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Schlagwortarchiv für: Führerschein

Führerscheinentzug bei Kokainkonsum

Betäubungsmittelgesetz, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Führerscheinentzug bei Kokainkonsum. So lautet die Konsequenz für die Inhaber einer Fahrerlaubnis, wenn sie von der Polizei erwischt werden und sich dann Kokain im Blut findet. Der etwa fünfzigjährige Mann hatte gar nicht als Beschuldigter, sondern eigentlich als Opfer einer Straftat durch die Polizei eine Haarentnahme angeordnet bekommen. Bei der Haarentnahme waren dann geringfügige Spuren von Kokain festgestellt worden. Strafrechtlich eigentlich kein Problem. Sehr wohl aber führerscheinrechtlich:

Die Staatsanwaltschaft ist dazu verpflichtet, die Führerscheinstelle über ihre Ermittlungen in Kenntnis zu setzen.

Die Führerscheinstelle erfährt also zwangsläufig, wenn sich in den Haaren eines Führerscheininhabers Spuren von Kokain finden, auch wenn gar keine Straftat vorliegt. Das Gesetz zwingt die Strafverfolger dazu, ihre Erkenntnisse an die Verwaltung weiter zu geben. Ohne weiteres Zutun des Kokainkonsumenten erfahren also Führerscheinstelle, Gewerbeamt, etc. von dem Kokainkonsum.

Die Konsequenz lautet manchmal dann Führerscheinentzug bei Kokainkonsum.

Die Menge an Kokain und Kokainabbauprodukten in den Haaren konnte laut Gutachter nur mit Konsum begründet werden. Laut Gesetz genügt für eine Führerscheinentziehung die Feststellung, dass der Führerscheininhaber konsumiert hat. Im Gegensatz zu Alkohol und Cannabis ist es also nicht erforderlich, dass die Führerscheinstelle einen Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen nachweist.

Der Kokainkonsum alleine wäre nach dem Gesetz straffrei.

Den Staatsanwalt interessiert es nicht, wenn ein Mensch Kokain konsumiert. Denn bestraft werden nur Erwerb, Besitz, Abgabe oder Verkauf, etc. Der Konsum alleine wird aber nicht bestraft. Das dicke Ende kommt trotzdem in Form von unangenehmer Post der Verwaltung.

Bevor es Führerscheinentzug bei Kokainkonsum heißt muss die Behörde den Betroffenen ordnungsgemäß anhören.

Dies schreibt das Verwaltungsverfahrensgesetz vor: Vor einem belastenden Verwaltungsakt, – besonders einem wie dem, dass eine Fahrerlaubnis entzogen wird, – ist ein Betroffener anzuhören. Nun hat der betreffende Bürger Gelegenheit, sich zu äußern und seine Sicht der Dinge zu schildern. Anhaltspunkte für eine solche Rückäußerung ist die Angabe der Polizei, welche Haarlänge ausgewertet wurde und in welcher Konzentration Kokain und -abbauprodukte in den Haaren gefunden wurden. 1 Zentimeter Haar bedeutet einen Zeitraum von etwa einem Monat. In den Haaren läßt sich so ziemlich alles nachweisen, alle Arten von Drogen- und Medikamentenkonsum. Der Mann muss sich nun nach anwaltlicher Beratung (RA Florian Schneider) zu diesen Vorwürfen äußern, um seinen Führerschein zu retten.

3. März 2025/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2025-03-03 14:37:222025-03-03 14:40:04Führerscheinentzug bei Kokainkonsum

Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter

Jugendliche - Heranwachsende, Straßenverkehrsdelikte

Ein 17-Jähriger aus München (Jugendstrafverteidiger RA Florian Schneider) hatte sich letztes Jahr im Sommer abends mit seinen Freunden in der Stadt getroffen, um zusammen Feiern zu gehen. Als er nach Mitternacht nach Hause wollte gabs weder eine Mitfahrgelegenheit noch öffentliche Verkehrsmittelmittel. Er lieh sich über seine App einen E-Scooter und fuhr heim. Vor seiner Wohnungstüre wartete schon die Polizei. Woran er nicht gedacht hatte: Er hatte Alkohol konsumiert. Vergangene Woche gab dafür eine Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter durch das Münchner Jugendgericht.

Für Jugendliche und Erwachsene gelten dieselben Regeln beim Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr.

Wer Alkohol konsumiert hat darf im Straßenverkehr kein motorisiertes Fahrzeug mehr führen. Es macht sich also der Jugendliche ebenso strafbar wie der Erwachsene, wenn Fahruntüchtigkeit vorliegt. Die Grenzwerte sind dieselben.

Wer als Jugendlicher mit mehr als 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) mit einem E-Scooter im Straßenverkehr unterwegs ist gilt genauso als absolut fahruntüchtig wie der (erwachsene) Autofahrer.

Der Jugendliche macht sich also strafbar wegen eines Verstosses gegen § 316 des Strafgesetzbuches. Der Unterschied zwischen Erwachsenen und Jugendlichen bedeutet am Ende lediglich die Rechtsfolgen der Tat. Der Jugendliche wird ganz anders bestraft als der Erwachsene. Für den Jugendlichen gelten die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes JGG. Für einen Erwachsenen wäre eine hohe Geldstrafe fällig gewesen.

Als 17-Jähriger bekommt man z.B. eine Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter anstelle einer Geld- oder Freiheitsstrafe.

Die Weisung bei dem 17-Jährigen lautete auf Teilnahme an einem Verkehrsseminar. Hintergrund war, dass der Jugendliche sich schon von sich aus und vor der Verhandlung am Amtsgericht um Beratungsgespräche bei der Caritas bemüht hatte. Er hatte sich also schuldeinsichtig gezeigt. Damit war der Weg frei für eine sehr maßvolle Sanktion.

Die Jugendrichterin mußte nach dem Gesetz allerdings die  Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter ergänzen mit einer Nebenfolge, nämlich der Verhängung einer Sperrzeit für die Erteilung eines Führerscheins.

Bei den Nebenfolgen gibts leider keinen Unterschied zu den Erwachsenen. Die Sperrzeit trifft den jugendlichen und den erwachsenen Straftäter gleichermaßen. Infolge dieses Urteils kann der Jugendliche nicht gleich mit Erreichen seines 18. Geburtstages den Auto- und Motorradführerschein machen. Er muss den Ablauf der Sperrzeit von 6 Monaten abwarten. Die Staatsanwaltschaft hatte zusätzlich auch ein zweimonatiges Fahrverbot gegen den 17-Jährigen beantragt. Dem ist die Jugendrichterin aber nicht gefolgt. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.

21. Januar 2025/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/beratung-anwalt.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2025-01-21 13:11:112025-01-21 13:11:11Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter

Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller

Jugendliche - Heranwachsende, Straßenverkehrsdelikte

Der 17-Jährige aus München (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte sich nicht viel dabei gedacht. Nach ausführlichem Alkoholkonsum stieg er mitten in der Nacht auf seinen E-Roller und fuhr nach Hause. Vor seiner Haustüre erwartete ihn die Polizei. Der Alkoholtest zeigte 1,3 Promille. Damit leistete er sich eine Trunkenheitsfahrt. Es dauerte nicht lange, da kam die Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller zum Jugendgericht.

Eine Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller gibts dann, wenn der Fahrer fahruntüchtig war. Relativ oder absolut.

Der Jugendliche war mit seinen 1,3 Promille absolut fahruntüchtig. Die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit beträgt 1,1 Promille. Absolute Fahruntüchtigkeit bedeutet, dass die Polizei für die Ahndung der Fahruntüchtigkeit nicht zusätzlich auf die Feststellung irgendwelcher Fahrfehler angewiesen ist.

Die Strafen für Erwachsene sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.

Viel unangenehmer als die eigentliche Strafe sind aber die Nebenfolgen wie ein mehrmonatiges Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Hinzu kommt eine Sperrzeit für die Wiedererteilung für mindestens ein halbes Jahr. Hat der Angeschuldigte noch gar keine Fahrerlaubnis dann gilt die Sperrzeit eben für die Erteilung einer solchen.

Die Vorschriften des StGB gelten eingeschränkt durchaus auch für Jugendliche.

Jugendliche haben nur das Glück, dass die Strafrahmen des Erwachsenenrechts für sie nicht gelten. Denn alle unter 18 fallen zwingend unter das Jugendgerichtsgesetz JGG. Dieses sieht ganz andere Folgen für Straftaten vor als das Erwachsenenstrafrecht. Im Vordergrund steht weniger die Sanktion als die Erziehung des Jugendlichen. Der E-Rollerfahrer hat also zu rechnen mit Sozialstunden und mit Maßnahmen zur Eindämmung seines Alkoholkonsums. Hier zu muss man wissen:

Wer mit 1,3 Promille noch laufen und Roller fahren kann wird von den Strafverfolgern und dem Gericht als sehr alkoholgewöhnt angesehen. Die Folge ist eine Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller.

Der Jugendliche wird also als ein Mensch gesehen werden, der sehr regelmäßig sehr große Mengen an Alkohol zu trinken gewöhnt ist. Dies wäre an sich eigentlich kein Problem, wäre da nicht die Rollerfahrt unter Alkoholeinfluss: Damit hatte der Jugendliche bewiesen, dass er Alkoholkonsum und Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr nicht trennen kann. Er wird also die Führerscheinstelle dann davon überzeugen müssen, dass er genau dies gelernt hat, wenn er einen Führerschein beantragt.

Schwerer als das Urteil des Jugendgerichts wiegen in der Regel die Folgen der Führerscheinstelle für den Jugendlichen, der später einen Autoführerschein beantragen will.

Die Führerscheinstelle muss zwingend über die Alkoholfahrt in Kenntnis gesetzt werden. Beantragt der Jugendliche später mal eine Fahrerlaubnis wird die Führerscheinstelle abwinken und zunächst nachfragen, was der Jugendliche bislang unternommen hat gegen sein Alkoholproblem.

 

7. Oktober 2024/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/favicon.png 100 100 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2024-10-07 13:11:342024-10-08 13:13:38Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller

Strafverteidiger in Führerscheinsachen

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt, Straßenverkehrsdelikte

Dem polnischen Staatsangehörigen war vor Jahren mal ein Malheur unterlaufen. Die Polizei hatte ihn in alkoholisiertem Zustand am Steuer seines Autos erwischt. Er war aber Wiederholungstäter. Er sucht Hilfe bei einem Strafverteidiger in Führerscheinsachen.

Der Strafverteidiger in Führerscheinsachen hilft, wenn die Fahrerlaubnis vorläufig oder endgültig entzogen wird.

Ein Gericht entzog ihm aber vorläufig den Führerschein, so lautet die Vorschrift des Gesetzes. Nun hatte er keine Fahrerlaubnis mehr, obwohl er die für seine Arbeit dringend brauchte. Vor Gericht konnte dann zwar das Schlimmste verhindert werden. Die Fahrerlaubnis war aber für einige Monate weg.

Nun galt es, die Wiedererteilung zu betreiben.

Das Gericht konnte dem Mann nur ein Verbot der Benutzung der polnischen Fahrerlaubnis für das Gebiet der Bundesrepublik aussprechen. In seiner Heimat dufte der Mann fahren. Um aber auch an seinem Wohnort in Deutschland Auto fahren zu dürfen mußte der Verurteilte zunächst Antrag bei der Führerscheinstelle oder seiner Gemeinde auf Wiedererteilung stellen.

In seinem Falle mußte der Mann also streng genommen keine Wiedererteilung betreiben, sondern Antrag auf Anerkennung seiner polnischen Fahrerlaubnis für Deutschland stellen.

Dies war für ihn deshalb nicht leicht, da die Behörde einwenden konnte, Zweifel an seiner Fahreignung zu haben. Er war immerhin mit starker Alkoholisierung im Straßenverkehr aufgefallen. Er mußte also nachweisen, sein Alkoholproblem im Griff zu haben. Letztlich lief es auf eine MPU hinaus.

Der Strafverteidiger in Führerscheinsachen hilft gerade auch bei der Vorbereitung auf die MPU.

Zweifel an der Fahreignung eines Führerscheinaspiranten können regelmäßig nur im Rahmen einer MPU ausgeräumt werden. Dieser mußte sich der Mann stellen.

17. Mai 2024/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-betrug-vermoegen-kredit.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2024-05-17 15:18:182024-05-17 15:18:18Strafverteidiger in Führerscheinsachen

Führerschein weg bei Kokain

Betäubungsmittelgesetz, Straßenverkehrsdelikte

Der Gastwirt hatte sich wohl wenig dabei gedacht, als er vor Jahren Kokain probierte. Ein Bekannter hatte ihn auf die Idee gebracht. Als ihn maskierte Täter in seiner Wohnung überfielen und ausraubten kam aber auf, dass er Kokain konsumiert hatte. An Führerschein weg bei Kokain hatte er damals natürlich nicht gedacht.

Der Führerschein ist weg bei Entdeckung eines Kokainkonsum.

Der Gastronom war gar nicht unter dem Einfluß von Kokain oder anderen Drogen gefahren. Die Polizei konnte ihm anhand einer Haarprobe allerdings nachweisen, dass er schon mal Kokain konsumiert hatte. Der ehemalige Konsum alleine reicht schon aus. Obwohl er schon lange her war. Der Grund hierfür liegt in der Gesetzeslage. Nach der gültigen Rechtslage muss zum Einen die Staatsanwaltschaft Mitteilung an die Führerscheinstelle machen, wenn sie von einem Drogendelikt erfährt. Zum Anderen kann die Führerscheinstelle dann Zweifel an der Fahreignung des Drogenkonsumenten haben.

Erfährt die Führerscheinstelle von einem Kokainkonsum leitet sie sofort ein Verfahren wegen Entziehung der Fahrerlaubnis ein.

Auch wenn es keinen beweisbaren Bezug zum Autofahren gibt. Der betreffende Führerscheininhaber oder die betreffende Führerscheininhaberin bekommt in Schreiben der Führerscheinstelle. In diesem Schreiben wird mitgeteilt, dass die Führerscheinstelle Informationen habe, dass es Kokainkonsum gegeben habe und man deshalb den Führerschein entziehen wolle. Dieses Schreiben dient als Anhörung, was bedeutet, dass man nun Stellung nehmen kann zu diesem Vorwurf.

Führerschein weg bei Kokain ist die Folge, wenn man nicht sofort reagiert!

Die Anhörung des Führerscheininhabers bzw. der Führerscheininhaberin im Verfahren wegen Entziehung der Fahrerlaubnis ist enorm wichtig. Schickt die Führerscheinstelle eine solche Anhörung muss sofort reagiert werden. Die Frist, innerhalb derer man hier Stellung nehmen kann, ist äußerst kurz. In der Regel sind es nur 2 Wochen!

Das Recht darauf, angehört zu werden, bevor man Opfer eines belastenden Verwaltungsaktes wird, ist ein Grundrecht und muss in jedem Verwaltungsverfahren beachtet werden.

Verpaßt man diese Chance, zu reagieren und der Entziehung zuvorzukommen, ist die Karte weg. Sie wieder zu bekommen ist eine lange und teure Prozedur. Hier muss ein Anwalt eingreifen, der sich mit dieser Materie auskennt. Wichtig ist zunächst, sich die Führerscheinakte anzusehen, um den Vorwurf fixieren zu können. Dann muss eine Stellungnahme erfolgen. Der Anwalt beantragt also zunächst Einsicht in die Führerscheinakte.

Erst nach Erhalt eines Auszugs aus der Führerscheinakte kann eine Äußerung im Rahmen der Anhörung erfolgen.

Diese Akte muss dann mit dem Probanden besprochen werden. Erst dann kann reagiert werden. Zusammen mit dem Führerscheininhaber wird dann eine Stellungnahme erarbeitet. In ihrer Entscheidung wird die Führerscheinstelle die Stellungnahme berücksichtigen.

24. November 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/strafrechtskanzlei-muenchen-viktualienmarkt.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-11-24 18:17:262022-11-25 14:24:12Führerschein weg bei Kokain

Ohne Führerschein geblitzt

Straßenverkehrsdelikte

Die Sache war eigentlich banal. Der Münchner war mit einem Geschäftsauto mit knapp 20 km/h geblitzt worden. Eine Kleinigkeit. Wäre da nicht die Tatsache, dass er keinen Führerschein hatte! Ohne Führerschein geblitzt zu werden ist nämlich eine andere Sache.

Ohne Führerschein geblitzt zu werden kann unangenehme Ermittlungen der Polizei zur Fahrereigenschaft bedeuten.

Die Fahrereigenschaft muss immer dann ermittelt werden, wenn sie unklar ist. Das ist natürlich vor allem bei Firmenautos der Fall, die nicht auf eine natürliche Person zugelassen sind. Die Polizei kann dann Bußgeldbescheide oder Verwarnungen nicht einfach GmbH’s zustellen, sondern nur an natürliche Personen.

Wird ein auf eine Firma zugelassenes Fahrzeug geblitzt muss die Polizei zunächst ermitteln, wer das Auto gefahren hatte.

Die Firma erhält einen Fragebogen zur Fahrereigenschaft zum Zeitpunkt des Verkehrsverstosses. Oft genug werden Firmenfahrzeuge aber von mehreren Mitarbeitern genutzt, so dass im Nachhinein gar nicht mehr ermittelt werden kann, wer das Auto gefahren hatte.

Lautet die Antwort der Firma dann, man wisse es nicht, kann die Konsequenz sein, dass die KFZ-Zulassungsstelle ein Fahrtenbuch zur Auflage macht.

Wer sich also bei dem polizeilichen Fragebogen um eine Antwort drückt kann mit einer Fahrtenbuchauflage konfrontiert werden! Den Betroffenen ist aber zu raten, eine derartige Auflage nicht einfach so zu akzeptieren, denn Derartiges kann die Zulassungsstelle nur unter bestimmten Umständen verhängen.

Nicht jede kleine Ordnungswidrigkeit rechtfertigt eine Fahrtenbuchauflage.

Der Eingriff ist ja auch nicht so ganz unerheblich. Verhängt die Zulassungsstelle ein Fahrtenbuch muss man wirklich jede kleinste Fahrt aufschreiben. Ein echtes Ärgernis, da man damit womöglich nur noch am Schreiben ist! Ein anderes Ärgernis droht noch an anderer Stelle.

Ohne Führerschein geblitzt zu werden kann eine Kleinigkeit sein, falsche Angaben des Arbeitgebers vor der Polizei dagegen ein echtes großes Problem.

Teilt die Firma auf die Anfrage der Polizei mit, dass sie nicht wisse, wer der Fahrer war, kann diese Auskunft den Straftatbestand der Strafvereitelung erfüllen, wenn eigentlich doch klar war, wer gefahren war. Die andere Variante ist, dass ein mitfühlender Kollege oder eine mitfühlende Kollegin die Sache auf sich nimmt. Dies passiert dann, wenn kein großer Verkehrsverstoß vorliegt. Vor allem dann, wenn mit dem Zugeben der Sache keine Punkte verbunden sind oder gar Fahrverbote.

Strafvereitelung liegt dann auch in solchen Fällen der Angabe eines falschen Fahrers vor.

Hier macht sich dann der eigentliche Fahrer genauso strafbar wie der Kollege, der alles auf sich nimmt oder der Chef der Firma, der das Ganze unterstützt. Fliegt die Sache auf gibts echten Ärger. Solches  bestraft das Gesetz mit hohen Geldstrafen oder sogar mit Freiheitsstrafen. Denn der, der oder die die Sache auf sich nimmt (ohne wirklich gefahren zu sein), erfüllt den Straftatbestand des Vortäuschens einer Straftat und der versuchten oder vollendeten Strafvereitelung.

 

 

28. Oktober 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/beratung-anwalt.jpg 759 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-10-28 14:41:422022-10-31 15:14:30Ohne Führerschein geblitzt

MPU für Radfahrer

Straßenverkehrsdelikte

Von einer MPU für Radfahrer hatte der etwa sechzigjähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) mit Sicherheit noch nie etwas gehört. Er hatte an dem Tag im Sommer wohl richtig Pech. Bei einem Biergartenbesuch am Nachmittag hatte er zunächst deutlich mehr getrunken, als er gewohnt war. 4 Maß waren für ihn deutlich zu viel. Damit hatte er sich nicht mehr richtig einschätzen können. Aber er war ja sowieso nicht mit dem Auto unterwegs, dachte er sich.

Auf dem Nachhauseweg kontrollierte ihn die Polizei.

Er hatte sein Rad dabei, fuhr aber gar nicht damit, und war alkoholisiert an einer Sperrbake hängengeblieben und hingefallen. Fußgänger riefen die Polizei, als sie den am Boden Liegenden fanden. Er wurde er sofort ins Institut für Rechtsmedizin gefahren, um ihm Blut abzunehmen. Die Blutwerte fielen hoch aus. 2,2 Promille waren es. Die Staatsanwaltschaft ging entgegen der Aktenlage davon aus, dass der Mann mit dem Rad gefahren war, und stellte das Strafverfahren gegen den Münchner wegen geringer Schuld gegen Zahlung einer Geldauflage ein. Nur um seine Ruhe zu haben schaltete der Mann keinen Anwalt ein und zahlte einfach. Das weit größere Problem folgte nach der Einstellung in Form der Führerscheinstelle.

Plötzlich hieß es MPU!

Wer mit Alkohol auf dem Rad erwischt wird soll eine MPU für Radfahrer absolvieren. Diese Aufforderung kommt daher wie die für alkoholauffällige Autofahrer. Der Mann bekommt eine Drei-Monats-Frist. Innerhalb dieser Frist hat er sich einer kompletten MPU zu unterziehen. Das Schreiben enthält eine deutliche Drohung:

Kommt er der Aufforderung zur MPU für Radfahrer nicht nach soll ihm das Radfahren verboten werden.

Es geht also nicht nur darum, ihm eine eventuell vorhandene Fahrerlaubnis zu entziehen. Oder ihm zu untersagen, mit jeglichen motorisierten Fahrzeuge wie E-Rollern und ähnlichem am Straßenverkehr teilzunehmen. Nein, auch das einfache Radfahren soll ihm verboten werden, sofern er keine günstige MPU beibringt!

Dies ist das Kreuz mit dem Schuldanerkenntnis, das mit der Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO verbunden ist.

Die Führerscheinstelle machte sich nämlich das Schuldanerkenntnis des Mannes zu eigen und unterstellte ihm, mit dem Rad auch tatsächlich gefahren zu sein, bevor er auf der Straße lag. Denn die Einstellung des Strafverfahrens gemäß § 153a StPO ist keine Freispruchseinstellung! Sie ist ein Schuldanerkenntnis! Das verkennen viele, die nur das schnelle Ende ihres Problems sehen, wenn sie solch eine Einstellung akzeptieren.

Deshalb ist es für die Führerscheinstelle vollkommen egal, ob der Mann die Einstellung nur deshalb akzeptiert hatte, weil er seine Ruhe haben wollte.

Der Mann war damals der Meinung, nichts falsch gemacht zu haben. Deshalb war er auch gar nicht auf die Idee gekommen, einen Anwalt einzuschalten. Als die Staatsanwaltschaft ihm eine Verfahrenseinstellung gegen eine Kleien Geldauflage anbot akzeptierte er diese und hoffte, das Problem damit los zu sein.

Die Rechtsgrundlage für eine MPU für Radfahrer ist in der Fahrerlaubnisverordnung FeV gegeben.

Die Münchner Führerscheinstelle versucht sich damit durchaus nicht auf juristischem Neuland. Das Gesetz sieht dies bereits so vor. Der Münchner wird trotzdem Hilfe durch das Verwaltungsgericht suchen. Immerhin gibt es keinen Nachweis dafür, dass er tatsächlich Rad gefahren ist.

6. November 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/09/strafbarkeit-von-thc.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-11-06 14:38:132021-03-13 13:48:22MPU für Radfahrer

Verteidiger für die MPU

Betäubungsmittelgesetz, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt, Straßenverkehrsdelikte

Dass er mal auch einen Verteidiger für die MPU brauchen würde, hatte er nicht gedacht. Der 16-Jährige hatte sich wie oft in diesem Alter keinen großen Kopf darum gemacht, als er angefangen hatte, zu kiffen. Es hatte jede Menge Probleme mit Schule und Freunden gegeben. Als er Ältere kennenlernte, die ihn zum Kiffen einluden, machte er gerne mit. Dazugehören war ja wichtig.

Schneller als gedacht war er beim Handeltreiben gelandet.

Die Kifferei kostet, und zwar gar nicht so wenig. So bot es sich an, gleich größere Mengen zu kaufen, da es Rabatt gab. Abnehmer in seiner Schule und seinem neuen Freundeskreis gab’s eh die Menge. Schnell war der 16-Jährige (Jugendverteidiger RA Florian Schneider) unter den Drogenhändlern gelandet.

Die Polizei hatte ihn schon länger beobachtet und erwischte ihn beim Verticken seines Vorrates an Marihuana an seine Kumpels.

Noch nicht ganz 17 geworden hatte er schon ein fettes Strafverfahren wegen Handeltreibens mit Btm in nicht geringer Menge Marihuana am Bein. Zuerst gab’s den Ärger nur mit dem Staatsanwalt und dem Jugendgericht. Da er das erste Mal vor Gericht stand und auch alles zugab fiel die jugendrechtliche Sanktion nicht ganz so schlimm aus.

Seinen Verteidiger für die MPU brauchte er aber ganz bald danach.

Denn die Justiz ist verpflichtet, Strafverfahren an die Führerscheinstelle zu melden. Die reagierte schnell. Als er mit 17 seinen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellte gab’s ein böses Erwachen. Die Führerscheinstelle nahm den Antrag zwar an, gab aber schnell zu verstehen, dass ohne Drogenscreening und ohne MPU nix weitergehen wird.

Die Kifferei hatte der Jugendliche immerhin schon vor dem Jugendrichter zugegeben, also machte ein Abstreiten jetzt bei der MPU wenig Sinn.

Da die Führerscheinstelle von der Justiz grundsätzlich Einblick in die Strafakte bekommt war es wenig sinnvoll, abzustreiten, dass er sowohl selbst gekifft als auch an andere verkauft hatte. Damit war der Jugendliche als Drogenkonsument abgestempelt. Eine Fahrerlaubnis gibt es unter solchen Umständen nur nach negativen Befunden im Drogenscreening und mit einer günstigen Zukunftsprognose durch eine MPU.

Nur ein Verteidiger für die MPU kann in solchen Fällen bei der Vorbereitung auf die MPU helfen, denn hier geht’s ans Eingemachte!

Das Schwierigste an der MPU ist nicht der medizinische Teil, sondern das psychologische Untersuchungsgespräch. Ein Diplom-Psychologe fühlt dem Probanden auf den Zahn. Er will alles wissen, nämlich wann und warum es los ging mit dem Kiffen und wie lange die Kifferei nun schon dauert. Am meisten interessiert ihn aber, ob man wirklich aufgehört hat oder im Untersuchungsgespräch nur schummelt.

Der Proband muss den Nachweis erbringen, dass er seit mindestens einem Jahr drogenfrei ist.

Sonst gibt’s keine positive Prognose bei der Beurteilung! Gerade über diesen Teil des Gespräches sollte man sich so einige Gedanken machen. Einfach nur zu behaupten, man habe aufgehört, reicht mit Sicherheit nicht! Der Psychologe oder die Psychologin riechen schnell den Braten! Die Durchfallquote bei der MPU ist groß, gerade an diesem Punkt.

27. Oktober 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 208 411 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-10-27 14:28:152020-10-29 12:48:26Verteidiger für die MPU

Geldstrafe für falsche Versicherung an Eides statt

Allgemein, Straßenverkehrsdelikte

Der etwa Dreißigjährige aus den neuen Bundesländern hatte nur seinem Freund helfen wollen. Der war mit seinem Auto alkoholisiert und ohne Führerschein unterwegs gewesen und hatte das Auto in einem Tunnel in München an die Wand gesetzt.Als seine Fahrerlaubnis

Als die Polizei kam und seine Fahrerlaubnis sehen wollte hatte er natürlich keine und gab sich kurzerhand als ein Anderer aus.

Dabei zeigte er den Führerschein seines Freundes und Lebensgefährten her. Er selbst hatte ja keinen Führerschein mehr. Die Papiere hatte er zusammen mit der Brieftasche und den Autoschlüsseln aus der Wohnung mitgenommen, ohne seinen Freund zu fragen. Die Polizei merkte zunächst nichts von dem Betrug. Sie leitete gegen den Falschen ein Verfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung ein. Dabei stellte sie auch den falschen Führerschein sicher. Als die Polizei bei zu Hause anrief gab sich der Inhaber des Führerscheins zunächst ahnungslos. Der wollte den Betrug seines Lebensgefährten nicht auffliegen lassen, um ihn zu schützen.

Denn der war nicht zum ersten Mal im Straßenverkehr auffällig geworden wegen Alkohols am Steuer, sondern einschlägig vorbestraft.

Die Polizei lud aber zunächst den Inhaber des Führerscheins zu einer Vernehmung vor, da sie von dem ja auch die Fahrerlaubnis hatte. Jetzt wurde es schwierig für ihn. Denn nun stellte sich heraus, dass die Polizei den Falschen vorgeladen hatte, denn der, der kam, war ja gar nicht gefahren! Nachdem er sich lange gewunden hatte gab er schließlich zu, dass er seinen Freund hatte schützen wollen und dass er nicht der Richtige war. Die Polizei leitete nun gegen den Richtigen ein Strafverfahren ein.

Gegen den echten Fahrer wurde aber nicht nur wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung ermittelt.

Sondern auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen falscher Verdächtigung sowie wegen Missbrauchs von Ausweispapieren. Wegen dieser Vorwürfe muss er sich nun im Juli vor dem Amtsgericht München verantworten. Gegen seinen Lebensgefährten, der inzwischen sein Ehemann ist, leitete die Polizei aber ebenfalls ein Verfahren ein. Der musste sich ebenfalls vor dem Amtsgericht verantworten wegen falscher Versicherung an Eides statt. Denn er hatte einfach, als er zu hause seine Brieftasche und seinen Führerschein nicht mehr fand, bei der Führerscheinstelle eine neue Fahrerlaubnis.beantragt. Hierfür hatte er eidesstattlich versichern müssen, dass er seine Fahrerlaubnis wirklich verloren hatte und dass sie nicht von der Polizei sichergestellt worden war. Seine Versicherung an Eides statt vor der Führerscheinstelle war also falsch!

Das Amtsgericht verurteilte den Inhaber der Fahrerlaubnis für die falsche Versicherung an Eides statt zu einer Geldstrafe.

Der Angeklagte (Verteidiger RA Florian Schneider) akzeptierte das Urteil, da er einsah, dass er etwas falsch gemacht hatte, Sein Ehemann hat sowieso das größere Problem, denn er ist vorbestraft und nicht zum ersten Mal wegen Straßenverkehrsdelikten auffällig geworden. Er wird sich in der bevorstehenden Hauptverhandlung gut verteidigen müssen. Ihm droht eine Freiheitsstrafe und eine lange Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

 

25. Juni 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/ra-florian-schneider.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-06-25 12:48:132018-06-25 12:53:29Geldstrafe für falsche Versicherung an Eides statt

Führerscheinentziehung nach Drogenkonsum

Betäubungsmittelgesetz, Straßenverkehrsdelikte

Eine Aussage eines Dealers hatte die Polizei auf den Mittdreißiger aufmerksam gemacht. Nach einer umfangreichen Telefonabhöraktion war ein Kokaindealer verhaftet worden. Der hatte sofort gegenüber der Polizei umfangreiche Angaben zu seinen eigenen Lieferanten und vor allem zu seinen Abnehmern gemacht. Seine Angaben führten zu dem Mittdreißiger. Die Kosequenz war nicht nur die sofortige Durchsuchung seiner Wohnung und seines Arbeitsplatzes.

Führerscheinentziehung nach Drogenkonsum

Die Entziehung erfolgte nicht etwa durch die Polizei, sondern durch die Behörde. Die Führerscheinstelle wird sofort von der Staatsanwaltschaft über das Ermittlungsverfahren informiert. Die Entziehung erfolgte dann ohne Rücksicht auf den Umstand, ob der Betroffene seine Fahrerlaubnis beruflich benötigt. Denn sein Lieferant hatte angegeben, dass der Mann auch zum Eigenkonsum gekauft hatte. Deshalb fackelte die Führerscheinstelle nicht lange und nahm ihm die Fahrerlaubnis weg.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt im Ermittlungsverfahren also nicht durch die Polizei, sondern durch die Behörde.

Diese Maßnahme hatte nichts zu tun mit einer Bestrafung durch die Justiz. Es ist vielmehr eine rein verwaltungsrechtliche Maßnahme der Führerscheinstelle. Begründet wurde sie mit Zweifeln an der Fahreignung wegen des Drogenkonsums.

Nur eine MPU bringt die Fahrerlaubnis später wieder zurück.

Nach dem rechtskräftigen Abschluß seiner Strafsache muß er sich um die Wiedererlangung seiner Fahrerlaubnis kümmern. Es folgt die Aufforderung der Führerscheinstelle, sich einer MPU zu unterziehen. Denn er kann nur durch eine erfolgreiche MPU die Zweifel an seiner Fahreignung ausräumen.

Umfangreiche Vorbereitungen auf die MPU in Form von Entgiftung und Therapie sind unerläßlich!

In Fällen wie diesen reicht dann allerdings ein einfacher MPU-Vorbereitungskurs beim TÜV nicht aus! Jetzt müssen Entgiftung und Drogentherapie nachgewiesen werden. Dies bedeutet also eine sehr sehr umfangreiche MPU-Vorbereitung! Alles Andere wäre nur vergeudete Zeit und vergeudetes Geld. 

Am wichtigsten ist aber auch eine individuelle Vorbereitung in Form von Einzelgesprächen beim Fachmann 

Eine MPU wird häufig vor allem im Gespräch mit dem Psychologen vergeigt. Hier hilft nur eine individuelle Vorbereitung beim Anwalt (z.B. RA Florian Schneider). Nur so gewinnt man Sicherheit für das spätere Einzelgespräch in der MPU beim Psychologen. Dieses folgt bei der MPU auf die medizinische Untersuchung und ist unausweichlich! Bei Fragen kann man sich gerne an meine Kanzlei wenden.

26. Februar 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/betaeubungsmittel-drogen-verkauf.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-02-26 18:34:472017-02-27 12:57:51Führerscheinentziehung nach Drogenkonsum
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Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

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