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Haftbefehl für Betrüger

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Vor dem Landgericht Hof wird sich in der nächsten Woche ein 42-jähriger Versicherungsmakler verantworten müssen, dem die Staatsanwaltschaft Hof vorwirft, sage und schreibe 40 Bürger einer Kleinstadt aus der großen Umgebung von Bayreuth nach Strich und Faden abgezockt zu haben: Der Versicherungsmakler soll sich erfolgreich ins Vertrauen der Kleinstädter eingeschlichen haben und dies dann zur Abzocke im ganz großen Stil missbraucht haben. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hof soll er nach und nach immer mehr Nachbarn aus seiner Umgebung und deren Bekannte mit Versprechungen ganz großen Stils für Geldanlagen gewonnen haben, die es eigentlich gar nicht gab. Auf diese Weise sollen ihm die Bürger von Pottenstein insgesamt Euro 900.000 anvertraut haben, die nun komplett verloren sind. Der Angeklagte hatte das Geld seiner „Anleger“ nämlich gar nicht für die versprochenen Geldanlagen verwendet, sondern für die Tilgung seiner eigenen Schulden und eigene Ausgaben.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist von den Euro 900.000 nichts mehr übrig, die Geldanleger sind damit um die komplette Summe geprellt.

Der Angeklagte befindet sich seit drei Monaten in Untersuchungshaft, Ihm droht angesichts dieser enormen Schadenssumme eine mehrjährige Haftstrafe, die schon wegen ihrer Höhe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Einziges Mittel des Angeklagten, die Strafe so weit als möglich zu mildern, wäre neben einem vollen Geständnis eine weitestgehende Wiedergutmachung, die aber nicht möglich ist, da das Geld komplett weg ist.

9. September 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-09-09 16:57:042015-02-01 12:21:46Haftbefehl für Betrüger

Strafbefehl wegen Betrugs

Vermögensdelikte

Das Amtsgericht Dachau hat gegen einen Dachauer Stadtrat einen Strafbefehl in Höhe von Euro 6.000 erlassen, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, den Kaufinteressenten seiner Langwaffe über die Funktionsuntüchtigkeit getäuscht zu haben: Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll das Dachauer Stadtratsmitglied im Internet ein Gewehr angeboten haben, obwohl ihm bekannt gewesen sei, daß die Waffe bei Gebrauch sogar für den Schützen lebensgefährlich sein könnte. Dieser Umstand soll dem Anbieter aus einem vorangegangenen Rechtsstreit vor dem Zivilgericht mit einem früheren Erwerber derselben Waffe bestens bekannt gewesen sein, da der Stadtrat diesen Rechtsstreit damals wegen des Defekts schon einmal verloren hatte. Nach den Angaben des Angeklagten soll er das damalige Gutachten jedoch gar nicht zur Kenntnis genommen haben.

Die Staatsanwaltschaft schenkte den Ausführungen des Angeklagten jedoch keinen Glauben und beantragte einen Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen a Euro 100 gegen den Stadtrat, den das Amtsgericht Dachau auch antragsgemäß erließ.

Da der Dachauer Stadtrat den Strafbefehl jedoch nicht akzeptierte und Einspruch einlegte muß die Sache vor Gericht verhandelt werden, Termin ist am 20.07.11.

17. Juli 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-07-17 16:46:582015-02-01 14:19:21Strafbefehl wegen Betrugs

Bewährung für Sozialbetrug

Vermögensdelikte

Vor der Großen Srafkammer am Landgericht Landshut standen letzte Woche zwei Angeklagte, – ein Unternehmerehepaar aus Erding, – denen die Staatsanwaltschaft Landshut vorgeworfen hatte, die Sozialversicherung und den Fiskus um insgesamt Euro 750.000 betrogen zu haben. Das Unternehmerehepaar soll seine Mitarbeiter schwarz bezahlt haben, um Sozialabgaben sparen zu können: Hierdurch hätten höhere Vergütunge für Überstunden bezahlt werden können. Außerdem hätten sie Mitarbeiter neben ihrer Vollzeit-Festanstellung zusätzlich auf Euro 400-Basis beschäftigt. Nach den Feststellungen des Landgerichts Landshut seien auf diese Art und Weise eine dreiviertel Million Euro an Sozialabgaben nicht abgeführt worden. Die beiden Angeklagten hatten angegeben, sie nicht gewußt, wie sie sonst ihre Mitarbeiter hätten halten können, da sie sich stets schwer getan hätten, für ihr hochspezialisiertes Unternehmen geeignete MItarbeiter zu finden.

Die beiden Angeklagten waren nicht nur voll geständig gewesen in der Hauptverhandlung, sie hatten vor allem durch ihre aktive Mitarbeit im Ermittlungsverfahren mitgeholfen, ihre Straftaten aufzuklären.

Diese aktive Wiedergutmachung und auch der Umstand, daß die beiden Angeklagten die gesamten hinterzogenen Beiträge in voller Höhe an die Sozialversicherungsträger und den Fiskus bezahlt hatten, hat das Landgericht Landshut wohl dazu bewogen, Freiheitsstrafen nur zur Bewährung zu verhängen. Allerdings müssen die Beiden zusätzlich noch eie Geldbuße in Höhe von Euro 190.000 bezahlen.

20. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-20 16:32:012015-02-01 15:37:05Bewährung für Sozialbetrug

Haft für Fußballwettbetrug

Vermögensdelikte

Die Große Strafkammer am Landgericht Bochum hat heute zwei der drei wegen Wettbetrugs angeklagten Männer zu hohen Haftstrafen verurteilt: Gegen die beiden Hauptangeklagten Sapina und seinen kroatischen Landsmann verhängte das Landgericht Bochum heute Freiheitsstrafen von jeweils fünfeinhalb Jahren, der eher als Mitläufer angesehene Dragan erhielt eine Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte deutlich mehr gefordert. Den Angeklagten war vorgeworfen worden, in den Jahren 2008 und 2009 mehr als 20 Fußballspiele manipuliert und dabei einen Schaden von mehr als 4 Millionen Euro verursacht zu haben. Betroffen gewesen seien Spiele der Qualifikation zur WM als auch Champions League Spiele. Der Wettbetrug sei durch Bestechung von Schiedsrichtern und Spielern erfolgt.

Sapina war bereits einschlägig vorbestraft im Wettskandal im Zusamenhang mit Hoyzer, hier hatte er bereits eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren davon getragen und galt in dem neuen Verfahren damit als vorbestraft.

Die Strafverfahren gegen die zahlreichen Wettbetrüger sind noch lange nicht abgeschlossen, gegen mehr als dreihundert Beschuldigte laufen derzeit weitere Verfahren aus dem Komplex des Wettbetrugs.

19. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-19 16:31:192015-02-01 15:37:53Haft für Fußballwettbetrug

Anklage wegen Brandstiftung

Vermögensdelikte

Nach Mitteilung der Presse hat die Staatsanwaltschaft Deggendorf gegen einen Freisinger Szene-Wirt und dessen Mitarbeiter Anklage wegen des Verdachts des Betrugs und der Brandstiftung zur Großen Strafkammer am Landgericht Deggendorf erhoben. Hintergrund dieser Anklage gegen die Beiden ist der Brand der Discothek MGM am 28. September vergangenen Jahres im Plattlinger Luna-Park. Nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft waren bei dem Feuer in der Discothek absichtlich unter Verwendung von Brandbeschleuniger gelegt worden, die Brandmeldeanlagen waren ausgeschaltet, sodaß kein Alarm bei der Polizei erfolgen konnte. Dem Wirt wird insofern also zusätzlich zur schweren Brandstiftung auch Betrug vorgeworfen, da er bei der Brandversicherung Leistungen einforderte, seinem 41-jährigen Mitarbeiter Beihilfe zum Betrug. Der Schaden soll sich auf insgesamt 4 Millionen Euro belaufen.

Der Mitarbeiter des Wirts befindet sich in Untersuchungshaft, der Wirt selber nach kurzer Untersuchungshaft auf freiem Fuß nach Zahlung einer Kaution.

Das Landgericht Deggendorf hat die Anklage gegen die Beiden noch nicht zugelassen. Im Falle eines Schuldspruches haben Beide lange Freiheitsstrafen zu gewärtigen.

14. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-14 16:18:012015-02-01 15:57:25Anklage wegen Brandstiftung

Bewährungsstrafen für Diebesbande

Jugendliche - Heranwachsende, Vermögensdelikte

Die Angeklagten eines Strafvefahrens vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Kelheim am 07.04.11 hatten Glück: Trotz einer Anklage wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs sind alle Fünf (einer von ihnen verteidigt von RA Florian Schneider) mit Bewährungsstrafen von weniger als 2 Jahren davon gekommen. Ihnen war von der Staatsanwaltschaft Regensburg vorgeworfen worden, einen Mobilfunkbetreiber durch fingierte Mobilfunkverträge (unter Angabe gefälschter Personalien) um eine Vielzahl an Handys erleichtert zu haben und diese Handys sodann an Hehler im Umkreis des Münchner Hauptbahnhofs mit Gewinn vertickt zu haben. Entscheidend für die Durchführung der insgesamt 150 Taten war die Tatbeteiligung eines Mitarbeiters des Mobilfunk-Shops, der bei der Fingierung der Verträge behilflich war und dabei mitgeholfen hatte, die Verträge bei in der Zentrale des Mobilfunkbetreibers durchgewunken und die teilweise sehr teuren Handys an die Fünf ausgegeben wurden.

Die arbeitsteilige Vorgehensweise und die Vielzahl von Taten führte zur Einstufung als gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Da alle fünf Angeklagten gerade über 21 Jahre alt waren bei der Begehung dieser Taten mußten sie sich als (gerade) Erwachsene am 07.04.11. vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Kelheim verantworten. Durch die Art des Tatvorwurfs hatten sie infolgedessen mit einem Strafrahmen von zumindest 1 bis 10 Jahre zu rechnen.

Bei der Strafzumessung waren die Geständnisse aller fünf Ageklagten entscheidend ebenso wie der Umstand, daß es ihnen von seiten des Netzbetreibers sehr leicht gemacht worden war, ihre Straftaten zu begehen. Da sich der Gesamtschaden im Vergleich zu anderen Verfahren dieser Art eher gering gehalten hatte waren Staatsanwaltschaft Regensburg und das Amtsgericht Kelheim übereinstimmend von minder schweren Fällen ausgegangen, was zu einem geringeren Strafrahmen von nur 6 Monaten bis 5 Jahren geführt hatte.

7. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-07 16:13:572015-02-01 17:08:05Bewährungsstrafen für Diebesbande

Haft für fingierte Verträge

Schadensersatz und Schmerzensgeld, Vermögensdelikte

Die Jugendkammer am Landgericht München II hat soeben einen ehemaligen Filialleiter eines Handyshops in Dachau zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt, der zusammen mit einem früheren Mitarbeiter des Shops fingierte Mobilfunkverträge abgeschlossen hatte, die entweder erfundene Namen trugen oder auf Namen von Kunden ausgestellt waren, die gar nichts wußten von diesen Verträgen. Die mit den Verträgen mitgelieferten Handys vertickten die Beiden unter der Hand, die Rechnungen des Mobilfunkunternehmens wurden naturgemäß von niemandem bezahlt, da es die Kunden zumeist gar nicht ab. Der frühere Mitarbeiter erhielt zwei Jahre auf Bewährung. Zwei weitere Komplizen, die mit dem Fälschen von Ausweisen für die nicht existenten Kunden beschäftigt waren, erhielten 2 Jahre 9 Monate bzw. 1 Jahr 3 Monate auf Bewährung.

Die Sache flog erst auf, als das Mobilfunkunternehmen sich mit immer mehr Verträgen herumschlagen mußte, die nicht bezahlt wurden und wo die Einschaltung eines Inkassounternehmens nur die Informationen erbrachte, daß es die Kunden gar nicht gab. Nach den Feststellungen des Landgerichts München II beläuft sich der Gesamtschaden für das Unternehmen auf 50.000 Euro.

Bei der Bemessung der Strafe spielte aber nicht nur die Höhe des Schadens eine Rolle, – der als Rädelsführer angesehene ehemalige Filialleiter hatte immerhin Euro 5.000 an Schadensersatz geleistet, – sondern auch die Tatsache, daß die Angeklagten einigen real existierenden Menschen erhebliche Probleme mit den gefälschten Verträgen und den Inkassounternehmen in der weiteren Folge einbrockten, da diese sich plötzlich in der Schufa eingetragen sahen und zunächst nachweisen mußten, daß sie die Verträge gar nicht abgeschlossen hatten.

27. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-27 16:10:582017-07-31 11:22:48Haft für fingierte Verträge

Freispruch von Betrugsvorwurf

Vermögensdelikte

Das Amtsgericht München hat am Donnerstag einen Angeklagten (Verteidiger RA Florian Schneider) freigesprochen, dem vorgeworfen worden war, zusammen mit seiner Freundin einen Festnetzanschluß bestellt zu haben und dabei den gleichlautenden Namen seiner Tante in den Vetrag eingesetzt und den Vertrag auch gleich selbst noch unterschrieben zu haben. Das angeklagte Paar war auf diese Idee verfallen, da Beide einen Eintrag bei der Schufa hatten und damit bei keinem Provider einen Festnetzvertrag bekommen hätten. Eine Zeitlang war alles gut gegangen, da die Zwei die monatlichen Rechnungen regelmäßig bezahlt hatten. Die Sache flog erst auf, als die Beiden die Rechnungen nicht mehr bezahlen konnten und die Netzbetreiberfirma gegen die Tante eine Inkassofirma einschaltete und die Tante sich plötzlich in der Schufa eingetragen sah. Obwohl die Tante ursprünglich wohl einverstanden war zeigte sie die Beiden an, da sie keinen anderen Weg mehr sah, aus der Schufa rauszukommen.

Vor dem Amtsgericht München konnte nachgewiesen werden, daß nicht der angeklagte Mann den Vertrag bei der Netzbetreiberfirma abgeschlossen hatte, sondern seine Lebensgefährtin, da sie diejenige gewesen war, die den guten Kontakt zu der Tante hatte und auch sie es war, die den Vertrag mit dem Provider unterschrieben hatte. Dies hatte die Lebensgefährin vor Gericht eingeräumt, sodaß nur ihr und nicht auch ihrem Freund ein Betrug nachgewiesen werden konnte.

Eine Verurteilung des Mannes wegen Betuges hätte ihn in die schlimmste Bredouille gebracht, da er erheblich vorbetraft war und die Bestellung des Telefonanschlusses in seine offene Bewährung fiel, was im Falle einer Verurteilung ohne Zweifel zum Widerruf der Bewährung geführt hätte und zur Inhaftierung für einen erheblichen Zeitraum.

25. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-25 16:08:592015-02-01 17:18:12Freispruch von Betrugsvorwurf

7 Jahre Haft für Betrug

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Vorletzte Woche verhandelte das Landgericht München I einen schier unvorstellbaren Fall von Betrug: Ein völlig mittelloser und wegen Betruges vorbestrafter 58-jähriger Täter veranlaßte die Firma Sixt, ihm 55 Autos zu verkaufen. Gleichzeitig schaffte er es, einen Schönheitschirurgen dazu zu bringen, ihm ohne Vorkasse Fett abzusaugen und ihm gleichzeitig noch für zwei Wochen einen teuren Mercedes zur Verfügung zu stellen, Selbstredend sahen weder Sixt noch der Schönheitschirurg jemals auch nur einen Cent.

Nach Überzeugung des Landgerichts hatte der Angeklagte einen Gesamtschaden von Euro 260.000 angerichtet und nicht wiedergutgemacht.

Auch ein Teilgeständnis des Angeklagten konnte daher nicht zu einer deutlichen Reduzierung der Strafe führen.

6. März 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-03-06 16:05:412015-02-01 17:29:437 Jahre Haft für Betrug

Prozess gegen Auto-Betrüger

Allgemein, Vermögensdelikte

Am Freitag, den 18.02.11, hat vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Passau der Prozeß gegen einen 46-jährigen begonnen, dem vorgeworfen wird, in insgesamt 14 Fällen die Verkäufer von hochwertigen Fahrzeugen der Premim-Klasse durch gefälschte Schecks und Urkunden um insgesamt Euro 100.000 betrogen zu haben. Der Angeklagte hatte die Fahrzeuge sofort weiter veräußert, obwohl er gar nicht verfügungsberechtigt war.

Der Angeklagte war letztes Jahr bereits verhaftet worden. Wegen seines Geständnisses hatte ihn der Ermittlungsrichter jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt.

Den Angeklagten erwartet im Falle eines Schuldspruches eine lange Freiheitsstrafe, denn bei der Höhe des Schadens, der von verursacht worden war, ist eine Bewährungsstrafe eher selten. Hier könnte ihm nur eine volle Wiedergutmachung helfen.

18. Februar 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-02-18 16:02:252015-02-01 17:34:51Prozess gegen Auto-Betrüger
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