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Schlagwortarchiv für: Führerschein

Geldstrafe für falsche Versicherung an Eides statt

Allgemein, Straßenverkehrsdelikte

Der etwa Dreißigjährige aus den neuen Bundesländern hatte nur seinem Freund helfen wollen. Der war mit seinem Auto alkoholisiert und ohne Führerschein unterwegs gewesen und hatte das Auto in einem Tunnel in München an die Wand gesetzt.Als seine Fahrerlaubnis

Als die Polizei kam und seine Fahrerlaubnis sehen wollte hatte er natürlich keine und gab sich kurzerhand als ein Anderer aus.

Dabei zeigte er den Führerschein seines Freundes und Lebensgefährten her. Er selbst hatte ja keinen Führerschein mehr. Die Papiere hatte er zusammen mit der Brieftasche und den Autoschlüsseln aus der Wohnung mitgenommen, ohne seinen Freund zu fragen. Die Polizei merkte zunächst nichts von dem Betrug. Sie leitete gegen den Falschen ein Verfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung ein. Dabei stellte sie auch den falschen Führerschein sicher. Als die Polizei bei zu Hause anrief gab sich der Inhaber des Führerscheins zunächst ahnungslos. Der wollte den Betrug seines Lebensgefährten nicht auffliegen lassen, um ihn zu schützen.

Denn der war nicht zum ersten Mal im Straßenverkehr auffällig geworden wegen Alkohols am Steuer, sondern einschlägig vorbestraft.

Die Polizei lud aber zunächst den Inhaber des Führerscheins zu einer Vernehmung vor, da sie von dem ja auch die Fahrerlaubnis hatte. Jetzt wurde es schwierig für ihn. Denn nun stellte sich heraus, dass die Polizei den Falschen vorgeladen hatte, denn der, der kam, war ja gar nicht gefahren! Nachdem er sich lange gewunden hatte gab er schließlich zu, dass er seinen Freund hatte schützen wollen und dass er nicht der Richtige war. Die Polizei leitete nun gegen den Richtigen ein Strafverfahren ein.

Gegen den echten Fahrer wurde aber nicht nur wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung ermittelt.

Sondern auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen falscher Verdächtigung sowie wegen Missbrauchs von Ausweispapieren. Wegen dieser Vorwürfe muss er sich nun im Juli vor dem Amtsgericht München verantworten. Gegen seinen Lebensgefährten, der inzwischen sein Ehemann ist, leitete die Polizei aber ebenfalls ein Verfahren ein. Der musste sich ebenfalls vor dem Amtsgericht verantworten wegen falscher Versicherung an Eides statt. Denn er hatte einfach, als er zu hause seine Brieftasche und seinen Führerschein nicht mehr fand, bei der Führerscheinstelle eine neue Fahrerlaubnis.beantragt. Hierfür hatte er eidesstattlich versichern müssen, dass er seine Fahrerlaubnis wirklich verloren hatte und dass sie nicht von der Polizei sichergestellt worden war. Seine Versicherung an Eides statt vor der Führerscheinstelle war also falsch!

Das Amtsgericht verurteilte den Inhaber der Fahrerlaubnis für die falsche Versicherung an Eides statt zu einer Geldstrafe.

Der Angeklagte (Verteidiger RA Florian Schneider) akzeptierte das Urteil, da er einsah, dass er etwas falsch gemacht hatte, Sein Ehemann hat sowieso das größere Problem, denn er ist vorbestraft und nicht zum ersten Mal wegen Straßenverkehrsdelikten auffällig geworden. Er wird sich in der bevorstehenden Hauptverhandlung gut verteidigen müssen. Ihm droht eine Freiheitsstrafe und eine lange Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

 

25. Juni 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/ra-florian-schneider.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-06-25 12:48:132018-06-25 12:53:29Geldstrafe für falsche Versicherung an Eides statt

Führerscheinentziehung nach Drogenkonsum

Betäubungsmittelgesetz, Straßenverkehrsdelikte

Eine Aussage eines Dealers hatte die Polizei auf den Mittdreißiger aufmerksam gemacht. Nach einer umfangreichen Telefonabhöraktion war ein Kokaindealer verhaftet worden. Der hatte sofort gegenüber der Polizei umfangreiche Angaben zu seinen eigenen Lieferanten und vor allem zu seinen Abnehmern gemacht. Seine Angaben führten zu dem Mittdreißiger. Die Kosequenz war nicht nur die sofortige Durchsuchung seiner Wohnung und seines Arbeitsplatzes.

Führerscheinentziehung nach Drogenkonsum

Die Entziehung erfolgte nicht etwa durch die Polizei, sondern durch die Behörde. Die Führerscheinstelle wird sofort von der Staatsanwaltschaft über das Ermittlungsverfahren informiert. Die Entziehung erfolgte dann ohne Rücksicht auf den Umstand, ob der Betroffene seine Fahrerlaubnis beruflich benötigt. Denn sein Lieferant hatte angegeben, dass der Mann auch zum Eigenkonsum gekauft hatte. Deshalb fackelte die Führerscheinstelle nicht lange und nahm ihm die Fahrerlaubnis weg.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt im Ermittlungsverfahren also nicht durch die Polizei, sondern durch die Behörde.

Diese Maßnahme hatte nichts zu tun mit einer Bestrafung durch die Justiz. Es ist vielmehr eine rein verwaltungsrechtliche Maßnahme der Führerscheinstelle. Begründet wurde sie mit Zweifeln an der Fahreignung wegen des Drogenkonsums.

Nur eine MPU bringt die Fahrerlaubnis später wieder zurück.

Nach dem rechtskräftigen Abschluß seiner Strafsache muß er sich um die Wiedererlangung seiner Fahrerlaubnis kümmern. Es folgt die Aufforderung der Führerscheinstelle, sich einer MPU zu unterziehen. Denn er kann nur durch eine erfolgreiche MPU die Zweifel an seiner Fahreignung ausräumen.

Umfangreiche Vorbereitungen auf die MPU in Form von Entgiftung und Therapie sind unerläßlich!

In Fällen wie diesen reicht dann allerdings ein einfacher MPU-Vorbereitungskurs beim TÜV nicht aus! Jetzt müssen Entgiftung und Drogentherapie nachgewiesen werden. Dies bedeutet also eine sehr sehr umfangreiche MPU-Vorbereitung! Alles Andere wäre nur vergeudete Zeit und vergeudetes Geld. 

Am wichtigsten ist aber auch eine individuelle Vorbereitung in Form von Einzelgesprächen beim Fachmann 

Eine MPU wird häufig vor allem im Gespräch mit dem Psychologen vergeigt. Hier hilft nur eine individuelle Vorbereitung beim Anwalt (z.B. RA Florian Schneider). Nur so gewinnt man Sicherheit für das spätere Einzelgespräch in der MPU beim Psychologen. Dieses folgt bei der MPU auf die medizinische Untersuchung und ist unausweichlich! Bei Fragen kann man sich gerne an meine Kanzlei wenden.

26. Februar 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/betaeubungsmittel-drogen-verkauf.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-02-26 18:34:472017-02-27 12:57:51Führerscheinentziehung nach Drogenkonsum
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