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Angeklagte erhält Geldstrafe für Tritte gegen Ordner in Kultfabrik

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Eine 23-jährige Frau aus dem Münchner Umland stand am Mittwoch vor dem Strafgericht des Amtsgerichts München. Der Vorwurf der Strafverfolger lautete auf gefährliche Körperverletzung vor etwa einem Jahr in der Münchner Kultfabrik, die sie zusammen mit einigen (eher entfernt) Bekannten besucht hatte. Einer dieser Bekannten stellte sich im Laufe des Abends dann allerdings eher als Problem denn als guter Weggehbegleiter dar, denn im Laufe des Abends gabs zwischen ihm und einem Türsteher der Tempel Bar eine Schlägerei. Die Angeklagte hatte den Eindruck, ihrem Bekannten helfen zu müssen, da der unter einem sehr kräftigen Typen lag, der mit beiden Knien auf ihm kniete. Deshalb nahm sie Anlauf und versuchte den, der auf ihrem Bekannten kniete, mit dem Fuß ins Gesicht zu treten, was ihr zumindest einmal nach Auffassung des Gerichts auch gelungen war, ihre beiden weiteren Anläufe hatte der Mann mit seinem Arm abwehren können.

Was für die Angeklagte nach eigenen Angaben nicht erkennbar war: Bei dem Mann auf ihrem Bekannten handelte es sich um einen Security der Kultfabrik, der gerade versuchte, ihren völlig außer Rand und Band geratenen Bekannten in den Griff zu kriegen. Was ihr auch entgangen war: Der Bekannte hatte wohl noch eine Rechnung mit den Securities der Tempel Bar (oder auch der Kultfabrik) offen und die Schlägerei im Club angefangen, was die Angeklagte deshalb nicht mitbekommen hatte, weil sie eigentlich nicht wirklich mit diesem Bekannten weggegangen war, sondern mit einer Freundin, und die ganze Zeit bei dieser Freundin war. Den Bekannten hatte sie eher zufällig getroffen, man kannte sich aus Teenagertagen aus der Heimatstadt.

Dass sie trotzdem zu seinen Gunsten einzugreifen versucht hatte lag vor allem daran, dass ihre Wahrnehmungsfähigkeiten an diesem Abend aufgrund erheblichen Alkoholkonsums sehr eingeschränkt waren. Das Amtsgericht konnte daher ebensowenig wie der Staatsanwalt eine Nothilfesituation erkennen und verurteilte die Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minder schweren Fall zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen a Euro 20, was einem Betrag von Euro 2.800 entspricht. Dass die Strafe so niedrig ausfiel lag daran, dass die Angeklagte sich schon im Ermittlungsverfahren dazu bekannt hatte, überreagiert zu haben, und sich entschuldigt hatte bei dem Security, der außerdem zugab, kaum nennenswert verletzt worden zu sein, da er die Tritte mit seinem gut gepolsterten Arm hatte abfangen können. Die Angeklagte hatte daher das Urteil sofort sehr zufrieden angenommen.

28. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-28 10:41:192015-01-30 13:46:10Angeklagte erhält Geldstrafe für Tritte gegen Ordner in Kultfabrik

6 Monate Bewährung für Flaschenwurf auf Weinfest in München

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht München hatte am Dienstag über eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen einen 36-Jährigen (Verteidiger RA Florian Schneider) zu verhandeln, dem gefährliche Körperverletzung im Sommer des letzten Jahres zur Last gelegt worden ist. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte zusammen mit seiner Firma am Vatertag 2011 ein Weinfest besucht und hier beim Wein kräftig zugegriffen. Aus völlig nichtigem Grund kam es zu einer Diskussion mit dem Nachbartisch wegen des Pfandes für eine Likörflasche, die sich einer der Besucher am Nachbartisch angeblich unter den Nagel reißen wollte, obwohl sie dem Angeklagten gehört hatte. Der Angeklagte, der in den Abendstunden schon schwer alkoholisiert war, hatte sich dermaßen darüber aufgeregt, dass einer am Nachbartisch sich seine Likörflasche unter den Nagel reißen wollte, dass er dem Opfer zunächst eine runter haute. Als alle davon ausgingen, dass der Ärger mit dem Angeklagten überstanden war, kam es extra dick:

Der Angeklagte packte die Likörflasche und warf sie aus etwa eineinhalb Metern Entfernung dem Opfer, einem Studenten, mit lautem Knall an den Hinterkopf. Der Student spürte zwar den Aufprall und ärgerte sich über die neuerliche Aggression, spürte aber keine offene Verletzung am Kopf und verließ deshalb einfach das Weinfest, ohne die Polizei zu rufen, weil er weiterem Ärger aus dem Weg gehen wollte. Zu Hause wurde es ihm dann richtig übel und schwindelig und er verständigte eine Freundin, dass es ihm schlecht ginge. Im Krankenhaus kam er sofort ins CT und wurde geröntgt und wurde sofort auf die Intensivstation verlegt, da sich mehrere Einblutungen im Gehirn fanden.

Der Sachverständige vom Institut für Rechtsmedizin in München erklärte dazu in der Hauptverhandlung, dass derartige Verletzungen ganz leicht auch tödlich ausgehen können, wenn es dumm für das Opfer kommt. Glücklicherweise war aber doch keine OP nötig und der Angeklagte nach 5 Tagen Bettruhe wieder wohlauf, die Einblutungen im Gehirn verschwanden von alleine. wohl nur deshalb hatte die Staatsanwaltschaft auf die Erhebung einer Anklage wegen versuchten Totschlags zum Schwurgericht verzichtet und die Anklage zum Amtsgericht erhoben. In diesem Falle hätten dem Angeklagten mehrere Jahr Haft gedroht. Da der Angeklagte aber sich schon sehr frühzeitig bei seinem Opfer entschuldigt und einen erheblichen Geldbetrag gezahlt hatte und außerdem sehr schuldeinsichtig war kam er mit der sehr maßvollen Strafe von 6 Monaten zur Bewährung davon.

27. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-27 10:40:552015-01-30 13:49:096 Monate Bewährung für Flaschenwurf auf Weinfest in München

2 Wochen Dauerarrest für 21-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der Jugendrichter am Amtsgericht München hat am Montag einen einundzwanzigjährigen Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu verschiedenen Weisungen sowie 2 Wochen Dauerarrest verurteilt. Der Auszubildende zum Industriekaufmann war im Sommer von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden, noch zwanzigjährig im Februar diesen Jahres auf einer Faschingsparty nach kräftigem Alkoholkonsum einen 17-jährigen, der ebenfalls feiern war, ohne jeden Grund mit der Faust ins Gesicht geschlagen und dann, als er am Boden lag, mit den Füssen getreten zu haben. Einzig nachvollziehbarer Anlaß war eine Drängelei in der Schlange vor dem WC. Der Jugendliche hat glücklicherweise kaum nennenswerte Verletzungen davon getragen mit Ausnahme eines demolierten Schneidezahns. Trotz der Tritte ins Gesicht hatte der Junge vor allem keinerlei Gesichtsfrakturen erlitten, sondern lediglich eine geschwollene Backe und Nase.

Eine Lebensgefahr für das Opfer war also zu keiner Zeit gegeben. Dies war natürlich der Grund, warum die Staatsanwaltschaft nicht von einem versuchten Totschlag ausgegangen ist und weder einen Haftbefehl beantragt noch die Sache zur Jugendkammer angeklagt hat. Der Angeklagte konnte also bis zur Hauptverhandlung auf freiem Fuß bleiben.

Dass also keine Jugendstrafe, sondern nur Arrest herausgekommen sind und das Urteil so sehr niedrig ausgefallen ist, lag aber auch daran, dass der Angeklagte von Anfang an geständig war und sich frühzeitig entschuldigt hat bei dem Jungen und Wiedergutmachung geleistet hat. Auch der Umstand, dass der Angeklagte einen guten Schulabschluss vorzuweisen hat und in seiner Lehre kurz vor der Prüfung steht, war natürlich sehr günstig für ihn. Eine erheblichen Teil der Strafe allerdings konnte der Richter nicht verkünden, nämlich die zivilrechtliche Haftung des Angeklagten für sämtlichen Schadensersatz und das Schmerzensgeld für das Opfer, was in der Zukunft wohl noch viel Geld ausmachen wird, da die Krankenkasse des Opfers sämtliche Zahnrechnungen an den Angeklagten weiterleiten wird. Diesen Forderungen kann der Angeklagte nicht entgehen.

26. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-26 10:40:372017-07-31 11:23:022 Wochen Dauerarrest für 21-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung

90 Tagessätze Geldstrafe gegen 31-Jährigen wegen Widerstands gegen Polizeibeamte

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht München hatte am Montag über eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen einen 31-jährigen Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen des Vorwurfs des Widerstands gegen Polizeibeamte und Körperverletzung zu verhandeln. Dem Mann wurde vorgeworfen, sich vor einigen Monaten am Hauptbahnhof mit vier Polizeibeamten angelegt und eine Beamtin dabei verletzt zu haben. Der Angeklagte hatte in den frühen Morgenstunden eines Samstags im Sommer an seinem Kiosk gearbeitet und Brotzeit an das Samstagmorgen-Weggehpublikum verkauft. Nach Angabe des Angeklagten waren zwei Griechen mit ihrem Auto auf den Bürgersteig direkt vor den Kiosk gefahren, sodass sie vor dem Seiteneingang des Hauptbahnhofs standen, und hatten sich im Kiosk eine Currywurst gekauft. Als der Angeklagte sie aufforderte, woanders zu parken, bekam er grobe Sprüche zu hören. Als sich sein Kollege einschaltete und sie ebenfalls zum Wegfahren aufforderte, wurde es so laut, dass die Polizei vier Mann hoch auftauchte.

Nach den Aussagen der Polizeibeamten soll einer der zwei Griechen den beiden Kioskangestellten gedroht haben, dass man sich bald wiedersehen werde, was den Angeklagten, der sich angesichts des unentwegt provokativen Verhaltens der Griechen wohl schon länger kaum mehr hatte beherrschen konnte, nun so auf die Palme gebracht hatte, dass er seine Nerven verloren haben und in Gegenwart der vier Polizisten auf einen der beiden Griechen losgegangen War. Da die Polizisten ihn aber festhielten hatte es zu keiner körperlichen Konfrontation zwischen den Beiden kommen können. Allerdings hatte sich der Angeklagte ziemlich aufgeregt, dass er sich gegen die vier Polizisten so heftig gewehrt hatte, dass er eine der Beamtinnen am Finger verletzt hatte.

Ds Ergebnis des ganzen Ärgers am frühen Samstagmorgen war, dass sich der Angeklagte eine Anzeige wegen Widerstands gegen Polizeibeamte und wegen Körperverletzung eingehandelt hatte und sich daher vor dem Amtsgericht verantworten musste. Die Verurteilung, – die unvermeidlich war, weil gegen den Angeklagten gleich mehrere Zeugenaussagen standen, – lautete gemäß Anklage auf Widerstand und Körperverletzung und auf eine Geldstrafe in Höhe von Euro 1.350. Da die größte Sorge des Angeklagten war, dass ihm ein Widerruf seiner letzten Bewährung droht, da die Tat kurz vor dem erfolgreichen Ende der Bewährung passiert war, war er sehr zufrieden mit der Geldstrafe. Sie war letztlich nur deshalb möglich geworden, da er geständig war. Des Urteil wurde sofort rechtskräftig.

19. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-19 10:39:442020-01-28 12:07:2290 Tagessätze Geldstrafe gegen 31-Jährigen wegen Widerstands gegen Polizeibeamte

Berufung der Staatsanwaltschaft gegen Verurteilung wegen Körperverletzung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen ein Urteil des Amtsgerichts München von Anfang Oktober, in dem einen knapp dreißigjähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden war, Berufung eingelegt. Der Mann war für schuldig befunden worden, Anfang des Jahres einen ungefähr gleichaltrigen Taxifahrer mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm dabei die Nase gebrochen zu haben. Der Angeklagte war nach der Überzeugung des Amtsgericht nach einer durchzechten Nacht in einer Kneipe im Umland von München zunächst mit dem Taxi Richtung Wohnung aufgebrochen und hatte dann aber noch in der nächsten Tankstelle Halt gemacht, um auf seine Freunde zu warten, die er bei der Losfahrt mit dem Taxi wegen seiner starken Alkoholisierung vergessen hatte, die aber nachkommen wollten.

Beim Warten auf seine Freunde hatte der Angeklagte dann das Gefühl bekommen, der Taxler habe große Ähnlichkeit mit jemandem, mit dem er kurz zuvor beim Weggehen Ärger gehabt hatte, – was eine Verwechslung war, – worauf es eine körperliche Auseinandersetzung zwischen den Beiden gegeben hatte, in deren Verlauf nicht nur der Angeklagte zugeschlagen hatte, sondern auch der Taxler, der gleich richtig in die Schlägerei eingestiegen war und mit Stühlen geworfen hatte.

Das Amtsgericht war dann nach einer insgesamt zweitägigen Beweisaufnahme zu der Auffassung gelangt, dass dem Angeklagten bei der Auseinandersetzung zwar ein Faustschlag gegen den Taxler, aber keinerlei ausländerfeindliche Motivation nachzuweisen ist, die in den Medien in den Tagen danach hohe Wellen geschlagen hatte: Die Medien hatten den Fall begierig aufgegriffen, weil es sich bei der Schlägerei angeblich um einen neuen Fall von rassistisch motiviertem Ausländerhass gegenüber einem Türken gehandelt haben soll. Dass der Taxler kein Türke, sondern ein Deutscher ist, – wenn auch türkischstämmig, – und der Angeklagte kein Nazi, – wenn auch früher mal in der rechten Szene aktiv, aber dann ausgestiegen, – hat weder die Medien groß interessiert noch anscheinend die Staatsanwaltschaft: Die hielt eisern an ihrem Verdacht fest, der Angeklagte habe nur aus Ausländerfeindlichkeit zugeschlagen, und hatte schon vor dem Amtsgericht eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung beantragt. Die Beweisaufnahme vor der Strafrichterin hatte aber für diesen Verdacht einer ausländerfeindlichen Motivation keinerlei ausreichende Beweise ergeben, trotzdem will die StA ihr Glück nochmals vor der Berufungskammer am Landgericht München I versuchen und hält weiter an ihrem Antrag fest, den Angeklagten eingesperrt sehen zu wollen.

17. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-17 10:39:012020-01-28 12:07:53Berufung der Staatsanwaltschaft gegen Verurteilung wegen Körperverletzung

1 Woche Jugendarrest wegen vorsätzlicher Körperverletzung für 15-Jährigen

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Am vergangenen Donnerstag mussten sich ein 15-jähriger und ein 17-jähriger Jugendlicher vor dem Münchner Jugendgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten: Den Beiden wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im vergangenen Juli in einem Münchner Club zwei anderen Jugendlichen völlig ohne Grund Kopfstöße versetzt und sie dabei verletzt zu haben. Nach den Aussagen der insgesamt 3 Zeugen soll zunächst der 17-Jährige einen anderen Jugendlichen um eine Zigarette gebeten haben. Als der Nein gesagt habe soll der 17-Jährige dem Jugendlichen einfach dessen Zigarette aus dem Mund genommen haben, als der sie sich gerade habe anstecken wollen. Als der Bestohlene den 17-Jährigen verärgert zur Rede gestellt habe habe der ihm einen Kopfstoß auf die Unterlippe gegeben. Als ein Freund des Jugendlichen sich eingemischt und versucht habe, die Beiden zu trennen, soll der 15-Jährige dazu gekommen sein und dem Schlichter einen Kopfstoß auf die Nase versetzt haben.

Die beiden Angeklagten waren noch im Club von den Türstehern zur Rede gestellt und der Polizei übergeben worden. Schon bei der Konfrontation mit den Tatvorwürfen vor dem Club bestritten die Beiden jegliche Tätlichkeit. Auch in der Hauptverhandlung bestritten sie weiterhin, die beiden Opfer geschlagen zu haben, sie vor der Konfrontation mit den Tatvorwürfen oben vor dem Club überhaupt schon einmal gesehen zu haben. Nach ihren Angaben seien sie Opfer einer Verwechslung, die im Dunkel des Clubs leicht geschehen könne.

Das Jugendgericht schenkte allerdings nicht den beiden Angeklagten Glauben, sondern den drei Zeugen, also den beiden Opfern und ihrem Freund und verurteilte die beiden Jungs wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Der 17-Jährige war bereits vorgeahndet, der 15-Jährige (Verteidiger Jungendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) hatte jedenfalls nach Auffassung des Amtsgerichts den härteren Schlag geführt. Die beiden bekamen daher eine Woche Jugendarrest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

16. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-16 10:38:372015-03-20 12:03:501 Woche Jugendarrest wegen vorsätzlicher Körperverletzung für 15-Jährigen

Einstellung des Strafverfahrens wegen Körperverletzung gegen Nachbarn

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein etwa sechzig Jahre alter Mann aus der Nähe von Landshut hatte mit seiner nun schon fast 2 Jahre dauernden Verteidigung vor dem Landgericht Landshut Erfolg: Der Handwerker (Verteidiger RA Schneider) war letztes Jahr bereits von der Staatsanwaltschaft Landshut angeklagt worden, seinen früheren Nachbarn, einen Landwirt, verprügelt zu haben, als er ihm nach vielen Jahren zerstrittener Nachbarschaft zufällig wieder beim Nachschauen nach der Post an seinem früheren Haus begegnet war. Der Angeklagte hatte die Sache völlig anders geschildert: Er sei in der Tat an sein früheres Haus zurückgefahren, um nach der Post zu sehen, nachdem er letztes Jahr wegen des jahrelangen Nachbarschaftsstreits mit dem Landwirt völlig entnervt sein Haus verkauft hatte. Alle seine Befürchtungen hätten sich erfüllt, als er wieder dem Nachbar begegnet sei, der sofort auf ihn losgegangen sei mit den Worten, was er hier verloren habe, ohne Vorwarnung habe ihm der Nachbar einen Fahrradkorb auf den Kopf geschlagen.

Als er sich gewehrt und versucht habe, den Landwirt abzuwehren, habe der ihm derart heftig an die Hoden gegriffen, dass danach ein Hoden habe entfernt werden müssen. Da der Landwirt (wie auch schon frühere bei allen anderen Streitereien) seine altgewohnte Zeugin zur Hand hatte, die (ebenfalls wie früher auch schon) seine Version vom Ablauf des Vorfalles bestätigte, war der Handwerker im Frühjahr vom Amtsgericht Erding wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden, das Strafverfahren gegen den rabiaten Landwirt dagegen war eingestellt worden.

Auf die Berufung des Landwirts hin hin war die Sache nun bei der Berufungskammer am Landgericht Landshut gelandet, wo am Dienstag verhandelt worden war. Da der Berufungsrichter erkannt hatte, dass die Aussagen des Landwirts und seiner willfährigen Zeugin mit Vorsicht zu behandeln sind, wurde das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt. Einen Nachteilhat die Sache natürlich schon für den Angeklagten: Der Nachbar hat damit immer noch nicht seinen Staatsanwalt und seine Strafe für seine Attacken gefunden!

23. Oktober 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-10-23 10:36:322015-01-31 23:35:58Einstellung des Strafverfahrens wegen Körperverletzung gegen Nachbarn

Einstellung wegen geringer Schuld bei Körperverletzung

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht München hat am Mittwoch das Strafverfahren gegen einen etwa dreißigjährigen Afghanen wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung gemäß 153a Strafprozessordnung wegen geringer Schuld eingestellt. Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft München I zur Last gelegt worden, seine frühere Freundin, eine Polin, mit der er fünf Jahre lang zusammen gewesen war, und ihren neuen Ehemann vor ihrer Wohnungstüre aufgelauert und angegriffen zu haben. Nach den Angaben der beiden Zeugen soll es dann zu Handgreiflichkeiten gekommen sein, in derem Rahmen sich die Beiden erschreckt gewehrt, ein Pfefferspray eingesetzt und dem Angeklagten ins Gesicht gesprüht haben sollen. Der Angeklagte hatte eine völlig andere Version von dem Geschehen: Er sei abends auf seinem Heimweg vom Fitnessstudio wie üblich an der Wohnung seiner früheren Freundin vorbeigekommen und sei da ihr begegnet, als sie gerade mit ihrem Mann nach Hause gekommen sei.

Als die Beiden ihn gesehen hätten hätte der Ehemann sofort das Pfefferspray gezückt und sei auf ihn losgegangen und hätte es ihm in die Augen gesprüht. Nachweisbar war zunächst nur, dass der Angeklagte schwer angeschlagen mit Pfefferspray in den Augen auf der Strasse von einem Zeugen aufgefunden worden war, der sofort für ihn einen Krankenwagen gerufen hatte, nachdem er ihm Wasser für die Augen gebracht hatte. Bei der polizeilichen Vernehmung hatten dann aber seine Ex und ihr Mann angegeben, sie seien die Angegriffenen und die Opfer, die Staatsanwaltschaft hatte deshalb nicht dem Angeklagten geglaubt und gegen ihn Anklage erhoben.

In der Gerichtsverhandlung am Mittwoch dann die große Überraschung: Die beiden Zeugen waren unentschuldigt nicht erschienen, auch ein Anruf des Richters bei den Beiden blieb insofern ergebnislos, als sie nicht erklären konnten, warum sie nicht erschienen waren vor Gericht trotz der gerichtlichen Ladung, wie es ihre Pflicht gewesen wäre. Das Gericht war deshalb bereit dazu, das Verfahren einzustellen wegen geringer Schuld.

19. Oktober 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-10-19 10:36:102015-01-31 23:36:36Einstellung wegen geringer Schuld bei Körperverletzung

6 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung für Körperverletzung

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein etwa dreißig Jahre alter Mann aus Lettland (Verteidiger RA Florian Schneider) wurde heute vom Amtsgericht München wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Der Lette, der sich mit Unterbrechungen seit ungefähr 2 Jahren in Deutschland aufhält, um hier und in der Schweiz zu arbeiten, war angeklagt worden, Ende Juni diesen Jahres an der Isar einen achtundzwanzigjährigen Handwerker, der sich gerade in der Mittagspause entspannen wollte, ins Gesicht geschlagen zu haben. Nach der Überzeugung des Amtsgerichts hatte der Lette an der Isar am Vormittag schon ordentlich Wodka getankt und war dann auf den Handwerker zugegangen, um ihn wegen einer Zigarette anzupumpen. Als er die bekommen hatte wollte er noch eine zweite, die er auch noch bekam. Als er eine dritte Zigarette wollte und eine Abfuhr bekam mit der Begründung, er könne sich jetzt einfach mal Zigaretten kaufen gehen, wurde der Lette aggressiv:

Nach den Aussagen der Zeugen holte er zuerst sein Glied heraus, um den in der Sonne liegenden Handwerker anzupinkeln. Als der aufsprang und ihn wegdrückte schlug er seinem Opfer ins Gesicht. Die sofort herbeigerufene Polizei nahm den schwer alkoholisierten Letten fest, der Ermittlungsrichter nahm ihn sofort in Haft. Zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung am Donnerstag befand sich der Angeklagte somit mehr als drei Monate in Untersuchungshaft.

Sein Geständnis und seine erhebliche Alkoholisierung zwischen 2 und 4 Promille wurden dem Angeklagten in der Hauptverhandlung zugute gehalten. Sehr zu seinen Lasten wurde allerdings gewertet, dass er in den letzten 2 Jahren, die er ja nur teilweise in Deutschland verbracht hatte, bereits fünfmal straffällig geworden war und jedesmal ganz kurz nach der letzten Verurteilung wieder neue Straftaten begangen hatte. Seine enorme Rückfallgeschwindigkeit hatte also ebenso zu der Strafe beigetragen wie seine desolate Sozialprognose, denn er hat in Deutschland weder einen festen Wohnsitz noch eine feste Arbeit noch irgendwelche Sozialkontakte. Daher hatte er keine Chance auf eine Bewährung.

5. Oktober 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-10-05 10:35:462015-01-31 23:38:086 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung für Körperverletzung

1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung für gefährliche Körperverletzung

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht München hat am Montagnachmittag einen knapp dreißigjährigen Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Der Angeklagte war vom Amtsgericht München schuldig befunden worden, Anfang des Jahres einen ungefähr gleichaltrigen Taxifahrer mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm dabei die Nase gebrochen zu haben. Der Angeklagte war nach derm Ergebnis der Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht nach einer durchzechten Nacht in einer Kneipe im Umland von München zunächst mit dem Taxi nach Hause losgefahren und hatte dann in der nächstgelegenen Tankstelle Halt gemacht, um mit dem Taxifahrer ganz friedlich etwas zu trinken und auf seine Freunde zu warten, die nachkommen wollten. Der stark betrunkene Angeklagte hatte dann plötzlich den Taxler mit jemanden verwechselt, mit dem er kurz zuvor Ärger gehabt hatte, worauf es zu der Auseinandersetzung gekommen war.

Der Taxifahrer war sofort nach dem Schlag auf den Angeklagten mit einem Hocker und einem Brotkorb losgegangen, was zu Verletzungen des Angeklagten im Gesicht führte. Was sich in der Hauptverhandlung nach der expliziten Auffassung des Gerichts nicht bestätigt hatte war der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte habe aus ausländfeindlichen Motiven die Auseinandsetzung begonnen: der Geschädigte hatte erstens nachweisbar die deutsche Staatsangehörigkeit, zweitens hatte der plötzliche Ärger in der Tanke nach Auskunft aller Zeugen rein gar nix mit Ausländfeindlichkeit zu tun, sondern eben nur mit der durchaus alkoholbedingten Verwechslung.

Zudem wußte keiner der anderen Zeugen in der Hauptverhandlung etwas von ausländfeindlichen Parolen des Angeklagten zu berichten, der sich schon vor Jahren aus der rechtsradikalen Szene verabschiedet hat. Da er sich außerdem sehr nachdrücklich beim Geschädigten, – gegen den übrigens ebenfalls ein Verfahren wegen Körperverletzung in derselben Sache läuft, – entschuldigt hat und zudem den Nachweis antreten konnte, dass er sein Alkoholproblem jetzt sehr ernst nimmt und mit einer Therapie angeht folgte das Gericht nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, – die eine Haftstrafe gefordert hatte, – sondern dem Antrag der Verteidigung und verhängte eine Bewährungsstrafe von 1 Jahr. Da die Staatsanwaltschaft erklärt hat, das Urteil eventuell anfechten zu wollen, ist es noch nicht rechtskräftig.

1. Oktober 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-10-01 10:34:152015-01-31 23:38:421 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung für gefährliche Körperverletzung
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