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Haftstrafen für Zigarettenschmuggler

Vermögensdelikte

Die Große Strafkammer am Landgericht Augsburg hat am Montag 4 Angeklagte zu Freiheitsstrafen von 3 Jahren 6 Monaten bzw. 3 Jahren bzw. 2 Jahren verurteilt. Den Vieren war vorgeworfen worden, während des ganzen letzten und Anfang diesen Jahres mehrere Millionen Zigaretten aus Serbien nach Deutschland eingeschmuggelt zu haben und dabei den Fiskus um ca. 500.000 Euro an Steuern geprellt zu haben. Nach den Feststellungen des Landgerichts Augsburg hatten die vier Angeklagten zusammen mit weiteren Personen als Bande gewerbsmäßige Steuerhinterziehung begangen, als sie verschiedene Privat-Pkws und sogar die Busse einer Omnibuslinie zwischen Kroatien und München extra präparierten und die Zigarettenstangen in extra umgebauten Kraftstofftanks verstauten. Nach der Einfuhr nach Deutschland wurden die Zigarettenstangen dann über private Kanäle der Angeklagten vertickt.

Aufgeflogen war die Sache, als einer der Endabnehmer plauderte und im Rahmen einer umfangreichen Telefonüberwachung alle Lieferanten und Endabnehmer entdeckt wurden.

Angesichts des Umstandes, daß infolge der Telefonüberwachung hieb- und stichfeste Beweise vorlagen, waren sehr frühzeitige Geständnisse der seinerzeitigen Beschuldigten erfolgt und sogar weitergehende Aufklärungshilfe. Die Verteidiger (davon einer RA F. Schneider) konnten in dem Verfahren daher sehr hohe Freiheitsstrafen vermeiden durch eine frühzeitige Absprache mit Gericht und Staatsanwaltschaft.

15. September 2011/von Florian Schneider
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