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Nicht alle Messer sind verboten

Waffengesetze

Messerstechereien im öffentlichen Raum nehmen zu. Das gesellschaftliche Bewusstsein registriert immer mehr harte Auseinandersetzungen, die mit Messern ausgetragen werden. Insbesondere zwischen Jugendlichen scheint es hier eine deutliche Zunahme zu geben. Obwohl das Waffengesetz das Mitführen gerade der gefährlichsten Arten von Messern verbietet. Allerdings gilt: Nicht alle Messer sind verboten!

Das Waffengesetz regelt sehr ausführlich, welche Messer verboten sind und welche nicht.

Verboten sind nach § 42a des Waffengesetzes Einhandmesser. Auch Messer mit feststehender Klinge mit einer Länge von mehr als 12 cm. Ausnahmen gelten natürlich für den, der solche Messer beruflich benötigt. Das handelsübliche Schweizer Klappmesser fällt nicht unter das Verbot: Es muss mit beiden Händen geöffnet werden. Vor allem hat es eine Klinge von weniger als 12cm.

Nicht alle Messer sind verboten bedeutet, dass das Führen nur von bestimmten Messern in der Öffentlichkeit verboten ist.

Der bloße Besitz ist dagegen erlaubt, soweit er sich auf den privaten Bereich bezieht. Der 23-jährige Handwerker hatte genau dies im Auge. Er muss als Schreiner ständig mit Messern arbeiten. Nimmt er eines seiner Arbeitsmesser in der Hosentasche mit so ist dies Teil seiner beruflichen Tätigkeit. Die Polizei sah dies anders.

Die Polizei fand bei einer Kontrolle sein Arbeitsmesser in der Hosentasche und beanstandete dies.

Das Arbeitsmesser hatte zwar eine Klingenlänge von weniger als 12 cm. Allerdings sah es aus wie ein Einhandmesser. Ohne es zu sein. Alleine die Optik führte zur Sicherstellung. Und zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Nach Abgabe der Sache erließ die Stadt München einen Bußgeldbescheid über mehr als € 500 gegen den Schreiner.

Sein Verteidiger RA Florian Schneider legte Einspruch ein mit der Begründung, nicht alle Messer sind verboten.

Die Prüfung des Messers durch die Polizei war oberflächlich und voreingenommen. Das Arbeitsmesser war definitiv kein Einhandmesser. Sollte die Behörde von ihrer Meinung nicht abrücken müßte das Amtsgericht München die Sache verhandeln. Dann müßte das Messer gutachterlich untersucht werden. Maßgeblich wäre dann, ob das Arbeitsmesser wirklich unter den Begriff des Einhandmessers fällt und ob der betroffene Handwerker es dann nicht berechtigtermaßen in der Hosentasche haben durfte.

25. Mai 2022/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2019/05/recht-am-eigenen-bild-wirtschaftsstrafrecht.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2022-05-25 16:36:432022-05-26 15:36:50Nicht alle Messer sind verboten

Security ohne Waffe

Waffengesetze

Ein Security ohne Waffe ist eigentlich kein Security. Im Sicherheitsdienst Beschäftigte benötigen regelmäßig eine Waffe. Anders läßt sich der Dienst nicht ausüben. Eine Anstellung bei einer Sicherheitsfirma gibt’s ohne nicht. Wer eine sog. Waffentrageerlaubnis nach § 28 WaffG nicht erwerben kann kann nicht arbeiten. Der Erwerb einer solchen Erlaubnis ist aber gar nicht so einfach.

Der Erwerb einer sog. Waffentrageerlaubnis ist abhängig von einer Zuverlässigkeitsprüfung.

Die Frage der Zuverlässigkeit ist hier manchmal das Problem. Denn hier spielt das Vorleben des Security eine entscheidende Rolle. Hat der Bewerber um eine Waffentrageerlaubnis Vorstrafen schaut’s schon mal schlecht aus. Die Frage der Zuverlässigkeit wird dann stets verneint.

Selbst Geldstrafen von nur 60 Tagessätzen können bereits zu Zweifeln an der Zuverlässigkeit führen.

So sagt es das Gesetz. Damit können bereits recht niedrige Geldstrafen die Erteilung einer solchen Erlaubnis verhindern. Auch Jugendstrafen können der Erteilung einer Waffentrageerlaubnis im Wege stehen.

Hat man sie endlich erhalten kann man sie auch schnell wieder verlieren.

Wie gewonnen so zerronnen. Die Erlaubnis kann auch nachträglich widerrufen werden. Denn die Sicherheitsbehörde erfährt sofort von neuen Strafverfahren. Gerade Straftaten mit Gewalttätigkeiten führen zum sofortigen Widerruf. Man sollte sich als Besitzer einer Waffentrageerlaubnis also nie zu sicher fühlen!

Ein Security ohne Waffe ist ein zahnloser Tiger.

Die Sicherheitsbehörden nehmen grundsätzlich keine Rücksicht auf ein Arbeitsverhältnis. Eine sog. Waffentrageerlaubnis erhält nur der, der bei einer Sicherheitsfirma arbeitet. Ist dieser Waffenschein weg gibt’s die Kündigung. Ähnlich wie beim Berufsfahrer, der seinen Führerschein verliert.

Ein Security ohne Waffe ist arbeitslos.

Dem Arbeitnehmer, der seine Waffentrageerlaubnis verliert, bleibt dann nur der Weg zum Gericht. Vor dem Verwaltungsgericht muss er um seine Waffentrageerlaubnis kämpfen. Aber auch hier gelten allerstrengste Massstäbe. Das Verwaltungsgericht setzt sich nicht so einfach über die Entscheidungen der Sicherheitsbehörden hinweg. Es prüft diese nur auf ihre Rechtmäßigkeit. Die Abwägung ist und bleibt Sache der Behörde. Massstab ist das Waffenrecht. Im Waffengesetz stehen die Kriterien.

Hat die Behörde ihre Abwägungen rechtlich korrekt vorgenommen kann auch das Gericht nicht helfen. Es bleibt beim Security ohne Waffe.

Die Zeiten werden für Besitzer von Waffenscheinen immer härter. Die öffentliche Meinung ist hier stets auf der Seite der strengen Gesetze. Auch die Sicherheitsfirmen selbst haben ein großes Interesse an einem guten Ruf. Ein Mitarbeiter mit einem Strafverfahren ist untragbar. Er wird zumindest in einen anderen Bereich der Firma versetzt.

Arbeitgeber reagieren in solchen Fällen sofort mit Verdachtskündigungen.

Die werden sofort ausgesprochen, sobald die Firma von einer Strafanzeige erfährt. Für die Verdachtskündigung spielt es keine Rolle, dass es bislang nur den Verdacht einer Straftat gibt. Der Arbeitnehmer ist aber nicht rechtlos.

Bei Verdachtskündigungen gilt es, sofort einen Anwalt aufzusuchen.

Vor allem gilt es, nichts zu unterschreiben! Hält der Arbeitnehmer eine Verdachtskündigung in Händen gibts nur den schnellstmöglichen Weg zum Anwalt. Nur der hat den nötigen Überblick. Die Fristen sind zudem kurz. Gerade einmal drei Wochen bleiben für eine Kündigungsschutzklage. Vor dem Arbeitsgericht kann er oft durchaus mit Erfolg gegen seine Verdachtskündigung klagen. Derartige Kündigungen halten einer näheren gerichtlichen Überprüfung oft nicht stand. Sein Anwalt sollte hier also auch Kenntnisse im Strafrecht haben.

1. Dezember 2020/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/verkehrsdelikte.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2020-12-01 14:37:442020-12-03 14:26:36Security ohne Waffe

Durchsuchung wegen Waffen

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Waffengesetze

Wie genau die Polizei Wind davon bekommen hatte ist im Moment noch nicht klar. Jedenfalls hat vor einigen Tagen in einer Münchner Wohnung eine Durchsuchung wegen Waffen stattgefunden. Grund war der Verdacht des illegalen Besitzes von scharfen Waffen.

Die Polizei fand eine ganze Reihe von Pistolen aus den Nachkriegsjahren und sogar eine aus dem II. Weltkrieg.

Klassiker wie die Beretta oder die Walther und andere mehr waren dabei. Zu allen Waffen gab die passende Munition. Alles wurde beschlagnahmt und sichergestellt. Die Waffen sind damit weg. Der Beschuldigte hat keine Chance mehr, sie wieder zurück zu bekommen. Üblicherweise werden sie nun dem Landeskriminalamt übergeben. Das muss die Waffen auf ihre Funktionsfähigkeit untersuchen. Erst wenn klar ist, dass sie scharf sind, ist auch klar, dass der Beschuldigte sich strafbar gemacht hat. Unbrauchbar gemachte Erinnerungsstücke fallen nicht unter das WaffG. 

Für keine einzige der Waffen konnte der über achtzigjährige Beschuldigte eine Waffenbesitzkarte nach § 10 WaffG vorweisen.

Trotz seines hohen Alters wurde gegen den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen Verstosses gegen das Waffengesetz eingeleitet. Keine einzige der Waffen, die die Polizei gefunden hatte, darf ein Bürger ohne ausdrückliche Genehmigung des KVR besitzen.

Die logische Folge eines Verstoßes hiergegen ist eine Durchsuchung wegen Waffen.

Diese Genehmigung in Form einer Waffenbesitzkarte erhalten nur noch Jäger oder Sportschützen als Mitglieder eines Schützenvereins. Oder auch Personen, die nachweisbar bedroht werden und eine scharfe Waffe zu ihrem Schutz benötigen. 

Wer scharfe Waffen ohne Waffenbesitzkarte besitzt muss mit hohen Strafen rechnen.

Der Strafrahmen beginnt bei sechs Monaten und reicht bis 5 Jahre (pro Waffe). Möglicherweise übersteigt die Strafe für den Rentner sogar den Rahmen für eine Bewährung. Dieser Rahmen reicht bis 2 Jahre Freiheitsstrafe Jeder Monat mehr Strafe bedeutet Strafhaft. Angesichts der Vielzahl an scharfen Waffen und der Menge an Munition wird es womöglich eng für eine Bewährung.

Alter schützt vor Strafe nicht.

Das Strafgesetzbuch StGB sieht keine Strafmilderung vor für ältere Menschen. Der Beschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte als Kind den II. Weltkrieg und die Vertreibung aus dem Osten erlebt. Allerdings sieht das Waffengesetz die Möglichkeit vor, Verstösse gegen das Gesetz als minder schwere Fälle zu ahnden. Dann reduziert sich der Strafrahmen auf Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren.

Der Beschuldigte kämpft noch immer mit den traumatischen Erlebnissen seiner Kindheit.

Die Brutalität zunächst der Nazis und später der Russen, die seine Mutter vergewaltigt hatten, quält ihn heute immer noch. Möglicherweise dienten seine Waffen dazu, niemals wieder Erfahrungen wie solche in seiner Kindheit machen zu müssen. Diese schwere Last kann ihm zwar keiner abnehmen. Sie könnte aber vielleicht den Richter milder stimmen, der über die Strafe für den Beschuldigten zu befinden haben wird.

 

17. April 2019/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/waffengesetz-raub-mord.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2019-04-17 12:01:552019-04-20 11:46:51Durchsuchung wegen Waffen

Jugendarrest für Bedrohung mit Messer

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Waffengesetze

Das Münchner Jugendschöffengericht hat am Donnerstag einen 18-jährigen Schüler aus München (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen Besitzes und Führens eines Klappmessers sowie wegen Bedrohung zu einer Woche Jugendarrest und zur Teilnahme an einem Antiaggressionskurs verurteilt. Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, im September vor einer Kneipe im Münchner Norden einen 24-jährigen Studenten mit einem Messer bedroht zu haben, nachdem der sich geweigert hatte, eine Zigarette rauszurücken: als der Angeklagte nicht locker ließ und die Stimmung zu kippen drohte, – beide waren deutlich alkoholisiert, – zückte der Schüler ein Butterflymesser und öffnete es mit einem gekonnten Schwung. Dann hielt er das Messer dem Studenten an die Kehle. Erst das Dazwischentreten von anderen Gästen der Kneipe verhinderte ein Aufschaukeln der Situation mit bösem Ende. Die Anklage hatte infolgedessen auf schwere räuberische Erpressung gelautet. Aufgrund der Beweisaufnahme am Donnerstag hatte sich dieser Tatvorwurf jedoch nicht bestätigt. Da der Angeklagte zudem nicht vorbestraft und einsichtig war und sich sußerdem schon vor der Verhandlung bei dem Studenten entschuldigt hatte war das Amtsgericht nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt, gegen den Schüler eine Jugendstrafe zur Bewährung zu verhängen, sondern hatte es bei einer Woche Jugendarrest sowie einem Antiaggressionstraining belassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keinen Verzicht auf die Berufung erklären wollte.

7. Januar 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-01-07 18:38:152020-01-28 11:57:53Jugendarrest für Bedrohung mit Messer

Geldstrafe f. Besitz eines Butterflymessers

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende, Waffengesetze

Soeben hat das Amtsgericht Starnberg gegen einen Zweiundzwanzigjährigen aus dem Münchner Umland einen Strafbefehl wegen des Besitzes verbotener Waffen sowie wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz erlassen. Hintergrund des Ganzen war eine Bestellung des Mannes im letzten Jahr im Internet, wo er bei einem tschechischen Anbieter Feuerwerkskörper bestellt hatte. da dieser Anbieter auf seiner Website versichert hatte, alles sei legal und innerhalb der EU zugelassen hatte er vertraut und bestellt. Die Lieferungen dieses Anbieters nach Deutschland waren aber alle abgefangen worden, daher auch die an den Beschuldigten, der daraufhin unliebsamen Besuch der Polizei bei seinen Eltern bekam, wo er derzeit noch wohnt. Bei der Durchsuchung seines Zimmers wurden dann nicht nur die Bestellungen aus Tschechien gefunden, sondern auch noch einige andere Dinge, für die der Mann nun ebenfalls Ärger mit der Justiz bekam: So fanden die Beamten auch noch zwei Platzpatronen aus dem Besitz der Bundeswehr, einen Gürtel mit einem Schlagring als Gürtelschnalle und ein Butterflymesser, die allesamt verboten sind und deren Besitz bereits strafbar ist. Der Zweiundzwanzigjährige hatte sich um diese Dinge keinen großen Kopf gemacht, er hatte sie entweder in seiner Kindheit von anderen Kindern geschenkt bekommen oder sie gefunden und seitdem irgendwo in seinem Kinderzimmer aufbewahrt, ohne daran zu denken. Hätte sich ja auch keiner darum gekümmert, wäre da nicht die Bestellung in Tschechien gewesen und die darauf folgende Durchsuchung seines Zimmers! Am Ende stellte sich die Sache dann doch als halb so schlimm heraus: Das Amtsgericht verhängte eine moderate Geldstrafe von 40 Tagessätzen, mit denen der Mann als nicht vorbestraft gilt.

1. Mai 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-05-01 17:14:202015-05-01 17:14:20Geldstrafe f. Besitz eines Butterflymessers

Fast 500 Seiten Anklage gegen Zschäpe und 4 weitere wegen Mordes in 10 Fällen

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Waffengesetze

In dem Hauptverfahren gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte, das am 17.April vor dem Oberlandesgericht München beginnt, werden den 5 Angeklagten, die mutmaßlich der NSU nahestanden, vom Generalbundesanwalt nicht nur 10 vollendete und 20 versuchte Morde vorgeworfen, sondern auch Banküberfälle und eine Brandstiftung in Zwickau. Einer der Angeklagte ist der NPD-Funktionär Ralf Wohlleben, der nach Meinung des Generalbundesanwaltes Beihilfe zu insgesamt 9 Morden wegen der Beschaffung der Tatwaffe geleistet haben soll, mit der die beiden verstorbenen Haupttäter Bönhardt und Mundlos ihre ausländischen Opfer getötet haben sollen. Auf der Angeklagebank sitzen auch zwei Unterstützer der NSU von 2004 bis 2011, Holger G. und Carsten S., die aus der Jenaer Naziszene stammen sollen: Holger G. soll amtliche Dokumente organisiert, Carsten S. die Tatwaffe geliefert haben. Schließlich ist noch als zentrale Figur des NSU-Netzwerkes Andre E. wegen Beihilfe zum Mord in 5 Fällen angeklagt.

Alle Angeklagten bestreiten eine Mitwisserschaft im Hinblick auf die Morde, der Strafsenat am OLG München wird also zu prüfen haben, ob die Beweise der Bundesanwaltschaft im Hinblick auf die angeklagten Unterstützungshandlungen ausreichen, die 5 Angeklagten wegen Beihilfe zum Mord oder gar wegen mittäterschaftlich begangenem Mord zu verurteilen. Im schlimmsten Fall droht den Fünfen also lebenslange Freiheitsstrafe.

Es wird sich erst in diesem Verfahren herausstellen, ob sich die jahrelange Schlamperei bei den Ermittlungen, die ja lange Zeit in eine völlig falsche Richtung gelaufen waren, nicht doch noch bitter rächen wird, was sich darin zeigen könnte, dass den Angeklagten die Beihilfe zum Mord doch nicht mit letzter Sicherheit nachgewiesen werden kann. Übrig blieben in diesem Falle Verurteilungen wegen Verstosses gegen das Waffengesetz und ähnlichem und eine böse Blamage der Bundesanwaltschaft vor der Welt.

25. März 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-03-25 11:13:432020-01-28 12:03:53Fast 500 Seiten Anklage gegen Zschäpe und 4 weitere wegen Mordes in 10 Fällen

Bewährung bei gefährlicher Körperverletzung wegen Pfeffersprayens

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Waffengesetze

Eine etwa vierzigjährige Frau (Verteidiger RA F. Schneider) hatte am Mittwoch Erfolg mit ihrer Verteidigung gegenüber einer Anklage der Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung. Ihr war zur Last gelegt worden, letztes Jahr im Juli in einer großen Münchner Firma zwei Arbeitskolleginnen mit gezielten Sprühstößen aus ihrer Pfefferspraydose an den Augen verletzt zu haben und sich dann aus dem Staub gemacht zu haben. Hintergrund dieses Vorfalls war der Besuch der beiden Arbeitskolleginnen im Zimmer der Frau mit dem Ziel, sie zum Chef zwecks Übergabe der Kündigung zu begleiten. Nach ihren eigenen Angaben hatte sich die Angeklagte gegen die beiden Kolleginnen zur Wehr gesetzt, als die übergriffig geworden seien und sie angegriffen hätten, nach den Angaben der beiden Kolleginnen hatten die ihr aber gar nix getan, die Angeklagte habe sich mit dem Pfefferspray nur genau gegen die Übergabe der Kündigung wehren wollen. Beide Frauen waren dabei verletzt worden.

Die Staatsanwaltschaft München beantragte im herbst letzten Jahres gegen die Frau den Erlaß eines Haftbfehls, da sie der Meinung war, die Frau sei flüchtig, die Angeklagte war Mitte Januar in der Münchner Frauenhaftanstalt in Untersuchungshaft gegangen, wo sie bis Mitte Februar geblieben war, da hatte das Münchner Amtsgerichts dann vorläufig freigelassen.

Am Mittwoch hatte nun das Amtsgericht München über die Anklage wegen der Vorfälle letzten Juli gegen die Frau verhandelt, es wurde die Angeklagte ebenso wie die beiden Arbeitskolleginnen angehört. Am Schluß glaubte der Strafrichter dann zwar den beiden Zeuginnen, dass sie die Angeklagte nicht angegriffen hätten, gestand der Angeklagten aber zu, dass sie sich bedrängt gefühlt hatte. Er verurteilte die Frau daher wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten. Als sie erleichtert aufstand und gehen wollte traten plötzlich zwei Polizeibeamte vor, die sie unter Berufung auf einen anderen Haftbefehl eines anderen Amtsgerichts wieder festnahmen. Wie sich herausstellte hatte die Angeklagte noch ein anderes Strafverfahren bei einem anderen Amtsgericht, das sie deshalb festnehmen ließ, weil sie zu einer Hauptverhandlung nicht erschienen war. Sie ging also sofort wieder in Haft.

13. März 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-03-13 11:13:262015-01-28 18:04:51Bewährung bei gefährlicher Körperverletzung wegen Pfeffersprayens

Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld für den Mörder eines Staatsanwalts in Dachau

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Waffengesetze

Das Schwurgericht am Landgericht München II hat am Donnerstag einen 55-Jährigen Unternehmer aus der Umgebung von Dachau wegen vollendeten Mordes und versuchten Mordes in drei weiteren Fällen schuldig gesprochen und zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Dem Angeklagten lag zur Last, in einer Hauptverhandlung am Amtsgericht Dachau am 11.1.12, in der er sich wegen Veruntreuung ebenfalls als Angeklagter zu verantworten hatte, nach seiner Verurteilung eine Pistole gezogen und mehrere Schüsse auf den Richter, den Protokollführer, den Staatsanwalt sowie seine Verteidigerin abgegeben zu haben. Während Richter, Protokollführer und Verteidigerin sich gerade noch unter den Richtertisch hatten retten können hatten die Kugeln des Angeklagten den 31 Jahre jungen Staatsanwalt Turck ungeschützt getroffen und tödlich verletzt. Wegen völlig fehlender Einlaßkontrollen hatte der Angeklagte seine Waffe unbemerkt ins Amtsgericht einschleusen können.

Nach den Feststellungen des Münchner Schwurgerichts war das Motiv des Angeklagten ein unbändiger Haß auf die Justiz, der darauf gründet, vermeintlicherweise jahrelang ungerecht behandelt worden zu sein. Ganz offenkundig hatte der Angeklagte die Waffe in die damalige Hauptverhandlung in der Absicht mitgenommen, sie gegen die Strafjuristen einzusetzen, falls er erneut verurteilt werden sollte. Obwohl das damalige Urteil zwar auf Verurteilung, gleichzeitig aber auf eine Bewährung gelautet hatte, hatte er nach der Urteilverkündung seinen Plan sofort in die Tat umgesetzt und auf alles gefeuert, was an dem damaligen Strafprozeß beteiligt gewesen war, auch auf den Protokollführer und die Verteidigerin.

Nach der Auffassung des Landgerichts München II hat der Angeklagte mit seiner Tat gleich mehrere Mordmerkmale (u.a. Heimtücke und niedrige Beweggründe) verwirklicht, weshalb es auch die besondere Schwere der Schuld bejaht hat, was eine Entlassung auf Bewährung nach der Verbüßung von 15 Jahren verhindern wird. Der Angeklagte wird sich nun auf zumindest 20 Jahre Haft in der JVA Straubing einstellen müssen. Ob der schwer an Diabetes erkrankte Angeklagte das Haftende überhaupt erleben wird ist völlig unklar. Bereits während der Untersuchungshaft in der JVA Stadelheim hatte er angekündigt, sich das Leben nehmen zu wollen.

30. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-30 10:44:262015-01-30 13:44:12Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld für den Mörder eines Staatsanwalts in Dachau
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