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Schlagwortarchiv für: sozialbetrug

Freispruch vom Betrug

Vermögensdelikte

Der sechzigjährige Angeklagte (Verteidiger RA Florian Schneider) aus dem europäischen Ausland arbeitet seit Langem in der Münchner Gastronomie als Aushilfskoch. Als sein Lokal wegen Corona im März 2020 schloß wurde er zunächst arbeitslos. Seine Meldung zur Arbeitslosigkeit mündete im Jahr 2022 in eine Anzeige des Zolls wegen Sozialbetrugs. Am Ende hieß es aber Freispruch vom Betrug!

Der Freispruch vom Betrug kam erst nach einem insgesamt 2 Jahre dauernden Strafverfahren zustande.

Die Sache war etwas kompliziert. Der Angeklagte war der deutschen Sprache nicht mächtig, er braucht sie auch nicht, da er sich nur mit seinen Landsleuten umgibt. Für seine Arbeit in der Küche reicht seine Heimatsprache schließlich völlig aus. Zudem kann er weder lesen noch schreiben. Seine behördlichen Dinge regeln seine Landsleute aus dem Lokal für ihn.

Der Zoll prüft derzeit sehr intensiv die Meldungen zur Arbeitslosigkeit während der coronabedingten Lokalschließungen.

Im Jahr 2021 war es aufgefallen, dass der Angeklagte sich erst im April 2020 arbeitslos gemeldet hatte, nachdem er bereits einen Monat lang arbeitslos gewesen war, als er also schon wieder begonnen hatte, zu arbeiten. Dies wurde als offensichtlicher Sozialbetrug gewertet.

Die vom Zoll verschickten Schreiben wegen Anhörung zum Tatvorwurf verstanden weder er noch seine Landsleute.

Und plötzlich lag der Strafbefehl mit einer hohen Geldstrafe in der Post. Hier reagierte der Angeklagte sofort und bat seine Landsleute um Hilfe. Die organisierten sofort einen Strafrechtsanwalt (RA Florian Schneider). Der legte zunächst Einspruch ein und organisierte sich die Strafakte. Bei der Prüfung des Akteninhalts lichtete sich das Dunkel allmählich.

Akte und Besprechungen mit dem Angeklagten und seinem Dolmetscher ergaben sehr schnell, dass es nur einen Freispruch vom Betrug geben konnte!

Es zeigte sich nämlich folgende Situation: Der Angeklagte selbst hatte zu keiner Zeit eine Meldung zur Arbeitslosigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit abgegeben. Dies hatten seine Landsleute für ihn getan. Leider mehr schlecht als recht. In dem Bemühen, ihm behilflich zu sein und ihm zu Arbeitslosengeld I für den einen Monat Arbeitslosigkeit zu verhelfen, hatte man ihn zwar angemeldet, aber vergessen, abzumelden. Da er noch nicht einmal seine eigenen Kontoauszüge lesen konnte war ihm nicht aufgefallen, dass er plötzlich mehr Geld als sonst zur Verfügung hatte.

Am Schluß hieß es Freispruch vom Betrug.

Der Richter sah sich in der Verhandlung den Angeklagten und seine Landsleute an. Schon aufgrund des persönlichen Eindrucks sah er keine andere Möglichkeit, als freizusprechen.

12. März 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/logo4.png 227 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-03-12 18:08:002023-03-16 13:14:13Freispruch vom Betrug

Freispruch bei Betrugsanklage

Allgemein, Vermögensdelikte

Die Angeklagte hatte mit Derartigem nicht gerechnet. Bei ihren verschiedenen Antragsverfahren vor  verschiedenen Behörden war eine Anklage wegen Sozialhilfebetrugs herausgekommen. Mit ihrem behinderten Sohn war es schon schwierig genug, das Leben zu meistern. Da war der Strafbefehl ein großer Schreck. Am Ende stand aber sogar ein Freispruch wegen der Betrugsanklage!

Ein Freispruch bei Betrugsanklage wegen Sozialbetrugs ist eher selten.

Verteidigungen bei Betrugsanklagen im Allgemeinen sind dagegen allerdings durchaus oft erfolgreich. Die Strafverfolger haben die schwierige Aufgabe zu meistern, nachzuweisen, dass die Beschuldigten in Betrugsabsicht gehandelt hatten. Sie müssten eigentlich in den Kopf des Beschuldigten hinein blicken können. Um den Nachweis der Absicht der Vermögensschädigung erbringen zu können. Mindestens die der Vermögensgefährdung. Oft nicht möglich.

Hat sich die oder der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei richtig verhalten gelingt dieser Nachweis eher selten.

Das bedeutet, dass die oder der Beschuldigte keine Angaben gegenüber der Polizei gemacht hat! Hat die Polizei keine Angaben des oder der Beschuldigten zum subjektiven Tatbestand des Betrugs erhalten muss sie den Nachweis erbringen aus den Umständen des Falles. Hier muss dann oft der niedrige Kontostand herhalten. Oder die vielen Schulden.

Deshalb ist die Sach- und Rechtslage ist gerade bei Ermittlungsverfahren wegen Sozialbetrugs sehr viel günstiger für die Ermittler.

Anträge auf Stütze vom Staat werden eben nun mal nur von Menschen gestellt, die kein Geld haben. Wenn dann im Antrag auf Stütze Angaben zu Einkünften fehlen haben die Strafverfolger leichtes Spiel. Die Anzeigen zum Sozialbetrug kommen zudem stets von der Bundesagentur, die alle Unterlagen hat.

Einen Freispruch bei Betrugsanklage kann es trotzdem geben.

Den Betrugsvorsatz müssen die Ermittler trotz allem in jedem Einzelfall nachweisen. Auch die alleinerziehende Angeklagte war zunächst mit einer eindeutig erscheinenden Aktenlage konfrontiert. Erst die genaue Prüfung der Beweislage im Rahmen einer Hauptverhandlung zeigte, wie die Sache wirklich stand. Am Schluß der Beweisaufnahme war die Sache dann ganz anders eindeutig als zu Beginn. Dann hieß es Freispruch!

15. Mai 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/erstberatung-in-der-kanzlei.jpg 321 845 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-05-15 10:49:312021-05-15 10:49:31Freispruch bei Betrugsanklage

Einstellung des Strafverfahrens wegen Sozialbetrugs

Vermögensdelikte

Die Mittvierzigerin aus München (Verteidiger RA Florian Schneider) war sich ganz sicher: Sie hatte seinerzeit, als sie Arbeitslosengeld I beantragen wollte, der Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt, dass sie einen Sparvertrag über Euro 20.000 auf der hohen Kante hatte. Die Beraterin am Schalter im Eingangsbereich hatte sich den Vertrag angesehen und ihn als unwichtig eingeschätzt.

Ein Jahr später wusste aber keiner mehr etwas davon, die Bundesagentur forderte ihre Leistungen zurück und zeigte die Frau gleichzeitig auch noch bei der Staatsanwaltschaft wegen Sozialbetrugs an. Die Frau musste Leistungen zurück zahlen und die Staatsanwaltschaft München I leitete ein Strafverfahren ein.

Die Nerven lagen blank, zumal sich die Frau keiner Schuld bewusst war. Inzwischen ist klar, dass die Frau keinen Betrug begangen hat, das Strafverfahren wurde eingestellt.

27. Juli 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-07-27 20:00:292016-08-31 11:02:18Einstellung des Strafverfahrens wegen Sozialbetrugs

Bewährung für Betrug an Krankenkassen

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Am Donnerstag hat das Schöffengericht am Amtsgericht München eine etwa fünfzigjährige Hebamme zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hatte die Angeklagten schuldig befunden, in insgesamt 192 Fällen die gesetzlichen Kranken-und Ersatzkassen um insgesamt mehr als € 100.000 betrogen zu haben: Aufgrund einer Anzeige einer unzufriedenen AOK-Patientin waren gegen die Frau Ermittlungen eingeleitet worden mit dem Verdacht, sie habe im Rahmen ihrer monatlichen Abrechnungen gegenüber den Kassen etwa doppelt so viele Besucher bei frisch entbundenen Müttern angegeben, als sie tatsächlich absolviert hatte. Dieser Verdacht erhärtete sich, als die Polizei bei einer Durchsuchung in der Wohnung der Hebamme Kalenderaufzeichnungen auffand, die viele Besuche bei Patientinnen als doppelt abgerechnet bewies. Die Polizei wertete die Kalenderaufzeichnungen aus und ermittelte einen Schaden von € 100.000. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage zum Schöffengericht, das mit einer Strafkompetenz von bis zu 4 Jahren ausgestattet ist, denn üblicherweise droht bei einer derart hohen Anzahl von Straftaten mit einem so hohen Gesamtschaden eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb bis dreieinhalb Jahren. Dies liegt daran, dass so viele Einzeltaten als gewerblicher Betrug gewertet werden, die mit einer Mindeststrafe von jeweils 6 Monaten pro einzelner Tat geahndet werden müssen, so das Strafgesetzbuch. Da die nicht vorbestrafte Angeklagte jedoch von Anfang an geständig war und dem Gericht damit eine sehr aufwändige Beweisaufnahme mit der Anhörung von mehr als hundert Zeuginnen ersparte kam sie mit einer Freiheitsstrafe von unter zwei Jahren zur Bewährung davon, die sie akzeptieren wird. Die weiteren Folgen ihres Betrugs sind jedoch noch weit schlimmer als diese Verurteilung: Sie wird nach aller Erfahrung mit solchen Fällen ihre Zulassung als Hebamme verlieren und damit nicht mehr arbeiten können. Zusätzlich wird sie in absehbarer Zeit mit den Rückzahlungsforderungen der Kassen in Höhe von etwa € 100.000 konfrontiert werden, was sie vor eine unlösbare Aufgabe stellen wird, da sie diesen enormen Betrag wohl nie wird zurückzahlen können.

21. Mai 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-05-21 17:32:512015-05-21 17:32:51Bewährung für Betrug an Krankenkassen
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