war nur die eine Tat zu sehen. Einen Tatnachweis konnte die Staatsanwaltschaft deshalb nur für den einen Diebstahl führen. Stattdessen fand der Angeklagte in der Hauptverhandlung eine Erklärung für den vermeintlich großen Schwund im Lager. Er berichtete dem Gericht von massenweise nicht bonierten Essen und Getränken und von schwarz beschäftigten Mitarbeitern.

Der Arbeitgeber hatte noch versucht, der Polizei den Mittäter auf dem Video als unbekannten Dritten zu verkaufen.

Der Angeklagte rächte sich für die Anzeige und informierte das Gericht darüber, dass es sich bei dem Mittäter um einen schwarz beschäftigten Kollegen handelt, der dem Anzeigeerstatter sehr wohl bekannt sei. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft schrieb eifrig mit und notierte die Angaben des Angeklagten zu den Gepflogenheiten in seinem früheren Lokal.

Das Amtsgericht München folgte dem Antrag der Verteidigung (Strafverteidiger RA Florian Schneider) und verhängte gegen den Kellner 900 Euro Geldstrafe für Diebstahl in Arbeit.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Ende eine dicke Geldstrafe von vielen Tausend Euros gefordert. Der Kellner hatte vor vielen Jahren schon mal einen Diebstahl begangen. Das Amtsgericht sah dies jedoch als überzogen an. Nun prüft die Staatsanwaltschaft eine Berufung gegen das Urteil.

24. September 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-09-24 12:00:402017-09-25 11:15:23900 Euro Geldstrafe fuer Diebstahl in Arbeit

Freispruch in dubio pro reo

Eigentumsdelikte, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der Freispruch in dubio pro reo kam eigentlich nicht überraschend. Der Münchner hatte sich aber vor der Verhandlung einer ganzen Phalanx von Zeugen gegenüber gesehen. Vor allem sein ehemaliger Chef hatte ihn belastet und alles getan, um ihn in die Pfanne zu hauen. Und die Anklage hatte es in sich:

Der Angeklagte soll die Tageseinnahmen seines früheren Arbeitgebers gestohlen haben.

Anzeigeerstatter und Angeklagter waren schon lange miteinander befreundet. Außerdem hatte der Angeklagte auch bis vor Kurzem im Lokal des Anzeigeerstatters gearbeitet. Bei einem freundschaftlichen Besuch an seiner früheren Arbeitsstätte im Juni diesen Jahres soll der Angeklagte die Tageseinnahmen aus dem Geheimversteck geklaut haben. Das Versteck kannten nur Eingeweihte, Gäste nicht. Das reichte seinem früheren Chef, seinen ehemaligen Mitarbeiter zu verdächtigen und anzuzeigen.

Es gab aber keinen einzigen Tatzeugen für den Diebstahl.

In der Hauptverhandlung des Amtsgerichts München gab sich der ehemalige Arbeitgeber alle Mühe, den Angeklagten als einzig möglichen Täter hinzustellen. Seine Begründung war, dass es seiner Meinung nach niemand Anderes gewesen sein kann. Alle anderen Mitarbeiter seien zuverlässig. Nur der Angeklagte habe den ganzen Abend über versucht, sich von anderen Angestellten Geld auszuleihen. Auch habe keiner solche Geldprobleme wie der Angeklagte. Und schließlich sei er immer wieder in der Nähe des Verstecks gewesen. Der Staatsanwaltschaft hatte die Beweislage für die Erhebung der Anklage ausgereicht.

Erst auf die beharrlichen Nachfragen von Gericht und Verteidigung (Strafverteidiger RA Florian Schneider) zeigte sich, dass es doch mengenweise andere Möglichkeiten gab für eine Täterschaft.

Das Amtsgericht kam am Schluß der Beweisaufnahme nämlich zu dem Ergebnis, dass auch Andere als Täter in Frage kamen. Einige der Mitarbeiter des Lokals hatten nämlich ausgesagt, dass das sogenannte Geheimversteck auch Andere kannten, die dort gearbeitet haben. Außerdem seien alle Türe unkontrolliert offen gestanden und alles sei frei zugänglich gewesen. 

Der Freispruch erfolgte daher nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten (in dubio pro reo).

Die Staatsanwältin beantragte trotzdem Schuldspruch und Geldstrafe. Der Angeklagte war nämlich vorbestraft wegen eines Diebstahls. Das Amtsgericht konnte jedoch nur noch freisprechen. Offen bleibt, ob die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptiert oder Berufung einlegt. Dann würde die Sache von der Berufungskammer des Landgerichts München I erneut verhandelt und alle Zeugen nochmals gehört werden.

20. September 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht.jpg 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-09-20 16:47:152017-09-22 07:58:46Freispruch in dubio pro reo

Bei Unfallflucht keine Aussage ohne Strafverteidiger

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt, Straßenverkehrsdelikte

Die Unfallflucht war schnell passiert. Nach einigen Gläsern zuviel beim Weggehen und einem Ausweichmanöver wegen Gegenverkehrs waren die Außenspiegel der am rechten Straßenrand geparkten Autos nur so weggeflogen. Angesichts der Preise für vollelektrische und vollautomatisierte Außenspiegel mehrere Tausend Euro Schadenssumme.

Nach kurzem Stopp und kurzem Nachdenken Gas gegeben

Der Beschuldigte war durch das laute Scheppern der Blech- und Glasteile schlagartig nüchtern geworden. Er hatte sofort realisiert, dass er an Ort und Stelle bleiben und die Polizei rufen müsste. Als ihm sein Alkoholpegel aber einfiel kam das für ihn nicht in Frage. 

Der Straftatbestand der Unfallflucht ist vollendet in dem Moment, wo man sich von der Unfallstelle wegbewegt.

Der Beschuldigte (Fachanwalt für Strafrecht Florian Schneider) redete sich in dem Moment ein, er könnte ja am nächsten Tag immer noch die Polizei verständigen. Und zwar dann, wenn er seinen Blutalkohol wieder los war. Das funktioniert aber nicht. Die vorabendliche Blutalkoholkonzentration kann noch viele Stunden später exakt festgestellt werden. 

Bei Unfallflucht gilt, keine Aussage ohne Strafverteidiger.

Die Sache brannte dem Beschuldigten natürlich den ganzen nächsten Tag auf den Nägeln. Es drängte ihn förmlich, sich bei der Polizei zu melden, um sein Gewissen zu erleichtern. Was ihn zusätzlich belastete war natürlich auch, dass die Polizei ihn schnell verdächtigte und ihn suchte. Er hatte deshalb sein Auto und sich selbst versteckt. 

Über die Notrufnummer ist ein Strafverteidiger auch abends und am Wochenende erreichbar.

Was sich ein Mensch in der Situation des Beschuldigten unbedingt ersparen sollte ist eine kopflose Aktion ohne anwaltliche Begleitung. Sicherlich erleichtert eine Selbstanzeige bei der Polizei schlagartig das Gewissen. Die Reue über diesen kopflosen Stunt folgt jedoch auf dem Fuße. Dann nämlich, wenn ein Strafbefehl mit einer dicken Geldstrafe und einem langem Führerscheinentzug im Briefkasten liegt. 

Das Gesetz verpflichtet den Beschuldigten bei Unfallflucht nicht dazu, sich selbst zu überführen.

Die Straftat ist ja eben genau in dem Moment vollendet, wo man abgehauen ist. Eine Verurteilung nebst Führerscheinentziehung erfolgt also trotz der Selbstanzeige. Sie würde nur dazu führen, dass der Beschuldigte etwas Rabatt bei der Geldstrafe erhalten würde. Nicht wirklich viel. Das Argument der Staatsanwaltschaft lautet dann ja stets, dass man den Beschuldigten sowieso gefunden hätte. 

15. August 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-08-15 12:46:012017-08-15 16:49:42Bei Unfallflucht keine Aussage ohne Strafverteidiger

Strafverteidiger berät auch über Zeugenrechte

Opfervertretung – Nebenklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der Streit zwischen ihnen war Anfang des Jahres eskaliert. Nach dem Konsum von ziemlich viel Wein kam es zu gegenseitigen Vorwürfen und zum Rausschmiß der Frau aus der Wohnung ihres Lebensgefährten. Die revanchierte sich umgehend. Nachdem der erwachsene Sohn der Frau und ein gemeinsamer Bekannter informiert waren rief sie die Polizei. Der erzählte sie dann dramatische Geschichten von Schlägen und Würgereien.

Plötzlich wurde ihr Freund nun als Beschuldigter (Strafverteidiger RA Florian Schneider) einer Körperverletzung geführt.

Als ein paar Tage vergangen waren und man den nächsten gemeinsamen Urlaub plante tat ihr ihre Anzeige leid. Als sie nun versuchte, ihre Anzeige zurückzunehmen, erfuhr sie, dass das gar nicht geht. Zurücknehmen kann man nur einen Strafantrag. Nicht aber die Strafanzeige selbst. Die läuft weiter.

Im Falle einer Rücknahme des Strafantrages bejaht die Staatsanwaltschaft oft einfach das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und ermittelt weiter.

Nachdem die Frau vergeblich versucht hatte, ihre Strafanzeige zurückzunehmen, probierte sie es nun mit der Rücknahme ihres Strafantrages. Den hatte sie gleichzeitig mit ihrer Anzeige Anfang des Jahres gestellt. Die Staatsanwaltschaft interessierte das nicht so besonders. Sie ermittelte einfach weiter. Nun wurden der Umkreis um die Beiden befragt und Zeugen vernommen, die den Streit mitbekommen hatten. Der erwachsene Sohn der Frau sowie der gemeinsame Bekannte erhielten Ladungen der Polizei zur Vernehmung als Zeugen. Auch die Polizeibeamten vor Ort notierten ihre Beobachtungen.

Am Ende der Ermittlungen stand eine Anklage gegen den beschuldigten Lebensgefährten sowie eine Ladung der Frau als Zeugin zur Hauptverhandlung.

In dieser Situation gilt für die Anzeigeerstatterin dasselbe wie für alle Zeugen. Sie muß genauso aussagen wie alle anderen Zeugen. Als Geschädigte steht ihre kein Auskunftsverweigerungrecht zur Seite. Der Frau blieb nur der Weg zur Beratung durch einen Strafrechtsanwalt.

Denn der Strafverteidiger berät auch über Zeugenrechte.

Da das Paar sowieso zusammen bleiben will bot sich ihnen eine gute Lösung an. Ihr Strafrechtsanwalt riet ihr, die sowieso anstehende Verlobung vorzuziehen. Durch ihr Verlöbnis gelang es, der Frau eine sie belastende Aussage vor Gericht zu ersparen. Denn wegen ihrer Übertreibungen vor der Polizei hatte sie sich auch selbst strafbar gemacht wegen falscher Verdächtigung.

Als Verlobte oder als Ehefrau erhält eine Zeugin ein Auskunftsverweigerungsrecht vor Polizei und Gericht.

Da nun die Hauptbelastungszeugin wegfällt und die damals involvierten Bekannten und Verwandten nur bruchstückhafte Erkenntnisse hatten wird es für die Strafverfolger schwierig. Weder der Angeklagte noch die Anzeigeerstatterin können jetzt wohl noch strafrechtlich belangt werden.

3. August 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/strafrecht-polizeieinsatz.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-08-03 14:28:552017-08-03 14:28:55Strafverteidiger berät auch über Zeugenrechte
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Schlagwörter

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Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

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