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Schlagwortarchiv für: Kreditkartenbetrug

Computerbetrug mit Kreditkarten

Internetstrafrecht

Der Computerbetrug mit Kreditkarten nimmt stark zu. Das Internet bietet eine geradezu unübersehbare Angriffsfläche für Straftaten aller Art.

Über seinen Computerbetrug mit Kreditkarten hatte sich der Flüchtling aus Afrika nicht wirklich viele Gedanken gemacht.

Einer hatte ihn einfach gefragt, ob er eine Fahrkarte für ihn im Netz buchen könnte. Im Netz lassen sich ohne allzu große Schwierigkeiten gestohlene Kreditkarten beschaffen. Oft haben die echten Eigentümer den Verlust ihrer Karte noch gar nicht bemerkt, da werden die schon im Netz gegen geringes Entgelt zum Kauf angeboten. Oft sind die da noch gar nicht gesperrt. So lassen sich damit alle möglichen Straftaten begehen.

Als echte Marktlücke hat sich der Handel mit Fahrkarten der Deutschen Bahn erwiesen.

Hierfür lassen sich die verlorenen bzw. gestohlenen Kreditkarten gut verwenden. Der Täter loggt sich auf der Website der Bahn mit einem fiktiven Namen ein und erhält einen eigenen Account. Die Kreditkarte legitimiert ihn. Er erhält nun jede gewünschte Fahrkarte. Oft auf vorherige Bestellung von Interessenten, die billig Bahn fahren wollen. An die verkauft er dann die bestellten Fahrkarten. Zum halben Preis. Oder gar nur für ein Viertel des regulären Preises. Ein echtes Schnäppchen!

Den Schaden hat zunächst der rechtmäßige Eigentümer der Kreditkarte.

Weil er den großen Fehler gemacht hat, den Verlust seiner Karte nicht sofort zu melden. Erst ab der Verlustmeldung greift nach dem Gesetz die Eintrittspflicht der Versicherung der Kreditkartenunternehmen.Vorher nicht. Höchstens aus Kulanz. Wer den Verlust seiner Karte also gar nicht bemerkt hat hat ein Problem. Und jede Menge Gesprächsbedarf mit seiner Bank.

Die Schäden aus diesen Straftaten können enorm sein. Der Computerbetrug mit Kreditkarten ist eine echte Boombranche!

Hier zeigt die bargeldlose Zahlungswelt ihre häßliche Seite. Kein Mensch kontrolliert täglich, ob er seine Kreditkarte noch in der Tasche hat. Taschendieben verschafft dieses Verhalten einen echten Vorsprung. Wenn die Politik mal endlich anfängt damit, diese Kosten des digitalen Zahlungsverkehrs für die Gesamtwirtschaft auszurechnen, wird es schnell vorbei sein mit der Euphorie am bargeldlosen Zahlen.

Die Schäden aus Straftaten der Kreditkartenkriminalität muss komplett die Gemeinschaft der Teilnehmer am bargeldlosen Zahlungsverkehr tragen, den Verlust von Bargeld hatte jeder selbst zu tragen.

Das führt in absehbarer Zeit zu höheren Kosten für die Versicherung von Kreditkarten. Und für Banken und Kreditkartenunternehmen.

Der Flüchtling wurde nur durch Zufall identifiziert.

Als er anfing, bei der Polizei auszupacken und seine ganzen Mittäter zu nennen, hatte die Polizei einen ganzen Ring an Mittätern in der Falle. Die einen lieferten die gestohlenen oder verlorenen Karten, die anderen verdickten die Bahnfahrkarten. Die Aussage des Haupttäters läßt allerdings die erzielten Gewinne im Nachhinein schrumpfen. Und die Asylverfahren im Nichts enden. So war auch der Asylbewerber in die Fänge der Polizei geraten.

22. April 2021/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/diebstahl-betrug-vermoegen-kredit.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2021-04-22 13:02:562021-04-22 14:17:12Computerbetrug mit Kreditkarten

Haft für Kreditkartenfälscher

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Das Amtsgericht Erding verkündete am Mittwoch ein hartes Urteil: 2 Jahre und 8 Monate Knast für die Verwendung von falschen Kreditkarten in Münchner Läden und am Münchner Flughafen.

Der junge Asiate aus Malaysia war Ende letzten Jahres kurz vor Silvester am Münchner Airport festgenommen worden, als er gerade versuchte, mit einer seiner 12 falschen Kreditkarten in einem der Nobelshops im Flughafengebäude zu bezahlen. Als das Kartenlesegerät sich ein ums andere Mal weigerte, eine seiner Karten zu akzeptieren zog er immer weitere Karten aus der Tasche und probierte diese.

Die Ermittlungsrichterin in Dachau fackelte nicht lange und verfrachtete den Malaysier nach Stadelheim: Für die Verwendung von falschen Kreditkarten im Zahlungsverkehr sieht das Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von zwei bis maximal 15 Jahre vor. Angesichts dieser hohen Strafdrohung hatte sich ohne Weiteres der Haftgrund der Fluchtgefahr begründen lassen.

Hauptverhandlung und Gerichtsurteil

Nach einem halben Jahr der Untersuchungshaft fand nun die Hauptverhandlung über die Anklage der Staatsanwaltschaft Landshut statt. Trotz seines umfassenden Geständnisses und seiner sehr offenherzigen Nennung des Hintermannes der ganzen Aktion war kein Raum für eine Bewährung, die er sich natürlich erhofft hatte, zumal der von ihm verursachte Schaden erheblich war.

30. Juni 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-06-30 11:06:412016-08-31 11:06:17Haft für Kreditkartenfälscher

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