• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung für gefährliche Körperverletzung

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht München hat am Montagnachmittag einen knapp dreißigjährigen Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Der Angeklagte war vom Amtsgericht München schuldig befunden worden, Anfang des Jahres einen ungefähr gleichaltrigen Taxifahrer mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm dabei die Nase gebrochen zu haben. Der Angeklagte war nach derm Ergebnis der Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht nach einer durchzechten Nacht in einer Kneipe im Umland von München zunächst mit dem Taxi nach Hause losgefahren und hatte dann in der nächstgelegenen Tankstelle Halt gemacht, um mit dem Taxifahrer ganz friedlich etwas zu trinken und auf seine Freunde zu warten, die nachkommen wollten. Der stark betrunkene Angeklagte hatte dann plötzlich den Taxler mit jemanden verwechselt, mit dem er kurz zuvor Ärger gehabt hatte, worauf es zu der Auseinandersetzung gekommen war.

Der Taxifahrer war sofort nach dem Schlag auf den Angeklagten mit einem Hocker und einem Brotkorb losgegangen, was zu Verletzungen des Angeklagten im Gesicht führte. Was sich in der Hauptverhandlung nach der expliziten Auffassung des Gerichts nicht bestätigt hatte war der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte habe aus ausländfeindlichen Motiven die Auseinandsetzung begonnen: der Geschädigte hatte erstens nachweisbar die deutsche Staatsangehörigkeit, zweitens hatte der plötzliche Ärger in der Tanke nach Auskunft aller Zeugen rein gar nix mit Ausländfeindlichkeit zu tun, sondern eben nur mit der durchaus alkoholbedingten Verwechslung.

Zudem wußte keiner der anderen Zeugen in der Hauptverhandlung etwas von ausländfeindlichen Parolen des Angeklagten zu berichten, der sich schon vor Jahren aus der rechtsradikalen Szene verabschiedet hat. Da er sich außerdem sehr nachdrücklich beim Geschädigten, – gegen den übrigens ebenfalls ein Verfahren wegen Körperverletzung in derselben Sache läuft, – entschuldigt hat und zudem den Nachweis antreten konnte, dass er sein Alkoholproblem jetzt sehr ernst nimmt und mit einer Therapie angeht folgte das Gericht nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, – die eine Haftstrafe gefordert hatte, – sondern dem Antrag der Verteidigung und verhängte eine Bewährungsstrafe von 1 Jahr. Da die Staatsanwaltschaft erklärt hat, das Urteil eventuell anfechten zu wollen, ist es noch nicht rechtskräftig.

1. Oktober 2012/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-10-01 10:34:152015-01-31 23:38:421 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung für gefährliche Körperverletzung
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Kurze Bewährungsstrafe für Besitz von Kinderpornografie 9. Juli 2026
  • Anklage wegen Sozialbetrugs gegen Geldauflage eingestellt 13. Juni 2026
  • Muskelaufbaupräparate verstossen gegen das Antidopinggesetz 27. Mai 2026
  • Strafverteidiger rät, bei der Polizei keine Aussage zu machen 10. Mai 2026
  • Bußgeldbescheide wegen Trunkenheit gefährden Fahrerlaubnis 1. Mai 2026
  • Mann wird falsch der Körperverletzung bezichtigt 25. April 2026
  • Hundehalter können sich wegen Körperverletzung strafbar machen 16. März 2026
  • Durchsuchung bei drei 15-Jährigen wegen Bandendiebstahls 25. Februar 2026
  • Strafanzeige gegen Arbeitgeber wegen Verleumdung 17. Februar 2026
  • Videovernehmung bei Vergewaltigung 11. Februar 2026

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung diebstahl Drogen durchsuchung Einstellung ermittlungsrichter Fachanwalt Fachanwalt für Strafrecht freiheitsstrafe freispruch Führerschein Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht MPU opfer polizei raub Staatsanwalt Staatsanwaltschaft Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafbefehl Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Unterlassungsklage Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: Arrest und Jugendstrafen wegen räuber. Erpressung für 4 Jugendliche und 1 Erwachsenen Link to: Arrest und Jugendstrafen wegen räuber. Erpressung für 4 Jugendliche und 1 Erwachsenen Arrest und Jugendstrafen wegen räuber. Erpressung für 4 Jugendliche und 1... Link to: 6 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung für Körperverletzung Link to: 6 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung für Körperverletzung 6 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung für Körperverletzung
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen