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Schlagwortarchiv für: Entziehung der Fahrerlaubnis

Verteidiger für die MPU

Betäubungsmittelgesetz, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt, Straßenverkehrsdelikte

Dass er mal auch einen Verteidiger für die MPU brauchen würde, hatte er nicht gedacht. Der 16-Jährige hatte sich wie oft in diesem Alter keinen großen Kopf darum gemacht, als er angefangen hatte, zu kiffen. Es hatte jede Menge Probleme mit Schule und Freunden gegeben. Als er Ältere kennenlernte, die ihn zum Kiffen einluden, machte er gerne mit. Dazugehören war ja wichtig.

Schneller als gedacht war er beim Handeltreiben gelandet.

Die Kifferei kostet, und zwar gar nicht so wenig. So bot es sich an, gleich größere Mengen zu kaufen, da es Rabatt gab. Abnehmer in seiner Schule und seinem neuen Freundeskreis gab’s eh die Menge. Schnell war der 16-Jährige (Jugendverteidiger RA Florian Schneider) unter den Drogenhändlern gelandet.

Die Polizei hatte ihn schon länger beobachtet und erwischte ihn beim Verticken seines Vorrates an Marihuana an seine Kumpels.

Noch nicht ganz 17 geworden hatte er schon ein fettes Strafverfahren wegen Handeltreibens mit Btm in nicht geringer Menge Marihuana am Bein. Zuerst gab’s den Ärger nur mit dem Staatsanwalt und dem Jugendgericht. Da er das erste Mal vor Gericht stand und auch alles zugab fiel die jugendrechtliche Sanktion nicht ganz so schlimm aus.

Seinen Verteidiger für die MPU brauchte er aber ganz bald danach.

Denn die Justiz ist verpflichtet, Strafverfahren an die Führerscheinstelle zu melden. Die reagierte schnell. Als er mit 17 seinen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellte gab’s ein böses Erwachen. Die Führerscheinstelle nahm den Antrag zwar an, gab aber schnell zu verstehen, dass ohne Drogenscreening und ohne MPU nix weitergehen wird.

Die Kifferei hatte der Jugendliche immerhin schon vor dem Jugendrichter zugegeben, also machte ein Abstreiten jetzt bei der MPU wenig Sinn.

Da die Führerscheinstelle von der Justiz grundsätzlich Einblick in die Strafakte bekommt war es wenig sinnvoll, abzustreiten, dass er sowohl selbst gekifft als auch an andere verkauft hatte. Damit war der Jugendliche als Drogenkonsument abgestempelt. Eine Fahrerlaubnis gibt es unter solchen Umständen nur nach negativen Befunden im Drogenscreening und mit einer günstigen Zukunftsprognose durch eine MPU.

Nur ein Verteidiger für die MPU kann in solchen Fällen bei der Vorbereitung auf die MPU helfen, denn hier geht’s ans Eingemachte!

Das Schwierigste an der MPU ist nicht der medizinische Teil, sondern das psychologische Untersuchungsgespräch. Ein Diplom-Psychologe fühlt dem Probanden auf den Zahn. Er will alles wissen, nämlich wann und warum es los ging mit dem Kiffen und wie lange die Kifferei nun schon dauert. Am meisten interessiert ihn aber, ob man wirklich aufgehört hat oder im Untersuchungsgespräch nur schummelt.

Der Proband muss den Nachweis erbringen, dass er seit mindestens einem Jahr drogenfrei ist.

Sonst gibt’s keine positive Prognose bei der Beurteilung! Gerade über diesen Teil des Gespräches sollte man sich so einige Gedanken machen. Einfach nur zu behaupten, man habe aufgehört, reicht mit Sicherheit nicht! Der Psychologe oder die Psychologin riechen schnell den Braten! Die Durchfallquote bei der MPU ist groß, gerade an diesem Punkt.

27. Oktober 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 208 411 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-10-27 14:28:152020-10-29 12:48:26Verteidiger für die MPU

Geldstrafe für falsche Versicherung an Eides statt

Allgemein, Straßenverkehrsdelikte

Der etwa Dreißigjährige aus den neuen Bundesländern hatte nur seinem Freund helfen wollen. Der war mit seinem Auto alkoholisiert und ohne Führerschein unterwegs gewesen und hatte das Auto in einem Tunnel in München an die Wand gesetzt.Als seine Fahrerlaubnis

Als die Polizei kam und seine Fahrerlaubnis sehen wollte hatte er natürlich keine und gab sich kurzerhand als ein Anderer aus.

Dabei zeigte er den Führerschein seines Freundes und Lebensgefährten her. Er selbst hatte ja keinen Führerschein mehr. Die Papiere hatte er zusammen mit der Brieftasche und den Autoschlüsseln aus der Wohnung mitgenommen, ohne seinen Freund zu fragen. Die Polizei merkte zunächst nichts von dem Betrug. Sie leitete gegen den Falschen ein Verfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung ein. Dabei stellte sie auch den falschen Führerschein sicher. Als die Polizei bei zu Hause anrief gab sich der Inhaber des Führerscheins zunächst ahnungslos. Der wollte den Betrug seines Lebensgefährten nicht auffliegen lassen, um ihn zu schützen.

Denn der war nicht zum ersten Mal im Straßenverkehr auffällig geworden wegen Alkohols am Steuer, sondern einschlägig vorbestraft.

Die Polizei lud aber zunächst den Inhaber des Führerscheins zu einer Vernehmung vor, da sie von dem ja auch die Fahrerlaubnis hatte. Jetzt wurde es schwierig für ihn. Denn nun stellte sich heraus, dass die Polizei den Falschen vorgeladen hatte, denn der, der kam, war ja gar nicht gefahren! Nachdem er sich lange gewunden hatte gab er schließlich zu, dass er seinen Freund hatte schützen wollen und dass er nicht der Richtige war. Die Polizei leitete nun gegen den Richtigen ein Strafverfahren ein.

Gegen den echten Fahrer wurde aber nicht nur wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung ermittelt.

Sondern auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen falscher Verdächtigung sowie wegen Missbrauchs von Ausweispapieren. Wegen dieser Vorwürfe muss er sich nun im Juli vor dem Amtsgericht München verantworten. Gegen seinen Lebensgefährten, der inzwischen sein Ehemann ist, leitete die Polizei aber ebenfalls ein Verfahren ein. Der musste sich ebenfalls vor dem Amtsgericht verantworten wegen falscher Versicherung an Eides statt. Denn er hatte einfach, als er zu hause seine Brieftasche und seinen Führerschein nicht mehr fand, bei der Führerscheinstelle eine neue Fahrerlaubnis.beantragt. Hierfür hatte er eidesstattlich versichern müssen, dass er seine Fahrerlaubnis wirklich verloren hatte und dass sie nicht von der Polizei sichergestellt worden war. Seine Versicherung an Eides statt vor der Führerscheinstelle war also falsch!

Das Amtsgericht verurteilte den Inhaber der Fahrerlaubnis für die falsche Versicherung an Eides statt zu einer Geldstrafe.

Der Angeklagte (Verteidiger RA Florian Schneider) akzeptierte das Urteil, da er einsah, dass er etwas falsch gemacht hatte, Sein Ehemann hat sowieso das größere Problem, denn er ist vorbestraft und nicht zum ersten Mal wegen Straßenverkehrsdelikten auffällig geworden. Er wird sich in der bevorstehenden Hauptverhandlung gut verteidigen müssen. Ihm droht eine Freiheitsstrafe und eine lange Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

 

25. Juni 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/ra-florian-schneider.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-06-25 12:48:132018-06-25 12:53:29Geldstrafe für falsche Versicherung an Eides statt

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