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Schlagwortarchiv für: Anklage

Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Der Schüler war beobachtet worden, wie er einem anderen Schüler 5 Gramm Marihuana übergeben hatte und dafür Geld bekommen hatte. Die Observation war wohl ausgelöst worden, als die Polizei den Käufer ins Visier genommen hatte. Bei der anschließenden Durchsuchung fand man bei dem 15-jährigen Verkäufer einen großen Geldbetrag. Nun gab’s die Anklage gegen den 15-Jährigen wegen Drogenhandels zum Jugendgericht.

Der 15-Jährige (Jugendstrafverteidiger RA Florian Schneider) machte alles richtig und verweigerte jede Aussage bei der Polizei.

Der Käufer dagegen räumte sofort mehrere Drogenkäufe bei ihm ein. Die Anklage lautet damit auf zwei verschiedene Taten des Handeltreibens mit Btm. Nach den Angaben des Käufers soll der Verkäufer vorher schon zweimal an ihn je 5 Gramm Cannabis zum Preis von € 50 verkauft haben. Auf diese Angaben stützt sich die Anklage. Weitere Delikte dieser oder ähnlicher Art konnten dem Jugendlichen nicht nachgewiesen werden.

Trotz der Überarbeitung des Betäubungsmittelrechts bleibt das Handeln mit Cannabis verboten.

Für den Verkäufer ist damit klar, dass er eine Straftat begangen hatte. Er kann sich nicht auf die Liberalisierung des Betäubungsmittelstrafrechts berufen. Im Gegenteil. Er hatte an einen Jugendlichen verkauft. Dies stellt eine bedeutende Straftat dar.

Die Anklage gegen den 15-Jährigen wegen Drogenhandels hat zur Folge, dass sich der Jugendliche demnächst vor dem Jugendgericht zu verantworten hat.

Da er bislang keine Angaben bei der Polizei gemacht hat wird sich für ihn vor allem die Frage stellen, wie er sich in der Hauptverhandlung zum Tatvorwurf stellen wird. Ob er also weiterhin keine Angaben machen will oder sich zur Sache äußern will. Ein Faktum bildet natürlich die Aussage des ebenfalls sehr jungen Käufers, der alles zugegeben hatte.

Eine Anklage gegen einen 15-Jährigen wegen Drogenhandels ist kein Pappenstiel.

Jugendrichter honorieren in der Regel geständige Aussagen ihrer jungen Angeklagten allerdings ganz besonders hoch. Sollte sich der jugendliche Verkäufer zu einem Geständnis bewegen lassen wird er sich über eine sehr maßvolle Sanktion freuen können.

 

26. Januar 2025/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2025-01-26 18:40:332025-01-26 18:41:30Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels

Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller

Jugendliche - Heranwachsende, Straßenverkehrsdelikte

Der 17-Jährige aus München (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte sich nicht viel dabei gedacht. Nach ausführlichem Alkoholkonsum stieg er mitten in der Nacht auf seinen E-Roller und fuhr nach Hause. Vor seiner Haustüre erwartete ihn die Polizei. Der Alkoholtest zeigte 1,3 Promille. Damit leistete er sich eine Trunkenheitsfahrt. Es dauerte nicht lange, da kam die Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller zum Jugendgericht.

Eine Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller gibts dann, wenn der Fahrer fahruntüchtig war. Relativ oder absolut.

Der Jugendliche war mit seinen 1,3 Promille absolut fahruntüchtig. Die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit beträgt 1,1 Promille. Absolute Fahruntüchtigkeit bedeutet, dass die Polizei für die Ahndung der Fahruntüchtigkeit nicht zusätzlich auf die Feststellung irgendwelcher Fahrfehler angewiesen ist.

Die Strafen für Erwachsene sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.

Viel unangenehmer als die eigentliche Strafe sind aber die Nebenfolgen wie ein mehrmonatiges Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Hinzu kommt eine Sperrzeit für die Wiedererteilung für mindestens ein halbes Jahr. Hat der Angeschuldigte noch gar keine Fahrerlaubnis dann gilt die Sperrzeit eben für die Erteilung einer solchen.

Die Vorschriften des StGB gelten eingeschränkt durchaus auch für Jugendliche.

Jugendliche haben nur das Glück, dass die Strafrahmen des Erwachsenenrechts für sie nicht gelten. Denn alle unter 18 fallen zwingend unter das Jugendgerichtsgesetz JGG. Dieses sieht ganz andere Folgen für Straftaten vor als das Erwachsenenstrafrecht. Im Vordergrund steht weniger die Sanktion als die Erziehung des Jugendlichen. Der E-Rollerfahrer hat also zu rechnen mit Sozialstunden und mit Maßnahmen zur Eindämmung seines Alkoholkonsums. Hier zu muss man wissen:

Wer mit 1,3 Promille noch laufen und Roller fahren kann wird von den Strafverfolgern und dem Gericht als sehr alkoholgewöhnt angesehen. Die Folge ist eine Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller.

Der Jugendliche wird also als ein Mensch gesehen werden, der sehr regelmäßig sehr große Mengen an Alkohol zu trinken gewöhnt ist. Dies wäre an sich eigentlich kein Problem, wäre da nicht die Rollerfahrt unter Alkoholeinfluss: Damit hatte der Jugendliche bewiesen, dass er Alkoholkonsum und Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr nicht trennen kann. Er wird also die Führerscheinstelle dann davon überzeugen müssen, dass er genau dies gelernt hat, wenn er einen Führerschein beantragt.

Schwerer als das Urteil des Jugendgerichts wiegen in der Regel die Folgen der Führerscheinstelle für den Jugendlichen, der später einen Autoführerschein beantragen will.

Die Führerscheinstelle muss zwingend über die Alkoholfahrt in Kenntnis gesetzt werden. Beantragt der Jugendliche später mal eine Fahrerlaubnis wird die Führerscheinstelle abwinken und zunächst nachfragen, was der Jugendliche bislang unternommen hat gegen sein Alkoholproblem.

 

7. Oktober 2024/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/favicon.png 100 100 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2024-10-07 13:11:342024-10-08 13:13:38Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller

Haftstrafe für Internetbetrug

Internetstrafrecht

Die Staatsanwaltschaften in Deutschland hatten zunächst eine gar nicht so einfache Ermittlungsaufgabe zu lösen. Ein anfangs Unbekannter hatte rund zwei Jahre lang Strafanzeigen in der ganzen Republik wegen Internetbetrugs produziert. Am Ende verhängte das Landgericht München II eine erhebliche Haftstrafe für Internetbetrug.

Nach etwa zwei Jahren Ermittlungsarbeit umfaßte die Anklage dann deutlich über einhundert Einzeltaten.

Der Angeklagte hatte auf Suchanzeigen von Leuten aus der ganzen Republik bei Ebay-Kleinanzeigen reagiert. Er hatte Dinge angeboten, die nachgefragt waren, die er aber gar nicht hatte. Fußballfans zum Beispiel, die Karten für ein Fußballspiel gesucht hatten, oder Musikfans, die ein bestimmtes Konzert besuchen wollten, bekamen von ihm eine Mail mit einem Angebot. Die Leute vertrauten dem Angeklagten und überwiesen ihm den gewünschten Betrag im Voraus über PayPal-Friends.

Die bestellten Karten oder Tickets sah allerdings keiner der Käufer.

Das Geld war weg. Teilweise mehrere Hundert Euro. Die Interessenten für Dauer- oder Jahreskarten beim FC Bayern München oder dem BVB verloren sogar an die tausend Euro oder mehr. Die Überweisungen erfolgten immer über PayPal-Friends. Damit war für den Angeklagten gewährleistet, dass die geprellten Käufer ihr Geld nie zurück bekommen konnten. Alle verloren ihr Geld, der Gesamtschaden aus den vielen Einzelposten belief sich am Ende auf fast € 25.000.

Der Angeklagte finanzierte mit dem betrügerisch ergatterten Geld sein Leben.

Er war arbeitslos und lebte lange sogar auf der Straße. Für die Betrügereien benötigte er ja schließlich nur ein Handy mit einer Emailadresse. Ein Wohnsitz und eine echte eigene Wohnung waren hierfür nicht nötig. Wer den Angeklagten anzeigte und zu belangen versuchte landete im Nichts. Der Angeklagte war nie greifbar. Er verübte seine Betrügereien zudem überall in der Republik, lebte mal hier, mal da.

Die Staatsanwaltschaft München forderte am Schluß 5 Jahre und 3 Monate Haftstrafe für Internetbetrug in 111 Fällen.

Schon im Frühsommer hatte die Polizei den Angeklagten über sein Handy erwischt. Schon weil er keinen festen Wohnsitz hatte geriet er sofort in Untersuchungshaft. Als Anfang Februar die Hauptverhandlung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts München II begann war der Angeklagte fast ein Dreiviertel Jahr in Untersuchungshaft. Die Vielzahl der Taten ebenso wie die sehr geübte und strategische Vorgehensweise veranlaßten die StA dazu, die recht hohe Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten zu fordern, zumal der Tatbestand der gewerbsmäßigen Begehungsweise erfüllt war. Der Umstand, dass keines der Opfer entschädigt worden war, sondern wohl für immer auf dem Verlust sitzen bleiben wird, hatte den Strafantrag der Staatsanwaltschaft deutlich erhöht.

Die Verteidigung führte ins Feld, dass der Angeklagte sofort alles gestanden hatte und sich reuig gezeigt hatte.

Ein schnelles Geständnis zu Beginn der Verhandlung gilt als wichtiger Strafzumessungsgesichtspunkt. Der Angeklagte hatte es damit dem Gericht und vor allem mehr als hundert Opfern erspart, teilweise weite Anreisen auf sich nehmen und als Zeugen in München auszusagen zu müssen. Auch seine Entschuldigung bei einigen der Opfer, die trotzdem erscheinen mußten, wirkte sich strafmildernd aus. Der Antrag der Verteidigung  (Strafverteidiger RA Florian Schneider), nur 3 Jahre und 6 Monate zu verhängen, fand deshalb Gehör bei Gericht.

Daher hieß es am Ende 3 Jahre und 10 Monate Haftstrafe für Internetbetrug.

Für eine Bewährung hatte es natürlich nicht mehr gereicht, dafür war der Angeklagte zu einschlägig und zu erheblich vorbestraft mit mehreren früheren Betrügereien. Auch der Umstand, dass er buchstäblich alle Tatbeute bis auf den letzten Cent verbraucht und gar nix zurück gezahlt hatte spielte eine Rolle. Der Angeklagte hatte das Urteil am Ende sofort angenommen und war froh darüber, dass das Landgericht nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt war.

9. Februar 2023/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-betrug-vermoegen-kredit.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2023-02-09 16:26:292023-02-15 16:57:02Haftstrafe für Internetbetrug

Freispruch bei Körperverletzung

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein Freispruch bei Körperverletzung ist in meiner Strafrechtskanzlei keine so seltene Angelegenheit. Verfahren wegen Körperverletzung sind eigentlich ausermittelt, wenn sie angeklagt werden. Anklagen, die mit heißer Nadel genäht wurden, gibt es da nicht so oft. Trotzdem sind gerade diese Verfahren häufig gekennzeichnet durch eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Die Chance für den Beschuldigten!

Genau dies ist der Ansatzpunkt des Strafverteidigers, der einen Freispruch bei Körperverletzung erreichen will.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei junge Rumänen aus München angeklagt. Nach Auffassung der Strafverfolger hatten sie im Jahr 2018 einen gemeinsamen Bekannten nachts auf der Straße verprügelt. Zunächst soll es zu gegenseitige Beleidigungen gekommen sein, dann zu Tritten und Schlägen. So behauptete es das vermeintliche Opfer bei der Polizei.

Die Staatsanwaltschaft München erhob gegen Beide Anklage wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung.

Die Anklage richtete sich zwar gegen beide Rumänen. Sie konnte aber nur dem Einen zugestellt werden. Der Andere war verzogen in seine Heimat. Das Amtsgericht verhandelte 2018 diese Anklage nur gegen den Einen und verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe. Der Mann war sich keiner Schuld bewußt gewesen und ohne Anwalt in die Behandlung gegangen. Er bestritt jede Tätlichkeit. Das vermeintliche Opfer hatte ihn aber schwer belastet, er hatte keinen Zeugen.

Als der Zweite wieder in Deutschland war wurde auch er vor Gericht gestellt.

Der Zweite ging die Sache nun besser an. Er nahm sich sofort einen Verteidiger (RA Florian Schneider). Nun sah die Sache anders aus. Bei der Verhandlung vergangenen Donnerstag konnten dem vermeintlichen Opfer verschiedene Widersprüche in seiner Aussage nachgewiesen werden.

Am Ende hieß es Freispruch bei Körperverletzung.

Dieses Mal hatte sich der Angeklagte nicht nur Verstärkung durch einen Verteidiger geholt. Er war durch die Akte vorbereitet. Seine Aussage war schlüssig und bestand nicht nur in einem reinen Bestreiten. Die Aussage des vermeintlichen Opfers dagegen war deutlich schlechter und weniger schlüssig. Dem Amtsgericht blieb nichts Anderes übrig als freizusprechen.

12. Juni 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/strafrecht-anwalt-muenchen.jpg 950 1800 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-06-12 09:57:502021-06-13 20:23:11Freispruch bei Körperverletzung

Freispruch bei Betrugsanklage

Allgemein, Vermögensdelikte

Die Angeklagte hatte mit Derartigem nicht gerechnet. Bei ihren verschiedenen Antragsverfahren vor  verschiedenen Behörden war eine Anklage wegen Sozialhilfebetrugs herausgekommen. Mit ihrem behinderten Sohn war es schon schwierig genug, das Leben zu meistern. Da war der Strafbefehl ein großer Schreck. Am Ende stand aber sogar ein Freispruch wegen der Betrugsanklage!

Ein Freispruch bei Betrugsanklage wegen Sozialbetrugs ist eher selten.

Verteidigungen bei Betrugsanklagen im Allgemeinen sind dagegen allerdings durchaus oft erfolgreich. Die Strafverfolger haben die schwierige Aufgabe zu meistern, nachzuweisen, dass die Beschuldigten in Betrugsabsicht gehandelt hatten. Sie müssten eigentlich in den Kopf des Beschuldigten hinein blicken können. Um den Nachweis der Absicht der Vermögensschädigung erbringen zu können. Mindestens die der Vermögensgefährdung. Oft nicht möglich.

Hat sich die oder der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei richtig verhalten gelingt dieser Nachweis eher selten.

Das bedeutet, dass die oder der Beschuldigte keine Angaben gegenüber der Polizei gemacht hat! Hat die Polizei keine Angaben des oder der Beschuldigten zum subjektiven Tatbestand des Betrugs erhalten muss sie den Nachweis erbringen aus den Umständen des Falles. Hier muss dann oft der niedrige Kontostand herhalten. Oder die vielen Schulden.

Deshalb ist die Sach- und Rechtslage ist gerade bei Ermittlungsverfahren wegen Sozialbetrugs sehr viel günstiger für die Ermittler.

Anträge auf Stütze vom Staat werden eben nun mal nur von Menschen gestellt, die kein Geld haben. Wenn dann im Antrag auf Stütze Angaben zu Einkünften fehlen haben die Strafverfolger leichtes Spiel. Die Anzeigen zum Sozialbetrug kommen zudem stets von der Bundesagentur, die alle Unterlagen hat.

Einen Freispruch bei Betrugsanklage kann es trotzdem geben.

Den Betrugsvorsatz müssen die Ermittler trotz allem in jedem Einzelfall nachweisen. Auch die alleinerziehende Angeklagte war zunächst mit einer eindeutig erscheinenden Aktenlage konfrontiert. Erst die genaue Prüfung der Beweislage im Rahmen einer Hauptverhandlung zeigte, wie die Sache wirklich stand. Am Schluß der Beweisaufnahme war die Sache dann ganz anders eindeutig als zu Beginn. Dann hieß es Freispruch!

15. Mai 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/01/erstberatung-in-der-kanzlei.jpg 321 845 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-05-15 10:49:312021-05-15 10:49:31Freispruch bei Betrugsanklage

Polizistenbeleidigung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Im Ärger wird schnell etwas gesagt, was man später bereut. So geht es einem jungen Erwachsenen aus dem Münchner Umland (Verteidiger RA Florian Schneider). Als die Polizei kurz nach Mitternacht wegen Ruhestörung an einem Skaterpark einschreitet eskaliert die Situation. Am Ende des Abends steht ein Strafverfahren wegen Polizistenbeleidigung.

Erhalten Polizeibeamte eine Anzeige wegen Ruhestörung müssen sie einschreiten.

Ein ganzer Haufen Jugendlicher hatte im Spätsommer am Skaterpark gefeiert. Die Anwohner fühlten sich gestört. Die Polizeiinspektion im Umland beauftragte zwei junge Beamte. Die schickte die Jugendlichen heim. Damit war nicht jeder der Betroffenen zufrieden. Es fielen unfreundliche Worte. Die junge Beamtin wurde als „Schlampe“ bezeichnet. Es fielen weitere Worte wie „Arschlöcher“ und „Hurensöhne“.

Polizistenbeleidigung ist ein sog. Antragsdelikt.

Das Gesetz sieht vor, dass die Polizei Beleidigungen nur auf Antrag des Verletzten hin verfolgen kann. Bei Beamten ist es die Aufsichtsbehörde, die den Strafantrag stellen muss. Die stellt aber grundsätzlich immer Strafantrag. Und deshalb wird Beamtenbeleidigung auch grundsätzlich immer verfolgt. Der Staatsanwalt ist an den Strafantrag gebunden.

Eine rechtzeitige und offenherzige Entschuldigung hilft bei der  Strafe.

Oft fallen die unfreundlichen Worte nicht nur im Ärger. Häufig ist auch jede Menge Alkohol im Spiel. Haben sich die Gemüter abgekühlt funktioniert auch wieder der Verstand. Dann merken die Beschuldigten, dass sie überreagiert haben. Klappt die Entschuldigung nicht unmittelbar nach dem Vorfall ist später noch Zeit. Auch nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens kann man sich noch entschuldigen.

Polizistenbeleidigung wird grundsätzlich nie eingestellt.

Der Schutz der Polizeibeamten ist der Grund dafür. Würden Beamte beliebig und straflos beleidigt werden können würde deren Autorität leiden. Deshalb kann auch eine Entschuldigung nicht zur Einstellung führen. Aber sie kann die Strafe mildern.

Geahndet werden derartige Ausfälligkeiten im Wege einer Geldstrafe.

Üblicherweise fallen in bayerischen Gefilden 40 oder 50 Tagessätze an. Jedenfalls beim ersten Mal. Die Post bringt dann den Strafbefehl nach Hause. Der Wiederholungstäter findet allerdings eine Anklage im Briefkasten vor. Dann muss er sich dem Strafrichter stellen. Gut möglich, dass beim zweiten Mal schon keine Geldstrafe mehr drin ist. Wer sich dann noch nicht entschuldigt hat kriegt seine erste Freiheitsstrafe ab, allerdings zur Bewährung.

2. Januar 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-01-02 11:55:502021-01-02 13:06:10Polizistenbeleidigung

Beschwerde oft sinnvoll

Allgemein

Eine Beschwerde kann durchaus oft sinnvoll sein. Sie richtet sich gegen die Beschlüsse von Richterin im Ermittlungsverfahren. Sie ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Nach diesem Gesetz bemisst sich, was Polizei und Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren dürfen und was nicht.

Die Befugnisse der Justiz sind üppig bemessen!

Die Justiz hat ziemlich viele Rechte gegenüber Beschuldigten. Die Beschwerde ist die einzige Möglichkeit des Beschuldigten, sich zu wehren. Mit diesem Rechtsbehelf kann eine Entscheidung dem übergeordneten Richter zur Überprüfung übergeben werden.

Die Klassiker ist die Haftbeschwerde: Oft ein Weg in die Freiheit!

Durch die Einlegung dieses Rechtsbehelfs wird der Ermittlungsrichter zunächst aufgefordert, seinen eigenen Beschluss abzuändern. Tut er das nicht muss er das Landgericht anrufen. Das dem Amtsgericht übergeordnete Landgericht überprüft daraufhin z.B. den Haftbefehl des Amtsgerichts, aber auch Durchsuchungsbeschlüsse etc.

Beschwerden gegen Durchsuchungsbeschlüsse funktionieren naturgemäß erst im Nachhinein.

Ein Durchsuchungsbeschluss wird dem Beschuldigten in der Regel erst bekannt, wenn er vollzogen wird. Deshalb kann eine Beschwerde erst im Nachhinein eingelegt werden. Aber auch dies macht manchmal Sinn. Denn das Landgericht entscheidet dann, ob die Durchsuchung rechtens war oder nicht.

Die Einlegung einer Beschwerde will aber trotzdem vorher immer gut überlegt sein.

Denn sie kann auch einen Nachteil haben. Der liegt auf der Hand. Schon im Ermittlungsverfahren wird das Landgericht eingeschaltet. Sollte die Anklage am Ende an das Amtsgericht gehen hat das dann übergeordnete Landgericht womöglich schon ein Präjudiz geschaffen! Das Landgericht könnte nämlich anlässlich einer Haftbeschwerde durchaus auch sehr unerfreulich entscheiden. Zum Beispiel, dass eine Bewährung sowieso nicht mehr in Frage kommt! Dann wird es später in der Hauptverhandlung vor dem Amtsrichter schwierig werden, eine Bewährung zu erreichen!

Ändert ab nichts daran, dass die Beschwerde oft sinnvoll ist!

Die Entscheidung trifft der Strafverteidiger nur mit seinem  Mandanten. Denn nur der kann nach umfangreicher Beratung die Entscheidung treffen. Ob er das Risiko eingehen will oder nicht. Ob es zum Beispiel vielleicht auch besser sein kann, eine kurze Untersuchungshaftzeit in Kauf zu nehmen. Um dann damit ein Argument in der Hauptverhandlung zu haben für eine Bewährung!

 

 

11. Juli 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/07/beschwerde-haft-festnahme-widerstand.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-07-11 09:21:112019-09-05 15:29:54Beschwerde oft sinnvoll

Anklage abgewehrt

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Was hatte das Strafverfahren die Familie aus Oberbayern an Nerven gekostet. Gleich 2 Söhne waren ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten! DIe Polizei hatte gegen die beiden Jungs und ihre Freunde ermittelt. Sie sollen an der Sprengung von Geldautomaten letztes Jahr im Sommer beteiligt gewesen sein.

Der Vorwurf lautete auf gemeinschaftliche Herbeiführung von Sprengstoffexplosionen und Diebstahl.

Die Clique aus mehreren Männern im Alter von Anfang Zwanzig bis Mitte Dreißig aus München wurde verhaftet. Unter ihnen die beiden Söhne der Familie. Man hatte die Clique erwischt bei der Vorbereitung fürs Einleiten von Gas in Geldautomaten. Eine erste Entlassung aus der Haft war zwar im August letzten Jahres erfolgt. Danach war aber aber der Ältere bei Beiden ein zweites Mal im September ertappt worden. Nun war der Ältere der Beiden sowie die anderen aus der Clique für mehrere Monate in Haft gegangen. Nur der jüngere Sohn der Familie hatte Glück und blieb auf freiem Fuß. Die Verhaftung des älteren Sohnes war aber noch nicht der schlimmste Schlag für die Familie.

In der Untersuchungshaft hatte der sich Anfang des Jahres das Leben genommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte schließlich gegen die ganze Clique inzwischen Anklage erhoben. Der Vorwurf gegen den älteren Sohn wurde nach seinem Tod eingestellt. Gegen den Rest der Clique lief die Anklage aber weiter. Einige wurden zusätzlich verdächtigt, einen Leihwagen gestohlen und ins Ausland verkauft zu haben. Das Landgericht ließ die Anklage gegen den jüngeren Sohnes (Verteidiger RA Florian Schneider) der Familie nicht zu.

Anklage abgewehrt!

Die Große Strafkammer des Landgerichts konnte den Tatnachweis bezüglich des Jüngeren nicht erkennen. Er ist damit raus aus dem Verfahren. Gegen die Anderen aus dieser Clique läuft es nun gerade an. Sie müssen teilweise mit mehreren Jahren Freiheitsstrafe rechnen.

4. Mai 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-betrug-vermoegen-kredit.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-05-04 09:32:242019-05-05 13:23:02Anklage abgewehrt

Knastboten verhindern Prozess-Deal

Betäubungsmittelgesetz

Spätestens nachdem die Polizei die Wohnung gestürmt und durchsucht hatte war es vorbei mit der Freundschaft. Die Angeklagte wollte nichts mehr wissen von ihrem Freund. Er hatte nach Anklage von ihrer Wohnung aus übers Darknet einen schwunghaften Drogenhandel aufgebaut und damit de facto seinen Lebensunterhalt bestritten. Während die Angeklagte arbeiten gegangen war hatte ihr Freund sich mit seinen Drogengeschäften ein schönes Leben gemacht.

Zur Sicherheit hatte der Ex nicht seine eigene Wohnung für die Entgegennahme der Lieferungen aus dem Darknet angegeben, sondern die Adresse seiner Freundin.

Als die Polizei einen der Lieferanten aus dem Darknet fassen und seine Lieferungen nachverfolgen konnte flog er auf. Die Polizei stellte mehr als 100 Gramm an Amphetaminen und Kokain sicher. Da die Wohnung auf den Namen seiner Freundin lief ging nicht nur er, sondern auch sie erst einmal in den Knast.

Mit einer sofortigen Klarstellung der Verhältnisse gelang es der 28-jährigen Mutter eines kleinen Mädchens (Verteidiger RA Florian Schneider) jedoch, nach einigen Tagen wieder frei zu kommen.

Es blieb jedoch dabei, dass sie auch einmal mitbekommen hatte, dass ihr Freund im Kühlschrank Kokain verwahrte. Deshalb wurde nicht nur ihr Freund zum Schöffengericht in München angeklagt, sondern auch sie selbst. Gericht und Staatsanwaltschaft waren durchaus bereit dazu, nicht nur der Frau, sondern auch ihrem Ex eine Bewährung zu geben.

Im Prozess berichtete die Frau dann aber plötzlich, dass ihr Ex sie schon zum zweiten Mal aus dem Knast heraus kontaktiert hatte und ihr Knastboten geschickt hatte, die sie anrufen sollten.

Die Absicht des Mannes war, an Geld heranzukommen, mit dem er sich im Knast wieder Drogen verschaffen konnte. Angesichts dieser Angaben der Frau war plötzlich alles anders. Das Amtsgericht unterbrach die Verhandlung, die Staatsanwaltschaft vernahm über die Kripo die Angeklagte zu ihren Informationen bezüglich ihres Ex.

Trotz einer erfolgreichen Absprache im Strafprozess kann ein Deal jederzeit widerrufen werden.

Nämlich dann, wenn sich neue Erkenntnisse ergeben, die das erzielte Ergebnis als nicht mehr angemessen erscheinen lassen. Die Staatsanwaltschaft wird nun nach der Ermittlung der beiden Boten des Angeklagten und nach deren Vernehmung den Deal mit dem Ex platzen lassen. Damit bleibt für ihn nur noch der Weg in die Vollzugsstrafe. Einer Bewährung wird die StA sicher nicht mehr zustimmen. Denn eine entscheidende Begründung für die Bewährung war ja, dass der Angeklagte im Knast drogenfrei angeblich geworden war und auch angeblich eine Therapie anstrebt.

Die Knastboten verhindern also den Prozess-Deal.

Durch die Knastboten ist aber klar, dass es mit der Drogenfreiheit nicht sehr weit her ist und er nach wie vor Drogen für sich organisiert. Beim Fortsetzungstermin wurde der Deal dann widerrufen. Der Ex wurde im Ergebnis dann nicht mehr zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er bekam stattdessen eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten. Die Frau selbst bekam nur eine kurze Bewährung.

4. Oktober 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2018/10/prozess-deal-drogen-haft.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-10-04 10:52:352019-09-05 15:55:02Knastboten verhindern Prozess-Deal

Opfervertretung durch Strafverteidiger

Opfervertretung – Nebenklage, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Opfervertretung wird vor allem durch einen Strafverteidiger geleistet. Denn nur ein Anwalt kann dem einundzwanzigjährigen Münchner dabei behilflich sein, dass er zu seinem Recht kommt. Der hatte mit nichts Schlimmem gerechnet, als er vor einigen Tagen seine Wohnung verlassen wollte, um in den Keller zu gehen.

Beim Öffnen der Wohnungstüre erwarteten ihn zwei Schläger, die ihm im Hausflur aufgelauert hatten.

Nachdem ihn einer in den Schwitzkasten genommen und der andere ihn verprügelt und ihm die Nase gebrochen hatte zerrten ihn die Schläger zurück in die Wohnung. Dort fingen die Schläger an, seine Wohnung nach Wertsachen zu durchsuchen. Sie fanden über zweitausend Euro und Anderes. 

Die zwei Täter zwangen den jungen Mann dazu, ihnen zum Auto zu folgen, um ihn zu entführen.

Der junge Mann hatte es in einem unbeobachteten Moment geschafft, seinem Bruder eine Mail zu schreiben. Der hatte sofort die Polizei alarmiert. Als die eintraf standen die beiden Täter gerade ratlos vor dem Haus am Straßenrand neben dem jungen Mann, der einen epileptischen Anfall erlitten hatte und am Boden lag.

Als die Polizisten die Täter ansprachen gaben die sich als seine Freunde aus.

Sie hatten ihn angeblich nur ins Krankenhaus bringen wollen. Die Polizisten glaubten das zunächst und ließen die Räuber entkommen. Erst als ein Zeuge die Polizei ansprach realisierten die Beamten, dass da etwas nicht stimmt. Im Krankenhaus konnte der junge Mann dann endlich mit den Polizisten sprechen und eine Aussage machen.

Obwohl die Polizisten die Täter identifiziert hatten wurde kein Haftbefehl beantragt.

Die Schläger laufen immer noch frei herum. Aus unerfindlichen Gründen ermittelt die Polizei gegen die Täter immer noch nur wegen Körperverletzung, nicht jedoch wegen gemeinschaftlichen Raubes und wegen versuchter Freiheitsberaubung.

Der Fall zeigt, dass eine effektive Opfervertretung letztlich nur durch einen Strafverteidiger möglich ist.

Denn wohl nur das Eingreifen eines auf Strafrecht spezialisierten Anwaltes bietet die Gewähr, dass die Strafverfolger ihre Arbeit korrekt verrichten. Der Strafrechtsanwalt kann sich durch Akteneinsicht einen Überblick über den Stand der Ermittlungen verschaffen. Er kann auch in die Ermittlungen eingreifen und den Staatsanwalt auf Versäumnise hinweisen. 

Sollte es zur Anklage gegen die Täter kommen kann der Verteidiger dem Tatopfer dazu verhelfen, sich am Strafverfahren aktiv zu beteiligen.

Damit kann das Tatopfer als Nebenkläger an der Hauptverhandlung teilnehmen. Es kann über seinen Anwalt Zeugen befragen und Beweisanträge stellen. Fällt das Gericht ein fehlerhaftes Urteil kann das Tatopfer auch Rechtsmittel einlegen. Damit könnte das Opfer die Sache in die nächste Instanz bringen.

27. Januar 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/logo4.png 227 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-01-27 18:02:162018-01-28 12:11:35Opfervertretung durch Strafverteidiger
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Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

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